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Archiv "Kraftfahreignung - ein Problem in der ärztlichen Praxis: Neue Begutachtungs-Leitlinien „Krankheit und Kraftverkehr“" (16.05.1997)

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D

as Problem, wie der Arzt seinen Patienten hinsichtlich der Teilnahme am Straßen- verkehr beim Vorliegen be- stimmter Erkrankungen, Leiden oder Therapien beraten soll, stellt sich in der täglichen ärztlichen Praxis immer wieder. Bestehen nämlich Beein- trächtigungen und damit ärztlicher- seits Bedenken gegen die Fahreig- nung eines Patienten, so hat der Arzt dieses dem Patienten mitzuteilen, wo- bei eine entsprechende Dokumenta- tion erfolgen muß.

Anderenfalls läuft der Arzt Ge- fahr, daß später Haftungsansprüche gegen ihn erhoben werden, wenn die- ser Patient einen Unfall verschuldet hat. Dann wird man nämlich damit rechnen müssen, daß der Patient ver- suchen könnte, die Schuld mit der Be- gründung an seinen Arzt weiterzuge- ben, daß dieser ihn auf die Beein- trächtigung hätte aufmerksam ma- chen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es für den Arzt wichtig zu wissen, wann er seinen Patienten auf die einge- schränkte oder aufgehobene Fahreig- nung aufmerksam machen muß. Hier- zu liefern die neuen Begutachtungs- Leitlinien umfassende Aussagen. Fer- ner können diese Leitlinien ihm aber auch helfen, daß Problem seinem Pa- tienten besser verständlich zu ma- chen, da es sich eben gerade nicht um eine persönliche Meinung seines Arz- tes, sondern um mit den medizini- schen Fachgesellschaften abgestimm- te Leitlinien handelt.

Dies gilt um so mehr, als die Begutachtungs-Leitlinien „Krank- heit und Kraftverkehr“ eine Orien- tierungshilfe für Gutachter sind und darüber hinaus eine wichtige Ent- scheidungshilfe für Verwaltungsge- richte und Behörden. Sie sind vom Gemeinsamen Beirat für Verkehrs- medizin beim Bundesministerium für Verkehr und beim Bundesministe- rium für Gesundheit erstmals 1973

als Gutachten „Krankheit und Kraft- verkehr“ publiziert worden (siehe Dt Ärztebl 1993; 90: A1-2534–2537 [Heft 39]).

Die Anordnung eines Gutach- tens kann – unter anderem – bei Zwei- feln der Verwaltungsbehörde an der Eignung von Fahrerlaubnisinhabern erfolgen (§ 15 b Straßenverkehrszu- lassungsordnung [StVZO]). Für die Anforderung und Verwertung von Gutachten hat das Bundesministe- rium für Verkehr erstmals 1983 Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung (sogenannte Eignungsrichtlinien) er- lassen. Nach diesen Richtlinien legt die Verwaltungsbehörde die Fra- gestellung konkret fest und weist dar- auf hin, daß die Einzelfallbegutach- tung unter Berücksichtigung des Gut- achtens „Krankheit und Kraftver- kehr“ abzugeben ist und daß bei Ab- weichungen von diesem Gutachten die dafür maßgebenden Gründe dar- zulegen sind.

In Anbetracht der Übernahme der 2. EG-Führerscheinrichtlinie und des Anhangs III „Mindestanforde- rungen hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs“ in das innerstaatliche Recht wurde in der 26. Sitzung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin am 26. Mai 1993 in Bonn beschlossen, das Gutachten zu aktualisieren.

Der Titel wurde in „Begutach- tungs-Leitlinien Krankheit und Kraft- verkehr“ geändert. Der fünften Auf- lage des Gutachtens hat der Beirat für Verkehrsmedizin am 28. Juni 1995 zu- gestimmt.

Sie ist erschienen bei der Köllen Druck und Verlag GmbH, Postfach 41 03 54, 53025 Bonn, und kann von dort bezogen werden.

Änderungen

Die vierte Auflage des Gutach- tens „Krankheit und Kraftverkehr“

mit einer umfassenden Abhandlung aller für die Kraftfahreignung wesent- lichen Krankheiten und Leiden hat sich bewährt. Änderungen wurden nur insoweit aufgenommen, als sie durch den Fortschritt der Medizin notwendig wurden beziehungsweise die zweite EG-Richtlinie Änderun- gen erforderte.

Die Aktualisierung der medizini- schen Grundlagen der Begutach- tungsleitsätze wurde – wie bei den vorangegangenen Auflagen – vorbe- reitet, indem alle relevanten medizi- nischen Fachgesellschaften und die Bundesärztekammer angeschrieben und gebeten wurden, ihnen notwen- dig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen der bisherigen Begut- achtungsgrundsätze vorzuschlagen.

Diese Vorschläge sind dann in ein- zelnen Arbeitsgruppen ausführlich beraten und schließlich im Plenum des Beirats für Verkehrsmedizin ab- schließend erörtert worden.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vierten Auflage bezie- hen sich auf die Beurteilung

1 der Anfallsleiden (zum Bei- spiel Risikobeurteilung, Stellung EEG) 1 der affektiven Psychosen (zum Beispiel differenzierte Beurtei- lungen von depressiven und mani- schen Phasen)

1 der schizophrenen Psychosen (zum Beispiel Beurteilung nach Ab- lauf der akuten Phase)

1 Sucht (weitgehend neue For- mulierung auf der Grundlage der Suchtdefinition der ICD-10)

1 Drogen (zum Beispiel Beur- teilung von Methadonpatienten)

1 Herzrhythmusstörungen (zum Beispiel eines Kardioverters/Defibril- lators)

1 Zuckerkrankheit (insulin- pflichtige Diabetiker)

A-1359

M E D I Z I N KURZBERICHT

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 20, 16. Mai 1997 (55)

Bernd Friedel Herbert Lewrenz Edith Lappe

Kraftfahreignung – ein Problem in der ärztlichen Praxis

Neue Begutachtungs-Leitlinien „Krankheit und Kraftverkehr“

Bundesanstalt für Straßenwesen (Direktor:

Prof. Dr. med. Bernd Friedel), Bergisch Glad- bach

(2)

Aus der bereits 1993 publizierten GUSTO-I-Studie (Thrombolyse-Stra- tegien bei akutem Myokardinfarkt) wurden jetzt Daten von Patienten mit kardiogenem Schock veröffentlicht.

Von den 41 021 Patienten mit akutem Myokardinfarkt, die in 14 verschie- denen Ländern in die Studie einge- bracht worden waren und randomi- siert mit verschiedenen thrombolyti- schen Regimen behandelt worden wa- ren, erfüllten 2 972 Patienten die Kri- terien des kardiogenen Schocks (1 891 in den USA, 1 081 in den anderen Ländern).

Abhängig von der Einschätzung der behandelnden Ärzte, wurden bei diesen Patienten unterschiedliche konservative oder invasiv-interven- tionelle diagnostische und therapeuti- sche Maßnahmen ergriffen. Insbeson- dere waren dies der Einsatz von Pul- monaliskatheter, Linksherzkatheter, intravenöse Applikation inotroper Substanzen, maschinelle Beatmung, intraaortale Ballon-Gegenpulsation (IABP), perkutane transluminale Koronarangioplastie (PTCA) und koronare Bypass-Chirurgie.

Patienten aus den USA waren jünger als die übrigen Patienten (68 versus 70 Jahre), wiesen seltener Vor- derwandinfarkte auf (49 versus 53 Prozent) und wurden schneller einer

Behandlung zugeführt (3,1 versus 3,3 Stunden). Aggressive Diagnostik und Therapie wurden in den USA häufi- ger eingesetzt: Linksherzkatheter (58 versus 23 Prozent), IABP (35 versus 7 Prozent), Pulmonaliskatheter (57 ver- sus 22 Prozent) und Beatmung (54 versus 38 Prozent). 483 der US-Pati- enten (26 Prozent) erhielten eine PTCA, dagegen nur 82 Patienten aus den anderen Ländern (8 Prozent). Die 30-Tages-Mortalität war in den USA mit 50 versus 66 Prozent signifikant niedriger, dieser Unterschied war auch nach einem Jahr noch nachweis- bar (56 versus 70 Prozent).

Obwohl zwischen den amerika- nischen und nichtamerikanischen Pa- tientenkollektiven Unterschiede be- standen, führen die Studienautoren das bessere Abschneiden der ameri- kanischen Patienten mit kardioge- nem Schock auf den häufigeren Ein- satz von invasiven diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen

zurück. acc

Holmes DR et al.: Difference in coun- tries’ use of resources and clinical out- come for patients with cardiogenic schock after myocardial infarction:

results from the GUSTO trial. Lancet 1997; 349: 75–78.

Prof. David R. Holmes Jr, Cardiovascu- lar Diseases, Mayo Clinic, Rochester, Minnesota 55905, USA.

1 Erkrankungen der Bron- chien/Lungen (zum Beispiel Schlaf- apnoe).

Schlußfolgerung

Die neuen Begutachtungsleit- linien „Krankheit und Kraftverkehr“

bringen nicht nur eine Angleichung der vierten Auflage des Gutachtens

„Krankheit und Kraftverkehr“ an den Text und die Systematik der zweiten EG-Richtlinie, sondern sie bringen ei- ne Reihe wichtiger neuer Beur- teilungshinweise entsprechend dem Fortschritt der Medizin in Diagnostik und Therapie. Der praktizierende und

begutachtende Arzt findet in den Be- gutachtungs-Leitlinien eine auf den neuesten Stand gebrachte zusammen- fassende Darstellung des wichtigen Themenkomplexes Krankheit und Kraftverkehr.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1997; 94: A-1359–1360 [Heft 20]

Anschrift für die Verfasser Prof. Dr. med. Bernd Friedel Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53

51427 Bergisch Gladbach

A-1360

M E D I Z I N KURZBERICHT/FÜR SIE REFERIERT

(56) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 20, 16. Mai 1997

Prognose für Patienten mit kardiogenem Schock in den USA am günstigsten

Pamidronat bei ossär metastasierendem Mammakarzinom

Biphosphonate wie Pamidronat hemmen die bei ossär metastasieren- den Tumoren auftretende Osteo- klasten-induzierte Knochenresorp- tion. Eine prospektive amerikanische Multizenterstudie untersuchte den Einfluß von Pamidronat in monat- lichen Gaben über ein Jahr als adju- vante Therapie bei Patientinnen mit Mammakarzinom und Knochenme- tastasen.

380 Patientinnen wurden rando- misiert und erhielten 90 mg Pamidro- nat über zwei Stunden intravenös (n = 185), die Kontrollgruppe erhielt Plazeboinfusionen (n = 195). Studi- enendpunkte waren pathologische Frakturen, die Notwendigkeit von Bestrahlungen oder Operationen der Knochen, operative Dekom- pressionen des Rückenmarks sowie eine behandlungsbedürftige Hyper- kalzämie. Des weiteren wurden Knochenschmerzen, Analgetikaver- brauch, physische Aktivität und Le- bensqualität untersucht.

Bei den mit Pamidronat behan- delten Patientinnen trat die erste ske- letale Komplikation signifikant spä- ter auf als in der Plazebogruppe (13,1 Monate versus 7,0 Monate), auch die absolute Zahl der Komplikationen lag mit 43 Prozent versus 56 Prozent niedriger.

Ebenso schnitten die behandel- ten Patientinnen in bezug auf Kno- chenschmerzen und physische Akti- vität besser ab. Die Medikation selbst wurde gut toleriert.

Die Autoren halten daher das Bi- phosphonat Pamidronat als adjuvan- te Therapie zur Chemotherapie bei ossär metastasierendem Mammakar- zinom für geeignet, Komplikationen am Skelettsystem zu verhindern oder

zu verzögern. acc

Hortobagyi GN et al.: Efficacy of Pami- dronate in reducing skeletal complicati- ons in patients with breast cancer and ly- tic bone metastases. N Engl J Med 1996;

335: 1785–1791.

Dr. Hortobagyi, Dep. of Breast Medical Oncology, University of Texas, M. D.

Anderson Cancer Center, 1515 Holcom- be Blvd., Houston, TX 77030, USA.

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