Klonen von Menschen mit Grundwerten nicht vereinbar
BONN. „Das Klonen von Menschen verstößt gegen die Würde des Menschseins.“
Das geht aus einer Stellung- nahme von Mitgliedern des Rates für Forschung, Techno- logie und Innovation beim Bundeskanzler hervor, die Forschungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) in Bonn vor- gestellt hat. Darin wird klar- gestellt, daß das Klonen von Menschen nach dem Em- bryonenschutzgesetz verbo- ten ist. Eine Gesetzeslücke besteht der Stellungnahme zufolge jedoch möglicherwei- se dort, wo Klonierungstech- niken mit gentechnischen Veränderungen des dabei verwendeten menschlichen Zellkerns kombiniert wer- den, da dann von einer gen- identischen Kopie nicht mehr geredet werden kann. Die Lücke soll laut Rüttgers um- gehend geschlossen werden.
Rüttgers hatte die Mit- glieder des Forschungsrates um die Stellungnahme gebe- ten, nachdem in Schottland die Herstellung einer gen- identischen Kopie eines aus- gewachsenen Schafes gelun- gen war. Ausgeklammert wurde in der Untersuchung die Frage, ob das Klonen von Tieren gesetzlich geregelt werden sollte. afp
Schleswig-Holstein:
KV und AOK schaffen Strukturfonds
KIEL/BAD SEGEBERG.
Auf eine bessere Kooperati- on und die Schaffung eines Strukturfonds außerhalb der Gesamtvergütung haben sich die Kassenärztliche Vereini- gung Schleswig-Holstein und die AOK geeinigt. Für die Verbesserung der ambulan- ten Versorgung in Schwer- punktbereichen sollen, wie im letzten Jahr, 1997 und 1998 je 1,25 Millionen DM zusätz- lich zur Verfügung stehen. Im einzelnen geht es um die am-
bulante Krebsnachsorge, die Umweltmedizin, die Vermitt- lung freier Therapieplätze in der Psychotherapie, die Pla- nung einer speziellen Präven- tion für Herz-Kreislauf-Pati- enten und das laufende Me- thadon-Programm. kr
Türkei muß Arztgeheimnis respektieren
KÖLN. Der Menschen- rechtsbeauftragte der Bun- desärztekammer, Dr. med.
Frank Ulrich Montgomery, hat die türkische Regierung aufgefordert, Ärzte und an- dere Betreuer von Folterop- fern vor Repressalien zu
schützen. Derzeit müßten sich zwei Mitarbeiter des Be- treuungszentrums für Fol- teropfer in Adana, der Arzt Tufan Köse und der Rechts- anwalt Mustafa Cinkilic, vor einem Gericht verantworten, weil sie sich weigerten, den Behörden die Namen von Folteropfern preiszugeben (vgl. DÄ 48/1996).
„Die ärztliche Schweige- pflicht ist ein hohes Rechts- gut, das auch in der Türkei respektiert werden muß“, sagte Montgomery. Es sei auffällig, daß der türkische Staat mehr Energie darauf verwende, die Betreuer und Ärzte von Folteropfern ein- zuschüchtern, als der Folter entgegenzutreten. EB
Mehr Plasmaspenden benötigt
BONN. Deutschland muß pro Jahr 400 000 Liter Blut- plasma aus dem Ausland ein- führen, weil die Bundesbür- ger nicht genug Plasma spen- den, teilte das Bundesge- sundheitsministerium mit.
Bei Vollblutspenden sei das Ziel der Selbstversorgung je- doch erreicht. Um die Bereit- schaft zur Blut- und Plasma- spende in der Bevölkerung zu erhöhen, gibt das Ministeri- um jetzt eine unentgeltliche Informationsbroschüre her- aus, in der die häufigsten Fra- gen zur Plasmaspende beant- wortet und Fachausdrücke erklärt werden. afp
A-1428 (56) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 21, 23. Mai 1997
P O L I T I K NACHRICHTEN
Die Kriminalpolizei bittet um Mithilfe
Am 6. November 1996 wurde an einem Baggersee in Hilden (Nordrhein-Westfa- len) eine männliche Leiche entdeckt, die stark verwest war. Eine in unmittelbarer Nähe gefundene Zeitung trägt das Datum vom 12. Sep- tember 1996. Die Obduktion ergab, daß bei dem unbe- kannten Toten vor „längerer Zeit“ neurochirurgische Ein- griffe durchgeführt wurden:
Im Rahmen eines Polytrau- mas wurde eine rechtsseiti- ge parietofrontale Trümmer- und Defektfraktur mittels Pa- lakosplastik versorgt. Zusätz- lich bestand eine Impressi- ons- sowie Defektfraktur pa- rietotemporal links, die zum Teil mit Schädelkalottenfrag- menten bedeckt wurde. Die Einzelbefunde lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Frontal rechts: Zustand nach Trepanation. Nachweis zum Teil bereits an der Schä- delkalotte geringgradig an- beziehungsweise überwach- sende Palakosplastik. Bei der Obduktion war die Palakos- plastik mit grünen Fäden (vermutlich Mersilene) zir- kulär fixiert. 2. Links: Halb- mondförmiger knöcherner Defekt an der temporopa- rietalen Schädelkalotte bei Z.n. Impressionsfraktur mit
bereits verheilter Stufen- bildung. 3. Anteroposterior längsverlaufende Kalotten- fraktur parietal rechts bis zur Palakosplastik reichend, mit Zeichen der festen knöcher- nen Durchbauung. Weite- re anschließende Fragmente hochfrontal sind ebenfalls konsolidiert. 4. Mit Stufenbil- dung fehlverheilte Fraktur des Margo supraorbitalis rechts, welche bis zum ventra- len Anteil des Orbitadaches reicht. 5. Unter geringer Ach- senabweichung verheilte Un- terkieferfraktur des Proces- sus coronoideus rechts.
Aufgrund der knöchernen Heilungsvorgänge ist anzu- nehmen, daß die Eingriffe länger als sechs Monate ante
mortem stattfanden; sie könnten jedoch auch wesent- lich länger zurückliegen.
Um Hinweise auf die Identität des Toten zu erlan- gen, bittet die Polizei alle Ärzte, die nähere, auch indi- rekte Angaben zu dem neu- rochirurgischen Fall, zur Her- kunft des Mannes oder zur Durchführung der Operation machen können, sich mit Herrn Till vom KK 11, Tal- straße 1-3 in 40822 Mettmann (Tel 0 21 04/98 25 25) oder mit Herrn Priv.-Doz. Dr. K.
W. Alt, Institut für Humange- netik und Anthropologie, Universität Freiburg, Breisa- cher Straße 33, 79106 Frei- burg, Tel 07 61/2 70 70 17, in Verbindung zu setzen. EB Aus Bund und Ländern
Abb. 1: Schräglaterale Ansicht des ma- zerierten Schädels rechts
Abb. 2: Schräglaterale Ansicht des ma- zerierten Schädels links