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Archiv "Ärzte helfen Ärzten: Stiftung bittet um Mithilfe" (11.10.1990)

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DEUTSCHES

ARZTEBLATT KURZBERICHTE

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Stift ung bittet um Mithilfe

Ärzte helfen Ärzten

Mehr als tausend Kinder von Kolleginnen und Kollegen betreut die Stiftung „Arzte helfen Ärzten".

Zumeist sind es Halb- oder Vollwai- sen, vor allem aber aus der früheren DDR und anderen ehemaligen Ost- blockstaaten geflüchtete Arztkinder.

Die Stiftung, begründet von Prof.

Siegfried Häußler, hat sich in der Betreuung während der Schul- und Berufsausbildung bleibende Ver- dienste erworben. Getragen wird die Stiftung vom Hartmannbund in Ver- bindung mit der Bundesärztekam- mer, der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung und einer Vielzahl ärzt- licher, zahnärztlicher und tierärztli- cher Verbände. Vorsitzender ist zur Zeit Prof. Dr. Horst Bourmer, der viele Jahre Vorsitzender des Hart- mannbundes war und Präsident der Ärztekammer Nordrhein ist.

Unterstützung für Arztkinder aus der früheren DDR

Die Stiftung finanziert sich im wesentlichen durch Spenden, so vor allem solchen, die auf Grund des re- gelmäßigen Weihnachtsaufrufs (der auch im Deutschen Ärzteblatt er- scheint) eingehen. Angesichts der großen politischen Veränderung im früheren Ostblock startet die Stif- tung zur Zeit darüber hinaus eine weitere Spendenaktion. Gerade jetzt haben nämlich Arztkinder Unter- stützung besonders nötig, begründet die Stiftung: „Kinder, deren Eltern in der DDR geblieben sind, erhalten,

Für eine weitgehende Entstaatli- chung der Krankenhauswirtschaft und eine Auflockerung der Finanzie- rungs- und Angebotsstrukturen hat sich der (liberale) Ordinarius für Na- tionalökonomie, Prof. Dr. rer. pol.

Peter Oberender, Ko-Direktor der Forschungsstelle für Gesundheits- ökonomie und Sozialrecht an der Universität Bayreuth, ausgespro-

soweit bisher ersichtlich, künftig we- niger oder keine staatliche Unter- stützung mehr, da nunmehr das el- terliche Einkommen angerechnet wird. Die Einkommen der Heilberu- fe drüben aber sind bekanntlich ver- gleichsweise sehr gering, außerdem muß dort mit einem weiteren Anstei- gen der Lebenshaltungskosten ge- rechnet werden. Soweit die jungen Menschen zusammen mit ihren El- tern übergesiedelt sind, ist die wirt- schaftliche Situation nicht günstiger, da die Eltern in vielen Fällen nur ge- ringe Chancen haben, hier als Arzte beruflich wieder Fuß zu fassen. Daß im übrigen nach wie vor viele Halb- und Vollwaisen auf unsere Hilfe an- gewiesen sind, ist eine besonders traurige Tatsache."

In einem Spendenaufruf bittet die Stiftung daher eindringlich um Hilfe — sowohl um Einmal- wie um Dauerspenden. Sie versichert, daß die Bedürftigkeit jedes einzelnen Antragstellers gewissenhaft geprüft und überwacht wird. Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Spenden werden auf eines der folgenden Kon- ten erbeten:

Dresdner Bank Stuttgart Nr.

122 238 700 (BLZ 600 800 00); Deut- sche Apotheker- und Arztebank Stuttgart Nr. 000 1486942 (BLZ 600 906 09); Landesgirokasse Stutt- gart Nr. 1 268 267 (BLZ 600 501 01);

Postgiroamt Stuttgart Nr. 415 33-701 (BLZ 600 100 70).

Die Anschrift der Stiftung:

„Ärzte helfen Ärzten", Albstadtweg 11, 7000 Stuttgart 90, Telefon:

07 11-7 80 03 31 und 7 80 03 32. EB

chen. Die am 1. Januar 1989 im Zuge des neuen Sozialgesetzbuches V in Kraft getretenen Regelungen zu ei- ner verstärkten marktwirtschaftli- chen Steuerung seien in der Kran- kenhauspraxis relativ wirkungslos, so Oberender. Dies gelte insbesondere für das in § 110 SGB V veranker- te erweiterte Kündigungsrecht der Krankenkassen, die zwar Kranken-

häusern wegen dauerhafter Unwirt- schaftlichkeit und nicht bedarfspla- nungsgerechter Vorhaltung kündi- gen könnten. Jedoch sei stets die Zu- stimmung der Landesregierung da- für erforderlich (und diese täten sich dabei schwer).

Der Kontrahierungszwang der gesetzlichen Krankenkassen beinhal- tet nach Ansicht Oberenders fak- tisch einen „Bestandsschutz der Krankenhäuser". Zudem werde ei- ne „künstliche Marktabgrenzung"

durch die Festlegung von Versor- gungsstufen vorgenommen.

Statt der dualen eine modifizierte Finanzierung

Zu Fehlentwicklungen im statio- nären Sektor hätte auch die zentra- le Krankenhausbedarfsplanung ge- führt, die eine staatliche Angebots- steuerung bewirke. Kritisiert wird von Oberender auch das „modifizier- te" Selbstkostendeckungsprinzip für Kliniken, das keine ökonomischen Anreize zur Kostenreduktion bein- halte.

Professor Dr. Oberender plä- diert dafür, das strikte Kostendek- kungsprinzip zugunsten marktwirt- schaftlicher Entgeltverfahren aufzu- lockern. Die duale Finanzierung sol- le mittelfristig durch eine monisti- sche ersetzt werden. Die gesetzli- chen Krankenkassen und Kranken- häuser sollten „Preise" für definierte Leistungseinheiten aushandeln. Die- ses Preissystem könnte insbesondere an den in § 6 Bundespflegesatzver- ordnung vorgesehenen Sonderent- gelten für besonders teure Leistun- gen anknüpfen. Schließlich sollte auch die Kontrahierungspflicht für Krankenkassen aufgehoben werden.

Als wünschenswert bezeichnet der Bayreuther Wissenschaftler eine stärkere Verzahnung von ambulan- ter und stationärer Versorgung. Dies könnte über vielfältige Formen der Kooperation geschehen (prä-/post- stationäre Versorgung durch Kran- kenhäuser; Apparategemeinschaf- ten; integrierte Versorgungseinrich- tungen unter Beteiligung von Kran- kenhäusern, niedergelassenen Arz- ten und Krankenkassen). HC

Kliniken: Mehr Marktwirtschaft verlangt

Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990 (23) A-3099

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