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Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe in einem Mordfall

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Bayerisches Är zteblatt 7- 8/2013

343

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe in einem Mordfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, wurde am Dienstag, 28. Mai 2013, gegen 22 Uhr, ein 31-jähriger Radfahrer in München auf dem Gehweg der Erhardtstraße gegenüber des Europäischen Patentamts von einem bislang unbekannten Mann tödlich verletzt. Dem Angriff ging eine kurze verbale Auseinandersetzung zwi- schen Täter und Opfer voraus, da die Freundin des Geschädigten vorab von dem flüchtigen Täter ohne erkennbaren Grund bespuckt wurde. Der unbekannte Mann versetzte dem 31-jährigen Radfahrer mehrere Stichverletzungen. Die Münchner Mordkommission geht davon aus, dass sich der unbekannte Täter bei der Tatausführung selbst verletzt haben muss. Es könnte sich um Schnitt- und/oder Stichverletzungen im Bereich der oberen Extremitäten handeln.

Verletzungen in anderen Körperregionen können aber nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund bereits veranlasster Anfragen in Münchner Kliniken und Bereitschaftspraxen konnten schon einige Hinweise gewonnen werden, die bislang leider nicht zur Ermittlung des unbekannten Täters führten.

Aus diesem Grund wenden wir uns an Sie, mit der Bitte, uns zu unterstützen und sich bei entsprechenden Erkenntnissen an uns zu wenden:

Wer hat seit dem 28. Mai 2013, ab 22 Uhr, eine männliche Person mit dem beschriebenen Verletzungsmuster im Großraum München behandelt und kann entsprechende Hinweise geben?

Nachdem der Täter sich möglicherweise erst Tage nach der Tat in Behandlung begeben hat, sind alle seit dem 28. Mai 2013, 22 Uhr, behandelten Personen mit den oben genannten Verletzungsmustern von Interesse.

Sollten Sie entsprechende Informationen haben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Staatsanwaltschaft München I, Linprunstraße 25, 80335 München, Abt. II - Kapitaldelikte, Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Ehrl, Tel. 089 5597-4808

Herr Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Dr. Beckstein, Tel. 089 5597-4832 oder

Polizeipräsidium München, Kommissariat 11, Mordkommission 4, Hansastraße 24, 80686 München, Herr Erster Kriminalhauptkommissar Linder, Tel. 089 63007-1104

Herr Kriminaloberrat Kraus, Tel. 089 63007-4011

Sie können sich gerne auch schriftlich, notfalls anonym, an uns wenden. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, auch wenn die Erkenntnisse, die Sie gewonnen haben, aus Ihrer Sicht nicht bedeutsam erscheinen.

Wie Sie sicher wissen, steht Ihnen als Ärzten bezüglich der Behandlung Ihrer Patienten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) zu. Des Weiteren unterliegen Sie der ärztlichen Schweigepflicht. Die Rechtsprechung lässt jedoch bei besonders schwerwiegenden Delikten, wie dem hier in Frage stehenden Tötungsdelikt, Ausnahmen von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht zu.

Es besteht angesichts der Gesamtumstände und der Vorgehensweise eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer Personen und für die Allgemein- heit, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von dem noch unbekannten Beschuldigten weitere massive Straftaten verübt werden. Deshalb ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft München I die erbetene Auskunft verhältnismäßig und zulässig.

Die diesbezüglichen Ermittlungen werden mit der nötigen Diskretion geführt werden.

Wenn Sie möglicherweise sachdienliche Hinweise geben können, bitten wir Sie dringend um Kontaktaufnahme.

Für Ihre Mithilfe, die zur Aufklärung eines Tötungsdelikts und zur Verhinderung zukünftiger Delikte beitragen könnte, danken wir Ihnen im Voraus vielmals.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Ehrl Linder

Staatsanwältin als Gruppenleiterin Erster Kriminalhauptkommissar

Dr. Beckstein Kraus

Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Kriminaloberrat

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