Frischzellen
Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Länder jetzt gefordert“ von Dr. Harald Clade in Heft 8/2000:
Tendenziös und irreführend
Die Schlagzeile ist tenden- ziös und irreführend ... Denn weder der Bund noch die Län- der haben legale Befugnisse, in das Arztrecht der Thera- piefreiheit und das Berufs- ausübungsrecht von Ärzten derart radikal einzugreifen wie im März 1997 von der da- maligen Bundesregierung ver- anlasst, dass nämlich die da- malige Verbotverordnung der Frischzellen-Therapie einer entschädigungslosen Enteig- nung unserer Praxen und Kli- niken gleichgekommen wäre.
Das jetzige Urteil hat so- mit den Bruch der Verfassung vereitelt, und damit ist festge- schrieben, dass das Arznei- mittelrecht in Zukunft nicht dem Arztrecht vorgeschaltet werden kann.
Genauso wie der Bund werden in Zukunft die Länder sorgsamer mit den rechtlichen Vorgaben auf diesem Gebiet umzugehen haben, auch wenn dieses interessierten Kreisen nicht gefallen mag.
Dr. med. Jutta Buscha-Ha- genmüller, Sonnenweg 9, 83703 Gmund-Moosrain
Fehlgutachten des BGA widerlegt
Es ist nicht korrekt, wenn der Kommentator schreibt, das Gutachten des Bundesge- sundheitsamtes sei noch nicht entkräftet worden. Fakt ist, dass die Fehlgutachten des BGA von 1992 und 1994 durch Stellungnahmen des Bundesverbandes Deutscher Ärzte für Frischzellen-Thera- pie widerlegt wurden.
Es gibt seit 1984, entge- gen den Behauptungen des BGA, weder Todesfälle noch schwere gesundheitliche Ne- benwirkungen nach Frisch- zellen-Therapie, die tragfähig einer wissenschaftlichen Be-
urteilung zugrunde gelegt wer- den können ...
Das Urteil unterstreicht eindrücklich die vom Grund- gesetz verbriefte Therapie- freiheit für Ärzte und die freie Wahl der Behandlungs- methoden für Menschen die- ses Landes.
Vielleicht fühlen sich in Zukunft durch das Urteil aber auch Ärzte und ihre Standes- vertreter ermutigt und gefor- dert, Regulierungsversuchen der Politik zur Entkernung des freien Arztberufs nicht nur mit Worthülsen, sondern auch mit entsprechenden Klagen beim Verfassungsgericht entgegen- zutreten. So hat vielleicht das Urteil aus Karlsruhe für Kolle- ginnen und Kollegen, die bis- her der Frischzellen-Therapie mehr aus Unkenntnis eher reserviert gegenüberstanden, auch einen Nutzen.
Dr. med. C. Martin, Bundes- verband Deutscher Ärzte für Frischzellen-Therapie, Fär- berweg 3, 83700 Rottach- Egern
Gentest
Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Zeit- bombe“ von Dr. Thomas Gerst in Heft 17/2000:
Diskussionsbedarf
Hat man eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, vor welche ethischen Proble- me Untersucher und Unter- suchte durch eine genetische Diagnostik gestellt werden?
Welche Ängste wird man bei Betroffenen auslösen, die auf- grund derartiger Gentests er- fahren, dass bei ihnen ein ho- hes Krankheitsrisiko besteht?
Persönlich glaube ich, dass bezüglich durchzuführender Gentests noch großer Diskus- sionsbedarf besteht. Untersu- chungen, und dazu gehören auch Gentests, sollten immer nur durchgeführt werden, wenn sich aus dem Untersu- chungsergebnis unmittelbare therapeutische Konsequen- zen ergeben.
Dr. med. D. Bauer, Jakobi- Krankenhaus, Hörstkamp 12, 48431 Rheine
A-1420 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 21, 26. Mai 2000
S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER
Sõetsu Yanagi: Die Schön- heit der einfachen Dinge. Mingei – Japanische Einsichten in die verborgenen Kräfte der Harmo- nie. Gustav Lübbe Verlag, Ber- gisch Gladbach, 1999, 255 Seiten, 16 Farb- und 16 s/w-Abbildun- gen, gebunden, mit Schutzum- schlag, 48 DM
„Als ich sie sah,/stockte mir das Herz:/eine gute Teeschale, ja,/aber wie gewöhnlich!/So einfach,/dass man sich/einen gewöhnlicheren Gegenstand/
nicht vorstellen kann.“ (Yana- gi) – Genau diese Schlichtheit der Dinge macht für den ja- panischen Künstler Sõetsu Yanagi ihre Schönheit aus. In der Einfachheit der Dinge und in ihrer Unvollkommenheit, nicht etwa in der Perfektion, liege die Schönheit, der Reiz der wahren Kunst.
In der Aufsatzsammlung Yanagis, die Bernard Leach posthum editierte, geht der Mitbegründer der japanischen Kunstbewegung Mingei auf Kunst im Allgemeinen und die japanisch-buddhistische im Speziellen ein. Hierbei erläu- tert er detalliert die Verbin- dung des japanischen Teetrin- kens mit der Vorstellung von
Schönheit. Shibui, streng, ver- halten und beherrscht zu sein, gilt als wichtigstes Kriterium für Schönheit in der Kunst Ja- pans, und genau so müssen auch die Teeschalen sein: „Er- zeugnisse des vom einfachen Volk ausgeübten Handwerks“
mit geringer oder gar ohne Verzierung. In weiteren Essays stellt er Handwerkskunst, Tanz und Musik aus Okinawa
dar, dem alten unabhängigen Inselkönigreich zwischen Ja- pan und Taiwan. Ausgewählte Fotos von Teeschalen, geweb- ten Gewändern und Mustern ergänzen die Texte über die alten Techniken des Färbens, Webens und Töpferns.
Dirke Köpp, Köln
Logopädie
Wichtige Hilfe
Günter Wirth: Sprachstörun- gen, Sprechstörungen, Kindliche Hörstörungen.Lehrbuch für Ärz- te, Logopäden
und Sprach- heilpädago- gen, 5. Aufla- ge, Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 2000, 37 Abbildungen in 41 Einzel- darstellungen, 44 Tabellen, 68 DM
Störungen des Sprechens und der Sprache haben an Häufigkeit zugenommen. In der Praxis sind es meist die Ärzte für Allgemeinmedizin, die HNO- und Kinderärzte, die von sprech- und sprachge-
störten Patienten und ihren Angehörigen um Rat gefragt werden. Behandelt wird dann meist von Logopäden oder in der Schule von Sprachheil- pädagogen.
Das Buch erscheint mitt- lerweile in der fünften Aufla- ge und gilt als Standardwerk für den deutschsprachigen Raum. Es gibt einen Gesamt- überblick über die Grundla- gen, Störungen und Krank- heiten von Sprache und Spre- chen. Im Fokus steht die kindliche Sprache und die verzögerte Sprachentwick- lung. Die komplexen Zusam- menhänge werden ausführ- lich dargestellt, sodass das Buch eine wichtige Hilfe zur exakten Diagnose und geziel- ten Behandlung von Kommu- nikationsstörungen ist.
Cornelia Herberhold, Bonn