A-228
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
(76) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 4, 29. Januar 1999 Der Vorstand der Bundesärztekam-
mer hat in seiner Sitzung am 14. 2. 1998 zu Kapitel D I. Nr. 6 (Muster-)Berufsord- nung (Öffentlich abrufbare Arztinforma- tionen in Computerkommunikationsnet- zen) den nachstehenden Interpretations- beschluß gefaßt. Dieser Interpretations- beschluß soll dazu beitragen, daß Ärzte, die von der Möglichkeit der Darstellung im Internet oder anderen Kommunikati- onsmedien Gebrauch machen wollen, dies unter Beachtung der berufsrechtli- chen Vorschriften tun können. Über die aufgeführten Informationen hinaus sind keine weiteren Angaben zulässig. Auch für die Präsentation in Computerkom- munikationsnetzen gilt, daß werbende Herausstellung und anpreisende Darstel- lung unzulässig sind. In Zweifelsfällen sollte vor einer Präsentation die Abstim- mung mit der zuständigen Landesärzte- kammer herbeigeführt werden.
Nach der Beschlußfassung des 100.
Deutschen Ärztetages ist das Angebot öffentlich abrufbarer Arztinformationen in Computerkommunikationsnetzen zu- lässig (vgl. Kap. D I Nr. 6). Im einzelnen ist bei der Präsentation in Computer- kommunikationsnetzen folgende Unter- scheidung zu treffen:
1. Informationen gegenüber Dritten auf einer „Homepage“.
2. Weitergehende Informationen, die nur über eine Schaltfläche auf der Home- page abgefragt werden können.
3. Informationen gegenüber anderen Ärzten in einem Intranet.
Die unter 1. – 3. genannten Angaben dürfen die Person des Arztes nicht wer- bend herausstellen und müssen sich auf sachliche Inhalte (§§ 27, 28 MBO) be- grenzen.
Persönliche Qualifizierungen sind eben- so wie Hinweise auf „Qualifikationen“, die nicht auf einer von den Ärztekammern legi- timierten Grundlage beruhen, unzulässig.
1. Zulässige Informationen gegenüber Dritten
(vgl. Kap. D I. Nr. 6 S. 1 MBO) In öffentlich abrufbaren Computer- kommunikationsnetzen dürfen Ärzte in
einer dem allgemeinen Publikum zu- gänglichen „Homepage“ folgende Anga- ben aufnehmen:
cName
cPraxisanschrift einschließlich Tele- fon und Fax-Nummer, e-mail, Internet- Adresse
cBezeichnung als Arzt oder führbare Arztbezeichung (Facharzt, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnung)
cSprechstunde
cmed. akademische Grade cärztliche Titel
candere akademische Grade in Ver- bindung mit Fakultätsbezeichnung
cGemeinschaftspraxis, Partnerschaft cPrivatwohnung und Telefonnum- mer/Fax-Nummer
cZulassung zu Krankenkassen cDurchgangsarzt
cBelegarzt, ggf. Name des Kranken- hauses*
cambulante Operationen*
cPraxisklinik*
cggf. Professor
Die mit * gekennzeichneten Anga- ben dürfen nur geführt werden, wenn die in der Berufsordnung genannten Voraussetzungen vorliegen (vgl. Kap.
D I. Nr. 2).
Über die genannten Angaben hinaus kann auf dieser Seite eine Schaltfläche
„weitere Informationen“ vorgesehen werden, über welche die unter 2. genann-
ten Informationen abgefragt werden können.
2. Praxisinformationen, die nur über die Homepage des Arztes abgefragt werden können (vgl. Kap. D I. Nr. 6 S. 2 MBO) Wenn durch verläßliche technische Verfahren sichergestellt ist, daß der Nut- zer beim Suchprozeß zunächst nur Zu- gang zu einer Homepage des Arztes er- halten kann, welche ausschließlich die unter 1. genannten Angaben enthält, sind folgende sachliche Informationen – so- weit sie der ausgeübten Tätigkeit ent- sprechen – zulässig:
csachliche Informationen über be- stimmte medizinische Vorgänge, die in der Praxis des Arztes zur Vorbereitung des Patienten auf spezielle Untersu- chungs- und Behandlungsmaßnahmen vorgehalten werden
cHinweis auf besondere Untersu- chungs- und Behandlungsverfahren, so- weit diese nicht den Kern seines Fachge- bietes ausmachen
cfakultative Weiterbildung cFachkunde
cweitere durch die Ärztekammer zu- erkannte Qualifikation
cGeburtsjahr des Praxisinhabers cZeitpunkt der Approbationsertei- lungcZeitpunkt der Facharztanerken- nung, die geführt wird
cZeitpunkt der Niederlassung cSonder-Sprechstunden cSprachkenntnis cKonfession
cbesondere Einrichtungen für Be- hinderte
cErreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden
cPraxislage in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel
cAngabe von Parkplätzen cBilder des Praxisteams cLogo der Praxis
cZugehörigkeit zu einem Praxisver- bundcZusammenarbeit mit Selbsthilfe- gruppen
cAnzeigen, z. B. über die Niederlas- sung, Urlaub, Vertretung etc.
3. Information anderer Ärzte in einem Intranet
In geschlossenen Netzen, d. h. solchen Computerkommunikationsnetzen, die nur Ärzten offenstehen (Intranet), darf umfassend über das Leistungsangebot der Praxis informiert werden. N B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
Mitteilungen
Darstellungsmöglichkeiten des Arztes im Internet
– Öffentlich abrufbare Arztinformationen gemäß Kap. D I. Nr. 6 MBO –
IX. Interdisziplinärer Seminar- und Praktikum-Kongreß
Meran/Südtirol vom 4. bis 11. September 1999
Auskunft:
Deutsche Akademie für medizinische Fortbildung
und Umweltmedizin e.V.
Carl-Oelemann-Weg 7 61231 Bad Nauheim Tel 0 60 32/22 14, Fax 22 16