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Archiv "Grenzverletzungen in der Psychotherapie: Tabuisierung fördert die Täter" (06.01.2003)

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er Prozess um den Psychiater und Neurologen Günter P., Oberarzt am Kölner Universitätsklinikum, liefert der regionalen Tagespresse zur- zeit dankbaren Stoff. Der 52-jährige Pro- fessor soll sechs Patientinnen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren sexuell genötigt und missbraucht haben – Frau- en, die sich unter anderem wegen multi- pler Sklerose und Hirntumoren in seiner therapeutischen Obhut befanden. Die Anklage erhebt den Vorwurf, er habe das Vertrauen der psychisch sehr labilen Pa- tientinnen schamlos ausgenutzt.Der Pro- zess zeigt beispielhaft vieles, was für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Psychotherapie typisch ist: Die Be- schwerden der Patientinnen werden von den Stationsärzten nicht ernst genom- men, denn Günter P. ist eine Autorität mit wissenschaftlich erstklassigem Leu- mund. Erst eine anonyme Anzeige bringt den Stein ins Rollen. Fünf der sechs Op- fer haben ausdrücklich auf eine Strafan- zeige verzichtet. Der Professor selbst be-

streitet alle Vorwürfe: Die so genannten Sensibilitätsprüfungen beispielsweise, bei denen er laut Anklage die Patientinnen mit einer Stimmgabel im Vaginalbereich

„getestet“ haben soll, seien „eine absur- de Unterstellung“, getrieben von „sexu- ellen Berührungsfantasien“ der Frauen.

Der Klinikchef, der behauptet hatte, kei- ne freundschaftlichen Kontakte zu dem Angeklagten unterhalten zu haben, und ein Kollege müssen vor Gericht wegen Meineiden strafrechtliche Konsequen- zen befürchten.

Seit 1998 unter Strafe

Warum sexueller Missbrauch bezie- hungsweise Grenzverletzungen gerade in der Psychotherapie besonders schlimm sind, beschreibt Dr. med. Werner Tschan, Basel, in seinem Buch „Missbrauchtes Vertrauen“ (1): „Der Patient wird ange- halten, sich möglichst offen und vorbe- haltlos dem Therapeuten anzuvertrau-

en. Dies führt zu einer therapeutisch be- absichtigen Reduktion der Hemmun- gen und Schutzmechanismen, die sonst in alltäglichen Beziehungen entstehen.

. . . Daraus entwickelt sich gleichzeitig eine intensive Abhängigkeit und Ver- letzbarkeit.“ Diese Abhängigkeit wird häufig ausgenutzt: Die internationale Literatur geht von mindestens zehn Pro- zent aller Psychotherapeuten und Psy- chotherapeutinnen aus, die im Laufe ih- rer Berufstätigkeit sexuelle Beziehun- gen mit Patienten eingehen – „Profes- sional Sexual Misconduct“ ist in den USA ein feststehender Begriff. Eine se- xuelle Beziehung zwischen Psychothe- rapeut und Patient ist immer tabu, die Ethikrichtlinien der psychotherapeuti- schen Berufsverbände weisen ausdrück- lich darauf hin. Der Eid des Hippokra- tes nimmt den Ärzten den Schwur ab, sich „von Werken der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern“ fern zu halten. Seit 1998 wird explizit nach

§ 174 c Strafgesetzbuch (StGB) sexuel- ler Missbrauch „unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreu- ungsverhältnisses“ mit bis zu fünf Jah- ren Freiheitsentzug bestraft.

Der Vater der Psychoanalyse, Sig- mund Freud, war sich den Gefahren, die aus der engen Beziehung zwischen The- rapeut und Patient entstehen können,be- wusst. Er bezeichnete die romantischen und erotischen Gefühle, die seine Patien- ten in ihm auslösten, als Übertragung.

Freud stellte eindeutig klar, dass der The- rapeut dieses Liebesbedürfnis der Pati- enten nicht ausnutzen darf. Zum Schutz von beiden postulierte er damals für die Psychoanalyse das Abstinenzgebot. Das heißt nicht, dass Berührungen automa- tisch zu sexuellen Übergriffen führen.

Im Gegenteil: Vertreter der analyti- schen Körperpsychotherapie sehen in Berührungen Halt und Vertrauen ge- T H E M E N D E R Z E I T

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A20 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1–26. Januar 2003

Grenzverletzungen in der Psychotherapie

Tabuisierung fördert die Täter

Sexuelle Beziehungen in der Psychotherapie sind kein Kavaliersdelikt.

Das Bewusstsein dafür ist in Deutschland erst im letzten Jahrzehnt erwacht.

Vor allem muss das Tabu des Themas gebrochen werden.

Sich dem Therapeuten vorbehaltlos anzuvertrauen ist in der Psychotherapie not- wendig. Daraus entwickelt sich eine besondere Abhängigkeit und Verletzbarkeit, die nicht missbraucht werden darf.

Foto:Superbild

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bende Techniken, die bei bestimmten Störungen therapeutisch hilfreich sein können. Unabhängig vom psychoanaly- tischen Kontext weist Prof. Dr. Irmgard Vogt, Frankfurt/Main, die seit Jahren zum Thema Missbrauch in Psychothera- pie und Beratung forscht, darauf hin, dass körperliche Berührungen in der Therapie „hoch mit Bedeutung aufgela- den sind und daher sehr leicht missver- standen werden können“. Sie fand in ei- ner Studie heraus, dass Patientinnen häufiger berührt werden als Patienten.

Als weiteren geschlechtsspezifischen Unterschied – der gleichzeitig Auskunft über die oft sexuell aufgeladene Thera- piesituation gibt – ermittelte sie, dass Therapeuten häufiger mit ihren Patien- tinnen flirten oder ihnen sexuelle Kom- plimente machen (siehe Textkasten „Ge- schlechtsspezifische Unterschiede“) (2).

Mit solchen Situationen oder mit der Frage, was zu tun ist, wenn der Patient Annäherungsversuche macht, müssen Psychotherapeuten umgehen können.

Denn die Verantwortung dafür, keine sexuellen Beziehungen zuzulassen, liegt eindeutig bei ihnen.

Kein Thema in der Aus- und Weiterbildung

Doch mit diesem Tabuthema „tun wir uns immer noch sehr schwer“, sagt Vogt.

Das liege auch daran, dass das Thema

„Sexualität“ in der Aus- und Weiterbil- dung vernachlässigt werde. Der Arzt Tschan ist in seiner Kritik noch schärfer:

Die Bereitschaft, entsprechende Kennt- nisse in der medizinischen Ausbildung zu vermitteln, sei „nahezu gleich null“.

Der Arzt solle sich vor allzu innigen Be- ziehungen gegenüber seinen Patientin- nen hüten, damit sei das Thema meist er- ledigt. Geradezu „fahrlässig“ findet er, dass „seltene Krankheitsbilder, wie zum Beispiel Chorea Huntington, in extenso vermittelt werden, während die wesent- lich häufigeren Störungsbilder nach Missbräuchen völlig unbeachtet blei- ben“. Keine europäische medizinische Fakultät habe in ihrer Ausbildung Pro- gramme wie zum Beispiel „Boundary Training“ implementiert. „Es tönt er- schütternd, wenn man sieht, wie sehr sich die Fachwelt an dem ,Pakt des Schweigens‘ beteiligt“, folgert er.

Große Verunsicherung besteht unter Psychotherapeuten bei der Frage,wie mit Bekanntwerden von Übergriffen durch Kollegen umzugehen ist. Damit konfron- tiert werden immerhin mehr als die Hälf- te: Arnold et al. ermittelten in einer ano- nymen schriftlichen Be-

fragung bei 1 200 Psycho- therapeuten, dass 55 Pro- zent der Psychotherapeu- tinnen (52 Prozent Thera- peuten) in den vergange- nen fünf Jahren minde- stens einen Patienten mit einer solchen Vorge- schichte behandelt haben (3). Priorität im Vorgehen hat bei allen Therapeu- ten, diese Patienten bei der Aufarbeitung der Fol- gen des Übergriffes the- rapeutisch zu unterstüt- zen. Viele der Befragten der Studie holen sich Rat in der Supervision oder durch Gespräche mit Kollegen. Nach Angaben der Autorinnen sind

Frauen eher bereit,solche Fälle in der Su- pervision zu bearbeiten. Große Zurück- haltung besteht dagegen bei beiden Ge- schlechtern im Hinblick auf konfrontati- ve Maßnahmen: Nur wenige würden den beschuldigten Kollegen direkt anspre- chen oder ihn bei einem Berufsverband anzeigen.

Die Gründe dafür liegen nach An- sicht des Präsidenten der Psychothera- peutenkammer Niedersachsen, Lothar Wittmann, unter anderem darin, dass

„Psychotherapeuten sich nicht gegen- seitig bloßstellen wollen“. Er macht Phänomene wie die der „Krähenord- nung“, der „Gutachterseilschaften“

oder „blaming the patient“, nach dem Motto, dem Patienten könne man nicht glauben, er sei ja psychisch krank, für die mangelnde Aufklärung solcher Fäl- le verantwortlich. Monika Bormann, Mitglied des Ethikbeirats der Deut- schen Gesellschaft für Verhaltensthera- pie, legt eine viel banalere Ursache zu- grunde: „Die meisten können sich gar nicht vorstellen, dass ein Kollege so et- was getan hat.“

Die Aktivitäten der Berufsverbände, gegen Grenzverletzungen in der Psycho- therapie vorzugehen, die öffentliche Dis-

kussion und auch die Forschung zu dem Thema kamen in Deutschland erst An- fang der 90er-Jahre in Gang – in den USA wurden diese Fragen bereits zwanzig Jah- re zuvor diskutiert. Ein Wendepunkt in Deutschland war 1991 die Gründung des

„Verbändetreffens gegen sexuellen Missbrauch in Psychotherapie und psy- chosozialer Beratung“.

Bis dahin verliefen „die wenigen Fälle“, die ge- meldet wurden, „in der Bearbeitung durch die in- nerverbandlichen Stellen, zum Beispiel Ehrenge- richte,meist im Sand“,be- richten Sonntag et al. (4).

Damals habe es für be- troffene Frauen keine Möglichkeiten gegeben, den Therapeuten zur Re- chenschaft zu ziehen, be- richtet Bormann, Grün- dungsmitglied des Ver- bändetreffens.

Das Verbändetreffen, dem inzwischen alle großen Psychotherapeutenverbände so- wie Pro Familia angehören, hat vieles be- wirkt. Es hat in strafrechtlicher Hinsicht den § 174c Absatz 1 StGB entscheidend vorangetrieben. Seit der Einführung des Gesetzes am 26. Januar 1998 wurde zwar kaum jemand verurteilt. Trotzdem mach- te der Paragraph deutlich, dass sexueller Missbrauch in der Psychotherapie über- haupt ein Tatbestand ist. Das war lange nicht so klar. Der Titel der ersten Veran- staltung zum Verbändetreffen 1991 „Se- xuelle Übergriffe in der Therapie – Kunst- fehler oder Kavaliersdelikt?“ macht den Stand der damaligen Diskussion deutlich.

Warum jedoch so wenige Frauen straf- rechtlich aktiv werden, erklärt Inka Sal- decki-Bleck vom Berufsverband Deut- scher Psychologinnen und Psychologen e.V.: „Die Frauen sind meist psychisch la- bil, mutlos und mit gestörtem Selbstwert- gefühl. Oft fehlen ihnen auch handfeste Beweise, oder sie werden von den Tätern bedroht.“

Das Gesetz stelle allerdings nicht un- ter Strafe, wenn eine Beziehung nach Beendigung der Therapie fortgesetzt werde, kritisiert Bormann. „Dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden.“

Weltweit gibt es einen Konsens, dass in- T H E M E N D E R Z E I T

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A22 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1–26. Januar 2003

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§ 174 c Absatz 1 StGB

„Wer sexuelle Handlun- gen an einer Person, die ihm wegen einer gei- stigen oder seelischen Krankheit oder Behin- derung einschließlich ei- ner Suchtkrankheit zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anver- traut ist, unter Miss- brauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Be- treuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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nerhalb von zwei Jahren nach Behand- lungsabschluss keine persönlichen Be- ziehungen erlaubt sind. „Manche war- ten diese zwei Jahre stichtagsmäßig ab und setzen das Verhältnis dann fort“, beklagt sie. Auch Tschan fordert ein le- benslanges Tabu, da die therapeutische Beziehung unter Umständen ein Leben lang anhalten könne.

„Zahnlose“ Berufsverbände

Das Verbändetreffen gegen sexuellen Missbrauch in der Psychotherapie hat auch bewirkt, dass die Berufsverbände das Thema ernster nehmen. Seit 1991 wurden Ethikrichtlinien verfasst, Ehren- gerichte und Schlichtungskommissionen eingerichtet. Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psy- chosomatik und Tiefenpsychologie e.V.

(DGPT) zum Beispiel, die Ärzte und Psychologen vertritt, hat eine Schlich- tungs- und Ausschlusskommission mit vorsitzendem Richter und setzt Vertrau- ensleute ein, wenn Fälle unklar sind.

Meist wenden sich die Betroffenen selbst an den Verband, oder die Ausbildungsin- stitute informieren. Die Psychoanalyti- ker lassen sich die Aufklärung etwas ko- sten: 30 000 DM seien es beim letzten Fall gewesen, berichtet Holger Schildt, Ge- schäftsführer und Justiziar. 2001 und 2002 seien Mitglieder wegen sexueller Übergriffe aus der DGPT ausgeschlos- sen worden. „Der Ausschluss soll andere abschrecken“, hofft Schildt.

Dennoch kann ein Ausschluss nicht verhindern, dass der Therapeut weiter behandelt. „Die Berufsverbände sind im Grunde zahnlos“, betont der Präsident der niedersächsischen Psychotherapeu- tenkammer, Wittmann. Die Kammern dagegen können darauf hinwirken, dass den Tätern die Approbation von der je- weiligen Bezirksregierung – den Appro- bationsbehörden – entzogen wird. Bei

„hinreichendem Tatverdacht“ werde der Täter vor das Berufsgericht für die Heil- berufe, ansässig bei den Verwaltungsge- richten, gebracht, berichtet Dr. jur. Dirk Schulenburg, Justiziar bei der Ärztekam- mer Nordrhein. Etwa zwei bis drei Fälle bringe die Ärztekammer im Jahr wegen sexuellen Missbrauchs vor das Berufsge- richt. Die Fälle, die der Aufsicht führen- den Kammer bekannt wurden, würden

„hartnäckig verfolgt“, sagt Schulenburg, es müsse allerdings eine schriftliche Be- schwerde vorliegen, um den Verstoß ge- gen das Berufsrecht verfolgen zu kön- nen. „Viele Fälle bleiben wahrscheinlich im Verborgenen, da sie uns nicht gemel- det werden“, bedauert der Justiziar. Ein

„niedrigschwelligeres Angebot“ könne daher sinnvoll sein, denn: „Erfahrungs- gemäß ist an den Vorwürfen etwas dran.“

Für den des Missbrauchs angeklagten Universitätsprofessor Günter P. ist die Ärztekammer nicht zuständig. Die Be- rufsaufsicht für den Beamten liegt beim Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Den Ausgang der Strafsache – der Prozess läuft noch – muss die Staatsanwaltschaft dem Mini- sterium beziehungsweise der Approbati- onsbehörde mitteilen.

Im Gegensatz zu den Ärzten sind die Psychologischen Psychotherapeuten noch nicht in allen Bundesländern verkam- mert. In Niedersachsen ist der Aufbau der Kammerstrukturen am weitesten fortgeschritten, daher konnte dort be- reits eine Berufsordnung beschlossen

werden. Unter § 12 Absatz 4 ist der Tat- bestand „sexuelle Kontakte zu Patienten sind unzulässig“ verankert*. Bei einem berechtigten Verdacht ist vorgesehen, ein Berufsgericht unter Vorsitz eines Rich- ters einzuschalten. Die Berufsordnung sieht allerdings nicht vor, Psychothera- peuten zu verpflichten, verdächtige Kol- legen anzuzeigen. Dies sei zwar disku- tiert worden, berichtet Wittmann, doch

die Gefahr, einen möglichen Paragra- phen zur Denunziation missliebiger Kol- legen zu benutzen, erschien zu groß. Er ist der Meinung, dass es neben der mora- lischen Verpflichtung eine Möglichkeit zur anonymen Anzeige geben sollte. Der Kammerpräsident ist sich bewusst, dass

„bisher viel versäumt wurde, obwohl die Wiederholungsgefahr groß ist“. Er glaubt aber,dass durch die junge Genera- tion der 25- bis 30-Jährigen „etwas ins Rollen gekommen ist“. Denn vor allem Therapeuten mittleren Alters „tun sich mit dem Tabuthema noch schwer“.

Die im Aufbau begriffenen Psycho- therapeutenkammern haben die Chance, das Thema Übergriffe in der Psychothe- rapie tabulos anzugehen und somit mehr Öffentlichkeit zu schaffen. Dann würden sich auch mehr der oft hochgradig ver- ängstigten Betroffenen trauen, einen Missbrauch anzuzeigen. Anbieten würde sich auch eine Zusammenarbeit mit den Ärztekammern. Grundsätzlich fördert die Tabuisierung des Themas die Täter zusätzlich. Klare Leitlinien zum Umgang mit übergriffigen Kollegen können hel-

fen, die Scheu vor der Konfrontation zu verlieren.Der „Pakt des Schweigens“ un- ter Kollegen muss gebrochen werden.

Die Etablierung entsprechender Curri- cula in der Aus-, Weiter- und Fortbildung bei Ärzten und Psychologen sollte zügig ausgebaut werden. Schließlich müsste re- gelmäßige Supervision für langjährig Tätige verpflichtend sein. Petra Bühring T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1–26. Januar 2003 AA23

Geschlechtsspezifische Unterschiede

Mit Patientinnen wird häufiger geflirtet

Vogt et al. befragten in einer empirischen Studie Psychologische Psychotherapeuten der Sektion klinische Psychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V. zu Körperkontakten und sexuellen Kontakten. Ergebnisse: Frauen werden sowohl von Therapeuten als auch von Thera- peutinnen häufiger berührt als Männer. Therapeutinnen geben an, ihre weiblichen Patienten häufiger an Schulter/Arm, Gesicht/Haaren, Knie/Bein zu berühren oder ihnen einen Wangenkuss zu geben als ihre männlichen Patienten. Sie gehen davon aus, dass Berührungen zwischen Frau- en keine Signale für Erotik oder Sexualität sind. Bei einem männlichen Gegenüber befürchten sie, dass die Berührungen als implizite sexuelle Angebote verstanden werden könnten.

Therapeuten berühren Patientinnen nicht signifikant häufiger als ihre Patienten. Sie befürch- ten im Gegensatz zu den Therapeutinnen jedoch nicht, dass die Berührungen von den Frauen missverstanden werden könnten. Sie gehen offenbar davon aus, vermutet Vogt, dass ihr Verhal- ten als „schützend, scherzhaft oder unschuldig-zärtlich“ angesehen wird. Therapeuten geben weiter an, häufiger mit ihren Patientinnen als mit Klienten zu flirten, sie mit den Augen auszu-

ziehen oder ihnen sexuelle Komplimente zu machen. pb

Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literatur- verzeichnis, das im Internet unter www.aerzteblatt.de/

lit0103 abrufbar ist.

*Die Berufsordung ist im Internet einzusehen unter www.psychotherapeutenkammer-nds.de.

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