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Archiv "Medizintechnik: Verwundert und verärgert" (08.01.2007)

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A30 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 1–2⏐⏐8. Januar 2007

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lang fuhr sie bis zu ihrem 65. Ge- burtstag (1968) mit einem Fahrrad sommers wie winters tagtäglich über die Dörfer ihres Versorgungsgebie- tes, um dort, nach Absprache mit dem ortsansässigen Landarzt, die schwer pflegebedürftigen, bettlägeri- gen oder gehunfähigen jungen und alten Einwohner zu versorgen. Auch am Wochenende, mit wenig Urlaub, – dann, wenn man eine Vertretung bekam. Sie war eine ausgebildete Krankenschwester und Angehörige eines evangelischen Westberliner Mutterhauses gewesen, ledig, mit langer Berufserfahrung; und wohl nicht weniger tüchtig als die in dem Artikel jetzt herausgestellte staatlich angestellte „Agnes“ in der DDR . . .

Dr. Wolfgang Lippky,Am Berg 40, 15234 Frankfurt

AMBULANTE VERSORGUNG

Der Hausärztever- band setzt auf den direkten Dialog mit der Politik (DÄ 39/

2006: „Spagat zwi- schen Protest und Dialogbereitschaft“

von Josef Maus).

Woher kommt das Geld?

Hurra, kann ich da nur zujubeln: 75 Euro pro Fall zuzüglich Zuschlägen.

Diese Forderung wird wohl jeder Vertragsarzt gerne unterschreiben;

nur das hat einen Haken: Woher soll das Geld kommen? In der Erarbei- tung des EBM wurde seitens der Hausärzte (Fachärzte für Allgemein- medizin) vehement die Gleichwertig- keit der ärztlichen Arbeit gefordert, dies mit dem Seitenblick auf die ach so gut verdienenden Fachärzte. Nun kann ein jeder Facharzt ebenfalls die oben angeführten 75 Euro zuzüglich der Zuschläge für sich einfordern.

Wir sollten alle zusammenstehen, da- mit die Gesellschaft die Politik dazu zwingt, das erforderliche Geld dafür bereitzustellen. Dann erst ist Solida- rität unter den Ärzten Realität, und wir können uns endlich wieder dem zuwenden, was wir am besten kön- nen, nämlich Menschen behandeln und nicht den Mangel verwalten.

Dr. Fritjof Bock,Am Ottersberg 42, 88287 Grünkraut

VERGÜTUNG

Die Unternehmens- beratung Kienbaum hat eine Leistungs- bewertung für Kli- nikmitarbeiter ent- wickelt (DÄ 42/2006:

„Führen mithilfe von Zielvereinbarungen“ von Henriette Al- brecht, Saskia Weh, Petra Schubert).

Unsinn

Bei dem von Kienbaum Manage- ment Consultants GmbH vorgestell- ten neuen Führungsinstrument fehlt der Bezug zum Dienst am Patienten.

Stattdessen sollen Klinikärzte ir- gendwelche „Unternehmensziele“

im Auge haben, z. B. auf wirtschaft- liches Denken und Handeln ge- trimmt werden, vergleichbar mit ei- nem Angestellten in irgendeinem Unternehmen. Das damit verbunde- ne Konzept der leistungsbezogenen Vergütung beinhaltet unsinnige

„Leistungs- und Verhaltenskriteri- en“, nach denen die Klinikärzte be- urteilt und „belohnt“ werden sollen.

Diese Kriterien sind überwiegend nur subjektiv beurteilbar und stehen zudem in keinem Zusammenhang mit der Qualität einer ärztlichen Tätigkeit. Wer eine Vergütung auf dieser Basis durchführt, erhöht den Konkurrenzkampf und Unmut unter den Klinikärzten und verfehlt das Wohl der Patienten. Wozu soll für diesen Unsinn Geld verschwendet werden? An dem vorgestellten Kon- zept sieht man, dass es wohl besser ist, wenn Ärzte ihre Führungs- und Vergütungskonzepte selbst ent- wickeln.

Dr. med. Carola Breuer,Müllerstraße 178, 13342 Berlin

Vernachlässigte Verantwortung

Das wurde aber Zeit! – Mit dem überfälligen Projekt zur Leistungs- bewertung und -bezahlung geht die Ära unevaluierten ärztlichen Personals in den Kliniken endlich zu Ende. Aber was ist mit Millionen Müttern, denen – vollkommen un- evaluiert – Generationen Kinder schutzlos ausgeliefert sind! Was ist

mit dem Mutterliebe-Check? Hier muss die Gesellschaft endlich ihrer lange vernachlässigten Verantwor- tung nachkommen. Die Firma Kien- baum wird die Testung vor Ort durchführen. Testparameter für die Mutterliebe ist, dass die Mutter ihr Kind umarmt – Bewertung: ein Mutterliebepunkt (Maternal Love Point). Maximal 10/Tag sind auf den Maternal Love Index (MLI) an- zurechnen . . .

Dr. med. Uta Groger,Bussardweg 36 a, 33659 Bielefeld

MEDIZINTECHNIK

Die robotergeführte Hochpräzisionsbe- strahlung – eine Be- handlungsoption (DÄ 41/2006: „Radiochir- urgie: Tumoren im Strahlenkreuzfeuer“

von Heike E. Krüger-Brand).

Verwundert und verärgert

Mit Verwunderung und einer gehöri- gen Portion Verärgerung habe ich den Artikel im DÄ zur Kenntnis neh- men müssen, stellt der doch eine großteils auf unbewiesenen Behaup- tungen gegründete Werbung für ein experimentelles und nicht unumstrit- tenes Behandlungsverfahren dar, oh- ne auf den werbenden Charakter hin- zuweisen . . . Der Artikel wird zu- dem unter der Überschrift „Radio- chirurgie“ geführt, ein Terminus, der eindeutig der stereotaktischen Ein- zeldosiskonvergenzbestrahlung zu- geordnet ist. Diese wird im Gebiet der Neurochirurgie seit den 1970er- Jahren mithilfe des sogenannten Leksell Gamma Knife, die Bezeich- nung Cyberknife ist hier sicherlich nicht zufällig gewählt, bei intrakrani- ellen Prozessen durch Neurochirur- gien durchgeführt. Der Hinweis im Artikel, dass meist eine einmalige Strahlenbehandlung genüge, deutet darüber hinaus darauf hin, dass im Cyberknife-Zentrum in München tatsächlich so etwas wie eine Einzel- dosiskonvergenzbestrahlung durch- geführt wird. Allerdings gibt es für die Radiochirurgie feste Standards, so wird z. B. die stereotaktische Fi- xierung des Schädels zwingend ge-

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fordert. Im Artikel wird dagegen an- preisend und mit überwiegend wer- bendem Charakter darauf hingewie- sen, dass man nicht nur von diesem lege artis zu fordernden Standard bei radiochirurgischen Behandlungen in- trakranieller Prozesse abweiche, der Standard wird sogar negativ bewertet:

„Für den Patienten ist das Verfahren schmerzfrei und ohne Narkose oder örtliche Betäubung möglich. Bei der Behandlung muss der Patient nicht mehr mit einem invasiv und mit ört- licher Betäubung am Schädel fixier- ten Rahmen ruhig gestellt werden, sondern es genügt eine aufliegende Maske“ . . . Tatsächlich wird mithilfe des ebenfalls im Artikel beschriebe- nen robotischen Korrektursystems lediglich versucht, im Nachhinein ei- ne Dislokation des Patienten unter der Maske zu korrigieren. Hierzu aber ist sowohl eine häufige Rönt- genkontrolle während der Behand- lung erforderlich, welche zu einer

zusätzlichen Dosisbelastung führt, als auch ein Nachjustieren des Strah- lerkopfes anhand der festgestellten Abweichung. Der vorhergehende

„Schuss“, ich wähle diese Bezeich- nung, da ja auch Sie von einem

„Strahlenkreuzfeuer“ im Artikel sprechen, ist systembedingt aber um eben diese festgestellte Abweichung danebengegangen. Da jeder Strah- lentherapeut weiß, dass eine Ther- moplastmaskenfixierung Abwei- chungen um viele Millimeter zulässt, ist eine solche Fixierung zur Errei- chung von Fixationsgenauigkeiten im angestrebten Bereich von einem halben Millimeter und weniger unge- eignet. Der stereotaktische Rahmen, der eben diese Fixationsgenauigkeit sicherstellt, ist in der Strahlenthera- pie und Radiochirurgie bei Einzeldo- sisbestrahlung ein erforderlicher Standard und lege artis . . . Die per- manente Röntgenkontrolle während der Behandlung, die bei einem nach

geführten System im Optimum bei nicht isozentrischer Bestrahlung aus 1 200 Richtungen, wie im Artikel an- gegeben, auch aus ebenso vielen röntgenologischen Positionsverifika- tionen bestehen müsste, ist bei Pati- entInnen mit gutartigen Erkrankun- gen allein schon aus Gründen des Strahlenschutzes im höchsten Maße bedenklich . . . Schließlich wird qua- si als Rechtfertigung für den Einsatz und die Wirksamkeit des Verfahrens auf eine Vereinbarung mit der AOK Bayern „aufgrund der geringen Be- lastung“ als klarer Vorteil verwiesen.

Da die „geringe Belastung“ wohl kaum im Bereich des Strahlen- schutzes und der applizierten Dosis oder der erzielbaren stereotaktischen Genauigkeit liegen kann und auch die Kostenbelastung für die Kran- kenkasse deutlich über den Kosten z. B. für eine radiochirurgische Be- handlung mit dem Linearbeschleuni- ger gemäß GOÄ liegt, ist nicht zu er-

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kennen, auf welcher Rechtsgrundla- ge die Vereinbarung mit der AOK er- folgt ist, verpflichtet das Wirtschaft- lichkeitsgebot nach SGB V die Kran- kenkassen doch ausdrücklich zum wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln der Versichertengemein- schaft. Auch für einen IV-Vertrag fehlt nach meinem Dafürhalten die Rechtsgrundlage, sind IV-Verträge ausdrücklich nur für etablierte Behandlungsverfahren, keinesfalls für experimentelle Verfahren zu- lässig . . .

Dr. med. Gerhard A. Horstmann,Lutherstraße 54, 47805 Krefeld

SEMMELWEIS – SCANZONI

Wissenschaftlicher Konflikt über das

„Leichengift“ als Ur- sache des Kindbett- fiebers (DÄ 42/2006:

„Herr Hofrath hatte 13 Jahre lang recht, weil ich 13 Jahre lang schwieg“ von Dr.

med. Antonia Djakovic, Prof. Dr. med. Jo- hannes Dietl).

Ergänzungen zur Krankengeschichte

Zunächst ist die Skepsis der Gynäko- logen gegenüber Semmelweis ver- ständlich. Durch andere Maßnahmen war die Müttersterblichkeit in der größten Gebärklinik Europas bereits von 15,8 Prozent (1842) auf 11,04 Prozent (1846) und 5,04 Prozent (1847) gefallen. Durch die zusätzli- chen von Semmelweis durchgesetz- ten Maßnahmen – Waschung der Hände 15 Minuten in wässriger Chlorkalklösung vor Berührung ei- ner Gebärenden – sank die Mütter- sterblichkeit von 5,04 Prozent (1847) auf 1,01 Prozent (1848) . . . Deshalb war es selbstverständlich, dass es ei- ner Diskussion bedurfte, welche der verschiedenen ergriffenen Maßnah- men dafür verantwortlich waren.

Semmelweis entzog sich einer sol- chen Diskussion, blieb selbst wohl- meinenden Kollegen Beweise schul- dig, erging sich in den erwähnten In- jurien und veröffentlichte erst 1861 eine Arbeit zum Thema „Kindbett- fieber“. Kein Wunder, dass die Fron- ten so verhärtet waren. Ins Reich der

Legende gehört aber die von den Au- toren erwähnte Geisteskrankheit von Semmelweis. Dem ungarischen Arzt und Historiker Silló-Seidl gelang es vor etwa 30 Jahren, neue Unterlagen zu dieser Frage aufzustöbern, darun- ter die „Krankengeschichte“ der Nie- derösterreichischen Landesirrenan- stalt. Semmelweis’ Gesundheit war durch den von ihm wesentlich mit verschuldeten polemischen Kampf physisch und psychisch schwer an- gegriffen. Seine Frau und angebliche ärztliche Freunde vermeinten in sei- nem Wesen bedenkliche Veränderun- gen festgestellt zu haben. Sie überre- deten Semmelweis zu einer Kur in einem österreichischen Sanatorium.

Auf der Durchreise in Wien führte man ihn jedoch unter dem Vorwand, ihm eine neue Klinik zeigen zu wol- len, in eine „geschlossene An- stalt“ . . . Als Semmelweis merkte, wohin er geraten war, versuchte er zu entkommen . . . Dass Semmelweis schrie und sich wehrte, galt nach be- währter Irrenhausweisheit gerade als Beweis für seine Geisteskrankheit.

Sie steckten den Aufsässigen in eine Zwangsjacke und schleppten ihn in eine Dunkelzelle. In den folgenden vierzehn Tagen erfuhr Semmelweis mehrfach eine sogenannte „Beruhi- gung“. Wie sie erfolgte, bleibt in der Krankengeschichte offen, auch ob er dabei eine Verletzung erlitt. Zum Schluss bemerkte man eine nach außen durchgebrochene Wunde des Brustraums und den „gangränösen“

rechten Mittelfinger. Mit Sicherheit ist Semmelweis an einer Sepsis ge- storben, der Krankheit, gegen die er sein Leben lang gekämpft hat . . .

Dr. med. Rolf Klimm,Bach 2, 83093 Bad Endorf

Ergänzungen zum beruflichen Werdegang

Mit viel Interesse und sehr großer Freude habe ich den Beitrag über Semmelweis und Scanzoni gelesen.

Trotz des gut recherchierten und inter- essant beschriebenen Verhältnisses zwischen Semmelweis und Scanzoni möchte ich ein paar Ergänzungen hin- zufügen. Prof. Dietl schreibt, „ . . . die semmelweisschen Thesen wurden ein- fach nicht mehr wahrgenommen. Zwi- schen den Jahren 1850 und 1861 er- schien keine einzige Publikation, die

Partei für Semmelweis ergriff.“ Dazu möchte ich anmerken, dass Semmel- weis nach langem aussichtslosem Kampf mit dem konservativen und ignoranten Prof. Klein in Wien im Ok- tober 1850 in seine Heimatstadt Buda- pest zurückgekehrt ist. Er übernahm 1850 die Leitung der gynäkologischen Abteilung des St.-Rochus(Rokus)- Krankenhauses in Budapest und an- schließend 1855 den Lehrstuhl an der Universität in Budapest, wo die Sterb- lichkeit durch das Wochenbettfieber dank der Arbeit von Semmelweis um ein Prozent lag. Die semmelweisschen Thesen wurden nur in Deutschland aus Ignoranz vonseiten Scanzonis, Virchows und anderer deutschspra- chiger Koryphäen nicht wahrgenom- men. Zitat von Semmelweis aus dem Brief von 1860 an die ungarische Aka- demie der Wissenschaften: „Nach der Rückkehr in meine Heimat teilte ich meine Erfahrungen und meine Theorie über das Wochenbettfieber den ungari- schen Kollegen in dem Ungarischen medizinischen Wochenblatt mit. Wäh- rend jedoch meine Lehre daheim nicht auf Gegner stieß, war sie in Deutsch- land Angriffen und Verzerrungen von mehreren Seiten ausgesetzt.“ . . .

Dr. Akos Varszegi,Hallerstraße 25, 20156 Hamburg

USA

Nur noch die Ärzte bewahren das Sys- tem vor dem Kollaps (DÄ 41/2006: „Not- fall ,Notfallmedizin‘“

von Dr. med. Ronald D. Gerste).

Unterhaltsame Produktion

Wer die amerikanische „Emergency Room“-Serie (ER) einige Male gese- hen hat, wird die im Artikel beschrie- benen Probleme alle schon gekannt haben. Ich möchte daher behaupten, auch Unterhaltung kann informativ sein, wenn gut recherchiert. Dass der Autor sich dazu herablassen konnte, der Serie Realitätsferne zu bescheini- gen, kann m. E. nur am zunehmen- den Zeitmangel liegen . . . Selber ge- sehen hat der Autor die unterhaltsa- me Produktion wohl kaum.

Dr. med. Michael Stiel,Herpenstraße 22, 53117 Bonn

Referenzen

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