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Archiv "Otitis media: Subjektive Bewertung" (18.07.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Heft 28–29

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18. Juli 2011 A 1581

NOTF ALLMEDIZIN

Zu der Forderung, einen Facharzt für Notfallmedizin zu etablieren (DÄ 10/2011: „Notfall- medizin: Eine be- sondere Herausfor- derung“ von Ralf Tries).

Zusatzweiterbildung als Zukunftskonzept

Der interdisziplinäre Arbeitskreis Zentrale Notaufnahme (DÄ, Heft 7/2010, A 268) hat die detaillierte und praxisnahe Skizzierung der Si- tuation in einer zentralen Notauf- nahme mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Der Autor beleuchtet das Thema augenscheinlich aus sei- ner persönlichen Sicht als Anklage- vertreter einerseits und aus subjek- tiver Erfahrung als Rettungsassis- tent. Daraus resultiert seine Sicht mit Fokus auf justiziable Aspekte.

Die beschriebenen Missstände, wie überlange Wartezeiten, Unfreund- lichkeit, Odyssee durch verschiede- ne Fachabteilungen, aber auch Fehleinschätzung oder Unerfahren- heit des Personals, sind relevante Probleme. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass zunehmend nicht nur die potenziell kritikwürdige Pa- tientenbehandlung selbst, sondern auch deren Organisation innerhalb der Klinik in das Zentrum der Rechtsprechung geraten (Prozess- und Strukturqualität). In der Tat ist die Zentrale Notaufnahme zu einem Brennpunkt der Interaktion der ver- schiedenen in die Betreuung der Patienten eingebundenen Diszipli- nen geworden.

Das Engagement des dort tätigen Personals ist für solche Missstände jedoch nicht verantwortlich zu ma- chen.

Wir stimmen darin überein, dass an vielen Krankenhäusern die räumli- chen, aber auch die personellen Strukturen einer Verbesserung be- dürfen. An zahlreichen Einrichtun- gen wird heute zwar bereits der Notwendigkeit einer Ersteinschät- zung in Bezug auf die vitale Bedro- hung und der Behandlungspriorität zugestimmt (Triage), die Zentrale Notaufnahme dann allerdings nicht

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Z e N e 1 m s derung“von Ralf Trie

wirklich interdisziplinär und zentral organisiert! Die aktuell noch fehlen- de Definition der Qualifikation des eingesetzten Personals sollte aber nicht ausschließlich im Hinblick auf mögliche justiziable Maßnahmen strapaziert werden, vielmehr muss es gemeinsames Ziel sein, die ein- gesetzten Ärztinnen und Ärzte auf ihre schwierige Aufgabe, Patienten mit komplexer Multimorbidität zu behandeln, adäquat vorzubereiten.

Wir verweisen in diesem Kontext auf die obige Referenz. Es wurde darin bereits darauf hingewiesen, dass die Mindestanforderung für den Einsatz von Mitarbeitern in der Zentralen Notaufnahme und deren Qualifikation verbindlich zu regeln sind. Im Gegensatz zu den Ausfüh- rungen des Autors Tries erscheint jedoch die Einführung eines separa- ten Facharztes für Notfallmedizin nicht zielführend und darüber hin - aus nicht zeitnah praxistauglich umsetzbar . In allen medizinischen Bereichen, in denen eine Schnitt- menge über verschiedene Fachge- biete gebildet wurde, ist es dazu ge- kommen, dass diese Schnittmenge vom medizinischen Fortschritt überholt wurde. Auch in einem ei- genständigen Fachgebiet „Notfall- medizin“ wird es nicht gelingen, den medizinischen Fortschritt aller Fachgebiete in die Praxis der Not- aufnahme zu übertragen.

Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Fachgesellschaften erörtert da-

her eine Zusatzweiterbildung als zielführendes, zukunftstaugliches und praxisnahes Konzept. Weiter- bildungsassistenten aus allen Fä- chern mit einem relevanten Anteil an Notfallpatienten können und sol- len auch in Zukunft noch während ihrer Facharztweiterbildung in Not- aufnahmen tätig werden, um sich bei besonderem Interesse nach dem jeweiligen Facharzt für die Praxis der Notfallaufnahme zusätzlich zu qualifizieren.

In diesem Zusammenhang sei dar - auf hingewiesen, dass das „Europä - ische Curriculum“ keineswegs mit dem „Facharzt für Notfallmedizin“

gleichgesetzt werden darf. Ähnlich wie dies bereits in zahlreichen euro- päischen Ländern umgesetzt wurde, sieht das „Europäische Curriculum“

ausdrücklich auch die Möglichkeit vor, anstelle eines separaten Fach- arztes eine Zusatzweiterbildung zu etablieren.

Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Fachgesellschaften wird bis En- de des Jahres einen konkreten Vor- schlag zur zeitnahen Beschlussfas- sung und Umsetzung in die tägliche Praxis vorlegen.

Prof. Dr. med. Andre Gries, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), Klinikum Fulda, 36043 Fulda

Prof. Dr. med. Gerhard Sybrecht, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), 30916 Isernhagen Prof. Dr. med. Andreas Seekamp, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH), Universitäts- klinikum Schleswig-Holstein, 24105 Kiel

OTITIS MEDIA

DÄ 12/2011: „Profi- tieren Kinder von ei- ner Antibiotikathera- pie?“ von Susanne Heinzl.

Subjektive Bewertung

Die Studiengruppen aus den USA (Pittsburgh) und aus Finnland (Tur- ku) untersuchten unabhängig von - einander die Effektivität der anti- biotischen Behandlung der AOM mit Amoxicillin-Clavulansäure oder Placebo über zehn resp. sieben Tage bei Kindern im Alter von sechs bis

23 beziehungsweise sechs bis 35 Monaten. Die Diagnose der AOM wurde nach strengen, wenig unter- schiedlichen Kriterien anhand von Allgemeinsymptomen, otoskopi- schen und tympanometrischen Trommelfellbefunden und Ergeb- nissen von Nasopharyngealabstri- chen von erfahrenen Untersuchern gestellt. Bewertet wurden die Symptomrückbildung und die Ver- sagerquote abhängig von der Thera- pie.

Während in Pittsburgh noch ein Nachuntersuchungstermin nach 21 bis 25 Tagen (für AOM-Therapie- studien sind Nachuntersuchungen nach 60 bis 90 Tagen wünschens-

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18. Juli 2011 wert) bewertet wurde, endete in

Turku die Studie mit dem Therapie- ende am achten Tag. Auffällig sind die Wahl des Antibiotikums sowie die unterschiedliche Dosierung und Behandlungsdauer.

Die Gründe für die Primärbehand- lung mit Augmentin® beziehungs- weise Augmentan® und die unter- schiedliche Dosis beziehungsweise verlängerte Behandlungsdauer werden jedoch im Text nicht be- gründet.

In ihren Schlussfolgerungen sind beide Autorengruppen zurückhal- tend und weisen nur auf den statis- tisch positiven Effekt der antimikro- biellen Behandlung hin, empfehlen

aber weitere Studien, um die Kin- der, die antibiotisch zu behandeln sind, exakter zu erfassen.

Die Studienergebnisse belegen die Effektivität der Antibiotikagabe ebenso wie die erhöhte Durchfall - rate. Sie haben aber keine Konse- quenzen für die hierzulande übliche antibiotische Primärbehandlung der AOM bei Kindern im Alter von sechs bis 23 beziehungsweise bis 35 Monaten mit Amoxicillin 80 bis 90 mg/kg/Tag in zwei bis drei ED für fünf bis sieben Tage. Eine Überle- genheit von Amoxicillin-Clavulanat belegen sie nicht.

Literatur bei dem Verfasser

Prof. Dr. med. Helmut Helwig, 79117 Freiburg

NIC HTR AU CHER SCHUTZ

Die Länderkompe- tenz für Rauchver- bote in der Gastro- nomie hat zu einem Flickenteppich von Regelungen geführt (DÄ 19/2011: „Außer Kontrolle“ von Petra Bühring).

Bevormundung

Der Titel Ihres Beitrages „Außer Kontrolle“ war so schön provokativ, dass ich sofort zu lesen begann, was da außer Kontrolle gerät. Und siehe da: Es ist der Mensch, der außer Kontrolle des Staates gerät, weil es kein flächendeckendes Rauchverbot in unserem Lande gibt. Es drängte sich mir – übrigens seit 25 Jahren Nichtraucherin – wieder einmal die Frage auf: Wie viel Kontrolle braucht der Mensch, eine Gesell- schaft, ein Staat?

Hat der Staat überhaupt das Recht, so weit in die persönliche Entschei- dungsfreiheit einzugreifen? Natür- lich hört die eigene Freiheit dort auf, wo sie die der anderen ein- schränkt. Das betrifft aber nicht nur die Bürger unseres Landes, sondern auch die Damen und Herren in Ber- lin, die Vorschriften und Gebote er- lassen.

Ich bin gegen das generelle Rauch- verbot, weil ich denke, dass ein Ver- bot das Problem nicht wirklich löst und weil mir andererseits der Ein-

griff in die persönliche Freiheit in diesem Falle zu weit geht, was auch wieder eine ganz eigene Dynamik entwickelt. Der Erfolg des Ganzen ist also sehr fraglich. Das sehe ich gerade als Arzt so sehr eng, denn ich praktiziere täglich die Wahrung des Respekts vor der Entschei- dungsfreiheit meiner Patienten und verfolge dennoch und dadurch das Therapieziel – unter Einbeziehung des Patienten.

Beim Rauchverbot wird meines Er- achtens der Nichtraucherschutz nur vorgeschoben, eigentlich will man die rauchenden Sünder erziehen.

Denn niemand muss in ein Rau- cherlokal gehen, wenn er nicht will, ebenso wie niemand in eine laute Disco gehen muss, wenn er nicht will. Und wo will man bitte mit der Bevormundung der Bürger aufhö- ren? . . .

Da müsste man Gerichte verbieten mit mehr als 2 000 Kalorien, eben- so Weißbrot als Darmkrebsrisiko Nummer eins abschaffen, Alko- holverbot aussprechen, die PC- Nutzungszeiten per Stromabschal- tung limitieren, Autos kontingen- tieren und bei Spitze 50 km/h ab- riegeln und Motorräder verbieten.

Ach ja, und in der Disco gibt es nur noch leise Hintergrund-chill- out-Musik. Wäre sicher gesünder für alle . . .

Ich rate meinen gefäßkranken Pa- tienten weiterhin vom Rauchen ab, verbiete es aber nicht, sondern über-

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D t b n F R ( Kontrolle“von Petra

lasse ihnen die Entscheidung. Das stärkt deren Eigen- und Fremdver- antwortung. Ein Erwachsener kann das nämlich entscheiden, wenn er will. Vorausgesetzt, man gibt ihm die Freiheit dazu. Und siehe da: Es nutzt!

Man muss es nur erst mal wollen.

Und zwar beide Seiten.

Dr. Jeanette Noppeney, MVZ Gefäßchirurgie, 90429 Nürnberg

A RZNEIMITTELPREI SE

Ein Vertragsarzt ver- suchte vergeblich, Licht ins Dunkel der Rabattverträge zu bringen (DÄ 13/

2011: „Randnotiz:

Geheimnis-Krämer“

von Heike Korzilius).

Geheimniskrämerei

Die Empörung des Allgemeinarztes Martin G. über die Intransparenz der Rabattverträge ist nur zu gut nachvollziehbar. Die Erklärungen der Krankenkassen, keine Zahlen über die mit der Pharmaindustrie ausgehandelten Rabattverträge preiszugeben, als auch die Ver- schwiegenheit der Hersteller, ist fa- denscheinig und inakzeptabel.

Diesbezüglich sind Bundes-KV und Ärztekammer ebenfalls „lame ducks“. Die untereinander ausge- handelte Geheimniskrämerei dient wohl ausschließlich dazu, die teils exorbitanten Gewinnmargen zu ver- schleiern. Unsere derzeitigen Ge- sundheitspolitiker haben offensicht- lich auch kein Interesse an einer Offenlegung der Rabattverträge, verstehen sich doch zu viele dieser Politiker als Pharmalobbyisten, ein- schließlich des Gesundheitsminis- ters. Regressgefährdete Kollegen sollten auf eine genaue Offenle- gung der ausgehandelten Rabatte der von ihnen angeblich fehlverord- neten Medikamente pochen. Mit Pauschalen, die bei einer Auffällig- keit vom Verordnungsvolumen ab- gezogen werden, würde ich mich gegebenenfalls nicht zufrieden ge- ben.

Dr. med. Jörn Pankow, 24939 Flensburg E

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Referenzen

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