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Archiv "„Der Einsatz hat sich gelohnt“: Sprüche und Widersprüche - Eine Nachbetrachtung" (28.07.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

sten Fällen braucht die zuständige Krankenkasse eine solche Voraus- sage gar nicht, da aus den ihr vorlie- genden Unterlagen (z. B. Bescheini- gungen über die Höhe der Einkünf- te, Rezeptblätter, Krankenscheine) ohnehin hervorgeht, wer „laufend Arznei-, Verband- und Heilmittel be-

nötigt". Bei dem Personenkreis, dessen Einkommen unterhalb der gesetzten Grenzen liegt, hätte man nach dem einmütigen Vorschlag der Ärzteschaft verfahren und ihn gene- rell von der Arzneikostenbeteiligung befreien sollen. Bei ihnen wie auch bei den Personen, deren Einkom- men die in den RVO-Richtlinien ge- setzten Grenzen überschreiten und die aus anderen Gründen die Härte- regelung in Anspruch nehmen wol- len, kann die von der allein zuständi- gen Krankenkasse zu treffende Ent- scheidung über die Zahlungsbefrei- ung sehr wohl in Kenntnis der von einem Antragsteller tatsächlich in Anspruch genommenen Arznei-, Verband- und Heilmittel jedenfalls nachträglich getroffen werden.

Der von einzelnen Krankenkassen und einzelnen Kassenverbänden bisher beschrittene Weg, eigene

„Auskunftsformulare" mit einem zum Teil unangemessenen Fragen- katalog zu erstellen und diese in je- dem Fall eines Befreiungsantrages dem behandelnden Arzt vorzulegen oder gar von einzelnen Patienten vorlegen zu lassen, wird von der Kassenärzteschaft als nicht gangbar kritisiert. Die Bundesknappschaft, beispielsweise, hat ihren vertrags- widrig an die Knappschaftsärzte ge- richteten Fragebogen auf den Pro- test des Knappschaftsarztverbandes hin wieder zurückgezogen. Es ist aber anzunehmen, daß die Bundes- verbände der Krankenkassen auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung zukommen werden, um mit dieser ein Gespräch darüber zu führen, in- wieweit die Kassenärzteschaft an diesem Verfahren mitwirkt: Solange keinerlei Vereinbarung besteht, ist kein Kassenarzt verpflichtet, irgend- eine gesonderte Bescheinigung über den „laufenden" oder „voraus- sichtlichen" Bedarf an Arznei-, Ver- band- und Heilmitteln auszustel- len. DÄ

„Der Einsatz hat sich

gelohnt"

Sprüche und Widersprüche Eine Nachbetrachtung Hans Joachim Sewering

Im zweiten Halbjahr 1977 wird die Rentenversicherung runde drei Mil- liarden DM weniger Beiträge für die Rentnerkrankenversicherung an die Krankenkassen abführen. Für das nächste Jahr schätzt man den Ein- nahmeausfall auf rund sieben Mil- liarden DM.

Die Begründung für diese drastische Reduzierung der Beiträge zur Rent- nerkrankenversicherung — „Rück- führung" auf den ursprünglichen Beitrag von 11 Prozent, weil der zu- letzt bezahlte Beitrag von fast 18 Prozent „illegal" gewesen sei — wurde längst als fadenscheinig wi- derlegt. In Wirklichkeit schuf man sich mit dieser will-kürlichen Bela- stung der Kassen den längst ge- suchten Anlaß, um über das soge- nannte „Gesetz zur Kostendämp- fung und Strukturverbesserung"

kräftig in die Systemveränderung einzusteigen.

So konnte Minister Ehrenberg gut und gerne seinen Genossen im so- zialdemokratischen „Vorwärts" un- ter der Überschrift „Der Einsatz hat sich gelohnt" (!) von seinem großen Erfolg berichten und mit berechtig- tem Stolz ausführen: „. . Und als Sozialdemokrat füge ich hinzu: ein Gesetz, mit dem wesentliche ge- sundheitspolitische Forderungen des Mannheimer Parteitages von 1975 verwirklicht worden sind."

„Die sozialliberale Koalition hat ei- nen Erfolg errungen", so schreibt er weiter. Die eigentlichen Retter des Gesetzes im letzten Augenblick, die CDU/FDP-Landesregierungen von Saarland und Niedersachsen, wer- den von ihm nicht einmal erwähnt.

Statt dessen berichtet er seinen

„Vorwärts"-Lesern: „Noch in den letzten Stunden vor der Abstimmung in der Länderkammer hat die Union alle Register ihrer parteipolitischen Klaviatur gezogen. Sie hat sich nicht durchsetzen können. Es ist ihr we- der gelungen, die Gesetze zu verhin- dern, noch in ihrer Substanz zu ge- fährden."

Wenigstens an dieser Stelle hätte Ehrenberg seinen Koalitionskolle- gen Genscher erwähnen sollen, denn der hat ja schließlich den Mini- sterpräsidenten Dr. Albrecht in die Knie gezwungen.

Wenn man allerdings noch einmal nachliest, wie Albrecht im Bundesrat die Zustimmung des Landes Nieder- sachsen begründete, dann wächst die Verwunderung über seine Ein- stellung. Wollte er vielleicht gar eine noch weiter gehende Systemverän- derung? Folgende Sätze seiner Rede müssen eine solche Frage auf- drängen: „Ich persönlich habe nie ein Hehl daraus gemacht, daß ich die Auffassung vertrete, daß wir ein Gesundheitssystem haben, in dem die Hauptbeteiligten kein Eigenin- teresse an einer Eindämmung der Kosten haben. Dies gilt — so wie das Gesundheitssystem konstruiert ist — für die Patienten; dies gilt für die Ärzte; dies gilt, in gewissen Situatio- nen zumindest, auch für die Kran- kenhäuser. Hier liegt die eigentliche Ursache dafür, daß wir eine solche Explosion der Kosten erlebt haben.

Das Krankenkostendämpfungsge- setz [Anm. d. Verf.: steht so im Pro- tokoll] ändert aber nicht diesen fal- schen Ansatz unseres Systems, son- dern es versucht, im Rahmen des gegebenen Systems nun mit staatli- chen zusätzlichen Vorschriften ge- wisse Bremsen einzuziehen, die Ko- stenausweitung zumindest zu ver- mindern."

Dies also nach der Sieben-Punkte- Erklärung, welche Dr. Ehrenberg vor dem Bundesrat verlesen hat und de- ren Fragwürdigkeit selbst — oder ge- rade — von seiner eigenen Partei be- stätigt wird. Dies gilt für ihre Wirk- samkeit ebenso wie für ihren materi- ellen Inhalt.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 30 vom 28. Juli 1977 1893

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Noch eine Nachbetrachtung

Das numerische Ergebnis der na- mentlichen Abstimmung über das Krankenversicherungs-Ko- stendämpfungsgesetz — nach der Dritten Lesung des Deutschen Bundestages am 13. Mai 1977 war für die Regierungskoalition bekanntlich eindrucksvoller, als die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag dies hätten erwarten lassen: Während die SPD/FDP- Bundestagsfraktionen• über 253 Mitglieder verfügen und die CDU/CSU-Fraktion 243 Mitglie- der zählt (alle ohne die Berliner Abgeordneten gerechnet), wur- den 241 Ja-Stimmen und 205 Nein-Stimmen abgegeben. Ne- ben den 207 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion gab es bei dieser keine Nein-Stimmen, ebenfalls keine Nein-Stimmen neben den 34 Ja-Stimmen der FPD-Fraktion.

Aus der CDU/CSU-Fraktion gab es keine Ja-Stimmen.

Aus einer Analyse dieser nament- lichen Abstimmung geht hervor, daß von den SPD/FDP-Koali- tionsparteien insgesamt nur 12 Abgeordnete an der Abstimmung nicht teilgenommen haben; von der CDU/CSU-Fraktion nahmen indes 39 Abgeordnete nicht an der Abstimmung teil. Bei der Analyse ergab sich auch, daß die im amtlichen Sitzungsbericht über die Plenarsitzung des Deut- schen Bundestages vom 13. Mai 1977 veröffentlichte Liste derjeni- gen Abgeordneten, die sich für diese Plenarsitzung entschuldi- gen ließen, mit den abgegebenen Stimmen insoweit nicht überein- stimmt, als mehrere Abgeordnete zwar entschuldigt waren, später jedoch an der Abstimmung teil- nahmen.

Umgekehrt haben fünf Abgeord- nete der Koalition und dreizehn Abgeordnete der Opposition un- entschuldigt an der Abstimmung nicht teilgenommen. d/WZ Die Information:

Bericht und Meinung

So besagt der erste Punkt, „daß alle Krankenhäuser, die nach § 371 RVO für die Gewährung von Krankenpfle- ge an Versicherte vorgesehen sind, stets vom Versicherten in Anspruch genommen werden können, auch wenn zwischen diesen Krankenhäu- sern und der Krankenkasse kein Vertrag besteht". Der Bericht- erstatter im Bundesrat, Minister Dr.

Posser (SPD, Nordrhein-Westfalen), führte in der gleichen Sitzung aus,

„daß der Versicherte nur unter Kran- kenhäusern wählen kann, mit denen Verträge der Krankenkassen über die Erbringung von Krankenhaus- pflege bestehen, es sei denn, daß aus persönlichem Grund ein ande- res Krankenhaus in Anspruch ge- nommen wird".

Zum Arzneimittelhöchstbetrag er- klärte Ehrenberg wörtlich, „daß we- der der Umfang der Einzelprüfun- gen, noch ein Ausgleich vorge- schrieben sind." Im „Vorwärts"

schreibt der gleiche Dr. Ehrenberg:

„CDU und CSU ist es nicht gelun- gen, die vorgesehenen Bundesemp- fehlungen für die Begrenzung der Arzthonorare und für einen jährli- chen Arzneimittelhöchstbetrag un- verbindlich und damit unwirksam zu machen." In einem Rundschreiben der FDP-Fraktion, verschickt vom Fraktionsvorsitzenden Mischnick, wird zum Arzneimittelhöchstbetrag und zur „Kollektivhaftung der Kas- senärzte" Stellung genommen. Hier kann man lesen: „Die FDP hat sich mit Erfolg für eine Ausräumung die- ser Bedenken und eine ausschließ- lich individuelle Verpflichtung des Kassenarztes eingesetzt. Die Über- schreitungssumme soll nunmehr im Wege des Einzelregresses ausgegli- chen werden (das ‚soll' bedeutet:

nicht unbedingt bis auf den letzten Pfennig)."

Wem soll man nun glauben?

Zur vorstationären Diagnostik und nachstationären Behandlung im Krankenhaus führte Ehrenberg vor dem Bundesrat aus: „Die Einrich- tung der Möglichkeit — die Kannbe- stimmung — darüber, daß Kranken- kassen und Krankenhäuser in Zu- kunft legitim — in einigen Regionen

wird es heute schon getan — nach dem Gesetzestext vorstationäre Diagnostik und nachstationäre Be- handlung mit anbieten können und auch vereinbaren können, wird eine wesentliche Strukturverbesserung und langfristig eine spürbare Ko- stenentlastung durch bessere Aus- nutzung vorhandener Apparaturen erbringen".

In der Sieben-Punkte-Erklärung wird das massiv heruntergespielt und erklärt, „daß vorstationäre Dia- gnostik und nachstationäre Behand- lung im Krankenhaus nur vorge- nommen werden darf, wenn der ein- weisende niedergelassene Kassen- arzt zustimmt". Diese „Zustim- mung" scheint man im großen Um- fang zu unterstellen, wenn sich dar- aus „eine wesentliche Strukturver- besserung" und eine „spürbare Ko- stenentlastung" ergeben soll. Aber offenbar ist auch hier bereits vorge- sorgt: Vor einigen Monaten hat ein enger Mitarbeiter des Ministers vor Krankenkassenvertretern erklärt, die

Krankenkassen sollen zunehmend Einfluß auf die Patienten üben, die ambulante Versorgung in den Kran- kenhäusern in Anspruch zu neh- men!

Druck also von der Krankenkasse auf den Versicherten, vom Versi- cherten auf den Kassenarzt, um so dessen „Zustimmung" zu sichern?

Die Kassen zahlen „Prä und Post"

direkt an die Krankenhäuser. Ko- stendämpfung? Dies sicher nicht.

Dafür aber um so sicherer zielstrebi- ge Systemveränderung.

Bekanntlich schreibt das Gesetz vor, daß bei einer Veränderung der Ge- samtvergütung die voraussichtliche Entwicklung der Grundlohnsumme, der Praxiskosten und der für kas- senärztliche Tätigkeit aufzuwenden- den Arbeitszeit . . . zu berücksichti- gen sind. Wie will man einen Bewer- tungsmaßstab, der die einzelne Lei- stung zur Grundlage hat, mit der kassenärztlichen Arbeitszeit verbin- den? Entweder vergütet man die In-

1894 Heft 30 vom 28. Juli 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

jektion als Leistung oder die dafür aufgewendete Arbeitszeit.

Dr. Ehrenberg erklärte dazu: „Die Begriffe Entwicklung der Praxisko- sten und der ärztlichen Arbeitszeit umfassen auch den medizinischen Fortschritt und die veränderte Mor- bidität der Bevölkerung." Gerade diese beiden Begriffe sind es aber doch, die ihren Niederschlag in der Gebührenordnung und in den abge- rechneten ärztlichen Einzelleistun- gen finden, also den Leistungsum- fang bestimmen. Der wird jetzt also via Praxiskosten und Arbeitszeit be- rücksichtigt, — wir werden ja sehen.

Es wurde einleitend darauf hingewiesen, daß den Krankenkas- sen allein in der Zeit vom 1. Juli 1977 bis 31. Dezember 1978 rund zehn Milliarden DM an Beiträgen verloren gehen. Die Krankenkassen werden also künstlich finanzkrank gemacht, um dieses Gesetz motivieren und seine wahren Ziele kaschieren zu können.

Bei Frau Dr. Scheurlen (FDP-Mini- sterin im Saarland) liest sich das wie folgt: „Das Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz soll ein drohendes Unheil von unserem frei- heitlichen Gesundheitssystem ab- wenden. Durch den überdurch- schnittlichen Anstieg der Kosten über die Einnahmen hinaus droht der sozialen Krankenversicherung die Ausblutung, und sie droht, zu einer nicht mehr finanzierbaren Be- lastung für die Versicherten und für die Wirtschaft zu werden. Die Grenze der Belastbarkeit der in der Arbeit stehenden Generation und auch der Unternehmen ist erreicht.

Weil deshalb die Finanzierung des Systems im Wege weiterer Beitrags- erhöhungen ausgeschlossen ist, müssen die politisch Verantwortli- chen in diesem Lande ebenso wie die an unserem Gesundheitssystem Beteiligten alles unternehmen, was geeignet ist, das System zu rationali- sieren, es zu stabilisieren und es dauerhaft abzusichern. Die Eindäm- mung der Kostenexpansion ist un- abweisbar geworden. Eine rechtzei- tig eingeleitete Sanierung der sozia- len Krankenversicherung verhindert den Zusammenbruch.. ."

An anderer Stelle fährt Frau Scheu r- len dann fort:

„Die Ärzte, die Apotheker und die pharmazeutische Industrie werden Verständnis dafür haben, daß es le- bensnotwendig ist, in der Selbstver- waltung gestärkte Krankenkassen mit einer gesunden finanziellen Grundlage als Partner zu haben;

denn die Krankenkassen sind die Gewähr unseres freiheitlichen Ge- sundheitssystems. Wer sie schwächt oder ihre Stärkung verhindert, setzt das System aufs Spiel."

Es fällt schwer, sich eines eigenen Kommentars zu enthalten. Deshalb schließe ich mit Worten des Schles- wig-Holsteinischen Sozialministers Claussen: „Hier, meine Damen und Herren — daß muß ich noch einmal deutlich sagen, ich habe es in der ersten Lesung bereits betont — drängt sich einfach der Eindruck auf, daß die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zum Anlaß ge- nommen wird, über den Kosten- druck in der Krankenversicherung durch Verlagerung von Finanzie- rungsanteilen der Rentnerkranken- versicherung auf die Krankenversi- cherung ideologisch begründete Vorstellungen durchzusetzen."

Fürwahr: Der Einsatz (der System- veränderer) hat sich gelohnt.

ECHO

Zu: „Der Schwarze Freitag" von Prof. Dr. med. Hans Joachim Se- wering in Heft 27/1977, Seite 1749

Schwarzer Freitag

„(AP). Der 24. Juni werde als ,schwarzer Freitag' in die Ge- schichte der deutschen Kran- kenversicherung eingehen, schreibt Ärztepräsident Sewe- ring in der neuen Nummer des DEUTSCHEN ÄRZTEBLAT- TES über die Zustimmung des Bundesrates zum Kosten- dämpfungsgesetz im Gesund- heitswesen ..."

(Frankfurter Allgemeine)

Verurteilung des AOK-Verbands

AOK-Antrag gegen Prof. Dr. Sewering auch vom Berufungsausschuß eindeutig zurückgewiesen Der Berufungsausschuß für Ärzte/

Bayern hat nach eingehender Bera- tung an , 13. Juli 1977 den Antrag der AOK (Landesverband der Ortskran- kenkassen in Bayern) zurückgewie- sen, dem Kassenarzt Professor Dr.

Sewering „die Zulassung zur RVO- Kassenpraxis zu entziehen". Die Be- rufungsverhandlung in der zweiten Instanz war allein vom AOK-Verband beantragt worden, weil dieser eine Revision des Spruches des Zulas- sungsausschussui, vom 21. März 1977 erreichen mit dem der gleiche Antrag der Ortskrankenkas- sen bereits in erster Instanz zurück- gewiesen worden war. Der Zulas- sungsausschuß hatte den Entzie- hungsantrag des LdO zusammen- fassend als „offensichtlich unbe- gründet" bezeichnet: „er war des- halb abzuweisen".

Der Vorstand der Bundesärztekam- mer nahm in seiner Sitzung vom 15.

Juli 1977 in Köln die neuerliche Zu- rückweisung mit Genugtuung zur Kenntnis. Mit Genugtuung auch deshalb, weil der Vorstand der Bun- desärztekammer nach Analyse und Wertung aller über die Praxisfüh- rung von Professor Dr. Sewering er- stellten Rechtsgutachten in Über- einstimmung mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvel ei n gung bereits Anfang Mai 1977 in ei- ner Verlautbarung erklärt hatte, daß keine Grundlage für den Vorwurf ei- ner Verletzung kassenärztlicher Pflichten durch Professor Dr. Sewe- ring gegeben war und ist. Auch der Vorstand der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung hatte Anfang Mai 1977 bei einer Sitzung des Länder- ausschusses, dem Vertreter aller Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer angehören, aus- drücklich festgestellt, daß ihm im Zusammenhang mit allen gutachter- lichen Stellungnahmen keinerlei ge-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 30 vom 28. Juli 1977 1895

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