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Archiv "Fortbildung für Praxismitarbeiterinnen: Gegenseitige Anerkennung" (07.02.2014)

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A 196 Deutsches Ärzteblatt

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7. Februar 2014 als „Scheinlösung“, die nicht zu-

friedenstelle, und forderte stattdes- sen „konkrete Strukturverbesserun- gen“, zum Beispiel in einer besse- ren Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs.

Grundsätzliche Kritik übte die Leiterin des Arbeitskreises „Sozia- les, Gesundheit und Rente“ der Linksfraktion, Sabine Zimmer- mann: Die neue Regierung habe sich vorgenommen, die Zweiklas- senmedizin aufrechtzuerhalten und die private Krankenversicherung nicht anzutasten. Auch setze sie weiter auf Kostendruck, Wettbe- werb und pauschale Vergütung. Die Folge seien Fehlentwicklungen, wie bei der Zunahme bestimmter lukrativer Operationen zu sehen sei.

Zur Pflegereform meinte die pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann:

„Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, wenn Sie ankündigen, den Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Legislaturperiode einzuführen.“ Alle Betroffenen er- warteten hingegen entschiedenes Handeln und keine weitere Warte- schleife. „Ich hoffe, dass es nicht wieder vier verlorene Jahre für die Pflege werden“, so Zimmermann.

„Sie wissen genauso gut wie wir, dass eine Umsetzung dessen, was bisher vorgelegt worden ist, von ei- nem Tag auf den anderen schlicht und ergreifend nicht möglich ist“, erwiderte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn. „Es wäre fatal, wenn wir von heute auf morgen etwas einfüh- ren würden, was bisher nur in di- cken Pflegegutachten gestanden hat, ohne zu wissen, welche Folgen es für den einzelnen hätte, ob je- mand schlechter gestellt würde und ob die Unterstützung wirklich dort ankommt, wo sie ankommen soll.“

Deswegen brauche es zunächst eine Erprobung in der Praxis.

Union und SPD hatten im Koali- tionsvertrag vereinbart, „die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbe- griff einhergehende Begutachtungs- systematik auf ihre Umsetzbarkeit hin“ zu erproben und erst auf dieser Grundlage die leistungsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen.

Falk Osterloh

FORTBILDUNG FÜR PRAXISMITARBEITERINNEN

Gegenseitige Anerkennung

Die verschiedenen Qualifikationen speziell fortgebildeter Praxis - angestellter sollen leichter gegenseitig anerkannt werden. Darauf haben sich Bundesärztekammer und Hausärzteverband geeinigt.

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VA, „AGnES zwei“, VERAH – schon die Abkürzungen für speziell qualifizierte Praxisange- stellte können viele kaum aufdrö- seln. Nur wenige wissen zudem noch, wer sich wie fortgebildet hat und wodurch sich die einzelnen Qualifikationen unterscheiden. Da- bei laufe es doch stets auf dassel- be hinaus, nämlich Arztentlastung, wandte eine Ärztin Ende Oktober bei einer Fachtagung zu diesem Thema ein (DÄ, Heft 45/2013).

Vorteil für die Versorgung Für Verbesserung kann in Zukunft eine Abstimmung zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Institut für hausärztliche Fort- bildung (IhF) sorgen. Die beiden Organisationen haben Unstimmig- keiten über die gegenseitige Aner- kennung von Fortbildungsqualifi-

kationen Medizinischer Fachange- stellter (MFA) ausgeräumt und pragmatische Lösungen gefunden.

Darauf hat der Deutsche Hausärz- teverband (HÄV) hingewiesen.

Grundsätzlich wurde vereinbart, dass es beim Umgang mit den ver- schiedenen Qualifikationen nicht so sehr auf Gleichartigkeit in allen Punkten ankomme, sondern die Gleichwertigkeit bei der Umset- zung von Versorgungszielen im Vordergrund stehen solle.

Der HÄV und sein Fortbildungs- institut hatten 2008 ein Curriculum für Medizinische Fachangestellte entwickelt, in dessen Mittelpunkt die Versorgungserfordernisse in der hausärztlichen Praxis stehen. Wer sich erfolgreich fortgebildet hat, darf die Bezeichnung „Versorgungs- assistentin in der Hausarztpraxis“

führen, abgekürzt VERAH. Mittler- weile gibt es bundesweit mehr als 4 500 VERAH. „Sie unterstützen Patienten und deren Angehörige bei der Anwendung präventiver und re- habilitativer Maßnahmen, bei der Erstellung von Hilfsplänen und bei Schulungsmaßnahmen“, schreibt der HÄV. „Auch für Hausbesuche, bei der Koordinierung zwischen Pflegern und Krankenhaus sowie zunehmend in der sozialen Bera- tung und in der Sterbebegleitung können sie eingesetzt werden.“

Die Bundesärztekammer wieder- um hat (Muster-)Fortbildungscurri- cula für MFA erarbeitet, die die Ba- sis für entsprechende Angebote von Ärztekammern sind. Eines davon umfasst die Fortbildung zur nicht- ärztlichen Praxisassistentin (NäPA).

Diese Zusatzqualifikation für Medi- zinische Fachangestellte und Pfle- gekräfte ist Voraussetzung, damit sie in unterversorgten Gebieten nach Delegation durch den Haus- arzt abrechnungsfähige Hausbesu- Eine stärkere Arztentlastung durch Praxisfachkräfte halten

viele für zukunftsweisend. Die gegenseitige Anerkennung und Fortentwicklung von Qualifikationen sind dabei hilfreich.

Foto: picture alliance

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7. Februar 2014 A 197

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in lange verschwiegenes The- ma, die Zwangssterilisation und die sogenannte Euthanasie in der Na- zizeit, scheint nunmehr „ganz oben“

angekommen zu sein: Dieser Tage be- suchte Bundespräsident Joachim Gauck ex officio eine Ausstellung, die sich mit diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auseinandersetzt. Ei- ner der früheren Vizepräsidenten des Bundestages, Wolfgang Thierse, hatte die Ausstellung in den Bundestag ein-

geladen, und seine Nachfolgerin im Amt, Ulla Schmidt, eröffnete sie am Tag der Opfer des Nationalsozialis- mus, dem 27. Januar.

Über Täter und Opfer wurde nach dem Ende der Naziherrschaft nicht gerne gesprochen. Die Opfer der Zwangssterilisationen schwiegen, weil sie sich schämten. Die Angehörigen der „Euthanasie“-Opfer glaubten, ihre Familiengeheimnisse hüten zu müs- sen. Die Ärzteschaft schwieg lange, um nicht einzugestehen, dass so viele aus ihren Reihen ihre Schutzbefohle- nen und Patienten im Stich gelassen hatten. Ein Schweigekartell, hin und wieder aufgebrochen durch einen Ge- richtsprozess mit zumeist seltsam mil- den Richtersprüchen.

Eine neue Ärztegeneration macht sich inzwischen an die Aufarbeitung.

Nicht immer gern gesehen, aber un- verdrossen. Es gibt erstaunliche Initia- tiven, so auch jene Ausstellung im Bundestag, organisiert von den Psych- iatern. Die Kinderärzte rangen sich als eine der ersten Gruppierungen, wenn nicht gar als die erste, zu einem Schuldeingeständnis durch. Der Deut- sche Ärztetag gestand mit der Nürn- berger Erklärung 2012 ein, dass Ärzte

„entgegen ihrem Heilauftrag“ gehan- delt hatten und bat um Verzeihung.

Können wir aus der Geschichte ler- nen? Hoffentlich. Doch Geschichte wie- derholt sich nicht. Versuchungen treten in neuem Gewand auf. Dank geschicht- licher Erfahrung sollte es uns indes ge- lingen, sie zu erkennen. Und zu han- deln. Man sehe sich um und mache sich nichts vor: In einer auf Leistung und ökonomischen Nutzen getrimmten Gesellschaft werden Kranke, nicht nur psychisch Kranke, und Behinderte, die nicht (mehr) mithalten können, schnell

an den Rand gedrängt. Gewiss, man- ches hat sich verbessert. Vieles bleibt zu tun. Zum Beispiel beim alltäglichen Zusammenleben mit Behinderten, et- was sperrig „Inklusion“ genannt. Sie steht neuerdings auf jeder politischen Agenda. Sie umzusetzen kostet aber Zeit, guten Willen und viel Personal in Kitas und Schulen. Je selbstverständ - licher freilich ein solches Zusammen- leben wird, desto leichter werden wir Versuchungen widerstehen, Men- schen mit Behinderung als „Ballast“, als „lebensunwert“ auszusondern.

Vokabeln dieser Art wird heute nie- mand gebrauchen, sie sind seit der Na- zizeit tabu. Auch wird kaum einer offen fordern, das Leben Schwerstkranker oder -behinderter aktiv zu verkürzen, wenn nötig auch ohne Zustimmung des Betroffenen. Die Rede ist vielmehr von Mitleid, sanftem Tod, Selbstbestim- mung, wohlverstandenem Interesse.

Wo liegen die Grenzen der Sterbe - hilfe? Die Geschichte möge uns zur Gabe der Unterscheidung verhelfen.

Bei der Eröffnung der Ausstellung im Bundestag wies ein namhafter Psychiater auf eine neuere Entwick- lung hin: Es gebe heute Menschen, die glaubten, ein Leben mit Demenz sei nicht mehr lebenswert. Was lehrt uns hier die Geschichte?

KOMMENTAR

Norbert Jachertz, gesundheits- und sozial - politischer Journalist

AUSGRENZUNG BEHINDERTER

Gedenken und Handeln

che machen können. Die Vereinba- rung zwischen BÄK und HÄV sieht nun vor, die Qualifikation der NäPa auf die zur VERAH anzurechnen.

Eignet sich die nichtärztliche Praxisassistentin das Wissen des VERAH-Moduls Praxismanage- ment an und kann sie die geforder- ten praktischen Tätigkeiten nachwei- sen (Umfang: 40 Stunden), darf sie eine Ergänzungsprüfung beim IhF ablegen und erhält das VERAH- Zertifikat.

Bessere Honorierung im Blick Umgekehrt kann die Qualifikation zur VERAH auch auf die zur NäPA angerechnet werden. Eine Berufser- fahrung von fünf bis zehn Jahren vorausgesetzt, muss eine Versor- gungsassistentin weitere Theorie- stunden (20) und Hausbesuche (20) nachweisen sowie eine Ergän- zungsprüfung bestehen. Bei einer geringeren Berufserfahrung muss sie weitere Fortbildungsmodule er- folgreich absolvieren.

Nach bestimmten Anpassungen und nach Abstimmung mit dem Verband medizinischer Fachberufe will die Bundesärztekammer die im VERAH-Konzept enthaltenen Kompetenzbescheinigungen aner- kennen. Die gegenseitige Anerken- nung und Anrechnung von Fortbil- dungszeiten ist auch wichtig, um Praxen mit entsprechend qualifi- zierten Fachangestellten dauerhaft besser honorieren zu können. Dies ist ein wichtiges Anliegen der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung im Rahmen der nächsten Stufe der Honorarreform.

Hausärzte, die eine VERAH be- schäftigen, erhalten bereits Hono- rarzuschläge im Rahmen der Ver- träge zur hausarztzentrierten Ver- sorgung. In Baden-Württemberg beteiligt sich die AOK zudem an den Kosten der Autos, die die Versorgungs assistentinnen für ihre Hausbesuche benötigen. Eine Qua- lifikation zur nichtärztlichen Pra- xisassistentin wiederum ist, verein- facht dargestellt, bislang Vorausset- zung für eine Abrechnung von arzt- entlastenden Leistungen (DÄ, Heft 16/2012) über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Sabine Rieser

P O L I T I K

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