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Archiv "Katastrophenmedizin und medizinische Versorgung im Zivilschutz" (22.05.1980)

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KONGRESS-BERICHT

Katastrophenmedizin und medizinische Versorgung im Zivilschutz

Bericht über Tagesordnungspunkt II des IV. Interdisziplinären Forums

„Fortschritt und Fortbildung in der Medizin" der Bundesärztekammer vom 23. bis zum 26. Januar 1980 in Köln*)

Leo Koslowski

Begriffe wie Katastrophenschutz oder gar Zivilschutz im Verteidi- gungsfall scheinen in der Bundesrepublik — ganz im Gegensatz etwa zu der Schweiz — mit Tabus belegt. Zwar gibt es Katastrophenschutz- gesetze in den Ländern — ein Gesundheitssicherstellungsgesetz für den Verteidigungsfall steht noch aus —, aber die Worte „Arzt" und

„Krankenhaus" kommen in diesen Gesetzen so gut wie nicht vor.

Dabei dürften gerade dem Arzt und dem Krankenhaus im Katastro- phenfall die schwersten Lasten aufgebürdet werden. Um den Arzt mit den im Katastrophenfall auf ihn zukommenden Notwendigkeiten und ebenso, um ihn mit den ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten vertraut zu machen, widmete das IV. Interdisziplinäre Forum der Bundesärztekammer einen Tagesordnungspunkt der „Katastrophen- medizin — . Vor allem wurde darüber diskutiert, was der Arzt und was die Ärzteschaft von sich aus tun können, um dem, was im Katastro- phenfall auf sie zukommen kann, nicht hilflos gegenüberzustehen.

Aktuelle Medizin

Thema III. des IV. Interdisziplinären Forums für ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer behandelte Fragen des Katastrophenschutzes und der Katastrophenmedizin. Drei Gesichtspunkte schälten sich her- aus:

Gesetzliche Grundlagen des Kata- strophenschutzes

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Organisatorische und technische Vorbereitungen

Ärztliche und gesundheitsmedizi- nische Aspekte.

Deutlich wurde, daß eine klare Tren- nung zwischen dem Verteidigungs- fall als der größten denkbaren Kata- strophe, der Friedenskatastrophe und dem großen Unfall aus ärztli- cher Sicht praktisch nicht möglich

ist. Rechtlich hingegen muß der Tat- sache Rechnung getragen werden, daß für den Verteidigungsfall, das heißt auch für die Zivilverteidigung beziehungsweise den zivilen Bevöl- kerungsschutz der Bund zuständig ist, für die Friedenskatastrophe hin- gegen die Länder zuständig sind.

Gesetzliche Grundlagen

Alle Länder der Bundesrepublik ha- ben Katastrophenschutzgesetze er- lassen, in denen Katastrophen- schutzbehörden benannt und Kata- strophenschutzpläne angeordnet werden. Die Worte „Arzt" und

*) Der Wortlaut der Referate und die Diskus- sion werden im Wortbericht über das IV.

Interdisziplinäre Forum veröffentlicht, der etwa Ende Mai im Deutschen Ärzte-Verlag erscheinen wird.

Akute Durchfallerkrankungen

die Behandlung von Ernährungsstö- rungen eingeführt und benutzt wur- den, sind heute entbehrlich" (10).

Schließlich wird vielfach die Gabe von Pectinenzum Beispiel in Form von Karottensuppe oder Apfeldiät — praktiziert und ist Bestandteil vieler Diätschemata. Dabei sollte bedacht werden, daß es bei sehr jungen Säuglingen zum sogenannten „Ka- rottenileus" kommen kann.

Abschließend seien die kurz disku- tierten therapeutischen Prinzipien in Tabelle 4 noch einmal zusammenge- faßt. In der Tabelle werden auch einige verwendbare Handelsproduk- te angegeben.

Literatur

(1) Bunjes, R.; v. Mühlendahl, K. E.; Krienke, E.

G.: Gefahr des Ileus durch das Antidiarrhoikum Loperamid, (Imodium), Pädiat. Prax. 20 (1978) 217-218 – (2) DuPont, H. L.; Hornick, R. B.:

Adverse effect of Lomotil therapy in shigel- losis, J. Amer. Med. Ass. 226 (1973) 1525-1528 – (3) Gellis, S. S.; Kagan, B. M.: Current Pediatri Therapy. 8. Aufl., W. B. Saunders Co., Philadel- phia (1978) – (4) Ginsburg, C. M.: Lomotil (Diphenoxylate and Atropin) intoxication, Am.

J. Dis. Child. 125 (1973) 241-242 – (5) Good- man, L. S.; Gilman, A.: The Pharmacological Basis of Therapeutics. 5. Aufl., The Macmillan Co., London (1975) – (6) Kienitz, M.: in Bakte- rielle Infektionen im Kindesalter, Editiones Roche, Grenzach-Wyhlen (1975) 128 ff. – (7) Knothe, H.: in Bakterielle Infektionen im Kin- desalter, Editiones Roche, Grenzach-Wyhlen (1975) 118 ff. – (8) McCracken, G. H.; Eichen- wald, H. F.: Antimicrobial therapy in infants and children, II. Therapy of infections Condi- tions, J. Pediat. 93 (1978) 357-377 – (9) Neter, E.: in Rudolph, A. M., Pediatrics, 16. Aufl. Ap- pleton-Century-Crofts, New York (1977) —(10) Plenert, W.: Praktische pädiatrische Therapie, VEB Georg Thieme, Leipzig (1976) 86 – (11) Portnoy, B. L.; DuPont, H. L.; Pruitt, D.; Abdo, J. A.; Rodriguez, J. T.: Antidiarrheal agents in the treatment of acute diarrhea in children, J.

Amer. Med. Ass. 236 (1976) 844-846 – (12) Vaughan, V. C.; McKay, R. J.: Nelsons Text- book of Pediatrics, 10. Aufl., W. B. Saunders, Philadelphia (1975) (13) Wade, A.: Martindale, The Extra Pharmacopoeia, The Pharmaceuti- cal Press, London (1977) – (14) WHO, 19. Be- richt, No. 576 (1975)

Anschrift des Verfassers:

Privatdozent Dr. med.

Karl Ernst von Mühlendahl Chefarzt des Kinderhospitals lburger Straße 187

4500 Osnabrück

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 21 vom 22. Mai 1980 1393

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Aktuelle Medizin Katastrophenmedizin

„Krankenhaus" kommen in diesen Gesetzen nicht vor, das heißt, der ärztliche Sektor ist ausgespart. Hier klafft eine bedauerliche Lücke, die so schnell wie nur irgend möglich geschlossen werden muß. Falls dies seitens des Gesetzgebers nicht er- folgt, muß die Ärzteschaft von sich aus Katastrophenpläne für den ärzt- lichen Dienst, oder anders gesagt, für die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufstellen. Allgemein wurde bedauert, daß das längst überfällige Gesundheitssicherstel- lungsgesetz für den Verteidigungs- fall —ein Referentenentwurf liegt seit langem vor — auch in der gegenwär- tigen Legislaturperiode des Bundes- tages nicht verabschiedet werden wird. Die anwesenden Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Bundesgesundheitsministe- riums wurden nachdrücklich auf diesen Mißstand hingewiesen.

Organisation

Ein Vertreter des Bundesamtes für Zivilschutz, K. L. Haedge, berichtete über die organisatorischen Maßnah- men, die seitens dieses Amtes bisher getroffen wurden. Vornehmlich han- delt es sich um die Vorhaltung von Hilfs-Krankenhäusern und die Be- reitstellung entsprechenden Perso- nals und Materials.

Der Inspekteur des Sanitäts- und Ge- sundheitswesens der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Professor Dr.

E. Rebentisch berichtete über die zi- vil-militärische Zusammenarbeit bei Friedenskatastrophen. Der Sanitäts- dienst der Bundeswehr ist straff or- ganisiert und an sich jederzeit ein- satzfähig, aber mangels klarer Ab- grenzung der Kompetenzen ist die Zusammenarbeit zwischen militäri- schem Sanitätsdienst und zivilen Ka- tastrophenschutzstellen schwierig zu koordinieren. Das zeigte sich zum Beispiel bei der Waldbrandkatastro- phe in Niedersachsen.

Auch der Sanitätsdienst der Bundes- wehr fordert dringend die Verab- schiedung des Gesundheitssicher- stellungsgesetzes, weil sonst die Bundeswehr im Verteidigungsfall hoffnungslos überfordert wäre.

Der Leiter der Autobahnpolizei, Oberleutnant Diplomingenieur B.

Hersche, Zürich, berichtete über die Vorbereitungen, die in der Schweiz getroffen wurden, um großen Unfäl- len oder sogar Katastrophen auf den Autobahnen sowie Kernkraftunfäl- len begegnen zu können.

Ärztliche Aspekte

Die Ärzteschaft ist auf die Aufgabe der Sichtung, der Triage, bei einem Massenanfall von Verletzten bis heu- te nicht vorbereitet. Eine Ausbildung

in der Triage und eine Planung für den Einsatz von Ärzten, die hierzu befähigt sind — in erster Linie sind das erfahrene Chirurgen —wurde ge- fordert. Den ärztlichen Einsatz am Katastrophenort schilderte aufgrund seiner Erfahrung Dr. Th. Koch, Dort- mund. Aus der Sicht des Arztes für Allgemeinmedizin gab Professor Dr.

K. Schiffner, Biberach, praktische Hinweise auf die ärztliche Ausrü- stung, auf Versorgung mit Verband- mitteln, Schmerzmitteln und Infu- sionslösungen sowie Zelten und Krankentransportfahrzeugen.

Kernkraftwerk-Unfall

Ärztliche Aufgabe bei Kernkraftun- fällen ist es, möglichst frühzeitig Strahlenschäden zu erkennen. Dem stehen große technische Schwierig- keiten entgegen, da es nicht mög- lich ist, die Intensität einer Bestrah- lung nachträglich zu messen. Dies gelingt nur bei Kontamination, z. B.

mit radioaktivem Staub. Zur Zeit werden hämatologische Methoden entwickelt, die den Arzt in die Lage versetzen sollen, frühzeitig strahlen- bedingte Störungen der Blutbil- dung, also des Knochenmarks, zu erkennen. Verbrühungen und Ver- brennungen sind nur beim Betriebs- personal eines Kernkraftwerkes zu erwarten.

Panik — ein Summationsphänomen Ein weiteres ärztliches Thema waren die Verhütung, Erkennung und Ab- wendung von psychopathologi- schen Individualreaktionen, Sum- mationsphänomenen und Kollektiv- reaktionen, kurz von Paniken. Vor

allem durch solche Reaktionen kann ein Unfall zur Katastrophe werden.

Leitmotive unkontrollierter emotio- naler Reaktionen von Menschen- massen sind Besitzgier, Wut, ideolo- gische Fanatisierung, Hemmungslo- sigkeit und schrankenlose Dumm- heit. Die Ausbildung der Ärzte und des Sanitätspersonals in Maßnah- men zur Verhütung und Bekämp- fung einer Panik wurde gefordert, ferner die Ausbildung von Füh- rungskräften, z. B. Schiffskapitänen, Direktoren von Theatern, Hotels, großen Firmen, Kernkraftwerken usw. in entsprechenden Maßnah- men. Wichtig ist im Panikfall die wahrheitsgemäße Unterrichtung der Bedrohten über Lage und Möglich- keiten, sie zu verbessern. Panik-Ver- ursacher sollen isoliert und „Inseln der Ruhe" gebildet werden. Vorur- teilen, Verleugnungen und Verdrän- gungen von Gefahren ist von ärztli- cher Seite entgegenzuwirken.

„Mob-Plan" für das Krankenhaus Die Vorbereitung eines Krankenhau- ses für den Katastrophenfall wurde am Beispiel einer Chirurgischen Kli- nik dargestellt (Professor Dr. H.

Contzen, Frankfurt). Der „Mobilma- chungsplan" muß schnellstmögli- che Benachrichtigung des gesam- ten Personals, Besetzung wichtiger Funktionen, Bereitstellung von Räu- men, Freimachen von Betten, Ein- richtung von Not-Operationssälen und Beschaffung der Verpflegung vorsehen. Leider gibt es zur Zeit kei- ne Verpflichtung für Krankenhäuser, derartige Alarm- oder Katastrophen- pläne aufzustellen. Sie bleiben der Initiative der leitenden Ärzte oder auch der Krankenhausträger über- lassen. Jedes Krankenhaus sollte auch eine Fortbildung in Katastro- phenmedizin durchführen.

Anästhesie und Hygiene

Das Thema Anästhesie und Wieder- belebung im Katastrophenfalle und die Möglichkeit der Improvisation behandelte Professor R. Frey, Mainz. Der letzte Vortrag, Professor H. Reber, Basel, galt der Katastro- phengygiene, über die aufgrund der Erfahrungen in der Schweiz berich- 1394 Heft 21 vom 22. Mai 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Aktuelle Medizin Katastrophenmedizin

tet wurde. Hierzu gehören die Auf- rechterhaltung der Wasserversor- gung, die Beseitigung von Abfällen und Chemikalien, die Durchführung von Impfungen, die Verhütung von Seuchen u. ä.

Selbsthilfe der Heilberufe

In der Diskussion über die bisherige Katastrophenschutzplanung fiel die Formulierung „Große Koalition der Versäumnisse". Die Frage wurde ge- stellt, wie Ärzte, Apotheker, Kran- kenschwestern und Schwesternhel- ferinnen kurzfristig zusammengeru- fen und eingesetzt werden können.

Das Arbeitsplatz-Sicherstellungsge- setz ist unwirksam, solange nicht der Verteidigungsfall erklärt wird.

Bezüglich der Frage, ob die Ärzte- schaft bei einem Gesundheitssicher- stellungsgesetz überhaupt mitwir- ken werde, ergab die Diskussion, daß die Ärzteschaft durchaus gewillt ist, mitzuarbeiten. Bisher sollen im Rahmen des Zivilschutzes nur 19 Hilfskrankenhäuser vollausgebaut sein. Seitens des Vertreters des Bun- desgesundheitsministeriums, Mini- sterialrat Dr. H. Zöllick, Bonn, wurde eingewandt, daß ein erheblicher Teil von Vorsorgemaßnahmen bereits gesetzlich geregelt sei. Die Möglich- keiten der bereits bestehenden Ge- setzgebung müßten voll ausge- schöpft werden. Nachdem alle mate- riellen Probleme durch die bereits erlassenen Sicherstellungsgesetze gelöst seien, könne das Gesund- heitssicherstellungsgesetz nur noch die personellen Fragen regeln. Die Frage, ob die Ärzteschaft selbst nicht auch Versäumnisse begangen hat, stellte Dr. Schultze, Siegen. Er berichtete über den Aufbau eines Katastrophenplanes in seinem Ein- zugsgebiet. Dabei habe man folgen- de Erkenntnisse gewonnen: Die Vor- bereitung für den Katastrophenfall ist unbedingt notwendig, da sich sonst ein Chaos entwickelt, das bis ins Krankenhaus reicht. Im Hinblick auf die Beurteilung einer Katastro- phe sind Abstufungen notwendig.

Bis zu 10 Verletzten ist es ein großer Unfall, bis zu 70 Verletzte können noch versorgt werden, bei mehr als

70 Verletzten muß der Hauptverwal- tungsbeamte den überregionalen Notstand verkünden. Am bedenk- lichsten sei, daß die Ärzte in bezug auf sanitätsdienstliche Aufgaben völlig ungeschult sind. Die Frage, wieso in unserer auf soziale Siche- rung ausgerichteten Gesellschaft im Hinblick auf den Katastrophen- schutz ein so beklagenswerter Zu- stand eintreten konnte, warf der Prä- sident des Bundesamtes für Zivil- schutz, Dr. P. W. Kolb auf. Die Be- gründung, daß der Bürger davon nichts hören wolle, sei unzutreffend.

Er wies weiter darauf hin, das System des Katastrophenschutzes müsse allwetterfähig sein und sich zwanglos als eine bürgerliche Ver- pflichtung in einen Konsens der öf- fentlichen Gefahrenabwehr einord- nen. Der Zivilschutz solle ein über- schaubares, für jeden einsehbares, einfach strukturiertes und deshalb wirksames Abwehrsystem gegen die Gefahren der Natur, der Zivilisation und des Krieges sein. Dabei gibt es Einzelverpflichtungen, die der Staat nicht übernehmen kann. Sicherheit ist kein Konsumgut, das die öffentli- chen Hände produzieren. Der Auf- fassung, daß die Friedenskatastro- phe vom Verteidigungsfall nicht scharf getrennt werden könne, schloß sich Dr. Osterwald, Olden- burg, Vorsitzender des Ausschusses

„Sanitätswesen bei der Bundeswehr und Zivilschutz" der Bundesärzte- kammer, an. Er schnitt dann die Fra- ge des Schutzraumbaus an. Zur Zeit stehen nur für 3 Prozent der Bevöl- kerung der Bundesrepublik Schutz- räume zur Verfügung. In der Schweiz sind es 90 bis 95 Prozent.

Das Verhältnis der Ausgaben für den Zivilschutz zu denen für die militäri- sche Verteidigung beträgt in der Bundesrepublik 1:50, in der Schweiz 1:6, in Schweden 1:13.

Weiter stellte er die Forderungen zur Diskussion, überschüssige Kranken- hausbetten sollten nicht abgebaut, sondern als Reserve für Hilfskran- kenhäuser und Lazarette vorgehal- ten werden; die Angehörigen der Heilberufe sollten einer Meldepflicht unterworfen werden; die bereits vor- handenen Katastrophenschutzpläne sollten aus den Panzerschränken

herausgeholt und mit den Ärzten und den Katastrophenschutzorgani- sationen abgesprochen werden; re- gelmäßige Übungen seien unerläß- lich; bei der Organisation des Kata- strophenschutzes sei eine klare Kompetenzgliederung bei gemein- samer Führung vorzuschreiben; die Organisation sollte zentral geplant, aber dezentral durchgeführt wer- den.

Chemische und

bakterielle Kampfstoffe

Die Frage, ob eine Zivilschutzfor- schung im Hinblick auf Gefährdung durch chemische und bakterielle Kampfstoffe durchgeführt wird, warf Dr. Odenbach, Köln, auf. Sie gehört zum Arbeitsbereich der Schutzkom- mission beim Bundesinnenministe- rium. Die Frage nach einer mögli- chen Gefährdung durch Einsatz von Pockenerregern im Katastrophenfall wurde von den anwesenden Fach- leuten, Professor Reber, Basel, Pro- fessor Stickl, München, verneint. Va- riola vera spielt sicher keine Rolle, denn Variola braucht bei der Über- tragung etwa 10 Tage, bis die näch- ste Infektion erfolgt. Eine Massen- epidemie würde mehrere 10-Tages- Rhythmen benötigen und wäre des- halb durch Isolierung und andere Maßnahmen beherrschbar.

Die Möglichkeit, das Botulismus-To- xin als bakteriellen Kampfstoff ein- zusetzen, wurde verneint, da dieses Toxin außerordentlich labil ist. Le- diglich Sabotageakte wären mög- lich.

Letzter Diskussionspunkt war das Problem Verhütung und Bekämp- fung einer Panik. Hier wurde der Vorschlag gemacht, daß auch Rund- funk- und Fernsehsprecher auf Kata- strophensituationen vorbereitet wer- den müßten.

Professor Dr. med.

Leo Koslowski

Direktor derChirurgischen Klinik und Poliklinik der Universität

7400 Tübingen

1396 Heft 21 vom 22. Mai 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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