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Archiv "Stiefkind Katastrophenmedizin" (05.07.1979)

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Jörg G. Veigel

Seit nahezu zehn Jahren fordert die Ärzteschaft die Verabschiedung eines sogenannten „Gesundheitssicherstellungsgesetzes", um auch in Krisenzeiten und bei Katastrophenfällen die ärztliche Versorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen. Zwar sind in der Bundesrepublik Deutschland bereits verschiedene „Sicherstellungsgesetze" in Kraft getreten und ist im Mai 1978 im Rahmen der Notstandsgesetzgebung ein Gesetz über den erweiterten Katastrophenschutz verabschiedet worden, doch fehlt immer noch ein speziell auf Katastrophen und Spannungszeiten ausgerichtetes umfassendes Rahmengesetz. Im Vergleich zum europäischen Ausland — etwa Schweden, Norwegen und der Schweiz — ist in der Bundesrepublik noch viel zu tun! Der Verfasser, niedergelassener Allgemeinarzt in Jever, greift die Beschlüsse des jüngsten 82. Deutschen Ärztetages in Nürnberg auf und skizziert ein besonders instruktives Beispiel der Katastrophenme- dizin aus der benachbarten Schweiz. Er stützt sich dabei auf Beob- achtungen und Erfahrungen „vor Ort", die er beim „Seminar für Katastrophenmedizin und Medizinische Versorgung im Zivilschutz"

während des vierzehntägigen XXVII. Internationalen Fortbildungskon- gresses der Bundesärztekammer im März 1979 in Davos gewonnen hat. Auch beim Sommerkongreß in Davos (23. Juli bis 4. August) findet jetzt wieder ein Katastrophenmedizinisches Seminar statt.

Die Information:

Bericht und Meinung THEMEN DER ZEIT

Stiefkind Katastrophenmedizin

Erfahrungen mit einem Schweizer Modell

Seit mehr als dreißig Jahren ist un- ser Land von großen, insbesondere von kriegerischen Katastrophen ver- schont geblieben. Dennoch haben wir zahllose begrenzte Katastrophen miterlebt. Wir haben sie nur schnell verdrängt, denn es ist jedesmal

„noch irgendwie" alles gutge- gangen.

Ein bekannter Journalist meinte bis- sig: „Außer dem Heulen der Sirenen im Probelauf erinnert bei uns nichts an Zivilschutz". Zuzufügen wäre noch: Und wenn dann doch mal eine Not- oder Spannungslage eintritt, daß es zur „Umkehr.der bestehen- den Verhältnisse" ( = griechisch:

Katastrophe) kommt, dann schafft das ja die Bundeswehr. Stichwortar- tig sei an einige bekannte Katastro- phen erinnert: Sturmfluten 1962 und 1977, Waldbrand Niedersachsen 1976, Flugzeugabstürze („Pilot

zieht Maschine über bewohntes Ge- biet weg . ."), Kaufhausbrände („... konnte jedoch rasch gelöscht werden . ."), Massenunfälle auf Autobahnen, die Explosion eines Gas-Spezialtransportfahrzeuges in der Nähe eines spanischen Cam- pingplatzes 1978 usw.

Einen Umschwung im Denken hin zur Einsicht des Planen- und Han- deln-Müssens haben bei uns jedoch erst der Schneewinter 1979 mit sei- nen landesweiten Totalzusammen- brüchen jeden geordneten Lebens und die „Fastkatastrophe" von Har- risburg gebracht.

Es ist kein Zufall, daß innerhalb kur- zer Zeit nicht nur von ärztlicher, son- dern auch von politischer und mili- tärischer Seite die zügige Arbeit am sogenannten Gesundheitssicher- stellungsgesetz gefordert wird.

Der Bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß forderte bei der Eröffnungsveranstaltung des Deut- schen Ärztetages in Nürnberg

„ . wegen der Krisenanfälligkeit Europas in den Jahren bis 1985 die Sicherung der Bevölkerung in Kata- strophenfällen . — praktikabel, oh- ne erstickende Verwaltungsvor- schriften und ohne Einengung fi- nanzieller oder bürokratischer Art."

Bei der gleichen Veranstaltung hatte der Präsident der Bundesärztekam- mer und des Deutschen Ärztetages, Dr. Karsten Vilmar. auf den erhebli- chen Rückstand in der Bundesrepu- blik Deutschland im Vergleich zu an- deren Ländern hingewiesen Er hat- te gleichzeitig gefordert, das Gesetz nicht nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall, sondern für Kata- strophenfälle aller Art zu konzipie- ren.

Nur kurze Zeit vorher hatte der Chir- urgentag in München den Gesetzge- ber aufgefordert, Krankenhäuser und Ärzte in die Katastrophen- schutzplanung mit einzubeziehen.

Der Chirurgentag hatte sich in ei- nem Hauptthema mit der medizini- schen Versorgung im Katastrophen- fall befaßt.

Fast gleichzeitig fand die 18. Ar- beitstagung der Sanitätsoffiziere der Marine statt, in der vom stellvertre- tenden Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundes- wehr der verheerende Kompetenz- wirrwarr, die mangelnde Koordina- tion und Kooperation beklagt wur- den.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 27 vom 5. Juli 1979 1799

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Die Information:

Bericht und Meinung

Stiefkind Katastrophenmedizin

Das Präsidium des Deutschen Städ- te- und Gemeindebundes hat nach- drücklich im März 1979 darauf hin- gewiesen: „1. Bund und Länder tra- gen die Verantwortung dafür, daß innerhalb ihres Zuständigkeitsberei- ches die gesetzlichen Voraussetzun- gen für eine wirksame Organisation des Katastrophenschutzes getroffen werden. 2. Gemeinde und Kreis sind aufgerufen, örtlichen Kata- strophenschutz zu organisie- ren regelmäßig zu üben und überörtlich zusammenzuarbei- ten." (Niedersächsischer Städtever- band, Heft 3/1979, Seite 82).

Kärrnerarbeit notwendig

Die Aufgaben und die Arbeit des Arztes im Katastrophenfall werden jedoch nicht erst seit kurzem er- kannt. Hier haben besonders drei Gruppen geduldig gearbeitet: der Arbeitskreis „Ärzte in der Bundes- wehr und im Zivilschutz" des Hart- mannbundes (zuletzt: Otto, F., Zivil- schutz und Armee im Ostblock eng verzahnt, in: Der deutsche Arzt, Heft 5/1979); weiter die Sanitätsakade- mie der Bundeswehr in München, die zum Beispiel für 1979 eine zwölf- teilige Seminarveranstaltung „Not- fall- und Katastrophenmedizin 1979" durchführt. Dieses Seminar wird zusammen mit der Bayerischen Landesärztekammer veranstaltet.

Die Bundesärztekammer hat dar- über hinaus einen Arbeitskreis ein- gesetzt, der sich speziell mit dieser Problematik befaßt. Mit sehr großer Mehrheit wurde vom 82. Deutschen Ärztetag der Entschließungsantrag des Vorstandes zum „Gesundheits- sicherstellungsgesetz" angenom- men, den der Ausschußvorsitzende Dr. Gustav Osterwald eingebracht hatte.

Nun bleiben alle Resolutionen und schließlich auch Gesetze so lange lediglich Papier, wie sie nicht mit Leben erfüllt werden.

Die örtliche und regionale Katastro- phenplanung fordert engagierte und an speziellen Kenntnissen reiche Ärzte. Dafür sorgt nicht zuletzt die Bundesärztekammer, die mit gro-

ßem Zuspruch der Teilnehmer auf ihren Kongressen in Davos zum wie- derholten Male Seminarveranstal- tungen anbietet über „Katastro- phenmedizin und medizinische Ver- sorgung im Zivilschutz".

Nur durch Engagement vor Ort je- doch kann durch so geschulte Ärzte eine wichtige Zukunftsaufgabe be- wältigt werden.

Definitionen und Prinzipien:

Eine Katastrophe ist ein außerge- wöhnliches Schadensereignis, das mit den vorhandenen Mitteln nicht zu bewältigen ist, so daß zusätzliche Hilfe von außen notwendig ist.

Demgegenüber ist ein Unfall ein be- grenztes Schadensereignis, das mit vorhandenen Mitteln zu bewältigen

ist.

Die Leistungsfähigkeit einer Unfall- hilfe stellt die Basis der Katastro- phenhilfe dar.

Das Ausmaß einer Krisensituation hängt von der Zerstörung oder — besser — von der übriggebliebenen Infrastruktur ab, von Verkehrsver- bindungen, Versorgung mit Wasser, Strom, Unterkünften, Krankenbet- ten; sie hängt ebenso vom verblie- benen Sozialgefüge ab, von Fami- lien, Betrieben, Hilfsorganisationen, Behörden.

Katastrophenhilfe heißen alle Maß- nahmen, die in einem Unglücksfall die Schäden begrenzen oder besei- tigen.

Im Zentrum steht die Führungsorga- nisation mit Kommandoordnung, Meldesystem und Einsatzplänen.

Hier ist für die Zukunft zu fordern, daß „Krisenstäbe" nach getaner Ar- beit über die jeweiligen Informatio- nen, die gegebenen Möglichkeiten und die erfolgten Maßnahmen aus- führlich berichten. Auf diese Weise werden zwei Ziele erreicht:

> die Bevölkerung kann nachvoll- ziehen, daß nicht nur Feuerwehr oder Bundeswehr oder ein Kranken- haus „das schon machen" und

> können nur so andere Katastro- phenführungen am konkreten Bei- spiel lernen. Fehler sind dazu da, nicht in jedem Fall wiederholt zu werden.

Katastrophenhilfe

Katastrophenhilfe hat drei Grundda- ten zu berücksichtigen: Zeit, Raum und Führung.

I. Zeitfaktor

In der ersten Phase entscheiden Mi- nuten über das Weiterleben. Hier gibt es keine Hilfe von außen, das heißt, hier erfolgen Bergung und Er- ste Hilfe durch Laien.

In der zweiten Phase erfolgt Rettung von Menschen durch organisierte Hilfe. Hier sind spezielle Kenntnisse nötig, besonders ist die Klärung ei- ner Transportfähigkeit vorrangig.

In der dritten Phase hat sich ei- ne lokale Einsatzleitung etabliert.

Endbehandlung erfolgt im Kranken- haus.

II. Raumfaktor

1. Im Katastrophenraum herrschen primär Unsicherheit und Chaos.

Wichtigstes Führungsziel: Chaos auf Katastrophenraum begrenzen und nicht auf Umgebung übergrei- fen lassen.

2. Im Transportraum ist ständiger Kontakt zwischen sanitätsdienstli- chem Einsatzleiter und dem Dispo- nenten im Hospitalisationsraum für reibungsloses Funktionieren ent- scheidend. Dies bedeutet, daß der ärztliche Einsatzleiter als einer der ersten gerufen werden muß; daß er genügend gut eingespielte Stellver- treter haben muß (Verkehrsproblem;

zeitliche Ausdehnung); daß er Lei- stungsfähigkeit und Kapazität der rückwärtigen Einrichtungen kennen muß; daß er im Sichten (Triage) er- fahren sein muß; daß er Umfang der Erstbehandlung und des Transpor- tes verantworten können muß. I>

1800 Heft 27 vom 5. Juli 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

Stiefkind Katastrophenmedizin

Das Kantonals-Spital in Davos/Schweiz gilt als ein Musterbeispiel des medizinischen Zivil- und Katastrophenschutzes: In den Untergeschossen werden speziell für diesen Zweck eine Reihe von Intensiv- und Akutbetten vorgehalten. Die Intensivbetten sind von allen Seiten zugänglich. Die Versorgungsleitungen sind übersichtlich installiert - auf Beton verlegt

Das sechste Untergeschoß des Spitals beherbergt die „Technische Zentrale", eine Schaltstelle für die Versorgungssysteme

An der Stirnseite sind die Fahrgestelle der Betten untergebracht Fotos: Jörg Veigel (4) und Münger (2)/Davos

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 27 vom 5. Juli 1979 1801

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Die Information:

Bericht und Meinung

Stiefkind Katastrophenmedizin

3. Hospitalisationsraum: Er stellt Kern der Endbehandlung dar. Um- stellung eines Krankenhauses auf Katastrophenbetrieb erfordert vor- sorgliche Planungsarbeit. Hier zei- gen sich Engpässe bei der Aufnah- me, der Sichtung (Triage), Reanima- tion, Schockbehandlung und im Prestigedenken einer spezialisierten Medizin. Gerade junge Kollegen ha- ben selten eine Katastrophe mit vie- len Opfern erlebt; sie sind es ge- wohnt, daß im Regelfall für den ein- zelnen alles menschlich und tech- nisch Erforderliche getan wird. Sie müssen darin trainiert werden, daß dies im Katastrophenfall höchste Ungerechtigkeit bedeuten kann.

Führung und Organisation

Jede Krisensituation erfordert klare Führung. Hier nützen weder sponta- ner Helferwille noch pure Humani- tas. Das A und 0 ist die vorsorgliche

Planung und das ständige Einüben.

Keiner kann auf alle denkbaren Ka- tastrophen vorbereitet sein. Flexibel handeln kann man aber nur mit ei- ner eingeübten „Katastrophen- mannschaft". Verantwortlich dafür sind zivile Behörden.

Planungsaufgaben lassen sich un- terteilen in: vorsorgliche Maßnah- men, Sofortmaßnahmen und Wie- derherstellungsmaßnahmen.

> Vorsorgliche Maßnahmen:

Alarmorganisation;

Einsatzpläne;

Krisenvorrat nach dem Prinzip: klei- ne Auswahl in großen Mengen.

> Sofortmaßnahmen:

Katastrophenerkennung;

Alarmierung;

Sicherungsmaßnahmen;

Organisation des Transportes;

Koordination der drei Verantwor- tungsbereiche: Katastrophenraum, Transportraum und Hospitalisa- tionsraum.

> Wiederherstellungsmaßnahmen:

Behebung der Schäden an Infra- struktur und Sozialgefüge.

Das Schweizer Beispiel

In der Schweiz wird all dies ständig eingeübt. Ohne emotionale Über- frachtung und Belastung. Vorsorgli- che Planung und Einrichtung (Vor- haltung!) der Spitäler für den Krisen- und Katastrophenfall ist Vorausset- zung für staatliche Subventionie- rung! Selbst Schweizer meinen, daß dies der wirksamste Weg sei, rasche Fortschritte auf diesem Gebiet zu er- zielen.

Wie reich die Früchte sind, die die- ses Bestreben in der Schweiz getra- gen haben, davon kann man sich beispielsweise während der Kon- gresse der Bundesärztekammer in Davos überzeugen.

Im Rahmen der Seminarveranstal- tung über dieses Thema wird die

„geschützte Operationsstelle" im Spital Davos besichtigt. Es kann nur ermutigen, daß auch dort die ersten Planungen bis ins Jahr 1959 zurück- reichen, ehe die Gesamtanlage 1977 dann in Betrieb genommen werden konnte.

Bei der geschützten Operationsstel- le mit Pflegeräumen hatte der chir- urgische Chefarzt großes Mitspra- cherecht, das heißt, die gesetzlichen Bestimmungen sind reine Rahmen- richtlinien.

Die „geschützte Operationsstelle"

ist so konzipiert, daß sie selbst über Jahre hin bei einer Großzerstörung räumlich und betrieblich in der Lage ist, trotz des Ausfalls des oberirdi- schen Spitals die ärztliche Versor- gung zu garantieren.

Die Zugangsbauwerke mit mächti- gen Schleusen und die anschließen- den Triageräume vermögen auch ei- ne große Anzahl von Schwerverletz- ten aufzunehmen. Einfache Opera- tionstische sind vorhanden; Rönt- geneinrichtung und zusätzliche An- ästhesieeinrichtungen können in angemessener Frist aus dem Nor- malbetrieb eingebracht werden.

Bemerkenswert die Spezialkon- struktion der „Intensivabteilung", deren Betten von allen Seiten zu- gänglich sind (eine Idee von Privat- dozent Dr. Matter). Selbstverständ- lich gehören doppelt gesicherte Notstrom- und Wasserversorgung zur Ausrüstung, ebenso wie ein ef- fektives Belüftungssystem.

Daß hier erhebliche Komforteinbu- ßen bei den insgesamt 216 Betten hinzunehmen sind, ist fast zwangs- läufig. Wie sehr uns alle ein Kata- strophenfall treffen wird, zeigen die kärglichsten Räume: die für Ärzte und Pflegepersonal.

Wie pragmatisch man bei allem vor- geht, beweisen die ganz einfach über Beton verlegten Leitungen und Kabel und Anschlüsse, die prakti- schen Waschtröge und die für alle

„durchsichtige" Gesamtanlage.

Daß dies alles aus klugem Überle- benswillen und der bedachten Vor- sorge auch für Katastrophenfälle ge- schieht, symbolisiert nichts so er- greifend wie die Bemalung einer Be- tonwand im Gang zwischen den bei- den Stockwerken mit der Arche No- ah, die 1976 von der ersten Klasse der Primarschule Davos gestaltet wurde.

(Ich habe sehr herzlich zu danken dem Chefarzt und Privatdozenten Dr. Lanz, Chirurgische Abteilung des Bezirksspitals Herisau, an des- sen Definitionen und Erfahrungen ich mich eng angelehnt habe, Chef- arzt Privatdozent Dr. Matter, Davos, der mir den mehrfachen Besuch

„seiner" geschützten Operations- stelle ermöglichte, sowie Peter Frey, dem Zivilschutzbeauftragten von Davos. [Jede Gemeinde hat übrigens einen Zivilschutzbeauftragten.]

Dank auch Herrn Troyon von der Au- tobahnpolizei Zürich, der verant- wortlich für den großartigen Multi- mediavortrag ist, der uns alle erst für dieses Thema begeistert hat.)

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Jörg G. Veigel Mooshütter Weg 2 2942 Jever

1802 Heft 27 vom 5. Juli 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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