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Archiv "Gedanken über die Katastrophenmedizin" (20.09.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

Gesellschaftliche Gesundheitsvorsorge

anderen Personen die gleiche Wir- kung erzielen. Die Aufnahme und die Chance der Verwirklichung von Verhaltensstandards sind von der sozialen Stellung, von situationsbe- dingten Faktoren sowie von Fakto- ren der inneren Motivation abhän- gig. Inhalte, Methoden und Medien der zu vermittelnden Informationen wirken unterschiedlich auf Perso- nen, Gruppen oder soziale Schich- ten mit unterschiedlichen Wertvor- stellungen und unterschiedlichen sozialkulturellen Bezügen.

Die Gesundheitsvorsorge, wie sie heute in der Bundesrepublik betrie- ben wird, muß auch deshalb unwirk- sam bleiben, weil sie die Verschie- denartigkeit der Sozialsituation und die nach Bevölkerungsgruppen un- terschiedlichen schicksalhaften Le- bensbedingungen nicht berücksich- tigt. Das Verhalten der Menschen in Gesundheitsbelangen ist höchst komplexer Natur, es ist durch eine Reihe ökonomischer, sozialer und politischer Faktoren determiniert, wobei kein Faktor für sich eine be- friedigende Erklärung liefert. Kau- salbeziehungen des Gesundheits- verhaltens lassen sich daraus nicht ableiten, kaum eine Aussage ist in sich schlüssig.

So ist das Wissen Voraussetzung für ein gesundheitsgerechtes Verhal- ten, führt aber nicht zwangsläufig zu Verhaltensänderungen. Ein schlech- tes Gesundheitsbefinden steigert die Bereitschaft zu vernünftigem Verhalten, doch verhindert eine schwere Erkrankung nicht unbe- dingt schädigende Lebensweisen.

Wenn aber das Gesundheitsverhal- ten nicht monokausal, sondern durch ein System von Faktoren be- stimmt ist, muß gesundheitliche Auf- klärung und Gesundheitserziehung multifaktoriell arbeiten. Nicht über die Propagierung eines allgemein- verbindlichen Verhaltensmodells werden Verhaltensänderungen er- reicht, erforderlich ist vielmehr ein Eingehen auf spezifische Situatio- nen und Lebenslagen, auf individu- elle Erfahrungen und Motivationen, auf Wissensstand und Wertvorstel- lung, auf Gebräuche und Sitten, auf

gruppenspezifische Anschauungen und Gewohnheiten. Alle Vorschläge zu einer gesunden Lebensführung sind auf die individuellen Bedürfnis- se und die subjektiven Interessen der Adressaten abzustimmen, und sie sind nicht an große Kollektive, sondern an spezifische Gruppen mit übereinstimmenden Bezugspunkten zu richten, um den im Vergleich ver- schiedener Bevölkerungsgruppen signifikanten Unterschieden Rech- nung zu tragen.

Gesundheitsinformation für jede Zielgruppe

Es kommt also darauf an, bestimmte Zielgruppen — Kinder im Vorschulal- ter, Jugendliche in der schulischen und beruflichen Ausbildung, Arbei- ter, Hausfrauen, ältere Menschen — anzusprechen und für jede Zielgrup- pe spezifische Formen der Informa- tion zu finden.

Außerdem ist es wichtig, Maßnah- men der Gesundheitsvorsorge in vorhandene Begegnungsorte hin- einzubringen, also an den Arbeits- platz, in die Schule, in Altenzentren, in den häuslichen Alltag — und die jeweiligen Zielgruppen in ihren kon- kreten Lebenssituationen anzuspre- chen.

Wesentlich ist aber auch, die Infor- mationen über gesundheitsgerech- tes Verhalten so zu gestalten, daß sie rationale Handlungsanweisun- gen enthalten. Hinweise auf die Ge- fährdung durch bestimmte Lebens- weisen, auf die Gefährlichkeit der Krankheit und auf die Notwendigkeit einer präventiven Maßnahme sind zu verbinden mit praktikablen Vor- schlägen, wie Verhaltensweisen er- folgreich geändert werden können.

Allein über Verbote und warnende Hinweise auf mögliche Folgewirkun- gen ist eine Veränderung gesund- heitsschädigender Verhaltenswei- sen nicht zu erreichen, solange al- ternative Möglichkeiten nicht aufge- zeigt werden.

Der Einflußnahme auf das Individu- um über Aufklärung, Beratung und

Vermittlung konkreter Handlungs- anweisungen kommt auch deshalb große Bedeutung zu, da hiermit erst die Voraussetzung geschaffen wird, den Zusammenhang von Lebens- und Arbeitsbedingungen und Ge- sundheit zu erkennen.

Über die Vermittlung eines Gesund- heitsbewußtseins in der Bevölke- rung kann eine Motivierung und Sensibilisierung für diesen Komplex erfolgen, der zu einer Mobilisierung für einen Abbau gesellschaftlich be- dingter Gesundheitsgefahren führen kann.

In dem Zielkonflikt zwischen Ge- sundheitspolitik und anderen Poli- tikbereichen konnte sich das Ge- sundheitsinteresse bislang kaum durchsetzen, da eine massive Unter- stützung der Öffentlichkeit fehlte.

Maßnahmen des Umweltschutzes, die der Vermeidung gesundheitli- cher Schäden dienen, wurden auch von den Betroffenen abgelehnt, wenn sie aufgrund hoher Kosten ar- beitsplatzgefährdend wirkten. Viele Belastungen am Arbeitsplatz — bei- spielsweise Nacht- und Schichtar- beit — werden mit dem Hinweis auf ein höheres Einkommen hinge- nommen.

Wenn die Gesundheitspolitik auf das gesellschaftliche Normensystem und auf die Arbeits- und Lebensbe- dingungen einwirken soll, so kann sie dies nur mit breiter Unterstüt- zung durch die Bevölkerung.

Prävention, so wie wir sie verstehen, muß daher sowohl den Aspekt der gesellschaftspolitischen Bekämp- fung von Schädigungsfaktoren für die Gesundheit beinhalten als auch den Aspekt der individuellen Ge- sundheitsvorsorge.

Anschrift des Verfassers:

Diplompolitologe Harald Eichner Brabanter Straße 17 5000 Köln 1

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 38 vom 20. September 1979

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen FORUM

1. Die Kontinuität

Es muß gewährleistet sein, daß die bestehende Medizinalversorgung auch in der Katastrophe weiterarbei- ten kann. Man hat in der Katastro- phe keine Zeit, etwas grundlegend Neues einzurichten.

Man kann nur das Bestehende so organisieren, daß es in der Katastro- phe vor dieser möglichst geschützt ist und der Größe und Art der neuen Anforderung entsprechend umge- staltet und erweitert werden kann.

Die Vorbereitungen dazu müssen vorher in ruhigen Zeiten getroffen werden.

Nach Möglichkeit sollte man in der Katastrophe mit den auch vorher an- gewandten Verfahren arbeiten. Soll- te• man aber gezwungen sein, auf bereits verlassene Methoden zu- rückzugreifen, muß das in geeigne- ter Form von allen Beteiligten immer wieder geübt werden.

Die für den Katastrophenfall vorge- sehene Ausrüstung ist ständig auf ihre Modernität zu prüfen. Es ist völ- lig sinnlos, im Katastrophenfall ver- lassene Verfahren von Leuten zu verlangen, die sie nicht mehr be- herrschen.

Ein Beispiel: Strahlensterilisierte Verbandstoffe und Instrumente für einmaligen Gebrauch, im Gegensatz zu Sterilisationsverfahren an nicht sterilisierten Verbandstoffen und In- strumenten.

11. Krieg und Frieden

Es gibt nur einen graduellen, aber keinen prinzipiellen Unterschied zwischen der Katastrophe im Kriege und der im Frieden. Der Krieg ist die größte Katastrophe. Dieser Grund- satz führt zu folgenden Regeln.

Von einer bestimmten Institution der militärischen Sanitätsversorgung an gibt es keinen Unterschied mehr zwischen militärischen und zivilen Personen bei den Kranken und Ver- letzten. Die betreffende Person heißt allgemein Patient; auch die Unter- schiede von Alter, Geschlecht, Ras- se und Staatsangehörigkeit werden nur in dem auch sonst in Kranken- häusern üblichen Maße berücksich- tigt. Lediglich gewisse Sicherheits- bedürfnisse spielen eine Rolle. Die- se Regelung besteht bereits im Schweizer Modell. Da in der gegen- wärtigen militärischen Situation die- selben Verhältnisse bestehen wür- den wie zu Ende des Zweiten Welt- krieges, als der Krieg im eigenen Lande stattfand, sollten alle Sani- tätsinstitutionen, gleich, ob sie zivi- ler oder militärischer Herkunft sind, in ein territoriales Sanitätssystem in- tegriert sein. Das heißt, rückwärts vom Brigadehauptverbandplatz soll- te es keine rein militärisch genutzten Sanitäts-Einrichtungen mehr geben.

Auch das ist in der Schweiz bereits durchgeführt. Die Sanitätsversor- gung eines Expeditionskorps der Bundeswehr müßte natürlich geson- dert geregelt werden.

Ein solches integriertes System soll- te aber auch schon bei der Katastro- phe im Frieden genutzt werden, wo- bei für das militärische Sanitätswe- sen der Vorteil des Sammelns von Erfahrungen, für den zivilen Sektor aber die Hilfe durch die organisato- rischen, gerätemäßigen und perso- nellen Möglichkeiten der Bundes- wehr bestehen.

Da den zivilen Verwaltungsebenen entsprechende Kommandostellen der Bundeswehr gegenüberstehen (der Landesregierung der Wehrbe- reich, der Bezirksregierung das Ver- teidigungsbezirkskommando, der Kreisverwaltung das Verteidigungs- kreiskommando), ist die Regelung der Sanitätsversorgung in integrie- render Weise möglich. Dabei hat die Landesregierung in jedem Falle die Führung, während in den unteren Ebenen diese nach den gegebenen Verhältnissen und Stärken geregelt werden kann.

111. Das Reservelazarettsystem Das bestehende Reservelazarettwe- sen der Bundeswehr müßte voll in das integrierte System eingegliedert werden. Es könnte mit seinem Per- sonal und vorhandenen Gerät den Grundstock der ganzen Organisa- tion bilden.

Anstelle des bisher vorgesehenen Einsatzes der Reservelazarette in Kasernen sollte man wieder wie in früherer Zeit militärische und zivile Krankenhäuser für den Einsatz vor- sehen. Diese müßten mit einem Hub- schrauberlandeplatz und Schutz- bauten ausgestattet werden. Ihre In- dienststellung müßte auch bei zivi- len Katastrophen und zu Übungen möglich sein. Geräte und Personal- führung könnten weiterhin durch die vorhandenen Reservelazarett- Regimenter durchgeführt werden.

Man sollte diese aber umbenennen, etwa in Reserve-Krankenhaus-Be- zirksdirektionen.

Jedes im Katastrophenplan vorgese- hene Krankenhaus ist mit einer in der Umgebung wohnenden, schnell verfügbaren Personalreserve aus-

Gedanken

über die Katastrophenmedizin

Oswald Baumeister

Nachdem so viel von der „Katastrophenmedizin" die Rede ist, möchte der Autor einige Gedanken herausstellen, die seiner Ansicht nach beachtet werden müssen, wenn „aus der Sache etwas werden" soll.

2426 Heft 38 vom 20. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Als die gesteuerte Propaganda für die gesetzlich erlaubte Abtreibung in der Bundesrepublik begann, schien die Ärzteschaft mit wenigen Ausnahmen ein geschlossener Block der Ablehnung zu sein. Die Stellungnahmen in der ärztlichen Standespresse reichten von schwe- ren Bedenken bis zur empörten Ver- urteilung einer Maßnahme, die ab- solut unärztlich war. Denn keine noch so geistreiche Spitzfindigkeit konnte die Tatsache vom Tisch wi- schen, daß es sich hier um die ein- deutige Tötung von menschlichem Leben handelte. Die Ärzteschaft lehnte sie als einen Eingriff in ihr ethisches Bewußtsein entschieden ab. Sie wollte nicht Handlanger ei- ner materialistisch demoralisierten Gesellschaft sein. Hat sie diese klare verantwortungsreiche Einstellung durchgehalten?

Lassen wir kurz die Geschichte des Kampfes der letzten Jahre um den

§ 218 sprechen! Er begann mit einer bundesweiten, ungeheuren Propa- ganda in Presse und Fernsehen.

Zahllose Versammlungen richteten sich gegen das bestehende Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch nur aus ernsten medizinischen Gründen erlaubte. Dabei scheute man sich nicht vor den tollsten Übertreibungen. Obwohl damals noch keine schätzbaren Zahlen vor- handen waren, sprach man von über 300 000 illegalen Abtreibungen im Jahr. Die Vizepräsidentin des Bun-

destages, Frau Funke, verstieg sich sogar auf 20 Millionen seit Kriegsen- de. 15 000 bis 20 000 Frauen sollten im Jahr daran gestorben sein.

Heute wissen wir, nach gewissen- haften ärztlichen Forschungen, daß die Abtreibungsquote etwa 75 000 im Jahr erreichte und daß dabei 97 Frauen ums Leben kamen (Statisti- sches Bundesamt). Nach den unge- heuerlichen Übertreibungen war der Boden zum ideologischen Kampf gegen das alte Gesetz vorbereitet.

Sicher hatte es das Leben vieler un- geborener Kinder durch die Erhal- tung des Unrechtsbewußtseins der Frauen vor der Abtreibung noch ret- ten können. Wir Hausärzte, die wir unzählige Male mit Erfolg um die Schwangerschaft kämpften, können das bestätigen. Aber gerade des- halb, so forderten jetzt die Abtreiber, mußte das Gesetz fallen. Denn Un- rechtsbewußtsein ist die Ursache der Angst, die aus dem Leben des modernen Menschen verbannt wer- den muß, weil sie die „Entfaltung der Persönlichkeit" stört. In logi- scher Folge müßte man die Strafge- setze gegen Diebstahl aufheben;

denn jeder Dieb hat Angst, daß er erwischt wird. Dann wies man mit dem Pathos der Empörung darauf hin, daß die „Reichen" zur Abtrei- bung nach England oder Holland fahren, die „Armen" aber dem „Ge- bärzwang" unterliegen oder im Un- tergrund „das Recht auf den eige- nen Bauch" erkämpfen müssen.>

Katastrophenmedizin

zustatten, die in Übungen mit der Örtlichkeit, dem Gerät und der Auf- gabe vertraut zu machen ist. Der Dienst in einer solchen Einrichtung ist nach einer gewissen Grundaus- bildung voll auf den Wehrdienst an- zurechnen.

Auch die im Katastrophendienst täti- gen Verbände könnten voll in ein solches System integriert werden.

Das Ganze ist völlig offen nach den Regeln des Internationalen Roten Kreuzes zu betreiben.

IV. Der Nutzen

einer derartigen Organisation Das Sanitätswesen der Bundeswehr würde an Flexibilität gewinnen; die vom Steuerzahler bisher schon er- brachten Aufwendungen würden optimal effektiv; der Dienst im Sani- tätswesen würde für den ärztlich en- gagierten Sanitätsoffizier (andere sollte es gar nicht geben) wieder er- strebenswert.

Wenn die Aufwendungen für die Bundeswehr in dieser Weise genutzt würden, dann wäre auch für den zi- vilen Sektor eine wesentliche Hilfe und Kostensenkung zu erwarten.

Sowohl die zivile als auch die militä- rische Katastrophe sind weder in ih- rer Ausdehnung noch in ihrem Auf- treten überhaupt voraussehbar.

Einrichtungen, die zwar vorgesehen und vorbereitet sind, aber nicht we- nigstens teilweise ständig betrieben werden, können bei plötzlicher In- dienststellung niemals funktio- nieren.

Die heute bereits vorgenommenen hohen Aufwendungen sind wegen der zersplitterten Organisation zum Teil wertlos.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Oswald Baumeister Oberstarzt a. D.

Clemens-Bolz-Weg 11 8000 München 70

FORUM

Von den Tricks, „der Fristenlösung so nahe wie möglich" zu kommen

Gedanken über Abtreibungspropaganda und Wirklichkeit des § 218

Robert Luft

„Der Nasciturus ist ein selbständiges menschliches Leben, das unter dem Schutz der Verfassung steht."

Bundesverfassungsgericht

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 38 vom 20. September 1979 2427

Referenzen

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