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Medizinische Versorgung 2030

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Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 5 / 2018 179

Medizinische Versorgung 2030

Marienberg und Weißwasser als Modellregionen ausgewählt

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hatte durch das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (ZI) ein Gutachten zum vertragsärztli- chen Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2030 erstellen las- sen. Die Mitglieder des Gemeinsa- men Landesgremiums nach § 90a SGB V haben auf der Grundlage des ZI-Gutachtens Regionen identifiziert, für die ein hoher Entwicklungs- und Handlungsbedarf bei der medizini- schen Versorgung zu erwarten ist.

Im Ergebnis wurden die Regionen Marienberg und Weißwasser heraus- gearbeitet, die mit ihren unterschied- lichen Voraussetzungen besonders für die Umsetzung der Ziele des Gemeinsamen Landesgremiums ge - eignet sind. In diesen Regionen wer- den nun Maßnahmen erprobt, die eine zukunftsfähige gute medizini- sche Versorgung sicherstellen sollen.

Dazu wurden von einer Experten- gruppe detaillierte Zeit-Maß nahmen- Pläne erarbeitet und ein Lenkungs- gremium eingerichtet. Dieses wird die Arbeitsgruppen in den Regionen koordinieren und die Priorisierung der Projekte durchführen. Das Len- kungsgremium be stimmt für die ein- zelnen regionalen Projekte die Mei- lensteine, anhand derer der Fort- schritt in den Projekten festgestellt werden soll. Zu den Projekten gehö-

ren die Einrichtung ländlicher Ge - sundheitszentren, die Förderung von Weiterbildungsverbünden, die Durchführung von kommunalen Ge - sundheitskonferenzen, die Unterstüt- zung der Patientenmobilität sowie die Er probung von Satellitenpraxen.

Das Gemeinsame Landesgremium wurde im April 2013 eingerichtet.

Das Ziel des Gemeinsamen Landes- gremiums ist die Optimierung der medizinischen Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die Sächsische Landesärztekammer ist Mitglied im Gemeinsamen Landes- gremium.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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