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Archiv "Widerstand gegen landesweite Krebsregister" (05.11.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Widerstand gegen

landesweite Krebsregister

Mit Entschiedenheit hat der 35.

Bayerische Ärztetag staatliche lan- desweite Krebsregister, wie sie in einem Mustergesetzentwurf der (früheren) Bundesregierung vor- gesehen und den Bundesländern nahegebracht wurden, abgelehnt.

In Hessen ist eine Vorentschei- dung im Landtag gefallen.

Bayern: Strafrechtliche Einwände Der Bayerische Ärztetag wandte sich vor allem gegen den Vor- schlag, krebskranke Bürger auch ohne deren Wissen namentlich an ein Register zu melden. Eine „Vor- ratshaltung" personenbezogener Daten, die laut Mustergesetzent- wurf an Universitäten, wissen- schaftliche Institute oder ver- gleichbare Einrichtungen übermit- telt werden sollten, ist nach Auf- fassung des Bayerischen Ärzteta- ges keinem Staatsbürger zuzumu- ten. Der Ärztetag wies darauf hin, daß es bisher nicht erwiesen sei, daß in Ländern, die derartige Krebsregister führten, bessere Er- kenntnisse gewonnen oder besse- re Behandlungsergebnisse erzielt worden seien. Dennoch, erkannte der Ärztetag an, könne auch die Epidemiologie wertvolle Beiträge für die wissenschaftliche Ursa- chenforschung bei Krebs liefern.

Epidemiologische Forschung müsse aber grundsätzlich dort ih- re Grenzen finden, wo Persönlich- keitsrechte der Staatsbürger be- einträchtigt würden.

Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Prof. Dr. H.

J. Sewering, machte auch auf ein strafrechtliches Dilemma aufmerk- sam: Das Strafgesetzbuch ver- pflichte den Arzt zum Schweigen.

Ein Ländergesetz könne ihn dann nicht ermächtigen, „seine Schwei- gepflicht dadurch zu brechen, daß er hinter dem Rücken des Patien- ten einem staatlichen Krebsregi- ster diesen Patienten meldet". Kei- ne Bedenken hat der Bayerische Ärztetag allerdings gegen bisher schon betriebene Forschungen in

Kliniken, bei denen Aufzeichnun- gen über Patienten, die dort be- handelt wurden, ausgewertet wer- den. Die Publikation von Ergebnis- sen dürfe jedoch nur anonym er- folgen, stellte der Ärztetag fest. Er

hält auch Forschungen im Ver- bund von Kliniken, z. B. in Tu- morzentren, für Rechtens und stellt darüber hinaus fest: „Wenn wissenschaftliche — auch epide- miologische — Fragestellungen über den Einzugsbereich einer Kli- nik oder eines Klinikverbundes hinausgehen, dann müßte es mög- lich sein, gleiche Fragen an meh- reren Stellen wissenschaftlich zu bearbeiten und die Ergebnisse zu- sammenzuführen. Den berechtig- ten Anliegen der Forschung wird damit voll Rechnung getragen, oh- ne daß es zu einer Beeinträchti- gung der Persönlichkeitsrechte ei- nes Bürgers kommen muß."

Hessen: Gesetzentwurf abgelehnt In Hessen wird es kein Krebsregi- ster geben. Die Landtagsfraktio- nen von CDU und FDP haben noch vor der Landtagswahl den von So- zialminister Armin Clauss (SPD) und dem Datenschutzbeauftrag- ten vorgelegten Gesetzentwurf ab- gelehnt. Beide Fraktionen halten ein Krebsregister zwar für sinnvoll, glauben aber im Gegensatz zur SPD nicht, daß es zu seiner Ein- führung eines Gesetzes bedürfe.

CDU, FDP und die hessischen Ärz- te hatten in Anhörungen verlangt, daß Daten von Krebskranken nur mit deren Zustimmung gespei- chert werden dürfen. Die SPD wollte einen Schritt weitergehen und auch Daten von solchen Kran- ken sammeln, die von ihrer Krank- heit nichts wissen.

Minister Clauss warf den beiden Parteien nach der Ablehnung des Gesetzentwurfs Konzeptionslosig- keit und mangelnden Entschei- dungswillen vor. Die Krebsursa- chenforschung bleibe in Hessen weiterhin im „Krebsgang". Clauss kündigte ferner an, daß die Gieße- ner Pilotstudie über die Einrich- tung eines Krebsregisters nun ein- gestellt werden müsse. Dort waren

Medica: Arzneimittel- Symposion

„Arzneimitteltherapie in der Praxis — Selbsterfahrung und Information" — unter diesem Thema steht das Arzneimittel-Symposium der Medica am 19. November (Beginn: 14.30 Uhr). Die Lei- tung hat Dr. med. Eckart Fiedler, Hauptgeschäftsfüh- rer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Prof. Dr.

med. H. G. Göpel (Berlin) wird einleitend über das Thema referieren; Dr. F.-J.

Oldiges (Geschäftsführer des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen, Bonn) wird über den GKV-Arznei- mittelindex informieren. Au- ßerdem beteiligen sich: Dr.

med. H. Klotz (Darmstadt), H.-J. Frank-Schmidt (Wies- baden), G. Härter (Reilingen), B. König (Mainz) sowie Prof.

Dr. W. Kreienberg (Kaisers- lautern). Veranstaltungsort:

Messe-Kongreß-Center, Düs- seldorf, Raum 9. Teilnehmer- gebühr 20 DM. EB

innerhalb eines Jahres bei 10 000 Meldungen 6000 Krebsfälle regi- striert worden. Für den Daten- schutz wurde ein Verfahren ent- wickelt, bei dem persönliche Da- ten und Krankheitsangaben ge- trennt gespeichert werden konn- ten. Nur mit geheimdienstlichen Kenntnissen sei der Code zu knak- ken gewesen. Angesichts der Tat- sache, daß im Saarland 95 bis 98 Prozent aller Krebskranken an das dortige Register gemeldet wür- den, sagte Clauss, habe er kein Verständnis für die Haltung der hessischen Ärzteschaft. Es sei un- erträglich, daß sich die Ärzte zum

„selbsternannten Vertreter von Patienteninteressen" machten, obwohl Gewerkschaften und der Städte- und Landkreistag als Trä- ger des öffentlichen Gesundheits- wesens sowie die Mehrzahl der Krankenkassen den Gesetzent- wurf befürwortet hätten. NJ/pp

24 Heft 44 vom 5. November 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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