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Archiv "Erneut Krebsregister gefordert" (07.09.2007)

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A2376 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 36⏐⏐7. September 2007

A K T U E L L

Trotz Verboten sind Kinder gefährli- chen Plastikweichmachern und Gif- ten wie DDT ausgesetzt. Das ist das Ergebnis des Kinder-Umwelt- Surveys des Umweltbundesamts (UBA). Die Experten fanden Spuren der Stoffe bei allen untersuchten Jungen und Mädchen. Weichmacher, wie etwa Diethylhexylphthalat, des- sen Metabolite im Urin der Kinder nachgewiesen wurden, sind in Kin- derspielzeug und Babyartikeln ver- boten. Dennoch seien die Konzentra- tionen zum Teil bedenklich, sagte UBA-Chef Andreas Troge. Der Um- welt-Survey belegt auch soziale Un- terschiede bei der Schadstoffexposi- tion. Kinder aus niedrigen Schichten sind stärker mit Passivrauch belastet, ebenso mit Blei. Bei sozial besser ge- stellten Kindern wurden hingegen

hohe Konzentrationen von Organo- phosphat-Pflanzenschutzmitteln er- mittelt. Das UBA vermutet den Kon- sum von belasteten Fruchtsäften als Ursache. Zugenommen hat ebenfalls die Belastung mit Innenraum-Schim- melpilzen. Acht Prozent der Kinder zeigten eine entsprechende Sensibi- lität. Zurückgegangen ist unterdessen

die Exposition mit Pentachlorphe- nol, das in Holzschutzmitteln einge- setzt wird, sowie mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus Verbrennungprozessen.

Im Kinder-Umwelt-Survey wur- den die Daten von 1 790 Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren ausge- wertet. Dabei handelt es sich um ein Unterkollektiv des Kinder- und Ju- gendsurveys des Robert Koch-Insti-

tuts. BH

ERNEUT KREBSREGISTER GEFORDERT

In Europa überlebt etwa die Hälfte der Krebs- patienten mindestens fünf Jahre nach der Dia- gnosestellung. Damit hat sich die Prognose in den letzten Jahren verbessert – sie erreicht aber längst nicht das US-Niveau. Zu diesem Ergebnis gelangt die in „Lancet Oncology“

(online) veröffentlichte Auswertung der Eurocare- Datenbank, die 83 Krebsregister aus 23 Län- dern beinhaltet. Aus Deutschland werden auf- grund der unzureichenden Registrierung von Krebserkrankungen nur Daten aus dem Saar- land in die Datenbank integriert.

Während andere Staaten Krebsregister mit einer 100-prozentigen Abdeckung etabliert ha- ben (Skandinavien, die Britischen Inseln, Öster- reich, Malta und Slowenien), ist in Deutschland die Meldung und Registrierung von Krebs nach wie vor Länderhoheit. Die Folge davon ist, dass es in vielen Bundesländern nur unzureichende

Register mit Doppel- und fehlerhaften Meldun- gen gibt. Seit Jahrzehnten setzt sich die Deut- sche Gesellschaft für Hämatologie und Onkolo- gie (DGHO) für die Einführung eines bundes- weiten klinischen Krebsregisters ein.

Plädoyer für eine Meldepflicht

„Diese Forderung hat nie Gehör gefunden“, kritisiert der DGHO-Vorsitzende, Prof. Dr. med.

Gerhard Ehninger: „Dass die Auswertung für Deutschland mit dem Saarland nur ein Prozent der Bevölkerung erfasst, ist ein Skandal. Es kann nicht sein, dass eine Bewertung der Krebsbehandlungen hierzulande nicht möglich ist, weil keine bundesweit einheitlichen Zahlen zur Verfügung stehen.“ Die DGHO empfiehlt, an das zu etablierende überregionale Register auch eine Forschungsstelle anzuschließen, um epidemiologische und klinische Daten auswer-

ten zu können. Eine Basisdokumentation der durchgeführten Therapien und ihrer Ergebnisse im Sinne eines klinischen Krebsregisters zur Verbesserung der Versorgungs- und Therapie- optimierungsforschung sollte eingeschlossen werden. Um einen flächendeckenden Informa- tionsfluss zu garantieren, hält die DGHO die Einführung einer Meldepflicht für Krebserkran- kungen für erforderlich.

Darüber hinaus engagiert sich die Fachge- sellschaft für die Einrichtung und Zertifizierung onkologischer Zentren, in denen die Patienten interdisziplinär behandelt werden sollen. „Viele Tumorpatienten werden heute nicht von ent- sprechend ausgebildeten Fachleuten behan- delt“, so Ehninger. Dies widerspreche der Natur von Krebserkrankungen, die als Systemerkran- kung und nicht als Erkrankung eines Organs

betrachtet werden müssten. EB

Im Streit um die Anerkennung der Arzt-im-Praktikum(AiP)-Phase als Berufserfahrung hat die Ärztege- werkschaft Marburger Bund (MB) einen juristischen Erfolg errungen.

Das Arbeitsgericht Magdeburg ur- teilte, dass die AiP-Zeit des klagen- den Assistenzarztes der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg als Berufserfahrung im Sinne des Tarifvertrags für die Universi- tätsärzte anerkannt werden müsse (Az.: 6 Ca 944/07). Damit stehen dem Arzt rückwirkend zum 1. Juli 2006 monatlich rund 350 Euro mehr Gehalt zu, weil er in die nächsthöhe- re Stufe der Entgelttabelle hätte ein-

gestuft werden müssen. Der MB- Vorsitzende, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, bezeichnete das Ur- teil als „wegweisend“. Bisher wür- den die Tarifgemeinschaft deut- scher Länder (TdL) und damit auch alle Universitätskliniken den Ärzten die AiP-Phase nicht als tarifrelevan- te Berufserfahrungszeit anrechnen.

Dies führe bei den Uniklinikärzten zu monatlichen Gehaltseinbußen von mehreren Hundert Euro. Solan- ge die Unikliniken und die TdL sich weigerten, die im Herbst 2004 abge- schaffte AiP-Phase als Berufserfah- rung zu akzeptieren, werde der MB dies auch weiterhin einklagen. JF UNIVERSITÄTSKLINIKEN

AiP-Zeit muss angerechnet werden

Foto:ddp

UMWELT-SURVEY

Kinder mit Chemikalien belastet

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