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Archiv "Krankenhäuser: Überstundenregelungen werden überprüft" (05.11.1982)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung

Erwartungen nach dem Regierungswechsel

Wir erwarten, daß die Ausbildung zum Arzt, aber auch die Ausbil- dung in anderen Berufen, neu überdacht wird. Es sollte endlich Schluß gemacht werden mit einer Bildungspolitik, die weiterhin die Quantität über die Qualität stellt.

Gerade im Medizinstudium ist es weltfremd, die Kapazitäten der Ausbildung ausschließlich nach dem letzten Hörsaalplatz in der Vorklinik zu bemessen. Hier muß die gesamte Ausbildung zugrunde gelegt werden. Die Kapazitäten beim Medizinstudium werden ein- deutig durch die Zahl der für die Ausbildung zur Verfügung stehen- den Patienten begrenzt. Es wäre gesundheitspolitisch verfehlt, nur für die Ausbildung die Zahl der Patienten zu erhöhen. Auch hier ist Realismus und Nüchternheit gefragt. Vordringlich ist es, die Ka- pazitätsverordnungen zu überar- beiten. Dies müßte um so leichter fallen, als jetzt die politischen Mehrheiten in Bund und Ländern gleichgerichtet sind.

Wir Ärzte wenden uns gegen Ten- denzen zur Entwissenschaftli- chung der ärztlichen Ausbildung und Berufsausübung. Nur wenn es gelingt, durch eine durchgängig novellierte Approbationsordnung für Ärzte ärztliches Handeln, ein Denken in Zusammenhängen zu trainieren und zu erlernen, sozia- les Engagement zu fördern, wer- den wir den Anforderungen an den Arzt der Zukunft gerecht wer- den. Nur dann kann ein Arzt wirk- lich das Bestmögliche für seine Patienten leisten.

Bei der Reform der amtlichen Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ) scheint die neue Bundesregierung den Absprung vom abfahrenden Zug nicht riskieren zu wollen. Sie vollstreckt damit ein Werk der al- ten präfinalen Bundesregierung.

Gewisse kosmetische Korrektu- ren am GOÄ-Entwurf im Laufe des Beratungsschlußaktes können nicht die Gesamtwertung entkräf- ten, daß mit einer solchen GOÄ die Weichen zu einer Einheitsversi- cherung und zu Einheitsgebühren gestellt werden. Die erstmals ein- geführten Schwellenwerte werden

sich wie Richtgebühren auswir- ken. Insbesondere die einge- schränkte Abdingung und die Schwellenregelung sind mit der Ausgangsbedingung, nämlich § 11 der Bundesärzteordnung (BÄO), nicht in Einklang zu bringen; sie sind verfassungsrechtlich bedenk- lich und verstoßen in jedem Fall gegen die Vertragsfreiheit. Und die Bundesländer haben nicht der Verlockung widerstanden, etwas Sozialismus in Kauf zu nehmen, nur weil man als Beihilfezahler et- was mehr Geld zu sparen glaubte.

Sachlicher Dialog notwendig Die Ärzteschaft ist auch künftig zu offenen, sachlichen Gesprächen bereit — mit der Regierung wie mit der Opposition, gleichviel, welche Partei diese stellt. Auch mit den Parteien und den gesellschaftlich relevanten Gruppen wird die Ärz- teschaft weiter in Dialog treten.

Die Ärzteschaft ist aufgerufen, ihre bereits in der Vergangenheit vor- getragenen Argumente beharrlich und überzeugend vorzutragen, denn nur bei Zähigkeit und Be- harrlichkeit wird die Saat auf- gehen.

So sehr in der Politik Wende und Umkehr gefragt sind, bei der Ärz- teschaft besteht weiterhin Konti- nuität in der Argumentation. Sie braucht sich nicht umzustellen, auch nicht nach einem Regie- rungswechsel. Die ärztlichen Vor- schläge und Reformanliegen sind aus der harten Erfahrung der tägli- chen Praxis erwachsen; sie beru- hen auf wissenschaftlich gesicher- ten Fundamenten. Auch in Zu- kunft werden die ärztlichen Argu- mente, der Sachverstand aller Be- rufsgruppen in die politische Pra- xis einbezogen und umgesetzt werden müssen. Wenn wir dies ge- meinsam energisch anpacken, ha- ben wir keinen Grund zur Resigna- tion. Wer Sachverstand und Über- zeugungskraft hat, wird auf Dauer im Interesse des Ganzen Partner finden.

Haedenkampstraße 5 5000 Köln 41 (Lindenthal)

NACHRICHTEN

Bundesärztekammer plädiert für umfassendes Gesundheitsressort

Bei ihren „Antrittsbesuchen" ha- ben der Präsident der Bundesärz- tekammer, Dr. Karsten Vilmar, und der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof. J. F.

Volrad Deneke, gegenüber dem neuen Bundesgesundheitsmini- ster, Dr. Heiner Geißler, und dem neuen Bundesarbeitsminister, Dr.

Norbert Blüm, nochmals erläutert, daß alle Bereiche des Gesund- heitswesens in einem Ministerium zusammengefaßt werden sollten.

Bisher ist die Ressortzuständig- keit auf das Bundesarbeitsministe- rium und das Bundesgesundheits- ministerium verteilt. Bereits im CDU-Gesundheitsprogramm von 1978 war eine entsprechende For- derung auf Zusammenfassung der Zuständigkeiten gestellt worden.

Geißler und Blüm erklärten gegen- über den Vertretern der Ärzte- schaft, vor den Bundestagsneu- wahlen werde an der Ressortver- teilung nichts geändert. Sie ließen offen, ob nach der Wahl eine Neu- verteilung vorgenommen wird.

Vor der Presse hat Minister Geiß- ler allerdings seinen Wunsch nach einer Vereinigung der für das Ge- sundheitswesen zuständigen Ab- teilungen und Referate im Bun- desgesundheitsministerium be- kräftigt. Minister Blüm, ebenfalls von der Presse darauf angespro- chen, wollte indes zu dieser For- derung keine Aussage machen. NJ

Krankenhäuser:

Überstundenregelungen werden überprüft

Die bis zum 31. Dezember 1981 befristete Mehrarbeitsregelung für Beamte im ärztlichen Dienst in Krankenhäusern sowie für den

„Bereich der inneren Sicherheit"

in Höhe von maximal 60 Stunden im Monat soll bis zum 31. Dezem- ber 1984 wieder eingeführt wer- den. Erst ab 1985 soll die Höchst- grenze auf 50, ab 1986 auf 40

22 Heft 44 vom 5. November 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

(2)

Anteile der Arztgruppen in zwei Niederlassungsjahrgängen

Arztgruppe

1975 (in Prozent)

1981 (in Prozent)

Veränderung (Prozent-

punkte) Arzt für

Allgemeinmedizin 8 13 + 5

„praktischer Arzt" 24 32 + 8

Internist 20

100

13

100

— 7 sonstige

(Fach-)Gebietsärzte 48 42 — 6

Die Information:

Bericht und Meinung

Stunden monatlich reduziert wer- den. Das geltende Recht sieht hin- gegen seit 1. Januar 1982 eine Höchstgrenze von 50 vergütungs- fähigen Mehrarbeitsstunden pro Monat vor. Aufgrund einer Geset- zesinitiative Bayerns hat der Bun- desrat einen Entwurf eines Geset- zes zur Änderung dienstrechtli- cher Vorschriften vorgelegt, durch den Bund und Ländern gestattet werden soll, den gesetzlich vorge- schriebenen weiteren Abbau der vergütungsfähigen Mehrarbeit auf 50 beziehungsweise 40 Stunden pro Monat für eine Übergangszeit von drei Jahren auszusetzen. Dies würde bedeuten, daß bis zum 31.

Dezember 1984 die Höchstgrenze des Jahres 1981 von 60 Mehrar- beitsstunden pro Monat beibehal- ten werden soll.

Begründet wird der Gesetzentwurf u. a. mit dem Hinweis darauf, daß mit der seit 1. Januar 1982 gelten- den Höchstgrenze von 50 vergü- tungsfähigen Mehrarbeitsstunden pro Monat (ab 1983: 40) weder im Krankenhausbereich noch im Poli- zeivollzugsdienst der tatsächlich erforderliche Bedarf an Mehrar- beit abdeckbar ist, so daß bei der geltenden Rechtslage die ärztliche Versorgung in den Krankenhäu- sern sowie die Sicherheitslage ge- fährdet werden kann. Weiterhin verweist der Bundesrat darauf, daß eine Verringerung der Mehrar- beit auf maximal 50 bzw. 40 Stun- den im Monat die Weiterbildung in den Fächern erheblich verlängern würde, in denen ein definitiver Tä- tigkeitskatalog erfüllt werden muß. Dies hätte zur Folge, daß in der beamtenrechtlich möglichen Beschäftigungszeit eine Weiterbil- dung zum Gebietsarzt nicht mehr möglich ist und sich so die Zahl der Gebietsärzte auf Dauer verrin- gern würde. Um die parlamentari- schen Beratungen des vom Bun- desrat am 30. April 1982 beim Bun- destag eingebrachten Gesetzent- wurfs zu verkürzen, hat die CDU/

CSU-Bundestagsfraktion einen in- haltsgleichen Gesetzentwurf ein- gebracht, der zusammen mit dem früheren an den Innenausschuß überwiesen wurde. HJM

Allgemeinärzte im Aufwind

„Allgemeinmedizin: doch bald am Ende?", lautete die Schlagzeile ei- nes kürzlich erschienenen Artikels

— nicht in dieser Zeitschrift. Der Überschrift folgte eine Tabelle, die eine Zunahme der Internisten und

„sonstigen Fachärzte", einen be- scheideneren Zuwachs der „prak- tischen Ärzte" und einen Rück- gang der „Allgemeinärzte" be- zeugte.

Die Zahlen weisen aber nur die Nettoveränderung aus. Dabei fal- len die jetzt ausscheidenden, nicht voll weitergebildeten Ärzte für All- gemeinmedizin stärker ins Ge- wicht als die Neuzugänge. Nur die Neuzugänge sagen etwas darüber aus, wie die kassenärztliche Ver- sorgung in Zukunft strukturiert sein wird. Die zitierte Tabelle spie- gelt also die Unterlassungssünden der Großväter der Gesundheitspo- litik wider, nicht die neueste Ent- wicklung. Über die Zukunft kann sie gar nichts sagen.

Die jüngsten Zahlen des Zentralin- stituts für die kassenärztliche Ver- sorgung (ZI), Köln, sprechen da- her eine andere Sprache (vgl. Ta- belle). Der Trend zum Internisten ist deutlich gebrochen, Zuwächse

sind nicht nur bei den „prakti- schen Ärzten", sondern auch bei den weitergebildeten Allgemein- ärzten zu verzeichnen. Die Bemü- hungen der letzten Jahre um den Hausarzt waren also nicht ganz fruchtlos. Für eine wachsende An- zahl junger Ärzte ist die Allgemein- medizin ein attraktives Weiterbil- dungsziel.

Bedenklich stimmt aber, daß auch bei ausschließlicher Betrachtung der Neuzugänge der Anteil der Ge- bietsärzte (Fachärzte) in den letz- ten beiden Jahren wieder langsam steigt. Es muß die Frage gestellt werden, ob dieser seit 14 Jahren mühsam errungene Anteil von Ärz- ten für Allgemeinmedizin in der in wenigen Jahren zu erwartenden Masse nicht weitergebildeter Ärz- te die Standarte qualitätsvoller

„Hausärztemedizin" wird hoch- halten können.

Eine Perspektive sieht nach den Statistiken des Kölner Zentralinsti- tuts etwas optimistischer aus:

Während eine Weiterbildung in der Kassenarztpraxis wahrschein- lich wegen der verschieden ausge- bildeten Generationen der Allge- meinärzte bislang so gut wie gar nicht stattgefunden hatte, sind die Voraussetzungen hierfür durch die heranwachsende Generation voll weitergebildeter Allgemein- ärzte jetzt besser. Sie müssen ge- nutzt werden. BK

DER KOMMENTAR NACHRICHTEN

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 44 vom 5. November 1982 23

Referenzen

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