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Archiv "Streitpunkt „Internatsjahr“ — Streik wofür?" (28.07.1977)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 30 vom 28. Juli 1977

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Streitpunkt „Internatsjahr" — Streik wofür?

Walter Ehret

Der Beitrag schildert aus Sicht der Medizinstuden- ten Ursachen und Anlässe für die verschiedenen

„Streik"- und Protestaktio- nen der Medizinstudenten gegen das Praktische Jahr (auch „Internatsjahr" ge- nannt).

Sorge und Kritik an der zukünftigen Ausbildung der Mediziner wurden seit Jahren geäußert. Aber sie fand keine Resonanz. Dazu fehlten auch alle Voraussetzungen. Von admini- strativer Seite war nicht einzusehen, etwas zu ändern, das noch gar nicht begonnen hatte. So wurden die War- nung des 77. Deutschen Ärztetages von 1974 oder die Befürchtungen, die der Marburger Bund hinsichtlich der Durchführung des Praktischen Jahres schon 1975 geäußert hatte, in den Wind geschlagen. Es versteht sich fast von selbst, daß Proteste und Veröffentlichungen von studen- tischer Seite (1) kaum registriert wurden.

Bis Oktober 1976 gab es ja noch keine „Betroffenen", und auch zu jenem Zeitpunkt war ihre Zahl noch verschwindend gering. So wurden damals am Klinikum Mannheim der Universität Heidelberg 11 (elf!) Ab- solventen des Praktischen Jahres aufgenommen, die auf den Statio- nen der inneren Medizin und Chirur- gie untergebracht werden konnten, ohne daß man eine Störung oder Änderung des bisherigen organisa- torischen Ablaufes hätte befürchten müssen. Erst jetzt, nachdem die zweite Generation dieser Absolven- ten mit sehr viel höheren Zahlen an die Krankenanstalten drängt, wer- den die Widersprüche und Versäum- nisse offenbar, die die Approba- tionsordnung (AO) beinhaltet. Es ist symptomatisch, daß es gerade zu diesem Zeitpunkt zum „Streik" der Studierenden gekommen ist.

Nennen wir die Widersprüche und die Versäumnisse beim Namen:

A. Der vom Gesetz vorgeschriebe- ne Status des Absolventen

Als Student ist der Absolvent des Praktischen Jahres gesetzlich kran- ken- und unfallversichert, wie das bei jedem Studenten der Mathema- tik oder/und Betriebswirtschaftsleh- re der Fall ist. Kann das ausreichen?

Er besitzt als Praktikant, der von jetzt an täglich seinen Dienst am Krankenbett versieht, der zu Nacht- diensten, Wochenenddiensten zu- geteilt wird, keinerlei arbeitsrecht- liche (Arbeitsvertrag, tarifliche Zu- wendungen, Urlaub, Mutterschutz) und versicherungsrechtliche (zum Beispiel Berufskrankheit, Haft- pflichtversicherung) Absicherung.

Als Student besteht, so Ministerial- rat Roesinger vor den Mitgliedern des Ausschusses für „Medizinische Ausbildung" der Landesärztekam- mer Baden-Württemberg am 30.

April 1976, „kein Anspruch auf Ver- gütung, Unterkunft, Verpflegung und Erstattung sonstiger Mehrko- sten" (2).

Der Student soll im Praktischen Jahr Praxis erlernen, praxisnahe ärztliche Handlungen, die er recht- lich eigentlich nicht durchführen dürfte. Er soll laut Vorstellung der Gesetzesväter nicht zu Routinear- beit herangezogen werden, wobei völlig unklar ist, was unter Routine- arbeit zu verstehen ist. Liegt doch der Sinn einer praxisnahen Ausbil-

1917

(2)

Die größere Chance fü

Blutdrucksen kuN

TORRAT

Schonende, zuverlässige

Blutdrucksenkung: bei 84 % Gute Verträglichkeit: bei 95 %

Einfache Dosierung: 1-2 Tabl.tägl

(aus der Torrat-Langzeitstudie von Boehringer Mannheim bei 452 Patienten im Alltag.)

. und kardioprotektive Wirkung,

d. h. Senkung des Herzinfarkt- Risikos.

Zusammensetzung:

1 Tablette Torrat enthält:

20 mg 1-(4-Acetoxy-2,3,5-trimethylphenoxy)-3- isopropylamino-propan-2-ol (= Methypranol) und 2,5 mg Butizid.

Indikation: Arterielle Hypertonie.

Dosierung: Durchschnittlich 2 x 1 Tablette täglich.

Kontraindikationen:

Nichtkompensierte Herzinsuffizienz, AV-Block 2. und 3. Grades, ausgeprägte Bradykardie, obstruktive Atemwegserkrankungen (z. B.

Asthma bronchiale, spastische Bronchitis), Cor pulmonale, allergische Rhinitis, Glottis- ödem, kardiogener Schock, Sulfonamid- Überempfindlichkeit, Coma hepaticum, therapieresistente Hypokaliämie.

Bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz kann eine Blutdrucksenkung versucht werden, wenn

diese allmählich und unter sorgfältiger Über- wachung erfolgt.

Nebenwirkungen und Hinweise:

Bei jeder blutdrucksenkenden Behandlung kann vereinzelt Schwindelgefühl, Herzklopfen, Schweißausbruch oder Müdigkeit auftreten.

Beschwerden von seiten des Magen-Darm- Kanals, wie Übelkeit, Brechreiz, kommen vereinzelt vor.

Bei latenter und manifester Herzinsuffizienz

(3)

e ueinführung _

Erstmals

-

Blockade

und Salurese

"Tablett: ••• • Das bedeutet \lobe -Therapi;sict-ieffiät durch ein

ünnahme.

Ihre Hochdruckpatienten:

Kardioprotektion

sollte vor der Behandlung bzw. beim Auftreten einer Herzinsuffizienz unter der Behandlung mit Torrat ausreichend digitalisiert werden.

Kaliumhaushalt, Blutzucker und Harnsäure sind wegen der Saluretika-Komponente regelmäßig zu kontrollieren.

Bei metabolischer Azidose muß die verminderte Ansprechbarkeit des Herzens auf sympa- thische Reize beachtet werden. Bei frischem Herzinfarkt und Narkose ist auf Herz und Kreis- lauf besonders zu achten.

Bei rascher Blutdrucksenkung kann es, besonders zu Beginn der Therapie, zur Ver- minderung der Konzentrationsfähigkeit kommen. Patienten, deren Tätigkeit große Aufmerksamkeit erfordert (z. B. Kraftfahrer), sollten darauf besonders hingewiesen werden.

Antidot: Bei Bradykardie: 1,0-2,0 mg Atropin i.v. injizieren, bei Atembeschwerden: 0,5-1,0 mg Orciprenalinsulfat (Alupent ®, C. H. Boehringer Sohn, Ingelheim) langsam i.v. injizieren, evtl.

Infusion.

Für Ihre Verordnung:

OP mit 20 Tabletten DM 16,85 OP mit 50 Tabletten DM 37,55 OP mit 100 Tabletten DM 66,75 AP mit 500 Tabletten

Weitere Informationen enthält der wissen- schaftliche Prospekt (z. Z. gültige Auflage:

Mai 1977). Auch informiert Sie gern unser Mitarbeiter im wissenschaftlichen Außendienst.

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Streitpunkt „Internatsjahr"

dung gerade darin, ein Maß an Rou- tine zu vermitteln. Jeder, der einige Zeit auf Station verbracht hat, weiß, daß die spezifisch ärztliche Leistung erst dann beginnen kann, wenn die Routine sitzt, die Differentialdiagno- se nicht mehr durch Routineüberle- gungen hinsichtlich Basistherapie und ähnliches mehr gebremst wird.

Routine zu erlernen sollte oberstes Ziel einer praktischen Ausbildung sein. Der Gesetzgeber aber geht mit seiner lapidaren Bemerkung in be- währter Weise am Problem vorbei.

(1) Der Student soll den Nachweis des während dieser praktischen Zeit Erlernten in einer zweitägigen schriftlichen Multi ple-choice-Prü- fung erbringen. Jeder, der sich auf solche Prüfungen vorbereitet hat, weiß, welchen Zeitaufwand sie ko- sten. Im Klartext heißt das: Entweder Praxis erlernen oder theoretische Prüfungsvorbereitung.

B. Die Widersprüchlichkeit einer Politik, die eine Reform propagiert, dann aber für diese Reform kein Geld bereitstellt

Wer soll die Studenten, die angeb- lich gar keine Routinearbeit verrich- ten dürfen, ausbilden und unterwei- sen, wenn gleichzeitig eine umfas- sende Streichung der Personalstel- len an den Universitäten erfolgt? (So müssen nach einem Erlaß des Kul- tusministeriums Stuttgart für eine noch nicht absehbare Zeit alle frei werdenden Stellen gestrichen werden.)

Auch die außeruniversitären Kran- kenhäuser haben, nachdem ihre Hoffnung auf Bereitstellung von baulicher, apparativer und personel- ler Aufstockung ihres Krankenhaus- betriebes von Regierungsseite nicht erfüllt wurde, verständlicherweise kein großes Interesse mehr daran gezeigt, „Akademisches Lehrkran- kenhaus" zu werden. Die langwieri- gen und größtenteils erfolglosen Verhandlungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und den pro- spektiven Lehrkränkenhäusern ha- ben nicht zum geringsten darin ihre Begründung.

C. Die Schwierigkeiten, denen sich der Student im Praktischen Jahr gegenübersieht

Sie mögen von Klinik zu Klinik, von Station zu Station variieren. Man muß aber den für die Ausbildung an den Krankenhäusern verantwortli- chen Leitern den Vorwurf machen, daß sie sich, von wenigen Ausnah- men abgesehen, zu wenig um die theoretische und praktische Wis- sensvermittlung gekümmert haben.

Zwar wurden Pläne und Programme vorgelegt über das, was in Kollo- quien während des Praktischen Jah- res vermittelt werden soll. Ob diese Kolloquien aber überhaupt stattfan- den, welches Niveau sie hatten, ob sich die Dozenten in ihnen nach den für den letzten Prüfungsabschnitt zugrunde gelegten Gegenstandska- talog orientierten, danach wurde nicht gefragt. Was die praktischen Fertigkeiten der Studenten angeht, die ja in diesem Jahr „die selbstän- dige Ausbildung des ärztlichen Be- rufes erfahren sollen" (3), auch hier war der Informationsrücklauf mehr als lückenhaft. Die praxisnahe „Aus- bildung" in den meisten chirurgi- schen Kliniken bestand im Haken- halten im Operationssaal. Das ent- spricht im wesentlichen der Tätig- keit eines Medizinalassistenten wäh- rend seiner chirurgischen Ausbil- dungszeit.

Wen kann man für diese Misere ver- antwortlich machen? Es ist leicht, mit ideologisch gefärbter Brille Schuldige zu nennen. So werden von der einen Seite die „Professoren als Blutsauger der Lohnabhängi- gen" (Flugblatt des KBW) tituliert, die sich an der unentgeltlichen Ar- beit des Studenten bereichern, der

„Streik" wird als „Ausdruck der Pro- bleme in der BRD gesehen, die die Herrschenden nicht mehr in den Griff bekommen." Auf der anderen Seite wird in altkluger und propheti- scher Weise der Schluß gezogen, daß man das als Folge der Soziali- sierung der Medizin, wie sie in unse- rem Staat systematisch betrieben würde, ja schon seit langem hatte kommen sehen. Die Leidtragenden sind im Augenblick nur die Studen- ten im Praktischen Jahr, die nach

Aussage von Kultusminister Hahn eine privilegierte Gruppe darstellen.

Ihre berechtigte Unzufriedenheit wird von unterschiedlichen Organi- sationen ausgenützt. Man betrachte nur einige der vorgebrachten Paro- len, wie „freie politische und ge- werkschaftliche Betätigung ein- schließlich Streikrecht". Der Verfas- ser kann keinen Zusammenhang se- hen zwischen dieser Forderung und den aufgezeigten Problemen hin- sichtlich der Ausbildungssituation der Absolventen des Praktischen Jah res.

Dieser „Streik" ist ein Versuch, die Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes bewußt zu machen. Inso- fern ist ihm zuzustimmen. Er war jedoch falsch terminiert, denn man hätte den neuen Absolventen erst einmal Gelegenheit geben sollen, ihre Situation zu erleben.

Ein Streik ist ein Druckmittel. Wie aber kann jemand, der in einen Ar- beitsprozeß noch gar nicht einge- plant ist, Druck ausüben? Die Ärzte sind im Augenblick froh, daß die Studenten die Stationen meiden, weil ein Ausbildungskonzept für den Absolventen des Internatsjahres all- gemein fehlt. So ist zu befürchten, daß die Lage der Studenten, nach den Schlagzeilen und Sympathien, die ihre Aktion allenthalben gefun- den hat, bald wieder totgeschwie- gen wird, und es besteht Gefahr, daß alles beim alten bleiben wird: also keine Ausbildungsvergütung, kein Tarifvertrag, keine ausreichende versicherungs- und sozialrechtliche Abdeckung, keine Aufhebung einer dritten Prüfung am Ende des Inter- natsjahres, die einer praxisnahen Ausbildung diametral entgegen- steht; keine Kontrolle der Qualität dieser praktischen Ausbildung von seiten der Klinikchefs und/oder de- ren Stellvertreter.

Unter den gegenwärtigen Bedingun- gen kann das Praktische Jahr nur als ein Euphemismus verstanden wer- den. Das ist durchaus nicht ironisch gemeint, denn wie sehr die Praxis- bezogenheit evaluiert wird, erfährt der Student im Praktischen Jahr bei seiner Bewerbung um eine Assi-

1920 Heft 30 vom 28. Juli 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

FORUM

stenzarztstelle. Bei der Entschei- dung, ob eine Stelle an einen ehe- maligen Medizinalassistenten oder einen ehemaligen Studenten im In- ternatsjahr des Hauses vergeben werden soll, wurde letzterem klar zu verstehen gegeben, daß dem Medi- zinalassistenten immer der Vorzug eingeräumt würde, da er schließlich

„bei uns schon gearbeitet hat".

Literatur beim Verfasser

Anschrift des Verfassers:

cand. med. Walter Ehret Geheimrat-Schott-Straße 78 6906 Leimen

Briefe an die Redaktion

SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH Zu dem Beitrag von Dr. med. Herwig Poettgen: „Schwangerschaftskonfliktbe- ratung bei der ‚Notlagenindikation — in Heft 8/1977:

Widerspruch

„Die Schwangerschaftskonfliktbera- tung konfrontiert den Arzt mit Pro- blemen, für die er in seinem ,schul- medizinischen' Studium nicht aus- gerüstet wurde!" Eine derartige Pauschalbehauptung kann nicht un- widersprochen bleiben. Zunächst einmal ist die Psychosomatik zumin- dest seit von Weizsäcker ein aner- kannter Bereich der Schulmedizin, und jeder niedergelassene Kollege weiß um die kleine Psychotherapie der Sprechstunde. Dann sieht die neue Approbationsordnung eine verstärkte Ausbildung in dem von Herrn Poettgen angeschnittenen Bereich vor. Herr Poettgen selbst liefert als Frauenarzt und Psycho- therapeut den besten Gegenbeweis für die Disziplin der Frauenärzte, denen Namen wie August Meyer

„Mehr Seele in der Gynäkologie"

oder Grantley Dick Read „Mutter werden ohne Angst" geläufig sind und bei denen psychosomatisch orientierte Schulen (zum Beispiel Römer, Tübingen) in vollem Umfang

anerkannt sind. Schließlich halten — wie zahllose Veröffentlichungen im gynäkologischen Schrifttum, aber auch im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT, beweisen — große Frauenkli- niken, insbesondere Universitätskli- niken, in ihrem Stab einen Psycho- therapeuten oder einen besonders mit der Materie beschäftigten Mitar- beiter. Sicher werden nur wenige Allgemeinärzte und nicht sehr viele Frauenärzte eine Konfliktberatung in dem Umfange durchführen, wie das Herr Kollege Poettgen in vor- bildlicher Weise tut. Die Kollegen aber, die sich einer solchen Bera- tung nicht gewachsen fühlen und denen dieser Sattel nicht gerecht ist, haben die Möglichkeit, zur Beratung einen Psychiater oder einen Psycho- therapeuten zuzuziehen. Die moder- ne Medizin verlangt geradezu nach einem derartigen Teamwork, um der

„enormen wissenschaftlichen Ex- plosion mit ihrer Differenzierung in viele subtile Teilbereiche" (Poett- gen) zu begegnen. Herr Poettgen hat die sachgemäße und ver- ständnisvolle Konfliktberatung übersichtlich und einleuchtend dar- gestellt.

Diese Beratung spielt sich jedoch im Vorfeld der Entscheidung desjeni- gen ab, der den Schwangerschafts- abbruch dann durchführen muß und 'damit die volle Verantwortung über-

nimmt! Meine Frage also: Führt Herr Poettgen nach seiner optimalen Be- ratung den Schwangerschaftsab- bruch selbst durch? In welcher Form überzeugt er den Fachkolle- gen in der Klinik von dem Ergebnis seiner Konfliktberatung? Wie wurde im einzelnen bei seinen Fallbeispie- len entschieden? Man möchte es kaum glauben, aber der zur Durch- führung des Eingriffs autorisierte Klinikarzt oder niedergelassene Facharzt befindet sich nicht selten bei der „Notlagenindikation" eben- falls in einer Konfliktsituation. Übri- gens auch bei einer rein wirtschaftli- chen Notlage, für die weder unser Sozialstaat noch die Kirchen tatkräf- tige Hilfe anbieten.

Professor Dr. med. Peter Stoll Bassermannstraße 36 6800 Mannheim

KLEINER FLECK

Eine kleine Korrektur sprachlicher Art am selben Beitrag von Dr. Poettgen

„Schwangerschaftskonfliktberatung" in Heft 8/1977.

Macula lutea

Die Augenheilkunde ist ein kleines Fach, befaßt sich mit einem kleinen Organ, an dem auch Kleinigkeiten entsprechend zu beachten sind.

Dies färbt sicher auch in allgemeiner Hinsicht auf den Augenarzt ab. So fiel mir an dem oben genannten Arti- kel die Metapher von der morali- schen Macula lutea als „morali- schem blinden Fleck" auf. Jeder weiß sicher, was gemeint ist. Aber dem pedantischen Augenarzt tut es doch weh! Die Macula lutea ist der Ort der Netzhaut, an dem das schärf- ste Sehen vonstatten geht. Dem blinden Fleck im Gesichtsfeld ent- spricht die Sehnervenpapille. Gerne wüßte ich, wie viele Augenärzte, au- ßer mir, noch über den Lapsus ge- stolpert sind, und an Sie geschrie- ben haben [niemand sonst, doch der Autor, Dr. Poettgen, hat im Sonder- druck den kleinen Makel getilgt; die Redaktion].

Dr. med. Gert Noll Königsteiner Straße 17 A 6230 Frankfurt-Höchst

HINTER GITTERN

Zu dem Artikel von Dr. Günter Last in Heft 16/1977.

.

.. vollkommen überein

Es hat mich sehr gefreut, daß Sie im

„DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT" den Aufsatz über „Medizin hinter Git- tern" von dem Kollegen Last, JVA Straubing, veröffentlicht haben. Mit den Ausführungen des Herrn Kolle- gen Last stimme ich vollkommen überein.

Dr. Maier

Direktor des Nervenkrankenhauses des Bezirks Oberpfalz

Universitätsstraße 84 8400 Regensburg

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 30 vom 28. Juli 1977 1921

Referenzen

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