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Archiv "HEILPRAKTIKER: Benachteiligungen" (04.09.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

PNEUMOLOGIE

Zu dem Artikel „Therapiebe- dürftig: die Schwindsucht der Pneumologie", Heft 49/1984, Seite 3693, erreicht uns ein später Leserbrief:

Eine Anregung

Der Artikel über die Unter- besetzung der Broncho- Pneumologie sollte nicht unbesprochen bleiben, denn es wäre sicher nicht gut, wenn weiterer Nach- wuchs ausbleiben würde.

Man kann lesen, daß die Atemwegsstörungen eine

„echte Volkskrankheit"

sind. Man erfährt zudem, daß diese um sich greifen- de Volkskrankheit „medizi- nisch gesehen ein nicht befriedigend gelöstes Pro- blem" darstellt. Wen kann es wundern, wenn man be- denkt, daß sich die Bron- chitis-Medizin immer noch nach dem Leitsymptom bronchitischer Obstruktion ausrichtet und sich nicht bemüht, die Ursache der Krankheit zu erkennen, um sie zur Grundlage aller Überlegungen zu ma- chen ... Schon 1962 hat Prof. Uehlinger am Ende eines Vortrags über Bron- chitis erklärt: „Diese bei- den Zufallsbefunde be- leuchten den wahren Sachverhalt: Sie zeigen, wo wir im Kampfe gegen die chronischen, mit Siechtum verbundenen Lungenkrankheiten, im Kampf gegen das obstruk- tive Ennphysem und die Bronchiektasie einzuset- zen haben. Es ist dies die Behandlung der Bronchitis und Bronchiolitis im Be- ginn, in jeder Altersstufe, vor allem aber schon im Kindesalter." — Das aber dürfte die Aufgabe des

Broncho-Pneumologen sein. Zu ihm kommen die Kranken der Atemwege in jedem Lebensalter. Ihm ist es möglich, eine Zusam- menschau aller Krank- heitsabläufe vorzuneh- men. Eingehende Vorge- schichte und genaue Rönt-

genbilder in zwei Ebenen, anfangs etwa jede Woche, geben ihm die wesent- lichen Hinweise für die Be- urteilung des Krankheits- geschehens und die erfor- derliche intensive Behand- lung. — Dazu noch eine An- regung: In Anlehnung an den Chest-Physician sollte man auch bei uns den Arzt für Bronchial-Herz- und Lungenkranke schaffen.

Es wäre ein zusammen- hängender Zuständigkeits- bereich, der das Fachge- biet geschlossener und an- ziehender machen könnte.

Dr. med. Werner Prieß Arzt für Bronchial- und

Lungenkranke Ernst-Mohr-Straße 15 2240 Heide/Holst.

SPRACHLICHES

Zu der Personalia-Meldung

„Geehrt" („Ehrenreflex-Ham- mer" für drei Ärzte) in Heft 28/29 1985, Seite 2128:

Ein Hammer

Ehrung als Reflex — ein Hammer? Wenn Ehrungen nach den Gesetzmäßig- keiten von (vielleicht pro- priorezeptiven) Reflexen vorgenommen werden, ist das in der Tat — in der Spra- che der heutigen Jugend — ein Hammer.

Durch Verschiebung von Bindestrichen in anderen Wortkombinationen könn- te man sehr kostengünstig bekannte Auszeichnungen aktualisieren und neue De- ko- Rationen schaffen:

kernfeste Ehrenz- Eichen, eiserne Ernst-von-Berg- mannpla- Ketten oder irgendeinen nahrhaften Forschungsp- Reis. Auch Ehren- mit-Glied-Schaft könnte eine würdige Aus- Zeichnung werden. Wie wäre es mit einer para- Celsusge- Denkmedaille?

Dr. med. Horst Hagen Internist

Strandredder 11 a 2400 Travemünde

Wie prüft man einen Ehrenreflex?

Was, bitte, ist ein Ehrenre- flex, und wie prüft man ihn? Oder war vielleicht gar nicht ein Ehrenreflex- Hammer gemeint, sondern ein Ehren-Reflexhammer?

Dr. Ortrud Lange-Holtz- meyer

Weizenbleek 77 3300 Braunschweig

HEILPRAKTIKER

Zu dem „seite eins"-Kommen- tar „Hochnäsig" (Heft 16/1985, Seite 1129), der sich auf einen Artikel in der Zeitschrift „Ge- sundes Leben" bezog:

Benachteiligungen

. Der Verfasser von

„Hochnäsig" hat für seine Zwecke die Passagen kom- mentiert und aus dem Zu- sammenhang gerissen, die er verfolgt. Es wurde in meinem Artikel klar zum Ausdruck gebracht, daß je- der Heilpraktiker seine Ge- bühren frei kalkuliert. Dar- an wird sich auch durch keine Gebührenordnung etwas ändern. Insofern ist eine Gebührenordnung vollkommen überflüssig.

Es geht hier vielmehr dar- um, daß die Privat- und Beihilfe-Patienten genau soviel von ihren Kassen vergütet bekommen, als • wenn die Rechnungen von Ärzten bei gleicher Lei- stung ausgestellt wären.

Privatkassen und Beihilfen zahlen die untersten Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker, aber höch- stens die Sätze der GOÄ mal 2,3 beziehungsweise 1,8. Im Klartext heißt das also auch für Leute, die so tun, als seien sie schwer von Begriff, daß die unte-

ren Gebühren vielfach niedriger sind als nach GOÄ.

Am deutlichsten ist ein Vergleich aus der Gebüh-

renordnung für Heilprakti- ker von 1985: EKG Nr. 14.7 Gebühr 40 DM, GOÄ Nr.

651 bei Multiplikator 2,3 58,19 DM. Läßt also der Pa- tient ein EKG beim Heil- praktiker machen, erhält er 40 DM vergütet, beim Arzt 18,19 DM mehr.

Es wird aber noch deut- licher: Die Position 19.6 Gebührenordnung für Heilpraktiker: Anwendung und Auswertung von Test- verfahren 30 DM. GOÄ Nr.

855, mal 2,3 = 166,06 DM.

An diesen Ausführungen kann jeder erkennen, daß hier Benachteiligungen zum Schaden der Patien- ten sind.

Natürlich lassen sich häu- fig die Leistungen von Ärz- ten und Heilpraktikern überhaupt nicht verglei- chen, schon deshalb nicht, weil Heilpraktiker erheb- lich mehr Zeit für ihre Be- handlungen pro Patient aufwenden.

Und letztlich hat noch nie- mand den Heilpraktikern die Verantwortung für die Kostenexplosion auf dem Gesundheitswesen vorge- halten, aber 12 Millionen Bundesbürger gehen jähr- lich zum Heilpraktiker.

Der Bürger hat schon längst entschieden, wie hoch er den Heilpraktiker einschätzt, auch wenn von 95 Prozent der Patienten die Behandlungskosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.

Durch die Tätigkeit der Heilpraktiker werden den Pflichtkassen jährlich 1 Milliarde DM gespart.

Wenn jemand kosten- dämpfend tätig ist, dann ist das der Heilpraktiker. In- wieweit es hochnäsig ist, sich für die Interessen der Patienten einzusetzen, ist mir unverständlich.

H. Kämper Heilpraktiker Grothusstraße 10 4650 Gelsenkirchen

2514 (6) Heft 36 vom 4. September 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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