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Archiv "„Auf dem Wege zu einer ärztlichen Indikation“: Streichen" (12.12.1984)

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Eftapan ® Lacktabletten, Zäpfchen für Erwachsene und Kinder. Zusammen- setzung: 1 Lacktablette enthält 50 mg Eprazinondihydrochlorid.1 Zäpfchen für Erwachsene enthält 100 mg Eprazinondihydrochlorid, 1 Zäpfchen für Kinder enthält 50 mg Eprazinondihydrochlorid. Eprazinondihydrochlorid = 344-(13-Ethoxyphenethy0-1-piperaziny1]-2-methyl-propiophenon-dihydro- chlorid. Anwendungsgebiete: Chronische und akute Erkrankungen der Atemwege, bei denen vor allem eine schleimlösende,bronchialentkrampfende und hustenlindernde Wirkung angezeigt ist,wie z. B.bei chronischer und aku- ter Bronchitis, Tracheobronchnis, Bronchialasthma, Pleuritis und grippalen Syndromen. Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen Efta- pan. Nebenwirkungen: In seltenen Fällen Übelkeit und Erbrechen,vereinzelt allergische Hauterscheinungen.

Dosierung: Lacktabletten: Erwachsene 3mal täglich 2 Tabletten.Eine Redu- zierung auf 3mal 1 Tablette ist nach Abklingen der akuten Beschwerden mög- lich. Kinder über 5 Jahre erhalten 2mal 1 Tablette (morgens und abends).

Zäpfchen für Erwachsene: 2-3mal täglich 1 Zäpfchen.Zäpfchen für Kinder ab 2 Jahren' 1-2mal täglich 1 Zäpfchen. Handelsformen und Preise: Lack- tabletten: OP mit 50 Stück DM 16,95 ; OP mit 100 Stück DM 30,45; AP mit 250 Stück. Zäpfchen für Erwachsene: OP mit 10 Stück DM 10,40; AP mit 50 Stück. Zäpfchen für Kinder: OP mit 10 Stück DM 6,50; AP mit 50 Stück.

Verschreibungspflichtig.

EftapadTetra

antibiotisch wirksames Broncho-Therapeutikum

EftapadDoxy

antibiotisch wirksames Broncho-Therapeutikum

Eftapan ® Tetra. Zusammensetzung: 1 Kapsel enthält 30 mg Eprazinondi- hydrochlorid und 250 mg,Tetracyclinhydrochlorid. Eprazinondihydrochlorid

= 3 - [4 - (8 - Ethoxyphenethyl) -1- piperazinyl] - 2- methyl - propiophenon- dihydrochlorid. Anwendungsgebiete: Bakterielle Bronchitiden mit und ohne Emphysem, Bronchopneumonien, Pneumonien und Bronchiektasen, superinfizierte chronisch e E rkran ku n gen des Respirationstraktes_Su perinfek- tion bei Asthma, unspezifische bakterielle Pleuritiden. Gegenanzeigen:

Schwere Leber- und Nierenfunktionsstörungen,' Tetracyclin- und Eprazinon- überempfindlichkeit. In der Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Kindern unter 8 Jahren nur bei vitaler Indikation anwenden (Gefahr von Zahnverfär- bung, Schmelzdefekten, Retardierung des Knochenwachstums). Nebenwir- kungen: Gastrointestinale Störungen, Photodermatosen, Leberfunktions- störungen bei erheblicher Überdosierung, vereinzelt allergische Hauterschei- nungen.

Dosierung: Erwachsene 3mä1 täglich 2 Kapseln. Nach Besserung der akuten Beschwerden 3-4mal täglich 1 Kapsel. Kinder ab 8. Lebensjahr erhalten die halbe, ab 12. Lebensjahr die ganze Erwachsenendosis. Handelsformen und Preise: OP mit 20 Stück DM19,65 ; OP mir 50 Stück DM 40,90 ; AP mit 200 Stück. Verschreibungspflichtig.

Eftapan® Doxy/Eftepan.. Zusammensetzung:1 Lacktablette enthält 50 mg Eprazinondihydrochlorid = 344-(ß-Ethoxyphenethyl).1-piperaziny1]- 2-methyl-propiophenon-dihydrochlorid. Anwendungsgebiete: Chronische und akute Erkrankungen der Atemwege, bei denen vor allem eine schleim- lösende, bronchialentkrampfende und hustenlindernde Wirkung angezeigt ist. Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen Eftapan. Neben- wirkungen: In seltenen Fällen Übelkeit und Erbrechen, vereinzelt allergische Hauterscheinungen.

Doxy.Zusamrnonsetzung:1 Kapsel enthält 115,4 mg Doxycyclinhydrochlo.

rid-Semiethanolat-Semihydrat 100 mg Doxycyclin). Anwendungsge- biete: Bakterielle Infektionen der Atemwege, verursacht durch doxycyclin- empfindliche Keime. Gegenanzeigen: Schwere Leber- und Nierenfunktions- störungen.Tetracyclinüberempf indlichkeit.ln derSchwangerschaft und Still- zeit sowie bei Kindern unter 8 Jahren nur bei vitaler Indikation anwenden (Gefahr von Zahnverfärbungen, Schmelzdefekten, Retardierung des Kno- chenwachstums). Nebenwirkungen: Gastrointestinale Störungen, Photo- dermatosen, Leberfunktionsstörungen bei erheblicher Überdosierung,selten allergische Erscheinungen.

Dosierung: Eftapan. Erwachsene 3mal täglich 2 Tabletten. Eine Reduzie- rung auf 3mal] Tablette ist nach Abklingen der akuten Beschwerden möglich.

Kinder über 8 Jahre: 2mal täglich 1 Tablette (morgens und abends). Doxy:

Erwachsene und Kinder zwischen 50 -80 kg Körpergewicht am 1. Behand- lungstag 2 Kapseln (über den Tag verteilt oder zusammen), an den folgenden Behandlungstagen je 1 Kapsel täglich. Bei schweren Erkrankungen und bei einem Körpergewicht von mehr als 80 kg 2 Kapseln täglich. Die Kapseln unzerkaut vor oder während den Mahlzeiten mit

reichlich Flüssigkeit einnehmen. Handelsform 100 und Preis: Kombipackung OP mit 50 Eftapan + JAHRE

MERCKLE 10 Doxy DM 49,90. Verschreibungspflichtig. Stand ARZNEI - Sept. 84 MERCKLE GMBH, 7902 BLAUEIEUREN MITTEL

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Indikation zur Interruptio

Hans Jonas aus New York zitiert: „Wir müssen wie- der wissen lernen, daß es ein Zuweit gibt. Das Zuweit beginnt bei der Integrität des Menschenbildes, das für uns unantastbar sein sollte." In diesem Zusam- menhang erhebt sich die Frage, wie die Unantast- barkeit des Menschenbil- des glaubhaft gefordert werden soll, wenn das Menschenleben selbst so massiv angetastet werden darf, wie es bei der Abrup- tio der Fall ist, wenn das ungeborene Leben in den ersten drei Monaten seiner Existenz praktisch schutz- los gestellt wird? Aus die- sem Konflikt erwächst auch das Unbehagen so vieler (nicht nur Ärzte) ge- genüber dem Schwanger- schaftsabbruch und nicht nur aus einem mangeln- den „Verstehenshorizont über die biographische Anamnese des Patienten", aus „Informationsdefizi- ten" oder auch einer „Hilf- losigkeit gegenüber der speziellen Problematik des psychosozialen Berei- ches", die Herr Poettgen als Begründung anführt.

Wenn schon nichts ande- res mehr politisch mach- bar ist — wie es den An- schein hat —, dann sollte wenigstens das Unbeha- gen gegenüber jeder Form von Abtreibung erhalten bleiben, und das Unbeha- ben sollte um so größer sein, je leichtfertiger die Abtreibung vorgenommen wird — schließlich geht es dabei um die Vernichtung eines Menschenlebens mit allen seinen Potenzen. Wir alle fürchten wohl die Mög- lichkeiten der Manipula- tion des Menschen durch die Genchirurgie. Offenbar aber sieht man nicht—oder will es nicht sehen —, wie das eine mit dem anderen zusammenhängt. Wo sol-

len in der Genchirurgie beim Menschen die Gren- zen gesetzt werden, wenn der Schwangerschaftsab- bruch praktisch grenzen- los zugelassen wird? Hier wie da geht es um letzte

Fragen menschlicher Exi- stenz — kann man da mit zweierlei Maß messen?

Dr. med. Klaus Franke Weihreute 9

7264 Bad Teinach 1

Streichen

Der Autor des Aufsatzes trifft den Sachverhalt recht genau, wenn er das Wort

„Schwangerschaftsab- bruch" benutzt. Warum dieser Artikel auf dem Ärz- teblatt-Cover unter dem Schlagwort „Interruptio"

(= Unterbrechung) ange- kündigt wird, ist nicht zu

verstehen. Diesen Aus- druck sollte man streichen, bis der erste Nachweis ei- ner gelungenen Schwan- gerschaftsunterbrechung erbracht ist. Dann aller- dings würde dieses Thema einiges seiner heutigen Brisanz verlieren.

Dr. J. Kirchhübel Holtermannstraße 11 2940 Wilhelmshaven

Ethische Grundhaltung bewahren

... Jeder Versuch, einen Weg zu einer „ärztlichen' Indikation" für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden, muß scheitern.

Es gibt keine Indikation für einen Schwangerschafts- abbruch, die man wirklich ärztlich nennen könnte, je- de ist unärztlich. Mit einer Ausnahme, die, die schon als „medizinische Indika- tion" bezeichnet wird und ursprünglich meinte, wenn eine Schwangere in Le- bensgefahr gerät, dann müsse der Arzt versuchen, diese Lebensgefahr von Mutter und Kind abzuwen- den. Kommt es dabei zum Tod des noch ungebore- nen Kindes, zum Beispiel bei einer Eileiterschwan- gerschaft, dann war dieses Opfer unvermeidlich, um wenigstens das Leben der Mutter zu retten.

Eftapan®

Broncho-Therapeutikum

löst zähen Schleim und entkrampft die Bronchien.

kann mehr. Stoppt den akuten

bakteriellen Infekt.

3720 (12) Heft 50 vom 12. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Jede andere Intention oder Indikation, die klar darauf abzielt, das werdende Kind im Mutterleib durch Töten zu beseitigen, weil es aus irgendeinem Grund uner- wünscht ist, ist in hohem Maße unärztlich, also eben gerade keine ärztliche In- dikation, denn der Arzt ist als Arzt beiden verpflich- tet, der Mutter und dem Kind. Es müßte jedem Arzt klar sein, daß bei einer Be- wertung auf Leben oder Tod auf der einen Seite und den Sorgen, Unan- nehmlichkeiten und des- halb Unerwünschtheit auf der anderen Seite, eine klare ärztliche Entschei- dung möglich ist, nämlich sich für die Erhaltung des Lebens des Kindes, und zwar von seinem Beginn an, d. h. vom Zeitpunkt der Verschmelzung der väter- lichen Samenzelle mit der mütterlichen Eizelle an, einzusetzen. Über den Be- ginn des menschlichen Le- bens dürfte es ja späte- stens nach der Existenz von „Retortenbabies" und ihrer „Herstellung" keine Zweifel geben ... Das alles wäre nicht geschehen, wenn wir Ärzte unser Arzt- tum kompromißlos vertei- digt hätten. Wir hätten uns nie zum Töten eines uns anvertrauten Menschen aus irgendeiner „Indika- tion", die nicht Lebensret- tung bedeutete, hergeben dürfen. Ich verkenne nicht die große Schwierigkeit, in der man als Arzt, vor allem als Gynäkologe, stehen kann, aber die zu treffende Entscheidung darf nicht gegen das Leben, gegen die Existenz eines in Frage gestellten Menschen aus- fallen ... Was ist denn durch unser unärztliches Verhalten geschehen? Ei- ne unglaubliche Zunahme der Zahl der Tötung unge- borener Kinder. Ein emp- findlicher Abbau gesunden Familiensinns. Ein Verlust differenzierter, menschlich richtiger Liebesbeziehun- gen zugunsten einer Ver- primitivierung mensch- lichen Sexualverhaltens.

Eine Störung des Rechts- empfindens in unserer menschlichen Gemein- schaft: Fristenlösungen verschiedenster Art. Prak- tisch kann man, je nach Land und seiner Gesetzge- bung, jedes ungeborene Kind zu irgendeinem Zeit- punkt seiner ersten vierzig Lebenswochen umbrin- gen, wenn man nur die passende Begründung da- zu findet. Ähnliches gilt für die Indikationenlösungen, die medizinische (mit der erwähnten Einschrän- kung), die kriminologisch- ethische, die kindlich-eu- genische, die Notlagenin- dikation oder soziale Indi- kation. Wir haben es wie- der erreicht, daß gewisse Menschen in unserer Ge- sellschaft kein Recht mehr haben, ihr begonnenes Le- ben weiterzuführen. Wie zu Zeiten des 3. Reiches.

Ein Vergehen, das mit Recht verurteilt wurde, um jetzt in noch ernsterer Form wieder in die Wirk- lichkeit gerufen zu wer- den . . . Wir haben damit auch erreicht, daß Medizi- ner nach immer noch mehr Erklärungen und Rechtfer- tigungen für die Durchfüh- rung und „Legitimität" ei- ner Abtreibung suchen, wie H. Poettgen, der zwar anerkennt, daß „die sitt- liche Rechtfertigung für ei- nen Schwangerschaftsab- bruch sich im Rahmen der vier Indikationsbereiche bei jeder dieser einzelnen Indikationen in den glei- chen Schwierigkeiten be- findet", aber meint, die

„Notlagenindikation" aus- bauen zu müssen, indem die psychosozialen Kon- flikte und Interaktionsstö- rungen von den Ärzten für die Beurteilung zur Durch- führung eines Schwanger- schaftsabbruches ver- mehrt herangezogen wür- den. Nichts ist zu unbedeu- tend, um nicht als Motiva- tion für die Entfernung ei- nes unerwünschten Kindes zu gelten. Wie reich oder wie arm ist denn unsere Psychotherapie, daß sie ei- ner unerwartet schwanger

gewordenen und dadurch in Not geratenen Frau nicht besser helfen kann als durch Tötung ihres Kin- des ... Als Leser des Bei- trages von Poettgen hätte man verstanden, wenn er gesagt hätte, eine besse- re psychotherapeutische Ausbildung des in der Pra- xis stehenden Arztes wird es diesem ermöglichen, in solchen unerwarteten Not- situationen besser zu hel- fen, aber doch nicht die Begründung einer „ärzt- lichen" Indikation zu er- leichtern. Man muß dem Autor vielleicht auch sa- gen, daß „konservative"

Kreise keine reaktionären Kreise sein müssen - Re- aktionäre gibt es überall -, sondern, daß konservativ etwas mit Bewahren, mit dem Erhalten des Wertvol- len zu tun hat, in diesem Fall Erhalten von Men- schenleben durch Ärzte.

Wir Ärzte müssen uns die- se ethische Grundhaltung bewahren, ja wir müssen sie verteidigen, wollen wir mit den anstehenden Pro- blemen der künstlichen Fertilisation, der Genmani- pulation, der Bedrohung schwerkranker und alter, hinfälliger Menschen durch Ideologien fertig werden, die nun bereits die Tötung dieser uner- wünscht gewordenen Menschen befürworten, ja mit der gleichen Taktik vorgehen, wie es bei den Abtreibungen der Fall war.

Wir müssen diese ethische Grundhaltung des Arztes, dessen Maxime lautet, Le- ben und Gesundheit der Patienten zu erhalten, nicht nur bewahren, son- dern wir müssen dafür kämpfen, wenn wir uns als Ärzte nicht selbst aufge- ben wollen. Wenn sich das ärztliche Selbstverständnis aufgrund einer vertieften psychodiagnostischen und psychotherapeutischen Bildung des Arztes gewan- delt haben sollte, wie Poettgen meint, dann wür- de ich aus der Richtung, in der diese Wandlung ab- läuft, erkennen, ob dieses

Selbstverständnis richtig ist oder nicht. Jede wahre und richtige Vertiefung der Bildung des Arztes müßte sich konsequenterweise mit einem Mehr an Bewah- rung menschlichen Le- bens in allen seinen Alters- stufen und in allen seinen Problemen beschäftigen, aber niemals mit der Tö- tung eines Mitmenschen und Patienten. Die ärzt- liche Indikation schlecht- hin heißt daher: mensch- liches Leben schützen und bewahren von seinem Be- ginn mit der Empfängnis an bis zu seinem natür- lichen Tode.

Prof. Dr. Heribert Berger Vorstand der Universitäts- Kinderklinik

Anichstraße 35 A-6020 Innsbruck

• Das Schlußwort des Au- tors folgt

KORREKTUR

Der Leserbrief von Dr. med.

Carl Bruno Bloemertz, Chirurg aus Wuppertal, zu dem Bei- trag „Herzchirurgie - Die War- telisten werden zu langsam abgebaut" enthält einen sinn- entstellenden Druckfehler, der im Ursprungsbrief nicht enthalten war. Wir zitieren deshalb noch einmal den rich- tigen Text aus dem Brief von Dr. Bloemertz:

Internationaler Stand

Daß die operativen Abtei- lungen des Spezialgebie- tes „Herzchirurgie" in der Bundesrepublik Deutsch- land in der Kapazität so schlecht abschneiden, ist erschreckend - obwohl die ärztliche Qualität dem in- ternationalen Stand stand- halten kann ...

Dr. med.

Carl Bruno Bloemertz Chirurg

Obere Lichtenplatzer Straße 236

5600 Wuppertal 2

3722 (14) Heft 50 vom 12. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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