Slimmy Diätberater, erhältlich in Sanitätshäusern und Apotheken, Preis ca. DM 195,—.
Wer ganz genau eine (Re- duktions-)Diät halten möchte oder muß, der kann das nun mit einem Taschencomputer tun: „Slimmy" rechnet alles aus.
Sein Speicher enthält die Ka- lorien- und Joule-Werte einer großen Anzahl von Speisen.
Dies kommt jedem, dem sei- ne „schlanke Linie" ein ech-
tes Anliegen ist, zugute: Man gibt zum Beispiel sein Tages- Kalorien-Limit ein und da- nach jedesmal, wenn man etwas essen will, Art und Menge des gewünschten Nahrungsmittels.
Der Computer nennt den Ka- lorien-Wert sofort, und so kann man gegebenenfalls auch noch rechtzeitig Ver-
Diät-Taschencomputer
zicht üben, die Angaben lö- schen, etwas weniger „Ge- haltvolles" wählen und bei
„Slimmy" abfragen. Ist das Limit erreicht, dann pfeift der Computer bei jeder neuen Eingabe.
Es geht auch anders herum:
Wenn man am Abend noch eine Suppe essen will und nicht weiß, wieviel noch er- laubt ist, dann antwortet der Computer auf entsprechen- de Eingabe mit der noch möglichen Menge.
Unabhängig von dieser tägli- chen Buchführung kann man den Computer fragen, wie
lange man schwimmen müß- te, um 25 Gramm Nüsse wie- der abzuarbeiten - es sind übrigens 25 Minuten.
Zusätzlich enthält das Gerät noch eine Uhr mit Küchen- timer und einen Rechner für die Grundrechenarten.
Das Ganze wirkt ein wenig wie eine Spielerei - ist aber eine wohldurchdachte Kon- zeption zur Patientenfüh- rung: umso wirkungsvoller, als dabei eben „Spielerei im Spiel" ist!
Außerdem gibt es noch einen größeren Rechner - „Slim- my III" -, der zur Beratung bei Diätproblemen und für die Planung verschiedener Diätformen in Klinik und Pra- xis eingesetzt wird.
(Hersteller: Schwarzhaupt Medizintechnik, Overbeck- straße 2 - 4, 5000 Köln 30)
BRIEFE AN DIE REDAKTION
ANZEIGETeuflisch
... Poettgen hat sich viel Verdienst erworben durch die Diskussion der Ge- samtproblematik. Die mei- sten dieser Gedanken kann ich nachempfinden und vielen auch zustim- men. Aber gegen seinen Vorschlag, statt der Diffe- renzierung in Zukunft ins- gesamt den Begriff einer
„ärztlichen Indikation" an- zustreben, muß ich doch
Bedenken anmelden. Er führt ja wirklich drastisch vor Augen, wie sich die Einstellung des Arztes oder vieler Ärzte zum Schwangerschaftsabbruch gewandelt hat. Definieren wir doch einmal: Bei der medizinischen Indikation wäre der Abbruch in medi- zinischen Gegebenheiten begründet, bei der sozia- len Indikation in den sozia- len Verhältnissen, bei der Notlagenindikation in ei- ner Notlage. Welchen der
beiden letzten Begriffe man benutzt oder bevor- zugt, das scheint mir keine weltanschauliche Frage zu sein, es kommt doch auf das gleiche heraus. Aber folgerichtig wäre bei einer ärztlichen Indikation die Begründung im Arzt zu su- chen. Eine teuflische Ab- leitung, nicht wahr? Das kann Poettgen doch nicht gemeint haben und schon gar nicht wollen!
Dr. med. Hans Hornig Stuttgarter Straße 4 7012 Fellbach
Süßer Honig
. . . Mit einer erstaun- lichen Leichtfüßigkeit legt der Autor alles beiseite, was jahrelange Diskussio-
nen zum § 218 hervorge- bracht haben. Sein väter- licher Rat lautet, man solle das alles nicht so eng' se- hen, es gehe ja letztlich nur um das seelische Wohl der Klientinnen und eine Abtreibung stelle in jedem Falle die kausale Therapie dar ... Als ob nicht jedem halbwegs aufgeschlosse- nen Arzt klar ist, in welcher Bedrängnis schwangere Frauen sein können und welche Problematik das nach sich ziehen kann.
Die entscheidende Frage ist, ob der - wie auch im- mer geartete - Ausnahme- zuStand eine Rechtferti- gung für die Tötung unge- borenen Lebens darstellt.
Insofern befindet sich Herr Poettgen mit seinen The- sen noch weit im Vorfeld von 1976.
„Auf dem Wege zu einer ärztlichen Indikation”
Zu dem Artikel von Dr. med. Herwig Poettgen, in Heft 24/1984, Seite 1918 ff.:
Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 49 vom 5. Dezember 1984 (11) 3631
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Indikation zur Interruptio
In einem weiteren Punkt mangelt es dem Autor an Sachkenntnis. Weite Krei- se der Reformgegner des
§ 218, insbesondere die Kirchen, stellen sich nicht alleine gegen die Notla- genindikation, sondern in gleicher Weise gegen eine kriminologisch-„ethische"
und kindlich-„eugenische"
Indikation. Die Notlagenin- dikation stellt nur die im Augenblick rechtlich am anfechtbarsten dar, so daß hierüber Verfahren ange- strengt wurden. Das We- sentliche der christlichen Haltung ist die generelle Nichtverfügbarkeit jedwe- den menschlichen Lebens.
Als einzige Ausnahme der
„Güterabwägung" läßt der christliche Glaube die un- mittelbare Bedrohung des Lebens der Mutter zu. Un- verständlich ist die Vorstel- lung von Herrn Poettgen, daß nur wenige Erfahrung mit Schwangerschaftskon- fliktberatung haben. Jeder praktisch tätige Arzt weiß selber besser, was Schwangere bewegt, weiß aber auch, wie fadenschei- nig, ja heuchlerisch und bequem der Wunsch nach Abtreibung oft ist. Die Tat- sache, daß es in Deutsch- land über 70 Prozent Not- lagenindikationen gibt, wirft ein ganz anderes fragwürdiges Licht auf den Begriff Notlage, als uns der Autor ausgebreitet hat.
Wahrscheinlich wird bald als Notlage akzeptiert wer- den, wenn sich mein Hund durch ein weiteres Kind in seiner persönlichen Frei- heit eingeengt fühlt.
Diesen süßen Honig, den Herr Poettgen uns hier ums Maul schmiert, kann ich nur als Hintertüre inter- pretieren, durch die zum zweiten Schlag ausgeholt werden soll. Nach dem Teilsieg der '76er-Reform wird nun das Bewußtsein mit wohlklingenden Argu- menten für die völlige Le- galisierung der Abtreibung vorbereitet, die allein der
„Verantwortung" des Arz- tes liegt. Aus dem Halbgott
in Weiß wird endlich ein Gott. Nein — auf solche Er- folge können wir verzich- ten. Ein Fortschritt, der darin besteht, ein Indivi- duum zugunsten eines an- deren, stärkeren, legal bei- seitezuschaffen, kann nie zutiefst menschlich, hu- man und befreiend sein.
Hier gilt nur das Gesetz des Stärkeren, das Unge- borene hat keinen An- walt ... In einer Zeit, in der immer mehr Ärzte sich ihrer gesellschaftlichen und politischen präventi- ven Verantwortung bewußt werden, wo Ärzte ihre Stimme gegen die Bedro- hung des Lebens durch ein unermeßliches Vernich- tungspotential erheben, scheint sich niemand zu finden, der die Kurzsichtig- keit der hunderttausendfa- chen Tötung durchschaut.
Es ist bedauernswert, daß sich gerade die Ärzte zu Erfüllungsgehilfen eines von jeglichen Wertnormen deprivierten und von modi- scher Willkür geprägten Zeitgeistes machen (und daran verdienen). Die Rol- le derer, die kritisch gesell- schaftliche Entwicklungen betrachten und voraus- schauend erkennen, schei- nen sie damit endgültig verloren zu haben.
Dr. med.
Hermann Schöberl Feursstraße 26 8037 Olching
Affront
.. Darum ist jeder Schwangerschaftsab- bruch, der nicht aus streng medizinischer Indikation, also bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren durchge- führt wird — da Unrecht —, abzulehnen, auch wenn ein windiges Gesetz die jährliche 100 000fache Tö- tung Unschuldiger straffrei läßt und die Kosten für die- ses grundgesetzwidrige Gemetzel den Mitgliedern
der sozialen Krankenkas- sen aufgebürdet werden.
Hängt man der Abtreibung wegen einer Notlage — was immer das sei (Wunsch des Erzeugers, enge Woh- nung, Ehezerrüttung usw.
usw.) — auch noch ein psy- chosomatisches Mäntel- chen um — darum handelt es sich doch in dem Artikel von Poettgen —, dann schwindet das Unrechtbe- wußtsein bei Abtreibung völlig, und alle abtrei- bungswilligen Schwange- ren und Mediziner können sich froh die Hände reiben;
die einen, weil das unge- wollte Kind ganz allein dar- an schuld ist, abgetrieben zu werden, es hat ja die Mutter psychosomatisch krank gemacht; die ande- ren, weil sie sich wiederum an der bestellten Tötung Unschuldiger bereichern können, die ja nur die Frauen krank gemacht hät- ten.
Und doch ein ganz großer Vorteil: Der Schwarze Pe- ter ist wieder einmal bei den Ärzten, die alle über- haupt möglichen Indikatio- nen unter die eine psycho- somatische subsumieren und sich selbst zu Herren über Leben und Tod ma- chen. Dies ist auch der Vorteil für die Juristen, die nun ohne Skrupel die Ko- sten für die massenhafte Tötung gesunder, mensch- licher (?) Wesen — da ja Fö- ten vor Beginn der Eröff- nungswehen lt. BGH keine Menschen sind! — der All- gemeinheit aufbürden können, befreit man ja doch die Schwangeren von einer psychosomatischen Krankheit. Schwanger- schaft — psychosomatische Krankheit! Welche Perver- sion der Schwangerschaft!
Welche Perversion des ärztlichen Handelns! Weiß dieser Frauenarzt nicht, daß diese „Heilung" der Schwangeren und die Be- reicherung der Abtreiber durch den Tod gesunder und unschuldiger Men- schen erkauft wird? Weiß dieser Psychotherapeut
nicht, welche psychosoma- tischen Störungen viele Frauen nach erfolgter Ab- treibung erleiden, jahre- lang, lebenslang: Schuld- gefühle, Depressionen?!
Ist dieser Artikel nicht ein unglaublicher Affront ge- gen alle Ärzte, die ihre höchste Aufgabe in der Be- wahrung des mensch- lichen Lebens, im Dienst an der Gesundheit und Wohlfahrt ihrer Patienten und damit ihres Volkes se- hen, die jegliche Art der Zerstörung menschlichen Lebens ablehnen, es sei denn, um menschliches Leben zu retten, da die Ärzte nun alle noch so fa- denscheinigen Abtrei- bungsbegehren durch ei- ne psychosomatische Dia- gnose legalisieren sollen?
„Niemals aber werde ich einer Frau zur Abtreibung verhelfen ... Verachtung soll mich treffen, wenn ich treulos werde." (Hippokra- tes)
Dr. med. E. Basler Eisenlohrstraße 28 7800 Freiburg i. Br.
Kürette und Raketen
Poettgen hat recht: Die Progressiven können kei- ne Hoffnung vermitteln, der Materialismus verstellt ihnen die Sicht. So kann man sich dezimieren, ohne daß es dazu eines Krieges bedarf. Das Kind stirbt heute, Kürette und Salz- säure sind seine Raketen, der Krieg kommt angeb- lich seit 30 Jahren. Da wer- den Jugendliche, die für ihr Handeln noch nicht die Verantwortung überneh- men können, zum Ge- schlechtsverkehr ermun- tert. Wird dann die Pille vergessen, so ist die sozia- le Indikation vorprogram- miert. Nicht abgeschlosse- ne Berufsausbildung ist in diesem Alter die Regel und
3632 (12) Heft 49 vom 5. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A