• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "„Auf dem Wege zu einer ärztlichen Indikation”: Süßer Honig" (05.12.1984)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "„Auf dem Wege zu einer ärztlichen Indikation”: Süßer Honig" (05.12.1984)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Slimmy Diätberater, erhältlich in Sanitätshäusern und Apotheken, Preis ca. DM 195,—.

Wer ganz genau eine (Re- duktions-)Diät halten möchte oder muß, der kann das nun mit einem Taschencomputer tun: „Slimmy" rechnet alles aus.

Sein Speicher enthält die Ka- lorien- und Joule-Werte einer großen Anzahl von Speisen.

Dies kommt jedem, dem sei- ne „schlanke Linie" ein ech-

tes Anliegen ist, zugute: Man gibt zum Beispiel sein Tages- Kalorien-Limit ein und da- nach jedesmal, wenn man etwas essen will, Art und Menge des gewünschten Nahrungsmittels.

Der Computer nennt den Ka- lorien-Wert sofort, und so kann man gegebenenfalls auch noch rechtzeitig Ver-

Diät-Taschencomputer

zicht üben, die Angaben lö- schen, etwas weniger „Ge- haltvolles" wählen und bei

„Slimmy" abfragen. Ist das Limit erreicht, dann pfeift der Computer bei jeder neuen Eingabe.

Es geht auch anders herum:

Wenn man am Abend noch eine Suppe essen will und nicht weiß, wieviel noch er- laubt ist, dann antwortet der Computer auf entsprechen- de Eingabe mit der noch möglichen Menge.

Unabhängig von dieser tägli- chen Buchführung kann man den Computer fragen, wie

lange man schwimmen müß- te, um 25 Gramm Nüsse wie- der abzuarbeiten - es sind übrigens 25 Minuten.

Zusätzlich enthält das Gerät noch eine Uhr mit Küchen- timer und einen Rechner für die Grundrechenarten.

Das Ganze wirkt ein wenig wie eine Spielerei - ist aber eine wohldurchdachte Kon- zeption zur Patientenfüh- rung: umso wirkungsvoller, als dabei eben „Spielerei im Spiel" ist!

Außerdem gibt es noch einen größeren Rechner - „Slim- my III" -, der zur Beratung bei Diätproblemen und für die Planung verschiedener Diätformen in Klinik und Pra- xis eingesetzt wird.

(Hersteller: Schwarzhaupt Medizintechnik, Overbeck- straße 2 - 4, 5000 Köln 30)

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ANZEIGE

Teuflisch

... Poettgen hat sich viel Verdienst erworben durch die Diskussion der Ge- samtproblematik. Die mei- sten dieser Gedanken kann ich nachempfinden und vielen auch zustim- men. Aber gegen seinen Vorschlag, statt der Diffe- renzierung in Zukunft ins- gesamt den Begriff einer

„ärztlichen Indikation" an- zustreben, muß ich doch

Bedenken anmelden. Er führt ja wirklich drastisch vor Augen, wie sich die Einstellung des Arztes oder vieler Ärzte zum Schwangerschaftsabbruch gewandelt hat. Definieren wir doch einmal: Bei der medizinischen Indikation wäre der Abbruch in medi- zinischen Gegebenheiten begründet, bei der sozia- len Indikation in den sozia- len Verhältnissen, bei der Notlagenindikation in ei- ner Notlage. Welchen der

beiden letzten Begriffe man benutzt oder bevor- zugt, das scheint mir keine weltanschauliche Frage zu sein, es kommt doch auf das gleiche heraus. Aber folgerichtig wäre bei einer ärztlichen Indikation die Begründung im Arzt zu su- chen. Eine teuflische Ab- leitung, nicht wahr? Das kann Poettgen doch nicht gemeint haben und schon gar nicht wollen!

Dr. med. Hans Hornig Stuttgarter Straße 4 7012 Fellbach

Süßer Honig

. . . Mit einer erstaun- lichen Leichtfüßigkeit legt der Autor alles beiseite, was jahrelange Diskussio-

nen zum § 218 hervorge- bracht haben. Sein väter- licher Rat lautet, man solle das alles nicht so eng' se- hen, es gehe ja letztlich nur um das seelische Wohl der Klientinnen und eine Abtreibung stelle in jedem Falle die kausale Therapie dar ... Als ob nicht jedem halbwegs aufgeschlosse- nen Arzt klar ist, in welcher Bedrängnis schwangere Frauen sein können und welche Problematik das nach sich ziehen kann.

Die entscheidende Frage ist, ob der - wie auch im- mer geartete - Ausnahme- zuStand eine Rechtferti- gung für die Tötung unge- borenen Lebens darstellt.

Insofern befindet sich Herr Poettgen mit seinen The- sen noch weit im Vorfeld von 1976.

„Auf dem Wege zu einer ärztlichen Indikation”

Zu dem Artikel von Dr. med. Herwig Poettgen, in Heft 24/1984, Seite 1918 ff.:

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 49 vom 5. Dezember 1984 (11) 3631

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Indikation zur Interruptio

In einem weiteren Punkt mangelt es dem Autor an Sachkenntnis. Weite Krei- se der Reformgegner des

§ 218, insbesondere die Kirchen, stellen sich nicht alleine gegen die Notla- genindikation, sondern in gleicher Weise gegen eine kriminologisch-„ethische"

und kindlich-„eugenische"

Indikation. Die Notlagenin- dikation stellt nur die im Augenblick rechtlich am anfechtbarsten dar, so daß hierüber Verfahren ange- strengt wurden. Das We- sentliche der christlichen Haltung ist die generelle Nichtverfügbarkeit jedwe- den menschlichen Lebens.

Als einzige Ausnahme der

„Güterabwägung" läßt der christliche Glaube die un- mittelbare Bedrohung des Lebens der Mutter zu. Un- verständlich ist die Vorstel- lung von Herrn Poettgen, daß nur wenige Erfahrung mit Schwangerschaftskon- fliktberatung haben. Jeder praktisch tätige Arzt weiß selber besser, was Schwangere bewegt, weiß aber auch, wie fadenschei- nig, ja heuchlerisch und bequem der Wunsch nach Abtreibung oft ist. Die Tat- sache, daß es in Deutsch- land über 70 Prozent Not- lagenindikationen gibt, wirft ein ganz anderes fragwürdiges Licht auf den Begriff Notlage, als uns der Autor ausgebreitet hat.

Wahrscheinlich wird bald als Notlage akzeptiert wer- den, wenn sich mein Hund durch ein weiteres Kind in seiner persönlichen Frei- heit eingeengt fühlt.

Diesen süßen Honig, den Herr Poettgen uns hier ums Maul schmiert, kann ich nur als Hintertüre inter- pretieren, durch die zum zweiten Schlag ausgeholt werden soll. Nach dem Teilsieg der '76er-Reform wird nun das Bewußtsein mit wohlklingenden Argu- menten für die völlige Le- galisierung der Abtreibung vorbereitet, die allein der

„Verantwortung" des Arz- tes liegt. Aus dem Halbgott

in Weiß wird endlich ein Gott. Nein — auf solche Er- folge können wir verzich- ten. Ein Fortschritt, der darin besteht, ein Indivi- duum zugunsten eines an- deren, stärkeren, legal bei- seitezuschaffen, kann nie zutiefst menschlich, hu- man und befreiend sein.

Hier gilt nur das Gesetz des Stärkeren, das Unge- borene hat keinen An- walt ... In einer Zeit, in der immer mehr Ärzte sich ihrer gesellschaftlichen und politischen präventi- ven Verantwortung bewußt werden, wo Ärzte ihre Stimme gegen die Bedro- hung des Lebens durch ein unermeßliches Vernich- tungspotential erheben, scheint sich niemand zu finden, der die Kurzsichtig- keit der hunderttausendfa- chen Tötung durchschaut.

Es ist bedauernswert, daß sich gerade die Ärzte zu Erfüllungsgehilfen eines von jeglichen Wertnormen deprivierten und von modi- scher Willkür geprägten Zeitgeistes machen (und daran verdienen). Die Rol- le derer, die kritisch gesell- schaftliche Entwicklungen betrachten und voraus- schauend erkennen, schei- nen sie damit endgültig verloren zu haben.

Dr. med.

Hermann Schöberl Feursstraße 26 8037 Olching

Affront

.. Darum ist jeder Schwangerschaftsab- bruch, der nicht aus streng medizinischer Indikation, also bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren durchge- führt wird — da Unrecht —, abzulehnen, auch wenn ein windiges Gesetz die jährliche 100 000fache Tö- tung Unschuldiger straffrei läßt und die Kosten für die- ses grundgesetzwidrige Gemetzel den Mitgliedern

der sozialen Krankenkas- sen aufgebürdet werden.

Hängt man der Abtreibung wegen einer Notlage — was immer das sei (Wunsch des Erzeugers, enge Woh- nung, Ehezerrüttung usw.

usw.) — auch noch ein psy- chosomatisches Mäntel- chen um — darum handelt es sich doch in dem Artikel von Poettgen —, dann schwindet das Unrechtbe- wußtsein bei Abtreibung völlig, und alle abtrei- bungswilligen Schwange- ren und Mediziner können sich froh die Hände reiben;

die einen, weil das unge- wollte Kind ganz allein dar- an schuld ist, abgetrieben zu werden, es hat ja die Mutter psychosomatisch krank gemacht; die ande- ren, weil sie sich wiederum an der bestellten Tötung Unschuldiger bereichern können, die ja nur die Frauen krank gemacht hät- ten.

Und doch ein ganz großer Vorteil: Der Schwarze Pe- ter ist wieder einmal bei den Ärzten, die alle über- haupt möglichen Indikatio- nen unter die eine psycho- somatische subsumieren und sich selbst zu Herren über Leben und Tod ma- chen. Dies ist auch der Vorteil für die Juristen, die nun ohne Skrupel die Ko- sten für die massenhafte Tötung gesunder, mensch- licher (?) Wesen — da ja Fö- ten vor Beginn der Eröff- nungswehen lt. BGH keine Menschen sind! — der All- gemeinheit aufbürden können, befreit man ja doch die Schwangeren von einer psychosomatischen Krankheit. Schwanger- schaft — psychosomatische Krankheit! Welche Perver- sion der Schwangerschaft!

Welche Perversion des ärztlichen Handelns! Weiß dieser Frauenarzt nicht, daß diese „Heilung" der Schwangeren und die Be- reicherung der Abtreiber durch den Tod gesunder und unschuldiger Men- schen erkauft wird? Weiß dieser Psychotherapeut

nicht, welche psychosoma- tischen Störungen viele Frauen nach erfolgter Ab- treibung erleiden, jahre- lang, lebenslang: Schuld- gefühle, Depressionen?!

Ist dieser Artikel nicht ein unglaublicher Affront ge- gen alle Ärzte, die ihre höchste Aufgabe in der Be- wahrung des mensch- lichen Lebens, im Dienst an der Gesundheit und Wohlfahrt ihrer Patienten und damit ihres Volkes se- hen, die jegliche Art der Zerstörung menschlichen Lebens ablehnen, es sei denn, um menschliches Leben zu retten, da die Ärzte nun alle noch so fa- denscheinigen Abtrei- bungsbegehren durch ei- ne psychosomatische Dia- gnose legalisieren sollen?

„Niemals aber werde ich einer Frau zur Abtreibung verhelfen ... Verachtung soll mich treffen, wenn ich treulos werde." (Hippokra- tes)

Dr. med. E. Basler Eisenlohrstraße 28 7800 Freiburg i. Br.

Kürette und Raketen

Poettgen hat recht: Die Progressiven können kei- ne Hoffnung vermitteln, der Materialismus verstellt ihnen die Sicht. So kann man sich dezimieren, ohne daß es dazu eines Krieges bedarf. Das Kind stirbt heute, Kürette und Salz- säure sind seine Raketen, der Krieg kommt angeb- lich seit 30 Jahren. Da wer- den Jugendliche, die für ihr Handeln noch nicht die Verantwortung überneh- men können, zum Ge- schlechtsverkehr ermun- tert. Wird dann die Pille vergessen, so ist die sozia- le Indikation vorprogram- miert. Nicht abgeschlosse- ne Berufsausbildung ist in diesem Alter die Regel und

3632 (12) Heft 49 vom 5. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Meistens handelt es sich um Fälle, in denen der Patient sich aus bestimmten Gründen daran erinnert, an dem fraglichen Tage den Arzt gar nicht gesehen oder die

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieser Kollege Erfahrung mit Schwangerschaftskon- fliktberatungen hat, denn einen Arzt mit dieser Ein- stellung wird eine Frau in

hat sicherlich recht, daß sich der Blick nicht nur auf die ungewollt schwangere Frau in ihrer speziellen Notlage verengen darf, wenn man das ganze so- ziale und emotionale Um-

Eine medizinische Indikation setzt voraus, daß der Schwangerschaftsabbruch ein geeignetes .und ange- messenes Mittel ist, von der Schwangeren eine Ge- fahr für das Leben oder die

Ist dieser Artikel nicht ein unglaublicher Affront ge- gen alle Ärzte, die ihre höchste Aufgabe in der Be- wahrung des mensch- lichen Lebens, im Dienst an der Gesundheit und

Schul- wanderung: SW Studienfahrt Inland: STI Studienfahrt Ausland: STA Schullandheim- aufenthalt: SHA Betriebs- besichtigung: BB Schüleraus- tauschfahrt: SAF als Aufsichts-..

1) Der jetzt gültige, nicht verfas- sungskonforme § 218a/II Ziff. 3 StGB wurde von einer Zufallsmehr- heit im Bundestag geschaffen. Eine andere Zufallsmehrheit könnte ihn

Daß auch diese diffizile Regelung (noch) Pro- bleme enthält — die übrigens nun schon wieder aus einem gesetzge- berischen" Übermaß herrühren kön- nen —, ist