DEUTSCHES
~ZTEBLATT Embryotransfertionsverfahren würden bei Ver- kennung der humanmedizini- schen Grenzen auch für den um Hilfe gebetenen Arzt "machbar"
werden. So würde zum Beispiel unter Ausnutzung der chemi- schen und mechanischen Diffe- renzen zwischen X- und Y-Sper- mien das "Geschlecht nach Wunsch" realisierbar. Den Veteri- nären gelang es in erstaunlichen, technisch äußerst komplizierten - man möchte fast sagen: elegan- ten - Experimenten, in der "Gen- chirurgie" durch Teilung einerbe- fruchteten Eizelle künstlich einei"
ige Zwillinge zu produzieren; aus Eins mach Zwei!
Sicherlich eine wissenschaftlich- biologisch hochinteressante The- matik; die Gefahr der Nachah- mung erfüllte dann aber schon fast die gespensterhafte Vorstel- lung von Aldous Huxley: "Schöne neue Weit"! Welche Unzahl bisher kaum übersehbarer, aber zu er- wartender und nicht mehr zu ver- antwortender Risiken beinhalten diese aufgezeigten Kunstgriffe zur Kinderwunsch-Erfüllung! Me- dizinische, zivil- und strafrecht- liche und moralisch-ethische Kon- sequenzen werden unvermeidbar sein. Hierfür nur einige wenige Beispiele:
..,.. Ist die durch Chemie oder Ul- trazentrifugierung zu erzielende Selektierung des X- und Y-Sper- mas ohne Schädigung für das werdende Leben zu garantieren?
Was geschieht mit den nicht ver- brauchten "übriggebliebenen", in der Petrischale erzeugten Keim- lingen? Wegwerfen oder für Ex- perimente verwenden?
..,.. Bestehen wirklich keine Gefah- ren für den Embryo, durch Einfrie- ren, Aufbewahren in der Tiefkühl- truhe über mehr oder weniger lan- ge Zeit, Wiederauftauen und Transferierungen?
..,.. Wem gehören diese so erzeug- ten Kinder? Der Spenderin der Ei- zelle, der gemieteten, den transfe- rierten Embryo austragenden Frau? Wer übernimmt das Baby,
das von einer bezahlten Ammen- mutter geboren, aber krank und mißgebildet ist? Oder gehört es dem Vater, der den Samen spen- dete? Haben auf diese Weise er- zeugte Kinder ein Recht, ihre ge- netische Herkunft zu erfahren?
..,.. Ist ein gewerbsmäßiger Handel
mit Eizellen und Embryonen zu
gestatten? Und so fort!
Die Grenzen scheinen erreicht zu ein. Die derzeitige Situation erfor- dert baldigst Orientierungs- und Entscheidungshilfen, sowohl für den Gesetzgeber, der im Augen- blick überfordert ist, als auch für den Arzt. Es sind so viele weittra- gende und folgenschwere Eingrif- fe in das natürliche Geschehen der Fortpflanzung möglich gewor- den, so daß sinnvolle, moralisch unanfechtbare und allgemein ab- gestimmte Richtlinien zu erstellen sind. Ich stimme daher Günther Mack zu, wenn er am Schluß sei- nes Artikels fordert, daß wir uns
auf "humane Menschwerdung"
besinnen, und daß wir dem "Fre-
vel" (darf dieses Wort schon ohne
Kommentar benutzt werden?) Schranken setzen.
Wie aber soll man vorgehen? - Den Weg über die vorgeschlage- ne Enquete-Kommission halte ich für zweckdienlich und erfolgver- sprechend. Den Mitgliedern eines solchen Gremiums sollten aber vor einer Beschlußfassung Stel- lungnahmen der verschiedensten Institutionen vorliegen, um die Möglichkeit zu schaffen, die Pros und Contras für diese revolutionä- re Problematik zu kennen. Zu sol- chen Aussagen müßten die Bun- desärztekammer, die Kirchen, die Ethik-Kommissionen der Universi- täts-Kliniken, die Gesellschaft zur Erforschung der Sterilität und Fer- tilität und manch andere Aus- schüsse aufgefordert werden.
Anschrift des Verfassers: Professor Dr. med.
Heinz Kirchhoff
Ernst-Curtius-Weg 11 3400 Göttingen
3818 (46) Heft 51/52 vom 21. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A
FÜR SIE GELESEN
Chloroquinresistente Malaria tropica:
Kombinationstherapie auch ineffektiv
Die wachsende Resistenz des Plasmodium falciparum gegen al- le auf dem Markt befindlichen An- timalariamittel gab Anlaß, eine Neubewertung von Chloroquin in Kombination mit Erythromycin oder Tetracyclin vorzunehmen.
Bei beiden Kombinationen hatten sich sowohl in vitro als auch in ex- perimentellen Tierversuchen und vorläufigen Klinikversuchen er- mutigende Ergebnisse gezeigt.
ln Ost-Thailand waren die Ergeb- nisse mit dieser Therapie jedoch nicht ermutigend:
..,.. Bei Patienten mit unkompli- zierter Malaria tropica, also mäßi- ger Parasitämie, wurde der Ver- such mit Chloroquin und Tetra- cyclin nach RIII-Resistenz mit kli- nischer Verschlechterung bei 2 der ersten 5 untersuchten Patien- ten abgesetzt.
..,.. 11 der 16 mit Chloroquin
+
Erythromycin behandelten Patien- ten zeigten Resistenzen zwischen Rl und Rlll.
Obwohl diese Dosierungen- nach Ansicht der Autoren- in Ost-Thai- land ineffektiv und möglicherwei- se gefährlich sind, könnten sie in Ländern, in denen die Wirkung von Chloroquin nachläßt, eine Verzögerung im Auftreten von hochgradigen Chloroquin-Resi-
stenz bewirken. dpe
Phillips, R. E. et al: Failure of Chloroquine- Erythromycin and Chloroquine-Tetracycline Combinations in Treatment of Chloroquine-re- sistant Falciparum Malaria in Eastern Thai- land, The Lancet I (1984) 300-302, Rodney E.
Phillips, Faculty of Tropical Medicine, Mahidol University, 420/6 Rahvithi Road, Bangkok 4, Thailand