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Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden

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DKG zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden

Berlin, 10. April 2022 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt anlässlich der zweiten Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss am 13. Februar noch einmal dringend davor, den Fortbestand Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in Krankenhausträgerschaft zu gefährden.

„Rund 18.000 Ärzte arbeiten heute in den mehr als 2800 MVZ bundesweit.

Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Sie erschließen zudem angestellt ärztliche Tätigkeiten für die ambulante Patientenversorgung, die auf selbstständiger Basis nicht zur Verfügung stünden“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Nach dem Gesetzentwurf sollen in MVZ frei werdende Stellen angestellter Ärzte nicht mehr automatisch nachbesetzt werden können. Das würde die ambulante ärztliche Versorgung schwächen und die Ziele des TSVG konterkarieren. Wenn die Nachbesetzung von Stellen in den MVZ von der ohnehin unzureichenden und fehlsteuernden Bedarfsplanung abhängig gemacht wird, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) faktisch über die Fortexistenz der MVZ bestimmen. Da die KVen MVZ in Krankenhausträgerschaft begrenzen wollen und grundsätzlich eine betont kritische Haltung zu ambulanten Leistungen in Krankenhäusern einnehmen, wäre die Zukunft vieler MVZ mehr als ungewiss. Absolut inakzeptabel sind auch die vorgesehenen Modalitäten. Werden von den KVen niedergelassene Praxen in überversorgten Regionen nicht zur Wiederbesetzung freigegeben, müssen an die Inhaber Entschädigungszahlungen geleistet werden. Die verweigerte Nachbesetzung in MVZ soll dagegen ohne Ausgleiche stattfinden. Dies wäre eine Enteignung auf kaltem Wege und dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20

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Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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