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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2015 Ausgegeben am 16. Januar 2015 Nummer 1

Inhalt dieser Ausgabe:

1/2015 Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Oberer Heubach -

Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern 2

2/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2013 der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH 2

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Nummer 1/2015 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 2

1/2015 Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Oberer Heubach - Unterhaltungs- arbeiten an sonstigen Gewässern

Der Wasser- und Bodenverband Oberer Heubach, Sitz Coesfeld, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern durch.

Gemäß § 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-), Neu- bekanntmachung vom 31.07.2009 und § 97 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen ( Landeswassergesetz -LWG-) vom 25.06.1995 – jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung - werden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 20 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum 01.11.2015 wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gemäß § 20 Abs. 3 der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 100 cm Abstand von der oberen Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedung Vorschrift; gemäß Abs. 4 muss der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 100 cm zur oberen Böschungskante betragen.

Coesfeld,den 06.01.2015

Wasser-und Bodenverband Oberer Heubach 48653 Coesfeld

Verbandsvorsteher gez. Karl Knapp

2/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Ge- schäftsjahr 2013 der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH

Die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH hat am 11. Septem- ber 2014 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und be- schlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 127.105,59 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2013 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, EuReWi Euregio Revision GmbH, Coesfeld, hat am 20.06.2014 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2013 können in der Zeit vom 19.01.2015 bis 26.01.2015 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 235, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im Januar 2015

Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH Thomas Backes

Geschäftsführer

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