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Archiv "Liquidation: Wer kann Zusammenhänge erklären?" (09.01.1995)

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Ärztliche Kompetenz

Berichtigung:

Beim Setzen des Leserbriefes

„Arroganz der Schulmedizin»

von Dr. med. Wolfgang Gulich in Heft 48/1994 ist durch ein technisches Versehen folgender Satz am Anfang des dritten Ab- satzes entfallen:

Wie "wissenschaftlich"

die von der Schulmedizin durchgeführten Studien sind, zeigt ein weiteres ak- tuelles Beispiel, nämlich die Diskussion über den Einsatz von Antiarrhyth- mika in den letzten Jahren.

Anhand . . LESERBRIEFE

Liquidation

Zu Honorarforlerungen unter Kol- legen:

Wer kann Zusam- menhänge erklären?

Vor 34 Jahren schlossen in Hagen/Westfalen Ärzte- und Zahnärzteschaft ein Ab- kommen über die unentgelt- liche Behandlung der Kolle- gen untereinander. Vor 17 Jahren erlebte ich erstmals in Berlin, daß mir ein Kol- lege seine Honorarforderung stellte: „50 Mark ohne oder 100 Mark mit Rechnung!"

An solche Änderung der Sit- ten gewöhnt man sich lang- sam.

Jetzt trete ich als Privat- patient auf und zahle nach Gebührenordnung mit Fak- tor 2,5 oder 3,5. Die Sprech- stundenhelferinnen behan- deln den privat zahlenden

Kollegen des Chefs ebenso flapsig wie alle anderen Besu- cher (nur die Pharmaver- treter kommen besser weg:

Geschenke?).

Der hart zahlende Private wartet genauso lange auf denselben Stühlen und ist ebenso schnell raus aus der besonders schwierigen und zeitaufwendigen Ordination wie alle.

Die Zahnärztin ißt die (von mir veranlaßte) Zahn- steinentfernung von der Hel- ferin vornehmen und liqui- diert privat die zahnärztliche Behandlung.

Kann vielleicht jemand der Damen oder Herren Kol- legen Kammer- beziehungs- weise KV/KZV-Funktionäre einem sehr alten Internisten die Zusammenhänge er- klären?

Dr. med. Walter Horstmann, Boelckestraße 105, 12101 Berlin

Anderer Vorschlag

Noch Anfang der 80er Jahre, als ich mich einer La- parotomie unterziehen muß- te, folgte dieser keine Liqui- dation des Operateurs. In jahrzehntelanger eigener Pra- xistätigkeit habe ich selbst auch von Kollegen kein Ho- norar gefordert.

Als bei mir aber in den letzten Jahren zwei stationäre Behandlungen nötig gewor- den waren, kamen prompt die Rechnungen der Herren Chefärzte, und zwar jeweils nach dem bei der GO Ä mög- lichen Höchstsatz (daß dar- über hinaus irrtümlich unbe- rechtigte Doppelberechnun- gen erfolgten, hatte sicher nur an den Sekretärinnen gele- gen).

Nun kann ich mir vorstel- len, daß diese (hohen) Ho- norarforderungen sogar einer gewissen Fürsorge entsprin- gen. Sie sollen vielleicht dem Behandelten ein Kopfzerbre- chen darüber ersparen, ob er sich dem Behandelnden mit einer Pralinenschachtel oder einer orientalischen Seiden- brücke erkenntlich zeigen soll.

Für diesen Fall habe ich einen anderen Vorschlag.

Nach der Behandlung einer Kollegin oder eines Kollegen könnte man statt einer Rech- nung ein Brieflein schicken, etwa folgenden Inhalts.

„Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, für das mir entgegengebrach- te Vertrauen danke ich Ihnen.

Wären Sie nichtärztliche(r) Selbstzahler(in), ergäbe sich

— nach der GOÄ, Multiplika-

Rehabilitation Behinderter

Schädigung — Diagnostik — Therapie — Nachsorge Wegweiser für Ärzte und weitere Fachkräfte der Rehabilitation

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Deutscher Arne-Verlag

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Sie erhalten einen vertiefenden Einblick in die aner- kannten Konzepte einer ganzheitlichen Rehabilitati- on. Das Buch informiert über Leistungen, Träger, Dienste und Einrichtungen und über die geeigneten Schritte zur Einleitung und Durchführung von Reha- bilitationsmaßnahmen.

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/VZ\

F. Beske / J. G. Brecht / A.-M. Reinkemeier 4f4s.;

Das Gesundheitswesen in Deutschland

Struktur — Leistungen — Weiterentwicklung 2. Aufl. 1995, 236 S., 52 Abb., 50 Tab., brosch., DM 68,— / öS 530,— / SFr 67,— ISBN 3-7691-0316-5 (erscheint 4. Quartal 1994)

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Tel. (02234) 7011-316 Fax (02234) 4 94 98

A-8 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 1/2, 9. Januar 1995

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

tor 1,0 — ein Honorar von XY DM. Es würde mich freuen, wenn Sie einen ähnlichen Be- trag einer karitativen Ein- richtung zukommen ließen.

Mit den besten kollegialen Grüßen . . . "

Einen solchen Betrag könnte man als Patient zwar nicht von der privaten Kran- kenversicherung erstattet be- kommen — deren Prämien müßten dann aber nicht im- mer wieder so steigen wie in den letzten Jahren. Aber steuerlich wäre dann dafür ei- ne solche Spende absetzbar, wenn man eine entsprechend anerkannte Organisation wählte, etwa die Stiftung

„Ärzte helfen Ärzten" oder

„Brot für die Welt" und „Mi- sereor".

Dr. med. W. Gattermann, Leopoldstraße 24 A, 76133 Karlsruhe

Zu dem Leserbrief „Schlicht unan- ständig" von Dr. Koyser in Heft 47/1994:

Glück gehabt

Sie haben bisher Glück gehabt, sowohl als Student als auch als junger Vater in Frankreich. Und jetzt ganz besonders, da Sie offensicht- lich bisher nur Beiträge zur privaten Krankenversiche- rung bezahlen durften und noch keine Kostenrückerstat- tung in Anspruch nehmen mußten. Die privaten Kran- kenversicherungen sind kalt kalkulierende Unternehmen, die enorme jährliche Gewin- ne erwirtschaften.

„Schlicht unanständig" er- weise und „gegen die guten Sitten" erhöht sich jedoch der Monatsbeitrag kontinu- ierlich. Diese laufende Bei- tragserhöhung bei den Ärz- ten selbst zu suchen, ist un- realistisch und von den Kas- sen nicht zu belegen, wie ich mich durch einen langen Schriftwechsel mit der Ärzte- kammer Südwürttemberg (Dr. jur. Kamps) überzeugen konnte.

Alle meine Änderungs- vorschläge wurden bei der Ärztekammer Südwürttem-

berg verworfen, sie waren der Zeit voraus. Ein Ärztegrup- penversicherungsvertrag zwi- schen P-Kasse und Ärzte- kammer ist eine Mesalliance.

Dr. med. P. Schittenhelm, Marktstraße 18, 72793 Pful- lingen

Branchenbuch

Zu Eintragungsangeboten für ein Branchenbuch erreichten uns meh- rere Briefe. Stellvertretend für an- dere hier eine Lesermeinung:

Bauernfänger- methoden

Alle Jahre wieder . . . — versuchen sogenannte Verla- ge mit mehr oder weniger se- riösen Methoden, Kunden für ihre Branchenbücher zu gewinnen. Bei diesen Büchern, die oftmals in nur sehr geringer Auflage und obendrein nur regional be- grenzt erscheinen, handelt es sich nach Angaben der Ver- lage um postunabhängige Verzeichnisse, in denen an- geblich nur bestellte Eintra- gungen geführt werden. So weit, so gut. Neben der schwierigen Frage, welchen Nutzen mir ein Eintrag in einem „postunabhängigen"

Branchenbuch bringt, wel- ches im Raum Norddeutsch- land vertrieben wird (ich ha- be eine Arztpraxis in Ber- lin!), stellt sich hier natürlich das Problem des allgemein in der Bundesrepublik gelten- den Werbeverbotes für Ärz- te.

Ein besonders dreister Anbieter solcher völlig sinn- losen und auch (zumindest für Ärzte) illegalen Einträge in ein Branchenbuch ist die

„RSV Verlagsgesellschaft mbH", welche unter der Post- fachnummer 10 21 20 in 28021 Bremen firmiert. Hier wird Jahr für Jahr dem poten- tiellen Opfer gleich eine be- reits ausgefüllte Zahlkarte samt Rechnung und sogar Auftragsnummer(!) zuge- schickt, offenbar in der Hoff- nung, der gestreßte und nicht so genau nachprüfende

„Kunde" bezahlt die Rech- nung unter dem Eindruck, ir- gendwann habe er sicher die- sen Auftrag ausgelöst . . . Ne- ben dem wirklich gepfeffer- ten Preis von 483 DM (inklu- sive MwSt.) für eine Eintra- gung von 3mal 4,2 cm (natür- lich auf „Rasterunterdruck") bestellt man die Eintragung gleich für zwei Ausgaben des Branchenbuches. Dies aller- dings erfährt man erst, wenn man aufmerksam das sehr unauffällig auf der Rückseite plazierte Kleingedruckte liest . . . Ich meine, derlei un- seriösen frechen Übertölpe- lungsversuchen muß drin- gend Einhalt geboten wer- den. Wenn dies im Rechts- staat BRD schon auf juristi- schem Wege offenbar nicht möglich ist, so sollten doch wenigstens die Bevölkerung durch die Presse vor derlei Bauernfängermethoden ge- warnt werden und die schwarzen Schafe mit Namen und Adresse genannt wer- den. Auch werde ich die Be- fürchtung nicht los, daß be- sonders wieder einmal die

„Bundesbürger-Azubis" aus den neuen Bundesländern aufs Korn genommen wer- den, weil sie ja noch so schön doof sind, in der Regel kaum oder keine Schulden (zu Zei- ten der DDR) hatten und Rechnungen, anders, als es bei den Schwestern und Brü- dern im goldenen Westen Sitte war und ist, in der Regel sofort und ohne mehrfache Mahnungen beglichen ...

Dr. Axel Eisinger, Paul-Ge- sche-Straße 7, 10315 Berlin- Friedrichsfelde

Packungsgrößen

Zu dem Varia-Beitrag ,Beihilfe:

Zu

-

zahlungspflicht" in Heft 38/1994:

Stärker zur Kasse gebeten

Um den Patienten stärker zur Kasse zu bitten, kommen interessante Methoden zur Anwendung, indem große oder N3-Packungen gestri- chen werden, so daß der Pa-

tient gezwungen ist, bei Dau- ermedikation bei entspre- chend mehr kleinen Packun- gen zuzuzahlen.

Konkretes Beispiel: Imo- dium der Firma Janssen.

Hier waren in der N3- Packung bislang 100 Tablet- ten und in der N2-Packung 50 Tabletten enthalten. Jetzt wurde. . . die 100er Packung gestrichen. Bei Reasec der gleichen Firma wurde die 10 mal 20 große Packung eben- falls gestrichen!

Die potentielle Ausrede, daß diese Medikamente nur bei akuten Krankheitsge- schehen indiziert sind, trifft nicht zu (zum Beispiel Mor- bus Crohn).

Dr. med. Ludwig Wolff, Schützenhofstraße 92, 01129 Dresden

Sterbehilfe

Zu dem Beitrag „Bundesgerichts- hof-Urteil zur Sterbehilfe: Erweite- rung des Entscheidungsspielraums"

von Gisela Klinkhammer in Heft 39/1994:

Sand in die Augen gestreut?

. . . Dieses skandalöse Ur- teil im Fall einer geplanten Sterbehilfe durch Einstellen der künstlichen Ernährung bei einer Apallikerin, das heißt bei einer nach humaner und vernünftiger Beurteilung Toten, wird durch den BGH demnach voll unterstützt.

Was also soll die fettgedruck- te Überschrift anderes, als dem auf eine humane Gesetz- gebung hoffenden Leser Sand in die Augen zu streu- en? Die hierzulande nicht zu- letzt durch den Einfluß der Kirchen betriebene Verfol- gung von Befürwortern der Sterbehilfe findet ihren Aus- druck auch im letzten Drittel dieses Artikels. Hier ver- gleicht der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Hoppe, das Verhungernlassen eines Säuglings mit vorliegendem Fall, während ein Prof. Stu- dent behauptet, die National- A-10 (10) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 1/2, 9. Januar 1995

Referenzen

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