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Archiv "VPM: Zu Totschlagsargument mißbraucht" (28.07.1995)

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

VPM

Zu dem Beitrag „Abhängigkeit vom rechten Psycho-Kult" von Kai Horst- meier in Heft 24/1995:

Wahrheitswidrig

Unter der Überschrift

„Verbindungslinien" heißt es: „Stets dabei auch der Bay- reuther Politologe Konrad Löw, wie Löwenthal Mitglied der als ultrarechts geltenden ,Konservativen Aktion' so- wie der ,Internationalen Ge- sellschaft für Menschenrech- te' (IGFM), der Kontakte zu rechtsextremen Organisatio- nen nachgesagt werden."

Dieser eine Satz enthält zwei wahrheitswidrige Tatsa- chenbehauptungen und zwei Beleidigungen:

C) Ich bin nicht stets dabei, habe bisher nur an einer Großveranstaltung für einige Stunden teilgenommen, bei- spielsweise nicht an der Großveranstaltung, die im letzten Spätsommer in Feld- kirch abgehalten wurde. Die- se Feststellung soll aber nicht als Distanzierung mißver- standen werden.

c Ich bin nicht Mitglied der Konservativen Aktion, wie der zitierte Text vermu- ten läßt.

® Der Vorsitzende der Konservativen Aktion war von Anfang an der gebürtige Tscheche Ludek Pachmann, der nach der Niederschla- gung des Prager Frühlings Opfer brutalster kommuni- stischer Verfolgungen wurde.

Für die Kommunisten stand er als „ultrarechts", für mich war und ist er ein Freiheits- held wie Havel. Man lese nur seine einschlägigen Bücher!

Ähnlich schätze ich den Ju- den Gerhard Löwenthal, der auch dann noch im ZDF-Ma- gazin die Untaten des SED- Regimes anprangerte, als an- dere ihm die Existenzberech- tigung zusprachen. Löwen- thal als „ultrarechts" abzu- stempeln verrät die Position des Autors: keine Berüh- rungsängste, was Kommuni- sten anlangt. Ihre Gegner sind tunlichst als Faschisten zu stigmatisieren.

Ich selbst bin seit Jahr- zehnten CSU-Mitglied, war zehn Jahre Ortsvorsitzender, gehöre heute noch dem Orts- vorstand an, hatte nie irgend- welche Kontakte zu Organi- sationen, die von irgendwel- chen staatlichen Stellen als rechtsextrem eingestuft wur- den oder werden.

® DIE ZEIT glaubte be- haupten zu dürfen, der IGFM werden Kontakte zur NPD nachgesagt. Das Wochenblatt mußte sich gerichtlicherseits belehren lassen, daß derlei in keiner Weise untermauerte Unterstellungen nicht mehr von der Meinungsfreiheit ge- deckt sind. Nun glaubt der Autor — alten Stasieinflüste- rungen folgend —, man könne mit einer etwas anderen Wortwahl die teuflischen Dis- kreditierungsversuche fort- setzen. Ich hoffe, daß auch er eines Besseren belehrt wird.

Abschließend: Kai Horst- meier . . . kokettiert mit dem Argument, man dürfe jetzt die Mitglieder des VPM nach einem Urteil des Bonner Landgerichts Anhänger eines

„Psychokults" nennen. Für wie einfältig hält er seine Le- ser? Auch „Soldaten sind Mörder!" ist gestattet .. .

Zu Beginn des letzten Jahrhunderts schrieb der Ju- de Heinrich Marx, der Vater von Karl Marx: „Die Sekte, an welche ich durch die Natur gekettet, ist, wie bekannt, in keinem besonderen Anse- hen . ." Für jeden guten Deutschen sind alle Sekten selbstverständlich böse. Den modernen Inquisitoren fällt die Aufgabe zu, jede mißlie- bige Organisation als Sekte abzustempeln und so unmög- lich zu machen. Die Masse weiß dann, wer als Ersatzjude der böse Feind ist.

Prof. Dr. Konrad Löw, Uni- versität Bayreuth, 95440 Bayreuth

Diffamierend

. . . Die Ärzteschaft, von jeher durch intensiven tägli- chen Umgang mit menschli- chem Leid geprägt, hat in ih- rer Masse stets gegen die psy-

chologischen Verheerungen der 68er beraten und behan- delt.

Nun wird es in ihrem zen- tralen Informationsorgan in einem reißerischen Artikel unternommen, die derzeit kräftigste Bewegung gegen den Zeitungeist als „Sekte", ihr Anliegen als „Psychokult"

zu diffamieren. Psychologi- sche Menschenkenntnis ist in der Tat ein Anliegen, dem größere Verbreitung zu wün- schen ist, und das erneutem

„Ismus"-Unheil (Kommunis- mus, Sozialismus, Faschis- mus, Revanchismus) entge- genwirken könnte, weil zur entscheidenden Richtschnur wird, was dem Menschen an- gemessen ist, und nicht, was intellektuelle Querdenker und Umfunktionierer oder Unheilspuristen aller Cou- leur für im Großexperiment züchtungswert halten...

Es ist verdienstvoll, daß die Organisation für Familie und Gesellschaft den psycho- logischen Ursachen unserer für unsere Identität existenz- bedrohenden Kinderarmut und der Verein für konserva- tive Kultur und Bildung der katastrophalen Verödung gei- stigen Lebens bis hin zu Lite- ratur, Theater und Film in Deutschland nachgeht, alles weitgehende Tabuthemen unserer Medien...

Dr. med. D. Hahn, Alter Markt 2, 33602 Bielefeld

Konzertierter Rufmord

. . . Der hier attackierte VPM hat sich verbitterte Feinde gemacht, indem er sich den Drogenliberalisie- rungstendenzen, dem Lei- stungsabbau in Schule und Universität sowie dem Gesin- nungsterror „herrschender"

Meinungen — zum Teil erfolg- reich — entgegengestellt hat:

Auf seine Initiative hin wird zur Zeit im Schweizer Parla- ment eine von 140 000 Schweizern unterzeichnete Volkspetition für eine mög- lichst drogenfreie Gesell- schaft diskutiert. (Das ist übrigens genau die Linie der deutschen Ärzteschaft, der

WHO und der deutschen Re- gierung.) Der VPM hält seit Jahren internationale Dro- gentagungen ab mit Teilneh- mern der WHO, der psychia- trisch-toxikologischen Wis- senschaft und der Drogende- zernate vieler europäischer Länder. Das und ähnliche zeitgeistwidrige Aktivitäten bringen dem VPM ständig neue Feinde ein, die sich in ih- rer Argumentationsnot leider nicht auf die Sachfragen be- schränken, sondern versu- chen, diese unbequeme Ge- genstimme durch organisier- ten Rufmord auszuschal- ten . . .

Dr. med. M. G. Koch, PL 9741, S-546 94 Karlsborg, Schweden

Zu Totschlags-

argument mißbraucht ...

(Mit) dubiösen Anga- ben und vielen weiteren un- belegten Äußerungen wird der Popanz einer Psycho-Sek- te aufgebaut, die angeblich ihre Jünger unterdrückt und Andersdenkende in schlimm- ster Weise verfolgt. Über- haupt, der fortwährende Ge- brauch des Begriffs „Sekte":

er wird in diesem Artikel zu einem Totschlagsargument mißbraucht, um eine Gruppe von Menschen, die offenbar nicht den geistigen Vorstel- lungen des Autors anhängen, zu diffamieren und auszu- schalten. Der nordrhein- westfälische „Sekten-Exper- te" Hemminger soll schon von einem möglichen Gefähr- dungspotential gesprochen haben, das angeblich vom

„Verein zur Förderung der psychologischen Menschen- kenntnis" (VPM) ausginge — bis zu einem Verbot kann es dann wohl nicht mehr weit sein. Denn es handelt sich ja nicht um eine einfache Sekte, sondern um eine „rechte"

Sekte, und rechts (konserva- tiv) wird heute leider in zu- nehmendem Maße mit rechtsradikal und faschistoid gleichgesetzt.

Ich habe kürzlich als Gast an einer Veranstaltung des VPM über Drogenfragen in A-2036 (6) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 30, 28. Juli 1995

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

Hamburg teilgenommen und dabei nicht im geringsten den Eindruck gewonnen, es mit einer „Psycho-Sekte" zu tun zu haben...

Prof. Dr. med. Otfried Stru- belt, Heinrich-Mann-Ring 45, 23566 Lübeck

Ärztetag

Stimmen zu der Berichterstattung über den 98. Deutschen Ärztetag in Stuttgart in Heft 23/1995:

Zu Arzneimittel:

Demokratie oder Demagogie?

Pharmazeutische Unter- nehmen, die „Arzneimittel- müll" (elegant als „umstritte- ne Arzneimittelgruppen" ba- gatellisiert) produzieren, an- bieten, verkaufen und daran in groteskem Ausmaß verdie- nen, sollen in Zukunft auch noch von der „Solidarge- meinschaft der Versicherten"

finanziell unterstützt werden.

So lautet jedenfalls das Cre- do des Deutschen Ärzteta- ges.

Im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer wird gefordert, die „Verordnungs- möglichkeiten von Arznei- mitteln . . . mit Hilfe indu. - strie-unabhängiger Drittmit- telförderung durch die Kran- kenkassen . . . mit folgender Zielsetzung zu verbessern:

— Ausschluß obsoleter medi- kamentöser Behandlungsme- thoden — Kosteneinsparung

—Unwirksamkeitsnachweis

—neue Verfahren der Quali- tätssicherung".

Ich möchte hier nur auf die Absurdität des „Unwirk- samkeitsnachweises von Arz- neimitteln" eingehen.

Der Versuchsansatz wür- de praktisch darauf hinaus- laufen müssen, „reines" Pla- cebo im Vergleich zu der ver- mutet unwirksamen Sub- stanz, dem Pseudoplacebo (Falsum, im Gegensatz zu Verum) zu erproben. Bioma- thematisch kämen Äquiva- lenztests in Frage, wie sie bei Bioverfügbarkeitsuntersu-

chungen üblich sind. Es dürf- te aber noch viel problemati- scher als bei diesen sein, die notwendigen pharmakody- namischen oder therapeuti- schen Bereiche festzulegen, die für therapeutische Äqui- valenz stehen. Man denke nur an „Venentherapeutika",

„durchblutungsfördernde Mittel", „Cerebroprotekti- va", „Nootropika".

Aus ethischer Sicht er- weist sich die Forderung als völliger Nonsens. Die Patien- ten müssen ja ihren „written informed consent" für die Beteiligung an klinischen Prüfungen abgeben. In der Patienteninformation müßte ihnen dann klargemacht wer- den, daß sie sich an einer Prü- fung beteiligen sollen, bei der die Unwirksamkeit eines Me- dikamentes im Doppelblind- versuch gegen eine Leersub- stanz nachgewiesen werden soll, und daß sie zu 50 Prozent die Chance haben, stocha- stisch entweder der Placebo- oder der Falsumgruppe zuge- ordnet zu werden. Ich denke, daß schon der erste derartige Versuchsantrag die Hürde ei- ner seriösen Ethikkommissi- on nicht nehmen würde.

Prof. Dr. E P. Meyer, Institut für Klinische Pharmakolo- gie, Universitätsklinikum, Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg

Zu Obduktionen:

Antimedizinische Maßnahme

. . . Wenn namhafte Ex- perten aus West und Ost sich immer über den Wert der Ob- duktion einig waren und das auch öffentlich bekundeten, so fragt sich der neu hinzuge- kommene Leser schon seit 1990, wie eine solch antime- dizinische Maßnahme, wie die extreme Einschränkung von Sektionen, überhaupt wirksam werden konnte. In diesem Sinne erscheint auch die aus der Beschlußfassung zitierte Zielstellung der Ob- duktion — „sie stellt ein wich- tiges Element der Beantwor- tung epidemiologischer Fra-

gestellungen dar und ist eine wesentliche Hilfe bei der Aufklärung unklarer und nichtnatürlicher Todesfälle"

— zu eng gefaßt, da bei den ak- tuellen Sektionsquoten die einschlägigen Ergebnisse zwangsläufig minimal bleiben müssen.

Will denn niemand das qualitätskontrollierende und -fördernde Wirken „vor Ort", die aktuelle Offenlegung der Effektivität der durchgeführ- ten diagnostischen und thera- peutischen Maßnahmen vor den Augen des Behandlers, wahrnehmen, wie es bei der lebendigen Begegnung zwi- schen Kliniker und Patholo- gen am Sektionstisch ge- schieht? Dort erhält der inter- essierte Arzt weit mehr für den Alltag hilfreiche Infor- mationen als nur eine Aussa- ge zur Todesursache oder zur Epidemiologie...

Dr. med. W. Büttner, Garten- straße 6, 08280 Aue

Zu Paragraph 218:

Vom ärztlichen Gelöbnis distanziert

. . . Die Begründung zu diesem Antrag von Frau Dr. Müller-Dannecker (Ärz- tekammer Berlin) zum Schwangerschaftsabbruch ist mehr als eine Zumutung: eine Blamage. Es gab weder eine Wortmeldung noch einen Abänderungsantrag und ent- sprechend nicht einmal eine Debatte in einer solch we-

Anonym

Die Redaktion veröf- fentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften.

Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Na- men und voller Anschrift gebracht. Nur in besonde- ren Fällen können Briefe ohne Namensnennung pu- bliziert werden - aber nur dann, wenn intern be- kannt ist, wer geschrieben hat. DA

sentlichen Angelegenheit. Es entschuldigt nicht, daß der Antrag mit seiner langen Be- gründung kurz vor Ende des Ärztetages, offenbar in der Abreisehektik der Delegier- ten, behandelt und die Be- gründung offenbar nicht ein- mal zur Kenntnis genommen worden ist. Mit 91 Jastimmen und leider nur 87 Neinstim- men lag die Mehrheit für die- sen Antrag immerhin bemer- kenswert knapp. Unverant- wortlich aber war, eine solche zutiefst das Grundverständ- nis ärztlichen Ethos betref- fende Thematik so oberfläch- lich und flüchtig zu behan- deln .. .

Eine Brüskierung der ge- samten deutschen Ärzte- schaft wirft die Begründung vor! Mit mir werden sich nicht wenige Ärztinnen und Ärzte durch Antrag und Be- gründung brüskiert fühlen.

Denn verletzt wird das in der Berufsordnung für die deut- schen Ärzte festgelegte Ärzt- liche Gelöbnis! .. .

Peinlich ist der Gegensatz zu dem so positiven Beschluß des Deutschen Ärztetages zur aktiven Sterbehilfe mit seiner hervorragenden Begrün- dung. Dort heißt es, die For- derungen der Humanität, un- erträgliches Leiden notfalls auch durch den Tod zu been- den, müssen für das Selbstbe- stimmungsrecht seine Gren- zen aber dort finden, wo

„zentrale gesellschaftliche Werte, wie der Schutz menschlichen Lebens, in Mit- leidenschaft gezogen wer- den". Ist es nicht Heuchelei, wenn dann bei der Tötung von Menschen vor der Ge- burt diese „zentralen Werte"

nicht erwähnt werden?

Nach Ansicht des Bundes- verfassungsgerichtes kann ein Arzt nur dann richtig über die ärztliche Verantwortbarkeit der Durchführung des Ab- bruchs entscheiden, wenn er die Gründe der Frau, einen Schwangerschaftsabbruch zu wollen, kennt. Wie kann man dann, wenn vom Arzt nach den Gründen gefragt wird, dies als „Anforderung der Ausforschung" an den abtrei- benden Arzt kritisieren? >

A-2038 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 30, 28. Juli 1995

Referenzen

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