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Archiv "VPM: Vorläufiger Bescheid" (13.09.1996)

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Alltag, auf den der Student vorbereitet werden soll. Dar- über hinaus besteht die Ge- fahr, daß ein Rest an Struktur in der Endlosigkeit der Sym- ptomorientierung verloren- geht. Klare Strukturen er- leichtern das Lernen. Be- denklich finde ich, daß Lei- stungsnachweise in den soge- nannten kleinen Fächern überhaupt nicht mehr er- bracht werden müssen und die Fächer damit vielleicht wegfallen. Auch die immer mehr geforderte Praxisorien- tierung kritisiere ich. Im ge- genwärtigen Studium hat der Student viele Möglichkeiten, die Praxis zu finden (Famula- turen, Praktika, U-Kurse, PJ), oft fehlt es aber an Eigeninitiative der Studen- ten. Ich habe oft erlebt, wie sich mancher Praktikumslei- ter vergeblich bemühte, die restlichen Studenten zu akti-

vieren. Eine Stärkung der Praxis könnte ohne weiteres im Rahmen der jetzigen AO geschehen. Mehr Praxis darf aber keinesfalls durch einen Abbau an Theorie erreicht werden, sonst wird das Fun- dament auf Sand gebaut . . .

Jürgen Maiß, Lärchenweg 24, 91058 Erlangen

Einkommen

Zu dem Beitrag „KBV-Vorstand will einige Änderungen revidieren“ von Josef Maus in Heft 30/1996:

Finanzbehörden fragen

Der Bürokratur der KV ist es zu danken, daß nun- mehr eine „namhafte Gesell- schaft ein umfassendes Gut- achten zum HVM“ (gemeint ist: zum EBM; Red.)erstatten kann; von wem dies letztend-

lich bezahlt wird, überlasse ich Ihrer Phantasie. Dabei gä- be es andere Wege, kosten- günstig zu den zu erwarten- den Weisheiten zu gelangen.

Die Frage ist also, wer kennt am ehesten die Ein- kommenssituation der Ärzte- schaft? Richtig, der Fiskus!

Seit Jahrzehnten existie- ren bei den Betriebsprüfern der Finanzämter Tabellen über umsatzabhängige Ko- sten und die resultierenden Einkommen der verschiede- nen Facharztrichtungen. War- um sollte man sich dieses Wissen nicht aneignen?

Nach meiner Kenntnis sind diese Tabellen nicht ge- heim, eine Anfrage bei den Finanzbehörden könnte dies – wahrscheinlich kostenlos – klären.

Wolfgang J. Mehlen, Schwei- gelstraße 13, 53359 Rhein- bach

VPM

Zu der Meldung „Bundesregierung darf vor Sekten warnen“ in Heft 23/1996:

Vorläufiger Bescheid

Das Oberverwaltungsge- richt Münster hat im summa- rischen einstweiligen Verfah- ren des Vereins zur Förde- rung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM) gegen das Bundesministeri- um den Entscheid erster In- stanz rückgängig gemacht. Es handelt sich also um einen vorläufigen Entscheid. Im nun anstehenden Hauptsa- cheverfahren wird sich . . . die vollkommene Unhaltbarkeit der Vorwürfe gegen den VPM erweisen . . .

Dr. med. E. Aeschbach, Vize- präsident VPM, Schnurgasse 76, 50676 Köln

A-2279 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 37, 13. September 1996 (11)

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