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Archiv "Honorare der Vertragsärzte: Schrittweise raus aus dem Budget" (18.08.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 33–34

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18. August 2014 A 1393 HONORARE DER VERTRAGSÄRZTE

Schrittweise raus aus dem Budget

Die schrittweise Einführung fester Preise und eine Anhebung des kalkulatorischen Arztgehalts – mit diesen Kernforderungen geht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen für 2015.

A

m 20. August starten in Berlin die Verhandlungen über die Honorare der rund 150 000 nieder- gelassenen Ärztinnen und Ärzte für 2015. Die KBV gibt sich kämpfe- risch, denn nach ihren Berechnun- gen fehlen in der ambulanten Ver- sorgung gut fünf Milliarden Euro.

„Das ist nicht die Forderung, mit der wir in die Honorarverhandlun- gen gehen“, sagte der KBV-Vorsit- zende Dr. med. Andreas Gassen am 30. Juli vor der Presse in Berlin.

„Das ist eine Bestandsaufnahme.“

Das Grundproblem sei, dass die Krankenkassen nur begrenzt Geld für die Gesundheit ihrer Versicher- ten zur Verfügung stellten. Dem be- grenzten Geld stehe aber ein unbe- grenzter Leistungsanspruch der Versicherten gegenüber, ergänzte KBV-Honorardezernent Dr. rer. pol.

Ulrich Casser. Die Folge: Die Ver- tragsärzte erhielten rund zehn Pro- zent ihrer Leistungen nicht vergü- tet. Das entspreche einem Wert von rund 2,3 Milliarden Euro.

Außerdem habe der kalkulatori- sche Arztlohn, der sich am Gehalt eines Oberarztes im Krankenhaus orientiert und 2008 festgelegt wur- de, mit der tatsächlichen Entwick- lung der Tarifgehälter nicht Schritt gehalten. „Der Marburger Bund hat für die Krankenhausärzte deutliche Lohnsteigerungen herausgehandelt.

Das wurde bei den Niedergelasse- nen nie angepasst“, erklärte Gassen.

Bis zum 31. August müssen die Honorarverhandlungen abgeschlos- sen sein. Bis dahin müssen sich KBV und Kassen auf eine Anpas- sung des Orientierungswerts eini- gen, nach dem sich der Preis für die einzelne ärztliche Leistung berech- net. Er liegt zurzeit bei 10,13 Cent.

Bei der Anpassung sollen Investiti- ons- und Betriebskosten sowie Wirtschaftlichkeitsreserven berück-

sichtigt werden. Nach dem Willen der KBV soll diesmal auch die An- passung des kalkulatorischen Arzt- lohns berücksichtigt werden. Er liegt zurzeit bei 105 000 Euro, müsste aber nach Ansicht der KBV bei einer Wochenarbeitszeit von 51 Stunden rund 133 000 Euro betra- gen. Für die Krankenkassen würde das Mehrausgaben von rund drei Milliarden Euro bedeuten.

Außerdem wird über die Weiter- entwicklung der morbiditätsbeding- ten Gesamtvergütung, des Budgets, verhandelt. Einfließen soll hier die Veränderung der Häufigkeit und Schwere der ambulant behandelten

Erkrankungen. Die Morbiditätsrate sei jedoch nur eine Empfehlung für die Honorarverhandlungen in den Regionen, erklärte Casser.

Ein wesentliches Ziel der KBV in den Honorarverhandlungen ist es, weitere Leistungen aus dem Budget herauszulösen. Sie will durchsetzen, dass sogenannte Ba- sisleistungen zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung vergütet wer- den. Danach würde bei Patienten mit unspezifischer Erkrankung die Kurzanamnese mit symptombezo- gener Untersuchung im persönli- chen Arzt-Patient-Kontakt künftig mit zehn Euro vergütet. 200 Millio- nen Euro müssten die Kassen dafür zusätzlich bereitstellen. Dasselbe würde auch für Untersuchungen gelten, bei denen Patienten eine Zweitmeinung einholen. Dafür müssten die Kassen zusätzlich 1,7 Milliarden Euro zuschießen.

Ein Ende des Budgets sowie fes- te und kostendeckende Preise für alle erbrachten Leistungen hatte die

KBV-Vertreterversammlung bereits 2012 gefordert. Wie Casser jetzt er- klärte, hat der Bewertungsaus- schuss zumindest damit begonnen, den Umfang des Budgets zu redu- zieren. Zwischen 2009 und 2013 seien Leistungen im Wert von fast zehn Milliarden Euro aus der mor- biditätsbedingten Gesamtvergütung herausgelöst worden, darunter das ambulante Operieren, die Dialyse- sachkosten und zuletzt die psycho- therapeutischen Leistungen.

Auf der honorarpolitischen Agenda steht auch die Weiterent- wicklung des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabs (EBM). Im Haus-

arzt-EBM sollen nach dem Willen der KBV vom 1. Januar 2015 an Zuschläge für die Vorhaltung tech- nischer Basisausstattung wie EKG- Geräte, Geräte zur Langzeit-Blut- druckmessung oder Ultraschall ein- geführt werden. Gerätekosten sol- len sich auch bei geringer Fallzahl amortisieren können. „Das wird nicht einfach werden, aber Hono- rarpolitik ist auch Strukturpolitik“, sagte KBV-Vorstand Regina Feld- mann mit Blick auf den drohenden Hausärztemangel. Außerdem sollen die Möglichkeiten für Hausärzte er- weitert werden, Leistungen an qua- lifizierte nichtärztliche Praxisassis- tentinnen zu delegieren.

Strukturelle Anpassungen soll es auch im Facharzt-EBM geben, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten sollen. Ziel ist, die Pauschalierung zurückzuführen, damit der Behand- lungsaufwand und ärztliche Schwerpunkte besser abgebildet

werden können.

Heike Korzilius

Das wird nicht einfach werden, aber Honorarpolitik ist auch Strukturpolitik.

Regina Feldmann, KBV-Vorstand

P O L I T I K

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