Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 10|
7. März 2014 A 373Der Marbur- ger Bund will weiterhin eige- ne Tarifverträge
für Ärzte aus- handeln.
Foto: dpa
RANDNOTIZ
Thomas Gerst
Es bringt Lampen zum Leuchten und Patienten in den Tiefschlaf – recht gegensätzliche Anwendungsberei- che für ein Edelgas namens Xenon, das in nur sehr geringen Mengen in der Erdatmosphäre vorkommt.
Seit einigen Jahren wird Xenon in Deutschland als Anästhetikum bei Operationen verwendet, allerdings wegen der hohen Herstellungskos- ten in sehr beschränktem Umfang.
Russische Privatpatienten wünsch- ten besonders häufig eine Behand-
lung unter Einsatz dieses Narkose- mittels, berichtet „Die Welt“.
Vielleicht erhoffen sie sich vom Xenon mehr als nur einen schmerz- freien Tiefschlaf, ließe sich nun spe- kulieren, denn in ihrer Heimat könn- ten sie bereits etwas von den leis- tungsfördernden Wirkungen des Edelgases mitbekommen haben.
Russische Sportler atmen bereits seit längerem gelegentlich tief durch und ersetzen im Training die Hälfte des Luftsauerstoffs durch Xenon.
Damit wird im Körper die Produktion des Hormons Erythropoetin ange- regt, was für mehr rote Blutkörper- chen und damit für ein höheres Leistungsvermögen sorgt. Für unter- wegs soll es inzwischen auch mobile Inhalatoren geben, die man bei Be- darf noch vor den Wettkämpfen ein- setzen kann. Bleibt nur zu hoffen, dass der ein oder andere Sportler nicht noch kurz vor dem Start zu tief durchatmet und leicht sediert ins Rennen geht.
Mit Doping habe das alles nichts zu tun, sagen russische Sportfunk- tionäre. Denn das Edelgas hinterlas- se keine biochemisch nachweisba- ren Spuren und schade dem menschlichen Organismus nicht.
Das sehen Dopingexperten anders und warnen vor den nicht vorher- sehbaren Folgen des Xenon-Ge- brauchs.
Einmal tief durchatmen
Das Angebot der „Unabhängigen Pa- tientenberatung Deutschland“ (UPD) soll ausgebaut werden. Das ver- langt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag, den sie Ende Februar im Deutschen Bundestag eingebracht hat. Weil die Nachfrage nach den Beratungsleistungen der UPD kon- tinuierlich gestiegen sei, sinke ihre Erreichbarkeit über das gebühren- freie Beratungstelefon und in den regionalen Beratungsstellen, heißt es im Antrag.
Deshalb fordern die Grünen, die 21 Beratungsstellen auf 31 aufzu- stocken und die bisher freiwillige finanzielle Unterstützung durch die private Krankenversicherung zur Regel zu machen. Außerdem ver- langen sie, das Ausschreibungsver- fahren und die Kontrolle über die Mittelvergabe auf eine unabhängige Institution zu übertragen.
PATIENTENBERATUNG
Grüne fordern Ausbau des Angebots
Die UPD berät seit dem Jahr 2006 zu gesundheitlichen und ge- sundheitsrechtlichen Fragen, seit 2011 in der Regelversorgung. Die Krankenkassen finanzieren dieses Angebot mit etwa fünf Millionen Euro jährlich, der Verband der pri- vaten Krankenversicherung mit knapp 370 000 Euro. Rat erteilen Mitarbeiter in den Regionalstellen, telefonisch, per Brief, Fax und übers Internet (siehe DÄ, Heft 6/2014).
Durch mehr Beratungsstellen und eine bessere Finanzierung kön- ne man der steigenden Nachfrage gerecht werden, argumentieren die Grünen. Da die Krankenkassen in Interessenkonflikte kommen könn- ten, weil sie einerseits die UPD fi- nanzierten und diese andererseits Ratsuchende in Konflikten mit den Kassen unterstütze, befürwortet die Oppositionspartei ein anderes Aus- schreibungsverfahren. Rie
Mehr als 40 000 Unterzeichner hat die Online-Petition des Marburger Bundes (MB) gegen ein Streikver- bot per Gesetz bislang gefunden.
Die Unterstützer machen damit
deutlich, dass sie für Gewerk- schaftsfreiheit eintreten und eine gesetzliche Regelung zur soge- nannten Tarifeinheit ablehnen, wie sie die Große Koalition ange - kündigt hat.
„Tarifautonomie und Streikrecht sind unteilbar und keine Privile- gien, die nach Gutdünken der Un- ternehmerverbände verliehen wer- TARIFAUTONOMIE
Mehr als 40 000 Unterstützer für Online-Petition
den“, heißt es in der Petition, die seit Ende November vergangenen Jahres läuft. Ziel ist es, bis zum 28. Mai mindestens 50 000 Unter- schriften zu sammeln.
Die Befürworter eines Tarifein- heitsgesetzes, allen voran die Ar- beitgeberverbände, for dern, dass nur noch ein Tarifvertrag der mit- gliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb zur Anwendung kommen soll. Die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft würde dem „Tarif- diktat“ der größeren Gewerkschaft und damit faktisch einem Streikver- bot unter worfen. Denn die bis zum Ende der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages geltende Friedens- pflicht soll sich auch auf die Mit- glieder der kleineren Gewerkschaft im Betrieb erstrecken.
„Der Verlauf der vergangenen zwölf Wochen zeigt, dass gute Chancen bestehen, deutlich mehr Unterstützer zu gewinnen, als zum Start der Petition erwartet werden konnte“, teilte der MB mit. hil