Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 45|
11. November 2011 A 2369 Ein Vorstoß für mehr Honorar für dieambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-West- falen (NRW) in Form einer Bundes- tagspetition hat bis zum Stichtag En- de Oktober mehr als 100 000 Unter- stützer gefunden. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe, Dr. med. Wolf- gang-Axel Dryden, hatte die Petition Anfang September eingereicht. Die hohe Anzahl an Unterstützern be- wirkt, dass der Petitionsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen über das Anliegen beraten wird und Dry- den dort wohl auch Rederecht erhält.
Dryden wurde unter anderem vom Vorstand der KV Nordrhein sowie vom Landesverband der Pra- xisnetze NRW unterstützt. Sie alle VERTRAGSÄRZTLICHE VERGÜTUNG
100 000 Unterstützer für Honorarpetition
argumentieren, für die ambulante medizinische Versorgung stehe in NRW deutlich weniger Geld zur Verfügung als anderswo (DÄ, Heft 39/2011). Die Gesundheitspolitiker der Koalition beabsichtigen jedoch bislang nicht, im geplanten Versor- gungsstrukturgesetz (VStG) einen Ausgleich vorzusehen, der etwa 500 Millionen Euro kosten würde.
Innerhalb des KV-Systems sind die Forderungen einzelner Länder nach mehr Honorarvolumen ebenfalls umstritten (DÄ, Heft 27/2011).
Inzwischen läuft eine weitere Pe- tition eines Arztes: Der Neurologe Gernold Petzold möchte bewirken, dass die ambulante spezialärztliche Versorgung nicht im Rahmen des VStG eingeführt wird. Rie
Nach dem Tod dreier Frühchen im Klinikum Bremen-Mitte ist die Dis- kussion um die Krankenhaushygie- ne neu entflammt. Während die Po- litik ankündigte, das Infektionsschutzgesetz erneut auf den Prüf- stand zu stellen, mahn- te die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (DKG) ausreichende Finanzmittel zur Um- setzung von Hygiene- maßnahmen in Klini- ken an.
„Die Bundesregie- rung darf sich nicht darauf zurückziehen, den verbesserten In- fektionsschutz nur ein- zufordern. Sie muss prüfen, ob die anstehenden Kürzun- gen in den Krankenhäusern nicht ausgesetzt werden können“, for - derte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Laut Koalitionsplä- nen sollen die Kliniken durch Preis- begrenzungen circa 600 Millionen Euro einsparen, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu ent- lasten. „Ohne die Chance, zumin- SÄUGLINGSTODE IN BREMEN
Erneut Diskussion um Krankenhaushygiene
dest die Inflationsrate ausgeglichen zu bekommen, wird der Kosten- und Rationalisierungsdruck in den Krankenhäusern weiter verschärft“, warnte Baum. Angesichts der To- desfälle plädierte er erneut dafür, die Kürzungen zu stoppen.
Die GKV wies die Forderungen der Krankenhäuser nach zusätzli- chen finanziellen Ressourcen um- gehend zurück. „Kaum sind Be - richte über Hygienemängel in den Medien, ruft die Deutsche Kranken- hausgesellschaft nach mehr Geld für ihre Klientel“, kritisierte Ver- bandssprecher Florian Lanz. Dabei erhielten die Kliniken in diesem Jahr mehr als 60 Milliarden Euro aus den Portemonnaies der Bei- tragszahler. „Im kommenden Jahr werden es noch einmal rund 2,5 Milliarden Euro mehr“, so Lanz.
Die Parlamentarische Staatsse- kretärin im Bundesgesundheitsmi- nisterium, Ulrike Flach (FDP), kün- digte an, das Infektionsschutzgesetz werde erneut auf den Prüfstand ge- stellt. Die Handhabung in den Bun- desländern sei unterschiedlich und es gebe „Defizite im Vollzug der Vorschriften“. hil/dapd Drei Frühge-
borene sind im Klinikum Bre- men-Mitte an einer Klebsiella-
Infektion ge- storben.
RANDNOTIZ
Reinhold Schlitt
Ihre Patienten wissen es, Sie wissen es: Weil die Krankenkassen längst nicht mehr alles zahlen dürfen, bie- ten sie wenigstens die Vermittlung von Zusatzversicherungen an. Preis- wert und gut ist das, wie sich her - umgesprochen hat. Und praktisch obendrein, wird sich ein DAK-Versi- cherter gedacht haben. Der hatte sich schon lange über den Zusatz-
beitrag geärgert und wollte diesen
„wegklagen“ – mit Hilfe der preis- werten DAK-Patientenrechtschutz- versicherung, die er dann eigens da- für abgeschlossen hätte.
Aber ach, er hätte es ahnen kön- nen: „Die Gewährung von Recht- schutz für Klagen gegen die DAK ist von der Patientenrechtschutzversi- cherung nicht erfasst“, teilte ihm dieser Tage eine Sachbearbeiterin der Versicherung auf Anfrage mit.
Wäre ja auch noch schöner. Wo kä- me die DAK hin, wenn sie ihren ei- genen Querulanten auch noch zu billigem Rechtschutz verhülfe?
Obwohl, die Sache kann man auch anders sehen. Besteht der Ver- dacht eines Behandlungsfehlers, kann (und soll) die Kasse Versicherte bei der Durchsetzung eines Scha- densersatzanspruchs unterstützen (§ 66 SGB V). Das ist aufwendig und kostet Geld. Mit der neuen Police könnten mehr Versicherte als bisher auf die Idee kommen, selbst vor Ge- richt zu ziehen. Die Kosten übernäh- me ja ihre Rechtschutzversicherung.
Im Schatten einer solchen Ausein - andersetzung könnten die Kassen- mitarbeiter seelenruhig den Ausgang des Rechtsstreits abwarten. Darüber, dass der Patient letztlich mit seinem DAK-Rechtschutzversicherungsbei- trag auch für das zahlt, was seine Kasse sonst wohl von sich aus getan hätte, sehen wir mal großzügig hin- weg – noch ganz fasziniert von dem pfiffigen Gedanken.
Hoffentlich DAK-versichert
Foto: dpa