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Archiv "Hochschulmedizin: Launischer Bär" (28.09.2007)

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A2644 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 39⏐⏐28. September 2007

B R I E F E

HOCHSCHULMEDIZIN

In der Hochschulme- dizin wird das Krite- rium der Wirtschaft- lichkeit immer wich- tiger (DÄ 25/2007:

„Wege aus der Fi- nanznot“ von Dr.

med. Birgit Hibbeler).

Launischer Bär

Man soll sich da keine Illusionen ma- chen – ein neuer Investor oder eine andere Rechtsform bedeuten zu- nächst einmal keine wundersame Geldvermehrung für ein Universitäts- klinikum. Aber darum geht es auch gar nicht, auch wenn der ökonomi- sche Aspekt immer so gern angeführt wird. Tatsächlich zielt die „Entstaat- lichung“, die in verschiedenen Bundesländern mit unterschiedlich klingenden Schlagwörtern wie

„Hochschulfreiheitsgesetz“ oder

„Hochschulerrichtungsgesetz“ belegt wird, auf etwas anderes ab. Eine neue Rechtsform, am Ende gar eine Priva- tisierung, erlaubt auf einmal ein Auf- brechen von überkommenen und ver- krusteten Strukturen auf allen Ebenen durch eine dritte, relativ schmerzun- empfindliche Partei. Zu derartigen Einschnitten hatten die bisherigen Organisationsstrukturen in Form von Klinikvorständen oft nicht die Kraft,

vielleicht auch gar nicht die Möglich- keit – und auch vielleicht nicht im- mer die Lust – angesichts des zu er- wartenden und auch realen Wider- stands des universitätsklinischen Establishments. Die Rolle der Minis- terien dabei ist sicher ambivalent. So gern man sich auch mit der Hoch- schule schmückt, so unerquicklich kann doch der Umgang mit den Insti- tutionen der Universitätsklinik sein, die zwar gern das Geld des Steuer- zahlers für höhere Zwecke nehmen, sich aber nur ungern bei der Verwen- dung der Gelder hineinreden lassen.

Insofern wird da mancher auch ganz froh sein, diesen launischen und kost- spieligen Bären loszuwerden.

Prof. Dr. med. Ulrich Hake,Am Damsberg 6, 55130 Mainz

RANDNOTIZ

Zum Tod von Klaus- jürgen Wussow alias Prof. Brinkmann (DÄ 26/2007: „Schwarz- wald-Nostalgie“ von Annette Tuffs).

Anekdote

Vor etwa 20 Jahren lief die zweite Staffel der „Schwarzwaldklinik“ im ZDF. Eine Mutter hatte nach sta- und D). Dort wurde z. B. in der Stufe

D die Zeit eines Bereitschaftsdienstes mit 80 Prozent bewertet und dieses Ergebnis mit der Überstundenvergü- tung für die Abgeltung multipliziert.

Also: 16-stündiger Bereitschafts- dienst × 80 Prozent = 12,8 Stun- den × 23,32 Euro Überstundenver- gütung = 298,50 Euro. Nach der neuen Systematik wird ein 16-stün- diger Bereitschaftsdienst mit 95 Pro- zent als Arbeitszeit bewertet und so- dann mit der Stundenvergütung für die Abgeltung bezahlt. Das ergibt: 16 Stunden Bereitschaftsdienst × 95 Prozent = 15,2 Stunden × 20,28 Euro Stundenvergütung = 308,26 Euro.

Wie aus diesem Beispiel zu ersehen ist, ist die Bezahlung eines Bereit- schaftsdienstes aufgrund der neuen Systematik, obwohl hier nur die Stundenvergütung und nicht mehr

die Überstundenvergütung angesetzt wird, im Vergleich zur alten BAT- Systematik bei der höchsten Belas- tungsstufe D trotzdem etwas höher.

Ein weiterer Vorteil liegt natürlich auch darin, dass es nunmehr nur noch in der neuen Systematik eine einzige Stufe gibt, d. h. dass die Ärzte, die nach dem BAT lediglich eine Belastungsstufe B oder C hat- ten, deutliche Zugewinne erzielen.

Letztlich ergibt sich noch ein weite- rer Vorteil dadurch, dass der Bereit- schaftsdienst zu 95 Prozent als Ar- beitszeit abzugelten ist . . . Pessimis- mus hat sich als ärztliche Grundtu- gend nicht bewährt, auch nicht in Fra- gen der Tarifpolitik. Es geht voran.

Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin,

Mitglied im Vorstand des MB LV Berlin/Brandenburg, Nibelungenstraße 5, 14476 Groß Glienicke

tionärer Behandlung ihres Sohnes in unserer Unfallklinik (damaliger Chefarzt Dr. med. Bergmann) eine Überweisung zur Nachbehandlung gewünscht. Ich erkundigte mich nach Unfallhergang, Verlauf und Be- finden, überreichte der Mutter die entsprechend ausgefüllte vertrags- ärztliche Überweisung und fragte sie, zu welchem unserer drei nieder- gelassenen Chirurgen sie denn nun gehen wolle. Abwehrend hob sie bei- de Arme und sprach: „Nein, nein, wir bleiben bei Professor Brinkmann!“

Dr. med. Jürgen Just,Bärenwinkel 38, 38444 Wolfsburg

NATIONALER ETHIKRAT

In seiner letzten Stellungnahme setzt sich der Ethikrat für eine Liberalisierung der Stammzellfor- schung ein (DÄ 30/2007: „Mehrheit für Änderung des Stammzellgesetzes“

von Gisela Klinkhammer).

Umfassender Schutz des Embryos

. . . Obwohl sich an den ethischen Argumenten gegen die embryonale Stammzellforschung seit der Ein- führung des Stammzellgesetzes nichts geändert hat, fordert die Deut- sche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit längerer Zeit eine Verschiebung des Stichtags für den Import em- bryonaler Stammzellen zu For- schungszwecken. Die vorhandenen Zelllinien seien wegen Verunreini- gung unbrauchbar. Dieser gebets- mühlenartigen Forderung der DFG ist jetzt offensichtlich nicht nur der Nationale Ethikrat erlegen, sondern bereits auch eine Reihe von Politi- kern, obwohl andere seriöse For- scher eine Lockerung des Stamm- zellgesetzes für die weitere For- schung für nicht erforderlich halten . . . Wie recht hat doch die Minderheit im Nationalen Ethikrat mit ihrem Votum, „dass das Bekennt- nis zu Menschenwürde und Lebens- schutz nur noch deklaratorischen Wert habe, wenn es jederzeit suspen- diert werden kann, sobald ihm ande- re Interessen gegenüberstehen“.

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 39⏐⏐28. September 2007 A2645

B R I E F E

Dem Versuch, dem Embryo die Schutzwürdigkeit abzusprechen, ist mit Entschiedenheit entgegenzutre- ten, denn die Würde des Menschen bleibt nur dann unangetastet, wenn auch der Schutz des Embryos ein möglichst umfassender ist. Allein mit dem Verweis auf Chancen und Hoffnungen auf Heilung bestimmter Krankheiten kann die ethisch be- denkliche embryonale Stammzellfor- schung nicht gerechtfertigt werden, denn bevor auch nur ein einziger Pa- tient – vielleicht – eines Tages be- handelt werden könnte, mussten Tau- sende von Embryonen mit Sicherheit sterben.

Dr. med. Elisabeth Leutner,Karl-Christ-Straße 1, 69118 Heidelberg

ETHIKKOMMISSIONEN

Zum Einfluss der Pharmaindustrie auf die Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien (DÄ 28–29/

2007: „Publikations- vereinbarungen:

Nichtig ist, was gegen die guten Sitten verstößt“ von Heike Korzilius).

Was verschwiegen wird

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen sollte intensi- ver mit Redaktionen von Medizin- zeitschriften zusammenarbeiten. Der Einfluss der Pharmaindustrie auf die Veröffentlichung wissenschaftlicher Studienergebnisse beginnt bereits mit einer zu oft ethisch problemati- schen Vorgeschichte, deren Folgen von Medizinzeitschriften zu beach- ten sind. Bei von Pharmafirmen fi- nanzierten klinischen Studien wer- den Mitautoren bezahlt, deren Mitar- beit zu drei Vierteln verschwiegen wird (PLoS Medicine, Bd. 4, 2007).

Dabei handelt es sich fast immer um Statistiker. Deren Einfluss auf die Datenauswertung und damit die Er- gebnisse bedarf keiner Diskussion.

Mit diesem Verschweigen werden unabhängige Studien vorgetäuscht und der Imageverlust „industriefi- nanziert“ vermieden. Diese Erkennt- nisse eines dänischen Cochrane-Zen- trums werden durch eine Ärztin er- gänzt, die es wissen muss: M. Angell

war bis vor fünf Jahren die Chefre- dakteurin des „New England Journal of Medicine“. Ihre Erfahrungen mit der Pharmaindustrie fasste sie in ei- nem Buch zusammen, das vor zwei Jahren auch in Deutschland erschien:

„Der Pharma-Bluff“. Exemplarisch sei daraus der marketingwirksame Begriff „Innovation“ angeführt. Die Innovationsrate großer US-Pharma- firmen bei deren jährlichen Arznei- mittel-Neuzulassungen beträgt nur 14 Prozent. Deren Entwicklung wur- de meist durch staatliche Forschung finanziert. Das erklärt mit die hohen Gewinne der zehn größten US-Phar- mafirmen (nach der „Fortune 500“- Liste): Sie erzielen höhere Gewinne als die übrigen 490 Unternehmen zu- sammengenommen erreichen. Damit fällt es der Pharmaindustrie leicht, mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes für Marketingmaßnahmen auszuge- ben und nur 14 Prozent in Forschung/

Entwicklung zu investieren . . . Wer

ärztlicherseits glaubt, über Publikati- onsvereinbarungen mit der Pharma- industrie in Forschungsverträgen über klinische Studien spätere Ein- schränkungen bzw. einseitige Be- richterstattung über die Darstellung der Ergebnisse gebannt zu haben, der irrt. Auch bei uns bevorzugt die Pharmaindustrie bei neuen Produk- ten signifikante Aussagen (Wahr- scheinlichkeiten) und Gruppenver- gleiche in Prozentzahlen statt infor- mativer Absolutzahlen, z. B. wie vie- le von 1 000 Patienten haben durch Medikament A einen größeren Bene- fit als durch Medikament B, bezogen auf längere Überlebenszeiten in Mo- naten angegeben – unter Berücksich- tigung von Lebensqualität. Angaben über NNT (number needed to treat) müssten bei Publikationen zur Pflicht werden . . .

Prof. Dr. med. J. Matthias Wenderlein, Universitätsfrauenklinik Ulm, Prittwitzstraße 41–43, 89075 Ulm

Referenzen

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