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Archiv "STELLENANZEIGEN: Intolerant und dumm" (26.03.1987)

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11/86

I

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

LESERBRIEFE

STELLENANZEIGEN

Ausländische Auftraggeber von Stellengesuchen im Deutschen Ärzteblatt diskriminiert?

Intolerant und dumm

. . . Ein Jahr vor Berufs- antritt als Arzt, zu Anfang des Praktischen Jahres in Köln, schien es nun angemes- sen, auch die Stellenangebote intensiver zu lesen.

Überrascht stellte ich schon vor längerem fest, daß Sie nur „ausländische Auf- traggeber" dazu auffordern, die Approbation nach § 3 bzw. Erlaubnis nach § 10 in Form einer „beglaubigten Abschrift oder Fotokopie"

vorzulegen, um „Zeitverlu- ste bei Veröffentlichungen von Stellen- und Vertretungs- gesuchen zu vermeiden". Es erscheint durchaus richtig, die Berechtigung zur Bewer- bung als Arzt vor Anzeigen- annahme zu prüfen, doch wohl dann von jedem Auf- traggeber.

Zudem gibt es sowohl Deutsche („Inländer"), die im Ausland studiert haben, als auch Nicht-Deutsche, die hier studiert haben und die, wie ich als Brite, deutsches Abitur und deutsche Exami- na haben und demnächst die deutsche Approbation erwer- ben. Ebenso sind die Kon- stellationen denkbar, daß ein Deutscher hier approbiert ist und eine andere Staatsbür- gerschaft erwirbt, bzw. daß ein „Ausländer" die deut- sche Staatsbürgerschaft, vor oder nach der Approbation, erwirbt.

Bestürzt war ich jedoch, daß ich lesen mußte, daß vie- le „inländische” Auftragge- ber Ihre Aufforderung nach Legitimation der „ausländi- schen" Kollegen (?) dahinge- hend wohl verstehen, Ihr

„Deutschtum" als Eigen- schaft hervorzuheben! Ein schlichtes „dt." ersetzt bzw.

hat Priorität vor Studienlei- stung, Promotion, Noten, Er- fahrung oder gar ob und wann die Approbation er- worben wurde. Dieses „dt."

bezieht sich daher, von den vielen Möglichkeiten, die der

Duden anbietet, meiner Auf- fassung nach auf deutsche Abstammung! Und wenn Nicht-Deutsche als „Trost"

eine deutsche Ehefrau ange- ben, so finde ich diese Praxis insgesamt weder dem ärzt- lichen Beruf noch dem Grundgesetz (Artikel 3) die- ser demokratischen Gesell- schaft würdig.

Wer auch immer ein In- teresse hat, das „Dt.-tum" in dieser Art und Weise zu be- tonen (Bewerber oder Chef- ärzte und Verwaltung), der muß sich den Vorwurf der In- toleranz und Dummheit ge- fallen lassen. Das gleiche gilt für den Glauben, daß nur ein katholischer bzw. evangeli- scher Arzt ein Guter sein kann (worüber schon Albert Schweitzer in seiner Auto- biographie klagt). Da die Re- daktion jedoch nicht für den Anzeigeninhalt verantwort- lich sein kann, wohl aber für die Aufforderung an die Auf- traggeber, fordere ich Sie höflichst auf, diese diskrimi- nierende und für eine Ärzte- kammer unwürdige Praxis zu verlassen .. .

cand. med. R. Aurora Lübecker Straße 17 5000 Köln 40

IPPNW

Zum Editorial, „Mangelhaft vorgesorgt", in Heft 50/1986:

Zum xten Male

In diesem Bericht heißt es: „Schlechterdings unbe- greiflich" nannte es anläßlich des 39. Bayerischen Ärzteta- ges der Staatsminister Neu- bauer, daß eine „ärztliche Minderheit" die Fortbildung in Katastrophenmedizin als Kriegsvorbereitung verstehe . . . dieser Minderheit erteil- ten die bayerischen Ärztede- legierten eine klare Ab- sage.. .

Viel unbegreiflicher ist es, daß man hier so wenig diffe- renziert und die Tatsachen absichtlich trotz besseren Wissens verschweigt, daß diese Minderheit — gemeint sind die 5000 eingeschriebe- A-774 (6) Dt. Ärztebl. 84, Heft 13, 26. März 1987

(2)

Zusammensetzung: 1 Kautablette enthält: Natriummonofluor- phosphat 38 mg, Calciumgluconat 1 H2O 500 mg, Calciumcitrat 4 H2O 500 mg. Anwendungsgebiete: Primäre Osteoporosen und Steroid-Osteoporose. Gegenanzeigen: Wachstumsalter, Schwangerschaft und Stillzeit. Bei schweren Nierenfunktions- störungen muß die Dosierung individuell angepaßt werden.

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Stand:

Aug.

86 nen Ärzte-Mitglieder der

IPPNW — nur gegen das trü- gerische Versprechen sind, in einem Atomkrieg könnten Ärzte nach den „Vorschrif- ten des Katastrophenschutzes und Zivilschutzes" über- haupt noch wirksam helfen.

Darum sei zum xten Male wiederholt: die IPPNW war und ist nicht gegen Katastro- phenschutzvorbereitung, so- fern die Katastrophe nicht durch einen Atomkrieg ver- ursacht wird, im Gegenteil.

So bedauert sie auch, daß in dieser Hinsicht die Bundesre- publik hinter der Schweiz herhinkt

Allerdings wird es auch diesem Land wenig mit seiner Vorsorge nützen, wenn ein Atomkrieg in seiner Nach- barschaft alle noch so subti- len Schutzvorbereitungen il- lusorisch macht. Man fragt sich, wann hört endlich die pauschale Lüge über die ver- antwortungsbewußte Min- derheit der IPPNW auf?

Dr. med. Justus Weihe, Arzt für Chirurgie und Uro- logie, Igendorfer Weg 26, 5000 Köln 30

Die Dinge beim Namen nennen

Der Staatsminister für Ar- beit- und Sozialordnung, Franz Neubauer, wirft einer ärztlichen Minderheit vor, Fortbildung in Katastrophen- medizin als Kriegsvorberei- tung mißzuverstehen. Solan- ge sich diese Katastrophen- medizin auf Schutz und Be- handlung im Falle von Kata- strophen in Friedenszeiten bezieht, wird sich wohl jeder Arzt ohne Einschränkung da- zu bekennen. Leider sieht die Realität aber anders aus: Die zur Zeit gültigen Gesetze schließen in den Begriff Ka- tastrophe ausdrücklich den Kriegsfall ein. Da ist es nur logisch, daß bei der Sichtung (Triage) von Verletzten der Nato-Standard Anwendung findet: Verletzten der Tria- gegruppe 4 (T4) wird eine ab- wartende Behandlung (ex- spectant treatment) zu- teil . . . Zu dieser Triage-

Dt. Ärztebl. 84, Heft 13

gruppe 4 gehören z. B. Ver- brannte mit bis zu 50% Über- lebenschance und Verletzte mit Wirbelfrakturen (mit oder ohne Querschnittssyn- drom). Diese Verletzten wer- den medizinisch nicht ver- sorgt und haben so kaum eine Chance zu überleben.

Die ärztliche Ethik hat hier keinen Raum mehr und wird durch fragwürdige Re- geln der Kriegsmedizin er- setzt. Aus diesem Grund leh- ne ich die derzeitige Fortbil- dung in Katastrophenmedizin ab.

Es wird höchste Zeit, die Dinge beim Namen zu nen- nen. Schon 1984 hat U. Kütz (2) auf die Notwendigkeit ei- ner klaren Begriffsdefinition hingewiesen und folgenden Vorschlag gemacht (Gekürz- te Wiedergabe):

1. Notfallmedizin• Behand- lung weniger Opfer eines Un- glücks bei intakter Infra- struktur

2. Katastrophenmedizin. Be- handlung vieler Opfer bei er- haltender, bzw. weitgehend erhaltender Infrastruktur 3. Zivilschutzmedizin: Medi- zinisches Handeln im Kriegs- fall (falls überhaupt möglich) 4. Wehr- und Kriegsmedizin:

Behandlung von Soldaten durch das militärische Sani- tätswesen

Diese Einteilung macht klar: Eine Aus- und Weiter- bildung in Notfall- und Kata- strophenmedizin wurde und wird betrieben, wenngleich Verbesserungen hier möglich sind. Eine Weiterbildung in Zivilschutzmedizin ist eine Il- lusion.

Kein Militärexperte be- streitet heute mehr, daß selbst ein konventionell be- gonnener Krieg innerhalb von Stunden bis Tagen in ei- ner nuklearen Katastrophe endet (Airland—Battle-Stra- tegie der Nato). Das Einüben einer Situation, in der es kei- ne medizinische Hilfe mehr geben kann — darüber sollten auch Politiker nachdenken.

Literatur beim Verfasser Dr. med. Jörn Frercks, Internist, Moltkestraße 6, 2380 Schleswig

, 26. März 1987 (7) A-775

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