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Ich freue mich, daß Caland (oben p

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Schlußbemerkung zum Ärseyakalpa und Puspasütra.

Von

R. Simon.

Ich freue mich, daß Caland (oben p. 348) zugesteht , daß das

Puspasütra sowohl nach dem Grämageya- als auch nach dem ühagäna

zitiert. Hieraus folgt für mich, daß dem Puspasütra beide Gänas

vorgelegen haben. Dieser natürlichen Folgerung auszuweichen und

6 lieber neue Annahmen zu alten zu fügen , nur weil sonst Caland's

Hypothesen über die Entstehung des Sämaveda ins Schwanken ge¬

raten könnten , ist eine sonst nicht übliche Methode. Auch die

übrigen von Caland angeblich widerlegten Punkte kann ich getrost

dem Urteil unbefangener Fachgenossen zur Prüfung überlassen. Die

10 Wahrheit wollen wir Alle. Die Literaturgeschichten wünschen wir

Alle vor Irrtümern zu bewahren. Beides ist nicht Reservatrecht

Caland's.

(2)

603

Anzeigen.

Historia regis Sarsa Dengel (Malak Sagad). Edidit [et] Inter¬

pr etatiis est K. Conti Rossini. Accedit Historia Gentis

Galla, curante I. Guidi. (Corpus scriptorum christianorum

orientalium. — Scriptores aethiopici. Series altera. —

2'omus III.) Parisiis: C. Poussielgue, Lipsiae: 0. Harrasso- 5

Witz. MDCCCCVn. 233 S. u. 208 S.

Nach einer Oxforder (Dillmanu Nr. 29), einer Pariser (Zoten¬

berg Nr. 143) und einer Frankfurter (Goldschmidt Nr. 16) Hand¬

schrift gibt Conti Rossini Text und französische Übersetzung der

Chronik des äthiopischen Kaisers Sarsa Dengel, mit der sich vor lo

ihm schon mancher andere beschäftigt hatte. Conti Rossini selbst

führt auf S. 3 der Übersetzung die Schriften Paez' und Saineano's

an. Ich füge hinzu, daß man auch in Pereira's 2. Bande der

Chronica de Susenyos zahlreiche Lesefrüchte aus der Oxforder Hand¬

schrift findet, und daß Halevy im 14. Bande seiner Revue Semitique is

S. 393—427 hat abdrucken lassen La guerre de Sarsa-DSnggl contre

les Falachas Texte Äthiopien Extrait des Annales de Sarsa-DSngSl,

roi d'Ethiopie (1563—1597) Manuscrit de la Bibliothfeque Nationale

n° 143. Welchem Auszuge Halevy dann im 15. Bande eine franzö¬

sische und eine hebräische Übersetzung hat folgen lassen. — Der io

1622 gestorbene Jesuit Paez hat das Werk auszugsweise ins Portu-

gisische übersetzt (bei Beccari, Rerum aethiopicarum scriptores

occidentales, Vol. III, S. 125 ff.). CR. bemerkt auf S. 78 seiner

Übersetzung mit Recht ,il faut noter que le P. Pafez ne semble

pas avoir eu une connaissance trfes approfondie de la langue ethio- 26

pienne'. So hat Paez den 3 Monate währenden Kampf des Kaisers

mit dem Rebellen Hamalmäl (16, 25; 18, 4) in 3 Stunden verkürzt.

Es ist wohl ein Irrtum, wenn CR. auf S. 2 der Übersetzung

sagt „Codex Oxoniensis ipso Malak Sagad regnante exaratus est',

und entsprechend auf S. 1 des Textbandes „Codex XXIX Bibliothecae so

Bodleianae Oxoniensis, qui, Aug. Dillmann indice, cuius sententiam

omnino probamus, inter annos 1592 et 1593 exaratus est". Dill¬

mann sagt aber in seiner Beschreibung dieser Handschrift aus guten

Gründen „Codex . . . inter annos 1592 et 1605 exaratus est".

„Sequitur, librarium suh Rege quodam Socinii praedecessore Codicem ss

exscripsisse". Vgl. auch Conzelman, Chronique de Galäwdewos,

.S9*

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