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Archiv "Konzept der KBV zur Aufhebung der Benachteiligung der vertragsärztlichen Versorgung in den neuen Bundesländern" (11.06.1999)

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Konzept der KBV zur Anpassung der vertragsärztli- chen Gesamtvergütungen in den neuen Bundesländern an das Niveau in den alten Bundesländern:

I. Ausgangslage

Die Vertragsärzte in den neuen Bundesländern ha- ben nach der Wiedervereinigung im Osten Deutschlands unter Inkaufnahme hoher persönlicher Belastungen und hoher Investitionen ein leistungsfähiges ambulantes Ver- sorgungssystem aufgebaut, das in qualitativer Hinsicht dem Versorgungsniveau in den alten Bundesländern ent- spricht und daher mit zur Festigung des hohen internatio- nalen Ansehens des deutschen Gesundheitswesens beiträgt. Heute müssen wir feststellen, daß dieser einzig- artigen Aufbauleistung Stück für Stück das finanzielle Fundament entzogen wird.

So lag noch im Jahr 1998 der Anteil der ambulan- ten ärztlichen Versorgung an den Leistungsausgaben der GKV in den neuen Bundesländern bei nur 15,1 Prozent gegenüber 17,8 Prozent in den alten Bundesländern.

Dementsprechend belaufen sich die Ausgaben je Versi- cherten für die vertragsärztliche Versorgung in Ost- deutschland auf nur 78 Prozent der entsprechenden Wer- te in Westdeutschland, während die Krankenhäuser in diesem direkten Ost-West-Vergleich im Jahr 1998 bereits auf rund 100 Prozent der Westwerte kommen und die Verwaltungskosten der Krankenkassen in Ostdeutschland sogar noch über den entsprechenden Westwerten liegen.

Inzwischen macht das Einkommen aller 17 000 Kas- senärzte in den neuen Bundesländern nur noch fünf Pro- zent der Gesamtausgaben der Ost-Krankenkassen aus, während allein die Verwaltungskosten der Krankenkas- sen bereits einen Ausgabenanteil von 5,7 Prozent ver- brauchen.

Mit dem sogenannten Solidaritätsstärkungsgesetz werden die Vertragsärzte in den neuen Bundesländern, von denen die gesamte ärztliche Versorgung der 14 Mil- lionen GKV-Versicherten in den neuen Bundesländern si- chergestellt wird, nochmals massiv getroffen. So wird das Einkommen je Kassenarzt in den neuen Bundeslän- dern durch das gesetzliche „Kassieren“ der für 1998 ver- einbarten Verträge im Jahr 1999 gegenüber dem Vorjahr um mehr als acht Prozent abnehmen. Dies gefährdet zu- sätzlich den Fortbestand des ambulanten Versorgungssy- stems in den neuen Bundesländern, da die Kompensati- onsfähigkeit der Praxen, die nach der Wiedervereinigung unter Inkaufnahme eines enormen persönlichen Investiti- onsrisikos das ostdeutsche Gesundheitssystem an den bundesdeutschen Standard herangeführt haben, zwi- schenzeitlich gänzlich erschöpft ist.

Angesichts dieser massiven Bedrohung der Lei- stungsfähigkeit der ambulanten Gesundheitsversorgung in den neuen Bundesländern fordert die deutsche Kas- senärzteschaft die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die nachfolgend aufgeführten Maßnah- men nunmehr unmittelbar einzuleiten. Für die Bestim- mung der Einzelheiten des Anpassungsprozesses kann auf ein Gutachten zurückgegriffen werden, welches die Kassenärztliche Bundesvereinigung bei einem wissen- schaftlichen Institut in Auftrag gegeben hat.

II. Notprogramm zum Erhalt eines leistungsfähigen

ambulanten Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern

1. Anhebung

der Kopfpauschalen

Die Mittel für die vertragsärztliche Versorgung in den neuen Bundesländern werden in einem Übergangs- zeitraum bis zum Jahre 2004 stufenweise an die ent- sprechenden Verhältnisse in den alten Bundesländern herangeführt. Dementsprechend ist bis zum Jahre 2004 für jede Kassenart eine Angleichung der Ausgaben je Ver- sicherten in den neuen Bundesländern an die Ausgaben in den alten Bundesländern sicherzustellen. Die Kas- senärztliche Bundesvereinigung vereinbart mit den Spit- zenverbänden der Krankenkassen das Nähere über die hierfür notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen. Dabei ist in jedem Fall zu gewähr- leisten, daß bereits im Jahre 2000 als Soforthilfe die ver- tragsärztlichen Gesamtvergütungen in den neuen Bun- desländern insgesamt um mindestens sechs Prozent an- gehoben werden.

2. Bundesweiter Risikostrukturausgleich

Die Rücknahme der Benachteiligung der ver- tragsärztlichen Versorgung in den neuen Bundesländern ist einzubetten in ein Gesamtkonzept, durch welches die Sozialmauer, die den Osten nach wie vor von den übrigen Teilen Deutschlands trennt, endgültig besei- tigt wird. Zu diesem Zweck ist der Risikostrukturaus- gleich bis zum Jahre 2005 unter Aufhebung der Versor- gungsgrenzen auf das gesamte Bundesgebiet auszu- dehnen.

Soweit die Einführung eines gesamtdeutschen Ri- sikostrukturausgleichs bis zum Jahr 2005 nicht sicherge-

stellt werden kann, ist darauf hinzuwirken, daß die An- gleichung nach Nr. 1 durch Allokationsentscheidungen in- nerhalb der einzelnen Ausgabenblöcke der GKV in den neuen Bundesländern unterstützt wird. Hierfür kann vor- gesehen werden, daß die Anteile für die vertragsärztliche und für die stationäre Versorgung an den GKV-Leistungs- ausgaben in den neuen Bundesländern die entsprechen- den Anteile in den alten Bundesländern ab dem Jahre 2003 um höchstens 0,2 Prozentpunkte über- oder unter- schreiten dürfen.

Soweit diese Instrumente nicht geeignet sein soll- ten, die beschriebenen Probleme zu lösen, sind geeigne- te neue Finanzierungsformen für die GKV-Ost zu ent- wickeln. Die Kassenärzte werden sich an der Entwicklung von Lösungsmodellen beteiligen.

3. Bundeseinheitliche Grundlohnentwicklung

Unbeschadet der Regelungen nach den Nummern 1 und 2 ist für die Veränderung der vertragsärztlichen Ge- samtvergütungen in den neuen Bundesländern ab dem Jahr 2000 mindestens die Veränderungsrate der bei- tragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Kranken- kassen je Mitglied im gesamten Bundesgebiet zugrunde zu legen. Übersteigt die jeweilige Veränderungsrate im Beitrittsgebiet die entsprechende Veränderungsrate im gesamten Bundesgebiet, so ist für das Beitrittsgebiet die höhere Veränderungsrate maßgeblich.

Grundlage der Weiterentwicklung der ver- tragsärztlichen Gesamtvergütungen im Jahr 2000 im Beitrittsgebiet sind die aufgrund der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen je Mitglied im gesamten Bundesgebiet gesteigerten Gesamtvergütungen des Jahres 1998.

Mindestens jedoch ist sicherzustellen, daß die Vergü- tungssummen gemäß Art. 14 Abs. 1 a und 1b GKV-SolG in den Ausgangsbeträgen enthalten sind. Bei der Er- mittlung der Ausgangsbeträge in den Kassenärztlichen Vereinigungen im Beitrittsgebiet sind Verzerrungen aus- zugleichen, die sich durch einen Überhang an Versicher- ten mit Hauptwohnsitz im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung und Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse mit Sitz außerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung er- geben.

4. Bundeseinheitliche GOÄ In der amtlichen Gebührenordung für Ärzte ist die Sonderregelung für die Vergütung privatärztlicher Lei- stungen im Beitrittsgebiet zum 1. Januar 2000 aufzu-

heben. N

A-1542

P O L I T I K

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

(26) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 23, 11. Juni 1999

Konzept der KBV zur Aufhebung

der Benachteiligung der vertragsärztlichen

Versorgung in den neuen Bundesländern

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