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Archiv "Hoher Zuwachs an Großgeräten in den neuen Bundesländern" (02.10.1992)

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PET 10.833.563 Meßzahl der

Großgeräte- Richtlinie

tatsächliche Einwohnerzahl pro Großgerät - Anfang 1992

Alt-Länder Gerätetyp

Neu-Länder Linksherzkatheter-Meßplätze (IHM) 500.000 274.267 1.475.185 Computer-Tomographen (CT)

Kernspin-Tomographen (MR)

170.000 750.000

85.192 326.640

191.582 1.843.981

Linearbeschleuniger (LIN) 500.000 375.731 590.074

Telecobalt-Geräte (CO) Nieren-/Gallenlithotripter (LIT)

406.259 684.225

1.639.094 867.756 500.000

2.000.000

Tabelle 1: Medizinisch-technische Großgeräte (Anfang 1992)

Quelle: Bruckenberger (Basis: Länderumfrage des Krankenhausausschusses der AGLMB)

Hoher Zuwachs an Großgeräten in den neuen Bundesländern

Geräte- Alt-Länder Neu-Länder Standort in D

typ KH Praxis Gesamt KH Praxis Gesamt KH Praxis Gesamt

LHM 222 15 237 10 0 10 232 15 247

CT 446 317 763 66 11 77 512 328 840

MR 98 101 199 7 8 105 102 207

PET 6 6 0 0 0 6 6

LIN 168 5 173 25 0 25 193 5 198

CO 145 15 160 9 0 9 154 15 169

LIT 91 4 95 17 0 17 108 4 112

SUMME 1.176 457 1.633 134 12 146 1.310 469 1.779

Tabelle 2: Meßzahl und tatsächliche Großgerätedichte (Anfang 1992) ruhe, die sie auslösten, war der Para-

graph 115 SGB V vorübergehend und zur Genugtuung manches Mit- verantwortlichen ins Abseits geraten.

Eigentlich überall in Deutsch- land, aber nicht in Bayern. Dort ver- halfen die Bayerische Krankenhaus- gesellschaft (BKG), die Kassenärztli- che Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Verbände der Kran- kenkassen der Formulierung „schlie- ßen" zu wirklich präsentem Leben, indem sie - bei nahezu protektori- scher Anwesenheit des zuständigen Fachministers - im Münchner Ärzte- haus den ersten, in aller Stille und nicht ohne Interessenopfer ausge- handelten dreiseitigen Vertrag in be- ster Vorreitermanier unterzeichne- ten.

So gut war das Werk gelungen, daß nicht nur Landrat Konrad Reg- ler für die BKG, Dr. Lothar Wittek für die KVB und Direktor Hans Sitz- mann für die Kassen dem Staatsmi- nister für Arbeit, Familie und Sozial- ordnung ungewöhnliche Artigkeiten darbrachten, sondern auch Dr. Geb- hard Glück selbst nicht mit Kompli- menten für die Vertragspartner sparte. Gemeinsam, sagte er zufrie- den, hätten die drei als erste eine Gesetzeslücke geschlossen. Die bayerische Selbstverwaltung habe ei- ne wichtige Bewährungsprobe be- standen, für die ihr Dank und Aner- kennung gebühre.

Dr. Wittek attestierte dem Mini- ster im Namen aller Vertragspart- ner, als „Geburtshelfer" die Lösung der vielfältigen Probleme erleichtert zu haben. Allerdings sei der neue Vertrag ein Kompromiß, der die In- teressen der Partner „in einzelnen Punkten gerade noch berücksich- tigt". Staatsminister Glück unter- schlug keineswegs, daß der Vertrag nicht völlig ohne Mitwirkung des Knüppels zustandegekommen sei. Er habe sehr wohl die „staatliche Er- satzvornahme" eingeleitet und den Entwurf einer Rechtsverordnung er- arbeiten lassen, diese dann aber mit den Beteiligten eingehend erörtert:

„Für mich war es selbstverständlich, der Selbstverwaltung den Weg zu ei- ner eigenverantwortlichen Regulie- rung weiterhin offen zu halten."

Übereinstimmend versicherten die Vertragsunterzeichner und der

Anfang 1992 wurden in Deutschland 1779 medizinisch-tech- nische Großgeräte betrieben, davon 1633 beziehungsweise 92 Prozent in den alten und 146 beziehungsweise acht Prozent in den neuen Bundes- ländern (Tabelle 1).

Während der Zuwachs an Groß- geräten gegenüber dem Vorjahr in den alten Bundesländern bei sieben Prozent lag, konnten die neuen Bun- desländer eine Zuwachsrate von 62 Prozent verzeichnen. Der vergleichs- weise hohe Nachholbedarf in diesen Ländern wird weiterhin mit zuneh- mender Schnelligkeit abgedeckt, da- bei erhöht sich auch die Zahl der ambulant eingesetzten Großgeräte.

Die tatsächliche Großgeräte- dichte in den alten Bundesländern

Aufsichtsminister, die vor- und nach- stationäre Behandlung im Kranken- haus bedeute keinen Einbruch in die ambulante kassenärztliche Versor- gung. Schließlich könne die vorsta- tionäre Behandlung erst nach Ein- weisung ins Krankenhaus einsetzen.

Zu diesem Zeitpunkt habe aber der Kassenarzt den Patienten bereits in

liegt vor allem bei den diagnostisch eingesetzten Großgeräten inzwi- schen deutlich unter der jeweiligen Meßzahl der „Großgeräte-Richtlini- e-Ärzte." Da sich die Zahl der im Großgeräteausschuß abzustimmen- den Großgeräte am tatsächlich zu versorgenden Bedarf und nicht an ei- nem erwünschten Bedarf zu orientie- ren hat, sollte künftig die Meßzahl der Großgeräte-Richtlinie-Ärzte dem tatsächlichen Bedarf angegli- chen werden.

Dr. jur. Ernst Bruckenberger Leitender Ministerialrat Krankenhausreferent im Niedersächsischen Sozialministerium W-3000 Hannover 1

die Verantwortung des Krankenhau- ses übergeben. Dort dürfe der Patient jedoch nicht unbesehen sogleich ins Bett gesteckt werden: „Zuvor ist zu überprüfen, ob es einer vollstationä- ren Krankenhausbehandlung über- haupt bedarf oder ob diese durch vor- stationäre Behandlung zumindest verkürzt werden kann." KG Dt. Ärztebl. 89, Heft 40, 2. Oktober 1992 (27) A1-3203

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