das Konto der KVB-Landesgeschäfts- stelle München, Nr. 0 001 325 744 (BLZ 700 906 06) .. bei der Deutschen Apotheker- und Arztebank München mit dem Vermerk "Einführungslehr- gang" zu überweisen.
KV Berlin, 20. Februar/20. März Berlin, großer Sitzungssaal Ärzte- haus, Bismarckstr. 95-96, W-1000 Ber- lin 12. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr. Schriftliche oder telefoni- sche Anmeldungen an die KV Berlin (obige Anschrift), Tel: 0 30/3 10 03-0.
Teilnahmegebühr von 20,- DM ist auf das Postgiro-Konto der KV Berlin, Nr.
53 499-104 (BLZ 100 100 10) beim Postgiroamt Berlin, mit dem Vermerk
"Einführungslehrgang" zu überweisen.
KV Thüringen, 16. Januar Weimar, Hochschule für Architek- tur, Hörsaal II, Coudraystr. 13, 0-5300 Weimar. Beginn 9.00 Uhr- Ende gegen 16.00 Uhr. Schriftliche Anmeldungen bis zum 13. 1. 1993 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Titel, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Thüringen - Landesgeschäftsstelle -, Bauhausstr. 11, 0-5300 Weimar, Tel:
0 36 43/5 59-149 (Frau Hartmann).
Die Teilnahmegebühr von 30,- DM wird am Tage des Lehrganges bar erho-
ben. D
Kassenarztsitze
Nordrhein
Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu beset- zen ausgeschrieben:
Duisburg-Rheinhausen/Hochemme- rich, Dermatologe.
Kleve, Augenarzt.
Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Ärzte, Duisburg, Lützowstraße 7, W-4100 Du- isburg, Tel: 02 03/3 78 06-0.
Waldbröl, Dermatologe.
Bewerbungen sind zu richt~,n an den Zulassungsausschuß für Arzte, Köln, Clever Straße 13-15, W-5000 Köln, Tel: 02 21/77 63-0.
~ Den Bewerbern um vorgenannte Kassenarztsitze für Dermatologie wird eine Umsatzgarantie für ein Jahr in Höhe von 100 000 DM gewährt, dem Bewerber um vorgenannten Kassen-
arztsitz für Augenheilkunde eine Um- satzgarantie für ein Jahr in Höhe von 80 000 DM.
Nähere Auskünfte hierüber bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-
Die KBV infonniert
rhein, Emanuel-Leutze-Straße 8, W-4000 Düsseldorf 11, Tel:
02 11/59 70-0, und bei jeder anderen Verwaltungsstelle der Kassenärztli- chen Vereinigung Nordrhein. D
EIWeiterung des Kreises der delegationsberechtigten Ärzte in den neuen Bundesländern
Die nachstehend zur Kenntnis gegebene Änderung des § 12 Abs. 2 des Anhangs z.um Arzt-/Ersatzkassenvertrag ist gleichlautend mit einer entspre- chenden Anderung des § 12 Abs. 2 des Anhangs zum Bundesmantelvertrag und beinhaltet eine Erweiterung des Kreises delegationsberechtigter Ärzte in den neuen Bundesländern. Sie wurde auf Vorschlag der Hauptgeschäfts- führer der Kassenärztlichen Vereinigungen in den neuen Bundesländern zur weiteren Verbesserung der d()rtigen Situation im Delegationsverfahren zusätzlich zur Verlängerung der Obergangsregelung nach§ 12 ~bs. 7 ange- regt. Die Erweit~rung des Kreises der delegationsberechtigten Arzte erfaßt nunmehr auch Arzte, die eine Kompetenz zur Indikationsstellung für Psy- chotherapie besitzen, ohne diese selbst durchzuführen. Die Qualifikations- voraussetzungen wurden in mehreren Gesprä':~en mit Sachverständigen aus den neuen Bundesländern abgestimmt. Die Anderung tritt rückwirkend zum 1. September 1992 in Kraft und wurde vorab schon den Kassenärztli- chen Vereinigungen der neuen Bundesländer mitgeteilt. D
Die Kassenärztliche Bundesvereiniglll'lg, K d. ö. R., Köln einer- seits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg, sowie der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg andererseits vereinbaren, den Anhang zwn Arzt-/Er- satzkassenvertrag vom 19. 12. 1990- Stand: 1. Oktober 1991 - betreffend die Übergangsregelungen für die Anwendung des Vertrages in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereiniglll1- gen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommem, Sachsen, Sach- sen-Anhalt Wld Thüringen sowie in dem Bereich der Kassen- ärztlichen Vereiniglll'lg Berlin, in welchem das SGB V vor dem 1. 1. 1991 nicht gegolten hat, wie folgt zu ändern.
I. § 12 Abs. 2 erhält folgende Er- gänzung:
"4. Arzte, die der Kassenärztlichen Vereinigung folgende Voraussetzun- gen nachgewiesen haben, können zur Delegation von tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhal- tenstherapie und Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen berechtigt werden:
Absolvierung des Grund- und Auf- baukurses Psychotherapie nach den Kriterien der Gesellschaft für ärztliche Psychotherapie der DDR zertifiziert
durch die Akademie für ärztliche Fort- bildung der DDR
oder
Nachweis der erfolgreich absolvier- ten Zwischenprüfung an einem (auch vorläufig) anerkannten Ausbildungsin- stitut. Eine Liste entsprechender Aus- bildungsinstitutewird von der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung zur Ver- fügung gestellt."
II. Die Änderung tritt am 1. Sep- tember 1992 in Kraft. D
A1-4392 (68) Dt. Ärztebl. 89, Heft 51/52, 21. Dezember 1992