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Archiv "PSYCHOTHERAPIE: Schlußwort" (20.03.1985)

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8132 TUTZING

BRIEFE AN DIE REDAKTION

nen Abschnitt C für „Nicht gebietsbezogene Sonder- leistungen". Es wäre dem- nach unschwer, die nach- weislich nicht allein für Psychiater bestimmten Zif- fern aus der 800er Reihe des Abschnitts G heraus- zulösen und als allgemei- ne Psychotherapieziffern (analog der Feststellung aus dem Bericht von Fa- ber) als Ziffer VII unter dem Abschnitt C aufzuführen.

Einem Mißbrauch ist doch genauso wie bei diagnosti- schen Techniken eine Kontrolle oder ein Weiter- bildungsnachweis zugrun- de zu legen (Balint-Grup- pen, Kongresse u. a.), wo- mit auch für eine regelmä- ßige Fortbildung Sorge ge- tragen wäre. Dies wäre mein Beitrag für die Dia- gnose der „Hemiplegie der Medizin von heute". Ob es genügend einsichtige Ein- flußreiche hierfür gibt?!

Dr. med.

Richard Funck Basler Straße 81 7850 Lörrach/Baden

Schlußwort

Mit Herrn Funck bin ich der Auffassung, daß Konflikte im Leben eines Menschen nicht ohne weiteres zum Aufgabenbereich der Psychiatrie gehören; sie gehören aber auch nicht ohne weiteres in den Auf- gabenbereich einer ärzt- lichen Versorgung. Ehe- konflikte, Sexualprobleme, Erziehungs- und Schul- schwierigkeiten können Beratungshilfen notwen- dig machen, sie gehören an sich nicht zum Aufga- benbereich einer ärzt- lichen Versorgung, beson- ders nicht in den Bereich der kassenärztlichen Ver- sorgung. Nur der pathoge- ne Konflikt und die psychi- schen oder somatischen Folgen eines pathogenen Konfliktes können zum Aufgabenbereich der kas- senärztlichen Versorgung gehören, die den Krank-

heitsbegriff der RVO zu be- rücksichtigen hat.

Zustimmen möchte ich Herrn Kollegen Funck auch darin, daß die ambu- lante Behandlung von pa- thogenen Konflikten nicht ohne weiteres in den Auf- gabenbereich der Psychia- trie fällt, zumal Patienten aus diesem Indikationsbe- reich vielfach andere Ge- bietsärzte oder Allgemein- ärzte aufsuchen. Anderer- seits hat eine große Zahl von Psychiatern auch psy- chotherapeutische Kom- petenzen erworben und ist daher besonders dann für psychotherapeutische In- terventionen geeignet, wenn differentialdiagno- stisch psychiatrische Er- krankungen im Beginn oder in schwer erkennba- rer Ausprägung in Erwä- gung gezogen werden müssen. Diese differential- diagnostische Leistung kann nur von einem Arzt erbracht werden, der psychiatrische Krankheits- kategorien wirklich kennt.

Die von Herrn Kollegen Funck angesprochenen Ziffern 810 und 813 gehör- ten der E-Adgo 1977 an; sie wurden in die neue Gebüh- renordnung 1978 nicht mehr aufgenommen, weil sie in andere psychiatri- sche Gebührenziffern als integraler Bestandteil sub- sumiert wurden.

Schließlich begrüße ich den konstruktiven Vor- schlag des Herrn Kollegen Funck, allgemeine Psy- chotherapie-Ziffern — unter bestimmten einschränken- den Voraussetzungen — als Ziffer VII, unter Abschnitt C der Gebührenordnung auf- zuführen. Diese Frage ge- hört in den Zuständigkeits- bereich eines Arbeitsaus- schusses, den der Bundes- ausschuß der Ärzte- und Krankenkassen gebildet hat, und dem die Vorberei- tung einer Neufassung der Psychotherapie-Richt- linien aufgetragen wurde.

Dieser Arbeitsausschuß

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

srmes

Magnesiocard

Streßabschirmung

Calcium-Antagonismus

Lipidsenkung

Magnesiocard 5 Verla-Pharm

Zusammensetzung: 1 Kapsel/1 lackierte Tablette/1 Amp. i.m. zu 5 ml enthalten:

Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 614,8 mg, Magnesium-Gehalt: 5 mval (2,5 mmol). 1 Ampulle i.v. zu 10 ml enthält: Magnesium-L-aspartat-hydro- chlorid-trihydrat 737,6 mg, Magnesium-Gehalt: 6 mval (3 mmol). 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 1229,6 mg, Magnesium-Gehalt: 10 mval (5 mmol). Verdauliche Kohlenhydrate 3,1 g.

Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel- Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangei und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magnesium-Mangelzuständen, z. B.

infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pan- kreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.

Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie.

MAGNESIOCARD® Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis.

Die Injektion von MAGNESIOCAREC' bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt.

Nebenwirkungen: Ampullen: Bradykardie, Überleitungsstörungen, periphere Ge- fäßerweiterungen.

Handelsformen und Preise: Kaps.: 25 DM 10,34, 50 DM 19,72, 100 DM 35,51.

Tabl.: 25 DM 10,09, 50 DM 19,37, 100 DM 34,70. Granulat zum Trinken: Btl.: 20 DM 13,46, 50 DM 30,02, 100 DM 50,39. Amp. i.m.: 2 DM 3,89, 5 DM 8,68. Amp.

i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.

VERLA-PHARM

796 (12) Heft 12 vom 20. März 1985 82. Jahrgang

(2)

ratiopharm

Arzneimittel

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In summa — wohl unschlagbar

j2 Umfangreich,

patienten- freundlich

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Spiro comp

ratiopharm torte

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z.B. O

148,20 P 100 Lacktabl.

Zusammensetzung: 1 tabl enth., 100 mg Spirmeacton u. 20 mg FUNISelnid. DOS'M.W.

Normaidosrs für Erw i 1-2 x tägl.

1 Tabl. Indikationen: Flüssigkeitsansammlungen in Geweben od. Körperhöhlen II. Hyperaldosteronismus u. nephrotischern Syndrom u. ‚Nenn bisherige harntreihencle Maßnahmen nicht ausreichen. Leberzirrhose m. Mzites, Lungenstauung auf grund v.

Herzschwäche, Co, pulmonale. Kontraindikationen: Schwere Nimenektionsstörungen, vorübergehende Nierentunktions- störungen b. hemdegen m. nieren- u. lebertoxischen Steilen, Coma hepaticum, Schwangerschaft, Hyperkaliämie, Hvo- natriäme Hypovolärnie, Hypotonie. Nebenwirkungen:Selten: Bei Langzeittherapie Erhöhung od. Erniedrigung ',Kalium, h.

übermaliigel Harnausscheidung MVe.V.nleg.

Hypovolämie od. Blutgednnungsstörungen. Anst &gen v.Harnstoff, Kr ea- tinin u.Harnsiame irn Blut Gesteigerte Berührungsempfindlichkeit &Brustwarzen ad. Brustschweliung, Pegelstörungen, ver- stärkte Gesichts- u. Körperbehaarung, Potenzstörungen. Hautausschläge, Blutbildveränderungen. Magen-Darrn-Unverträg- ächkeiten. Manil estation od. Verschlechterung eines Diabetes. Sehr selten: Semveränderungen, akute Bauchspeicheeä- senentzündung. Beeinträchtigung 0. aktiven Teilnahme am steenverkehr od. d. Bedienung v. Maschinen. Wechselwirte- gen mit anderen Mitteln: Blutdrucksenkende MitteLCarbenoxolon, Salizylate, kauehaltlee od, kaliumsParende Präparate, Glukokortikoide. blutzuckersenkende Mittel, blutdrucksteigerndeAmine, Lullen und aurareartige Muskelrelallantien, Cephalosporinantibiotika, einoglykosidanteolika.

rational verordnet - Problem gelöst

ratiopharm GmbH, Postfach 3380, 7900 Ulm 1/85

x‘40v

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Bewiesen — anerkannt

ja

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D DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

wird sich auch mit den Fra- gen befassen, die Herr Funck m. E. mit Recht in seiner ausführlichen Le- serzuschrift vorträgt. Es wird eine Lösung ange- strebt werden müssen, die dem umfassenden Aufga- benbereich der Ärzte ge- recht wird, dabei aller- dings zwischen Beratung und Therapie unterschei- det.

Dr. med.

Rudolf Faber Postfach 11 20 2846 Neuenkirchen

SOZIALARBEITER Zu der Bekanntgabe der Bundesärztekammer in Heft 3/1985, („Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Sozial- arbeitern") Seite 124:

Standesdenken

. Sicher hat der von den Vorständen der Bundes- ärztekammer und der Kas- senärztlichen Bundesver- einigung geforderte, gut ausgebildete Sozialarbei- ter noch andere Aufgaben zu erfüllen, als die unter Ziffern I, II und III der Auf- gabenbeschreibung auf- gelisteten.

Tätigkeiten, wie sie in den Empfehlungen der ge- nannten Organe aufge- führt sind, kommen dann zum Tragen, wenn sie ei- nem realisierten sozialen Bezug entspringen. Losge- löst davon, würde das eine Verfremdung der Sozialar- beit provozieren, weil sich der Sozialarbeiter dabei zum bloßen Ausführungs- organ, der Klient zum rei- nen Objekt der Maßnahme reduziert sähe.

„Einübung ärztlich verord- neter Therapien und gege- benenfalls Überwachung der Medikamentenein- nahme", haben mit Sozial- arbeit wenig gemein. Klar abzulehnen ist es, wenn von „Hilfen ... zu einem

angepaßten Sozialverhal- ten" die Rede ist. Nicht An- passung ist das Ziel sozia- ler Arbeit, sondern die Fä- higkeit der Adressaten, kri- tisch mit den Anforderun- gen von Personen, Institu- tionen und gesellschaft- lichen Gegebenheiten um- zugehen. Darin ist auch die Möglichkeit kritischer Be- gleitung ärztlicher Maß- nahmen eingeschlossen, wodurch wir die Realisie- rung eines partnerschaft- lichen Bezuges im Arzt-Pa- tienten-Verhältnis am ehe- sten gefördert sehen.

Die vorliegende Aufgaben- beschreibung ist nach un- serer Auffassung nicht da- zu angetan, die Zusam- menarbeit zwischen Arzt und Sozialarbeiter im Sin- ne partnerschaftlichen Handelns zu fördern. In ihr wird eher ein statisches ärztliches Standesdenken deutlich — mehrfach wird die alleinige Verantwor- tung des Arztes betont — das es anderen helfenden Professionen erschwert, das Spezifische ihres be- rufsmäßigen Handelns zu verdeutlichen und so in ei-

nen partnerschaftliche Ak- zente setzenden Behand-

lungsplan einzubringen.

Dies und nichts anderes will der „gut ausgebildete"

Sozialarbeiter in der Ko- operation mit dem Arzt verwirklichen. Wir können freilich nicht verschwei- gen, daß in vieler Hinsicht die Selbstaussage der So- zialarbeit zu wenig konkret und das Handlungsver- ständnis vieler Sozialarbei- ter leider sehr oft auf die Übertragung von Aufga- ben, anstatt auf das Ein- bringen eigener Hand- lungskompetenz ausge- richtet ist ...

Egon Bremreiner, Sozialpädagoge Cordula Eichenlaub, Sozialarbeiterin (sowie acht weitere Unterschriften) Starkenstraße 44 7800 Freiburg

82. Jahrgang Heft 12 vom 20. März 1985 (13) 797

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