28 22. Februar 2012
H INTERGRUND PferdeWoche
Raumplanung: Gesetzesänderung in Vernehmlassung
In welche Zone gehören Pferde?
Kaum eine andere Gesetz- gebung beschäftigt die ge- samte Pferdebranche seit Jahren derart stark, wie die Raumplanung. Jetzt liegt ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes vor, die Ver- nehmlassung dauert bis zum 5. März. Betroffen ist die Haltung von Pensions- und Hobbypferden in der Landwirtschaftszone. Von der vorliegenden Form würden allerdings nur die grossen bereits existieren- den Betriebe profitieren, welche die Anforderungen an ein landwirtschaftliches Gewerbe erfüllen.
Iris Bachmann
Die heutige Raumpla - n ungspolitik schränkt Pfer- dehaltung in der Landwirt- schaftszone stark ein. Sie stützt sich dabei auf den Grundsatz, dass Pferdehal- tung (mit Ausnahme der Zucht) keine landwirt- schaftliche Aktivität dar- stellt und bauliche Mass - nahmen für die Pferdehal- tung somit nicht oder nur stark eingeschränkt zuge- lassen werden können.
Oftmals ist eine Anpas- sung alter, nicht mehr tier- schutzkonformer Anlagen somit nicht bewilligungs- fähig. In Konsequenz dazu muss auf die Pferdehaltung verzichtet werden. Als noch schwieriger erweist sich der Einstieg in die ge- werbliche Pensions- oder Sportpferdehaltung. Diese Aktivitäten finden eigent- lich nur in einer Gewerbe- oder in einer Spezialzone ihren Platz.
Neue Wegleitung Auf Grund neuer Bestim- mungen der Tierschutz - gesetzgebung, erheblicher Vollzugsprobleme und Druck von Seiten der Pfer- debranche veröffentlichte das Bundesamt für Raum- entwicklung ARE im Jahr 2011 eine überarbeitete Version der Wegleitung
«Pferd und Raumpla- nung». Da der Spielraum
der Überarbeitung jedoch vom geltenden Recht vor- gegeben wurde, brachte dieses Werk für Pferdehal- tende keine Verbesserun- gen. Dass die Anliegen und Erwartungen vieler Inter- essensvertreter nicht er- füllt wurden, führte zwei- felsohne zu einem ver- stärkten Druck, endlich eine Gesetzesänderung aus - zuarbeiten, wie dies bereits im Jahr 2004 von National- rat Christophe Darbellay gefordert wurde.
Entwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes Bäuerliche Pferdehaltung:
Reitplätze möglich – Anfor- derungen jedoch hoch!
Als wichtigste Änderung wird betreffend bäuerli- cher Pferdehaltung eine Ergänzung innerhalb des heute bestehenden Arti- kels zu zonenkonformem Bauen innerhalb der Landwirtschaftszone vor- geschlagen: Neu sollen in der Landwirtschaftszone Bauten und Anlagen für Pferde (unabhängig ob Zucht-, Pensions- oder Pri- vatpferde) zonenkonform erstellt werden können – und es dürfen sogar Reit- plätze, Sattelkammern und Umkleideräume bewilligt werden. Die Voraussetzun-
gen hierfür sind allerdings, dass es sich beim Betrieb um ein bereits existieren- des landwirtschaftliches Ge - werbe handelt (Betrieb verfügt über mind. 1 SAK) und dass eine genügende Futterbasis sowie Weiden vorhanden sind. Diese An- forderungen sollen natür- lich dem Verlust von wert- vollem Kulturland entge- genwirken, erscheinen vie- len Interessensvertretern der Pferdebranche jedoch zu hoch. So könnte bei- spielsweise ein Betrieb, der bereits heute Pensions- pferde hält, die Bedingun- gen für ein landwirtschaft- liches Gewerbe jedoch nicht erfüllt, von diesen Vorteilen nicht mehr profi- tieren. Ebenso könnte ein Betrieb, der seine Milch- viehhaltung aufgibt und damit unter die Limite des landwirtschaftlichen Ge- werbes fällt, nicht mit der Haltung von Pensionspfer- den seinen Betrieb wieder aufstocken.
Hobbymässige Pferdehal- tung: Weidezäune erlaubt, ansonsten wenig Neues.
Betreffend hobbymässiger Pferdehaltung für Nicht- Bauern in der Landwirt- schaftszone enthält der Vorschlag keine bedeuten- den Änderungen. Immer-
hin dürften im Interesse einer tierfreundlichen Hal- tung Allwetterausläufe grösser als die gesetzlichen Mindestmasse dimensio- niert werden, soweit dies mit den wichtigen Anlie- gen der Raumplanung ver- einbar ist. Diese befestig- ten Flächen könnten auch für die hobbymässige Be- schäftigung (z.B. das Rei- ten) mit den Tieren genutzt werden, soweit damit kei - ne baulichen Änderungen verbunden sind. Zudem wird das Problem mit der bisher teilweise nicht bewilligbaren Einzäunung von Pferdeweiden gelöst.
Interessensvertreter der Pferdebranche würden sich vor allem bezüglich Di- mensionierung der Aus- läufe und Umfang der bau- lichen Massnahmen an bestehenden Gebäuden deutlichere Formulierun- gen wünschen. Die vor - wiegende «Kann-Formulie - rung» birgt die Gefahr, dass weiterhin nur sehr kleine Auslaufflächen und bescheidene bauliche Mass - nahmen bewilligt werden, da die kantonalen Ämter die Interessen der Raum- planung immer höher ge- wichten als die Anforde- rungen an eine tierge- rechte Pferdehaltung. Zu-
dem wird die maximale Anzahl erlaubter Pferde für die Hobbyhaltung nicht geregelt. Im erläuternden Bericht wird aber darauf verwiesen, dass auf Ver- ordnungsstufe die Ober- grenze bei vier Pferden oder sechs Ponys gezogen werden wird. Limitierend bezüglich Anzahl ist je- doch bereits die Stallkapa- zität in bestehenden Ge- bäuden. Nach Meinung der Pferdebranche sollte es in- nerhalb dieses Rahmens dem Hobbypferdehalter selber überlassen sein, zu entscheiden, wie viele Pferde er sich leisten möchte.
Entwurf in Vernehmlassung Die Vernehmlassung läuft bis zum 5. März. Stellung - nahmen (sowohl positive wie auch kritische) können von allen Interessierten eingereicht werden. Der genaue Text sowie der er- klärende Bericht dazu können heruntergeladen werden unter:
www.parlament.ch/d/do- kumentation/berichte/ver- nehmlassungen
04.472 Parlamentarische Initiative, Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone.
Landwirtschafts-, Wohn-, Freizeit- oder Industriezone – wohin mit den Pferden? Foto: Iris Bachmann