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Archiv "PSYCHOTHERAPIE: Als Ziffer VII" (20.03.1985)

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Psychotherapie in der Praxis

Aufwärtstrend

Seile 3647

Schwarzweiß-Wiedergabe des Titelbildes von Heft 49/1984

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Zu dem Artikel von Dr. med.

Franz Rudolf Faber „Ärztliche Psychotherapie in der Praxis:

Daten und Thesen", Heft 49/1984, Seite 3647 ff.:

Als Ziffer VII

... Konflikte im Leben ei- nes Menschen gehören zu- nächst einmal nicht primär zum Themenbereich Psychiatrie, es sei denn diesen liegen pathologi- sche Strukturen der Per- son zugrunde, was gottlob relativ selten ist. Dagegen führen Konflikte in sehr vielen Fällen zu psychove- getativen und psychoso- matischen Fehlsteuerun- gen und Erkrankungen im somatischen Bereich, was dann sowohl somato-dia- gnostisch wie - anschlie- ßend oder begleitend - psycho-diagnostisch vor allem doch von Internisten und Gynäkologen der frei- en Praxis neben den Allge- meinärzten und Kinderärz- ten erfaßt zu werden pflegt. Behandlung allein von Symptomen ohne gleichzeitig ambulante

Konflikt-Mitbehandlu ng und eine kleine aber ge- lernte Psychotherapie führt erwiesenermaßen zu teueren Fehlbehandlun- gen, - eben Folge dieser Halbseitenlähmung der Medizin von heute. Kon- flikte als Psychiater - zu- ständig zu erklären ist da- her unzulässig und in den Konsequenzen gefährlich.

Die Streichungen von psychiatrischen Leistun- gen aus dem Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie) sind m. E.

willkürlich! . . . Der heute gültige BMÄ 78 und die EGO sind direkte Ableitun- gen einer vorausgegange- nen E-Adgo, die in 70er Jahren durch Verhandlun- gen der Vertragsparteien entstanden sind. Neuer Aufbau und Ziffernfolge wurden übernommen und sind auch die Grundlage aller derzeitigen Gebüh-

renwerke. Noch im BMÄ 1977 waren zum Beispiel die Psychotherapieziffern in einer 700er Reihe zu fin- den. „Psychiatrie" wurde in den damaligen Kom- mentaren keineswegs als

„Themenbereich für Psychiater" bezeichnet, sondern definiert (Zitat Brück, BMÄ von 1976, S.

730): „Psychiatrie ist die Lehre von den Seelen- krankheiten und ihrer The- rapie. Der Begriff ist heute nicht mehr - im Gegensatz zu früher - auf Diagnostik und Therapie von Psycho- sen respektive Geistes- krankheiten beschränkt."

„Grundlage psychiatri- scher Therapie ist das ärzt- liche Zwiegespräch, in wel- chem man sich über alle Funktionen Klarheit zu ver- schaffen sucht." Und wei- ter oben an derselben Stel- le wird ausdrücklich ver- merkt und war damals gül- tige Auffassung (und damit Recht!), daß eine einge- hende psychiatrische Un- tersuchung (damals 740B) auch von Ärzten anderer Fachrichtungen durchge- führt und abgerechnet werden können.

Speziell in der Entwick- lung der heutigen Geb. Nr.

806 aus den Vorläufern wird deutlich, wie künst- lich der heutige „Konflikt

um die 800er Reihe" ist:

Aus der alten E-Adgo von 1977 wurden 806 (Ps. Be- handlung durch eingehen- des therapeutisches Ge- spräch) zusammengelegt mit der Nr. 813 - „Ps. Beh.

zur Lösung von Sexualkon- flikten durch gezielte Ex- ploration und Erhellung der Situation durch einge- hendes therapeutisches Gespräch, usw." sowie mit der Extraziffer 810 „So- zialpsychiatrische Behand- lung durch gezielte Explo- ration usw.". Alle diese Zif- fern waren bereits formu- liert und bedürften nur der Reanimation, wenn die Ge- danken von Faber über neue Psychotherapeuti- sche Ziffern ernst genom- men würden. Oder aber:

Man erkenne, daß die heu- tige 806 eben keine „Ziffer für Psychiater", sondern ein Konglomerat von ärzt- lichen Leistungen ist, mit denen Ärzte aller Fachrich- tungen nach entsprechen- der Weiterbildung konflikt- behandelnd eingreifen könnten und sollten!

Daneben dürfte ein durch- aus gangbarer Weg aus der heutigen verwirrten Si- tuation herausführen kön- nen, - wenn dazu genü- gend Einsicht besteht: Alle heutigen Gebührenord- nungen haben einen eige-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

82. Jahrgang Heft 12 vom 20. März 1985 (11) 795

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8132 TUTZING

BRIEFE AN DIE REDAKTION

nen Abschnitt C für „Nicht gebietsbezogene Sonder- leistungen". Es wäre dem- nach unschwer, die nach- weislich nicht allein für Psychiater bestimmten Zif- fern aus der 800er Reihe des Abschnitts G heraus- zulösen und als allgemei- ne Psychotherapieziffern (analog der Feststellung aus dem Bericht von Fa- ber) als Ziffer VII unter dem Abschnitt C aufzuführen.

Einem Mißbrauch ist doch genauso wie bei diagnosti- schen Techniken eine Kontrolle oder ein Weiter- bildungsnachweis zugrun- de zu legen (Balint-Grup- pen, Kongresse u. a.), wo- mit auch für eine regelmä- ßige Fortbildung Sorge ge- tragen wäre. Dies wäre mein Beitrag für die Dia- gnose der „Hemiplegie der Medizin von heute". Ob es genügend einsichtige Ein- flußreiche hierfür gibt?!

Dr. med.

Richard Funck Basler Straße 81 7850 Lörrach/Baden

Schlußwort

Mit Herrn Funck bin ich der Auffassung, daß Konflikte im Leben eines Menschen nicht ohne weiteres zum Aufgabenbereich der Psychiatrie gehören; sie gehören aber auch nicht ohne weiteres in den Auf- gabenbereich einer ärzt- lichen Versorgung. Ehe- konflikte, Sexualprobleme, Erziehungs- und Schul- schwierigkeiten können Beratungshilfen notwen- dig machen, sie gehören an sich nicht zum Aufga- benbereich einer ärzt- lichen Versorgung, beson- ders nicht in den Bereich der kassenärztlichen Ver- sorgung. Nur der pathoge- ne Konflikt und die psychi- schen oder somatischen Folgen eines pathogenen Konfliktes können zum Aufgabenbereich der kas- senärztlichen Versorgung gehören, die den Krank-

heitsbegriff der RVO zu be- rücksichtigen hat.

Zustimmen möchte ich Herrn Kollegen Funck auch darin, daß die ambu- lante Behandlung von pa- thogenen Konflikten nicht ohne weiteres in den Auf- gabenbereich der Psychia- trie fällt, zumal Patienten aus diesem Indikationsbe- reich vielfach andere Ge- bietsärzte oder Allgemein- ärzte aufsuchen. Anderer- seits hat eine große Zahl von Psychiatern auch psy- chotherapeutische Kom- petenzen erworben und ist daher besonders dann für psychotherapeutische In- terventionen geeignet, wenn differentialdiagno- stisch psychiatrische Er- krankungen im Beginn oder in schwer erkennba- rer Ausprägung in Erwä- gung gezogen werden müssen. Diese differential- diagnostische Leistung kann nur von einem Arzt erbracht werden, der psychiatrische Krankheits- kategorien wirklich kennt.

Die von Herrn Kollegen Funck angesprochenen Ziffern 810 und 813 gehör- ten der E-Adgo 1977 an; sie wurden in die neue Gebüh- renordnung 1978 nicht mehr aufgenommen, weil sie in andere psychiatri- sche Gebührenziffern als integraler Bestandteil sub- sumiert wurden.

Schließlich begrüße ich den konstruktiven Vor- schlag des Herrn Kollegen Funck, allgemeine Psy- chotherapie-Ziffern — unter bestimmten einschränken- den Voraussetzungen — als Ziffer VII, unter Abschnitt C der Gebührenordnung auf- zuführen. Diese Frage ge- hört in den Zuständigkeits- bereich eines Arbeitsaus- schusses, den der Bundes- ausschuß der Ärzte- und Krankenkassen gebildet hat, und dem die Vorberei- tung einer Neufassung der Psychotherapie-Richt- linien aufgetragen wurde.

Dieser Arbeitsausschuß

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Zusammensetzung: 1 Kapsel/1 lackierte Tablette/1 Amp. i.m. zu 5 ml enthalten:

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Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel- Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangei und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magnesium-Mangelzuständen, z. B.

infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pan- kreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.

Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie.

MAGNESIOCARD® Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis.

Die Injektion von MAGNESIOCAREC' bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt.

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i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.

VERLA-PHARM

796 (12) Heft 12 vom 20. März 1985 82. Jahrgang

Referenzen

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