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Wem gehören die Organe von Toten?

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Academic year: 2022

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EDITORIAL

Zwei Themen aus dem Bereich Gesundheitswesen tau- chen in den politischen und ethischen Diskussionen immer wieder auf: ja klar, das Sparen natürlich auch, stimmt, aber das ist diesmal nicht gemeint. Es sind die Sterbehilfe und die Transplantationsmedizin, speziell die Regelung über die Organentnahme.

Aktuell hat der deutsche Bundestag über einen Geset- zesentwurf des CDU-Gesundheitsministers Spahn dis- kutiert und abgestimmt, der bei der Organentnahme die sogenannte Widerspruchslösung einführen wollte.

Konkret sollte jeder Bürger automatisch Organspender sein, sofern er sich nicht zu Lebzeiten im Rahmen eines Registers, in das er sich hätte eintragen müssen, da- gegen ausgesprochen hätte. Das Gesetz hatte gute Chancen, schliesslich waren die Linken (SPD) dafür und die Christlichen (CDU-CSU) waren sogar Urheber des Gesetzesentwurfs. Obschon, innerhalb der christlichen Demokraten hatte sich denn doch etwas Widerstand gebildet. Einige Politiker mit einem «C» im Parteinamen fragten sich, ob es sein dürfe, dass der Staat quasi un- beschränkt Zugriff auf jeden Bürger haben dürfe, wenn der sich – tot wie er dann ist – nicht mehr dagegen wehren könne. Gesundheitsminister Spahn sah das pragmatisch: Es gibt zu wenig Organe, weshalb viel zu viele Menschen auf der Warteliste für eine Niere, eine

Leber, ein Herz oder eine Lunge sterben. Dieser Miss- stand liesse sich, wie andere Länder mit entsprechen- den Regelungen zeigen, verbessern, wenn die Mediziner Zugang zu mehr Organen hätten und nicht so viele Verstorbene quasi ungenutzt kremiert oder begraben würden. So weit, so makaber, so zynisch, so gut.

Es waren schliesslich die Grünen und die AfD im deut- schen Bundestag, die diesen ungenierten Zugriff des Staates auf die menschlichen Leichname – anständiger gesagt: auf den Menschen im Tode – verhinderten. Pein- licher konnte es kaum kommen. Aber erfreulicher ei- gentlich auch nicht. Beiden so extrem gegensätzlichen Parteien muss man danken. Frau Baerbock (Parteivor- sitzende der Grünen) etwa meinte: «Wir stimmen heute über eine hochethische Frage ab. Wie retten wir mehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat & der Gesellschaft. Er gehört sich selbst.

Ungefragt. Ohne Widerspruch.» Chapeau! Diese Selbstverständlichkeit gilt offenbar nicht mehr für aus- ser Rand und Band geratene «Volksparteien». Die Grü- nen stehen damit dem jüdisch-christlichen, abendlän- dischen Menschenbild und seiner liberalen Tradition näher als eine sogenannt christliche Union, der totali- täres Denken in den vergangenen Jahren immer ver- trauter wurde.

Beatrix von Storch (AfD) meinte: «Gott sei’s gedankt!

Das ist die Bewahrung der Würde des Menschen – über seinen Tod hinaus. Der Mensch ist nicht Eigentum des Staates, sondern frei geboren und so muss es bleiben.»

Denn es wäre ziemlich klar, was auf die Widerspruchs- lösung, die nichts anderes ist als eine verfahrenslose posthume Enteignung ohne Einsprachemöglichkeit, folgte: die Spendepflicht.

Gut, dass Deutschland mit der Zustimmung zur Zu- stimmungslösung das Schlimmste abgewendet hat.

Auch in der Schweiz wird die Diskussion darüber sicher wieder aufflammen. Jedenfalls ist Deutschland diesmal

kein schlechtes Vorbild. s

Richard Altorfer

ARS MEDICI 1+2 | 2020 1

Wem gehören die Organe

von Toten?

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