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Archiv "Leichenschau: Wer soll das bezahlen?" (24.09.2010)

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A 1816 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 38

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24. September 2010

LEI CHEN SC H AU

Die Gesundheitsmi- nisterkonferenz un- terstützt Reformplä- ne (DÄ 28–29/2010:

„Randnotiz: Wende bei der Leichen- schau?“ von Nicola Siegmund-Schultze).

Wer soll das bezahlen?

. . . „Zu den Vorschlägen gehört, die Leichenschau zu ,professionalisie- ren‘, indem sie in die Hände spe- ziell ausgebildeter Ärzte gelegt wird mit Anbindung an Gesund- heitsämter und an forensische Insti- tute der Universitäten. Klinik- oder Hausärzte würden dann den Tod feststellen, nicht aber Todesart und -ursache“. Das hört sich alles gut an, auch im Hinblick auf die immer wieder beschriebenen „Fehlleistun- gen“ bei der obligatorischen ärztli- chen Leichenschau . . . Doch wie soll das bei 844 000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland zu finanzieren sein? Natürlich ginge das nur über mehr Personal. Wo ist das dafür

qualifizierte Personal, und wer soll das letztlich bezahlen? Nun, Ein- sparungen könnten sich dadurch er- geben, dass dann eine zweite Lei- chenschau vor der Einäscherung entfallen würde. Die zweite Forde- rung nach mehr Obduktionen ist auch nicht umsonst zu haben. Die flächendeckende Einführung der

„Verwaltungssektion“ könnte hier ein Ansatz sein. Auch ist zu fragen, warum immer noch nach der Straf- prozessordnung zwei Ärzte bei der gerichtlichen Obduktion zugegen sein müssen. In den Universitätsin- stituten sind beide zu entschädigen.

Warum genügt nicht unter dem

„Vorläufigen Gutachten“ allein die Unterschrift des ersten Obduzenten (Institutsdirektor, leitender Ober- arzt, Facharzt für Rechtsmedizin)?

In der heutigen Zeit der leeren Kas- sen sollten diese Fragen kein Tabu mehr sein. Das heißt ja nicht, dass nicht auch der Assistenzarzt, der an der Obduktion teilgenommen hat, mit unterschreiben darf, wie dies auch sonst im klinischen Alltag üb- lich ist. Alle diese Fragen sind ja nicht neu (Leichenschau-Ärzte,

Krematoriums-Leichenschau, Ver- waltungssektion, zweiter Obdu- zent). Sie werden mit einer gewis- sen Regelmäßigkeit immer wieder einmal gestellt. Und noch etwas sollte bedacht werden: Wenn man den Vorschlägen folgen würde, stellt sich die Frage, ob dann die Rechtsmedizin überwiegend nur noch den Auftrag der Weiterbildung beziehungsweise der Spezialisie- rung für die Leichenschauärzte in den Gesundheitsämtern und in den Instituten für Rechtsmedizin hätte.

Man könnte dann auf die Rechts- medizin im normalen Studiengang (Humanmedizin) leicht verzichten.

Der „Ökologische Kurs – Teil Rechtsmedizin“ bestand bei uns fast ausschließlich aus Anleitungen zur ärztlichen Leichenschau im Sezier- saal an der Leiche. Der Nicht-Lei- chenschauarzt hätte damit dann aber nichts mehr zu tun (Erkennung der nichtnatürlichen Todesart). Mir scheint, dass viele Fragen noch nicht abschließend durchdacht sind . . .

Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Volkmar Schneider, 12307 Berlin

C SC

D n t n

„ b s Siegmund-Schultze)

D AS GE SPRÄC H

Die Führungsspitze der Marienhaus GmbH über das Er- folgsrezept des größ- ten christlichen Kran- kenhausträgers (DÄ 31–32/2010: „Ge- spräch mit Schwester Edith-Maria Magar und Christa Garvert: ,Wir leisten uns auch humane Rendite‘“ von Jens Flintrop).

Respekt ist ein Teil des Lohns

Das Gespräch mit Schwester Edith- Maria Magar, der Aufsichtsratsvor- sitzenden der Marienhaus GmbH ist eine Offenbarung.

Die Führung eines katholischen Krankenhauses kann offenbar er- folgreich auf Augenhöhe zwischen der Verwaltung und den Ärzten stattfinden. Ärztlicher Sachver- stand, aber auch Entscheidungsbe- fugnisse für Ärzte im Tagesgeschäft sind in der Marienhaus GmbH

selbstverständlicher Alltag. So sagt Schwester Edith-Maria Magar:

„Wir haben verstanden, dass ein Krankenhaus wesentlich von den Ärzten lebt“.

Wer in einem Krankenhaus arbeitet, welches diese wichtige Grunder- kenntnis noch nicht gewonnen hat und glaubwürdig lebt, weiß, dass die Uhr gegen das betreffende Kranken- haus selber heftig tickt. Denn das Fallpauschalensystem DRG hat zwangsläufig die fachliche Kompe- tenz der Ärzte gegen das frühere al- leinige Verhandlungsgeschick der Verwaltungen im alten Kostende- ckungsprinzip – von vielen unbe- merkt – ausgetauscht. Wenn sich heute Verwaltungsdirektoren in OP- Abläufe und andere ärztliche Ar- beitsbereiche einmischen, dann fühlt man sich wie ein erfolgreicher Bä- cker, dem jemand, der noch nie in der Backstube war, vorschreiben will, wie heiß der Ofen sein soll!

Früher ging das irgendwie! Egal, was passierte, bei den Kassenverhand-

lungen wurde solches Fehlverhalten unbemerkt einfach mitbezahlt!

Gleichzeitig haben sich die Ärzte unter dem Druck betriebswirt- schaftlicher Kenngrößen wie dem Case-Mix-Index und auch dem Ar- beitszeitgesetz verändert. Dadurch geht der „Spirit“ verloren, die ei- gentliche Botschaft, warum man Medizin macht!

Das Gespräch mit Schwester Edith- Maria reflektiert den glaubwürdi- gen Respekt, den die Leitung der Marienhaus GmbH ihren Ärzten zollt. Jeder im Arztberuf weiß, dass Respekt und ehrliche Anerkennung ein wesentlicher Teil des Lohns des Arztes ist. Ohne diesen Respekt kann ein Krankenhaus nach innen wie nach außen nicht funktionieren.

Es verliert den Kontakt zum Patien- ten, zu den Zuweisern und kann sich dem Markt nicht mehr durch Innovationen anpassen . . .

PD Dr. med. Lucien C. Olivier, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie, St.-Josefs-Hospital Cloppenburg, 49661 Cloppenburg

S G S

D d G f t k 3 spräch mitSchweste

B R I E F E

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