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Archiv "Leichenschau: Fragen" (06.08.2001)

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Krankenhäuser

Zu dem Beitrag „Patientenpfade als Ausweg“ von Dr. med. Thomas Voelker, Prof. Dr. med. Gerhard Gaedicke, Jörg Graff in Heft 23/2001:

Ergänzung

Beim Lesen unseres Artikels ist uns aufgefallen, dass Ih- nen beim „Setzen“ ein klei- ner Fehler unterlaufen ist.

Die DRGs sollen nach dem Willen des Gesetzgebers für alle stationären Einrichtun- gen mit der einzigen Ausnah- me der Psychiatrie gelten. Sie werden ebenfalls in der Ger- iatrie Anwendung finden.

Prof. Dr. med. Gerhard Gaedicke, Dr. med. Thomas Voelker, Charité, Klinik für Allgemeine Pädiatrie, 13353 Berlin

Leichenschau

Zu der Mitteilung der Bundesärzte- kammer „Abrechnung der Leichen- schau“ in Heft 25/2001:

Das kann doch nicht wahr sein!

Die Blindheit der deutschen Justiz ist durch nichts mehr zu übertreffen. Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand! Der dumme (man hört und liest es täg- lich) deutsche Hausarzt soll zum Nulltarif nachts um zwei Uhr aus dem Bett, während Herr oder Frau Amtsrichter ihren Gluteus unter der Bett- decke für A15 mit Pensions- anspruch wärmen.

Nein, das kann doch nicht wahr sein! Sollen wir denn jetzt die Leichen in die Praxis verbringen lassen und dort die Leichenschau durch- führen? Eine Leistung, die nicht bezahlt wird, führt in Deutschland doch kein

Mensch durch. Herr Zwickel beschwert sich schon, wenn ein Arbeiter „nur“ 5 000 DM im Monat verdienen soll. Ein junger Arzt wäre froh, er bekäme dieses Gehalt nach langem und hartem Studium.

Die Realität in den Kranken- häusern sieht anders aus.

Nur uns Ärzten wird es hier wieder zugemutet, zu Dum- pingpreisen zu arbeiten und uns samt unseren Arzthelfe- rinnen ausbeuten zu lassen.

Und was tun unsere obersten Standesvertreter? Sie nicken ab, anstatt mit lautem Wider- spruch und einer Transpa- renzkampagne solch einem Unsinn ein Ende zu machen.

Dr. Ernst-M. Zimmer, Fitter Straße 22, 66663 Merzig-Hilbringen

Fragen

Fallbeispiel: Angehörige/

Heimleiter rufen mich – als Dienst habenden KBV-Not- fallarzt – am Morgen an und teilen mit, es sei jemand in der vergangenen Nacht ge- storben. Ich begebe mich zu der Leiche und stelle nach sorgfältiger Untersuchung fest, dass diese tot ist. Äuße- re Verletzungszeichen finde ich nicht. Die Angehörigen/

Betreuer/Heimleiter teilen mit, dass der/die Verstorbene an A/B/C/D-Krankheiten ge- litten hätte und X/Y/Z-Medi- kamente zu sich genommen hätte.

Das bedeutet:

➀Ich kenne weder die un- mittelbar zum Tod führende Krankheit noch die ursächli- che Krankheit, die die unmit- telbare Todesursache herbei- geführt hat.

➁ Auch ein moribunder Pati- ent kann eines unnatürlichen Todes sterben. Ich kann – auch bei fehlenden äußeren Verletzungszeichen – nicht ausschließen, dass ein Ver-

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brechen vorliegt (Beispiel Vergiftung).

➂ Ich kenne den genauen To- deszeitpunkt nicht und bin auf die Angaben der An- gehörigen/Betreuer/Heimlei- ter angewiesen. Ich bin auch kein Polizeiarzt, der genau sagen kann, ob eine Leiche zwei oder vier Stunden tot ist.

➃ War der Patient auch noch insulinpflichtiger Diabetiker, finde ich multiple Einstiche von Insulininjektionen und kann nun weder feststellen, ob eine Überdosis Insulin ge- spritzt wurde und der Patient in einer Hypoglykämie ver- storben ist, noch ob ein ande- res – tödliches – Medikament gespritzt worden ist.

Fazit: Wie soll ich unter die- sen Umständen einen natür- lichen Tod bescheinigen?

Streng genommen ist die Be- scheinigung eines natürlichen Todes nur im Krankenhaus möglich, wenn der Patient vor seinem Tod lückenlos un- ter ärztlicher Kontrolle stand. Die Todesart einer zu Hause oder im Altersheim zu begutachtenden Leiche kann kein hinzugerufener Arzt ausschließlich durch Inspek- tion/Palpation feststellen, da man sich auf die Angaben der Angehörigen/Betreuer/

Heimleiter stützen muss.

Auch das Fehlen von An- haltspunkten für einen nicht natürlichen Tod schließt ei- nen solchen nicht aus.

Darf/muss ich also bei der Begutachtung einer Leiche im Altersheim oder zu Hause auf der Todesbescheinigung grundsätzlich „Todesart un- geklärt“ ankreuzen oder nur einen vorläufigen Toten- schein ausstellen, damit ich nicht fahrlässig handele?

Wie kann hier ein machbarer Kompromiss gefunden wer- den zwischen der erforderli- chen Rechtssicherheit und

Anonym

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Al- le Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und vol- ler Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn intern bekannt ist, wer geschrieben hat.

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Hierzu würde ich etwa Fol- gendes vorschlagen: „Haus- oder Altenheimbesuch zum Zwecke der Leichenschau und Todesbescheinigung.

Eingeschlossen sind: Unter- brechung des Arbeits- oder Freizeitablaufes zum Zwecke einer außerordentlich verant- wortungsvollen, aber auch unangenehmen Tätigkeit, möglichst rasch aufgrund der Arbeitsdisposition eines vor- ab informierten Leichenbe- statters. Versuch, eine entge- gen allen Anweisungen von Angehörigen oder Heim- schwestern festlich und hoch- geschlossen angezogene Lei- che zu entkleiden. Versuch, die Leibesöffnungen trotz manchmal noch gut gefüllter liegender Windeln zu inspi- zieren. Ausfüllen eines gi- gantisch aufgeblähten For- mularsatzes entweder auf ei- nem 50 cm hohen Couchtisch oder auf einem unsauberen oder belagerten Küchentisch, gegebenenfalls im Schein ei- ner sparsamen 40-Watt-Bir- ne. Anschließend ausführli- che Tröstung von praxisfrem- den Angehörigen, die man im Leben noch nie gesehen hat. Gegebenenfalls noch ab- schließende Stellungnahme zum Therapieverlauf und Be- handlung durch Kliniken und Kollegen.“

Sollte die genannte Unrecht- sprechung seitens Amtsge- richten Bestand haben, so sollte die Ärztekammer we- nigstens prüfen lassen, ob man den entkleideten und gewaschenen Toten auch zum Zwecke der Leichen- schau in die Arztpraxis brin- gen kann. In diesem Fall wä- re eine Hausbesuchsgebühr tatsächlich entbehrlich.

Dr. med. Hanns Dubischar, Gartenstraße 23, 88212 Ravensburg

Hörgeräte

Zu dem Beitrag „Der ,Goldrausch‘ ist vorbei“ von Jens Flintrop in Heft 24/2001:

Äpfel mit Birnen verglichen

Es ist bedauerlich, dass nun auch eine bislang als seriös geltende Zeitschrift einem

„Schmierenjournalismus“

verfällt. Eigentlich sollte der- jenige, der im Glashaus sitzt, nicht mit Steinen werfen. So ist es schon verwunderlich, dass die Entgegennahme ei- ner nicht unerheblichen Ver- gütung durch den Versand- handelsarzt (bei Zuzahlungs- geräten bis zu 500 DM und mehr) für eine fünf- bis zehn- minütige Tätigkeit, die häu- fig sogar von der Helferin er- bracht wird, mit keinem kriti- schen Wort gewürdigt wird.

Interessant ist darüber hinaus, dass man sich anhand von ge- rade einmal 156 vom HNO- Arzt versorgten Versicherten zu der mutigen Aussage ver- leiten lässt, es gebe keine Qua- litätseinbußen bei der Direkt- versorgung. Schade, dass man diesen Versicherten nicht die Möglichkeit eingeräumt hat, sich zum wirklichen Vergleich von einem Hörgeräteakusti- ker (nach-)versorgen zu las- sen. Wo in einem System, das von Festbeträgen geprägt ist, Platz für eine finanzielle Ent- lastung der GKV sein soll, wird für immer das Geheim- nis des Autors bleiben.

Nur am Rande sei ange- merkt, dass über den Ver- sandhandel in der Regel kei- ne volldigitalen High-Tech- Hörgeräte der namhaften Hersteller wie Siemens, Pho- nak etc. zu beziehen sind, die bereits im Einkauf die 2 000-

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dem finanziellen Aufwand beziehungsweise den daraus für die Angehörigen und Be- teiligten resultierenden Ver- unsicherungen, wenn jede Leiche obduziert würde?

Dr. med. Eckhard Jentsch, An den Sperrwiesen 8, 91781 Weißenburg

Prüfen: Leichenschau in Arztpraxis

Die genannte Amtsgerichts- rechtsprechung, wonach die Hausbesuchsgebühr nicht ne- ben der Leichenschaugebühr abrechnungsfähig sei, ist an Schäbigkeit nicht zu überbie- ten. Freilich kann man einen Toten nicht beraten, hier ha- ben die Schöpfer der Ge- bührenordnung für Ärzte of- fenbar in Bezug auf die Lei- chenschau geschlafen.

Tatsächlich hat mich schon einmal ein sparsamer Schwa- be nach Erhalt der Rechnung gefragt, ob ich seinen ver- storbenen Vater beraten hät- te. Er war jedoch unter Hin- weis auf die Unsinnigkeit der Hausbesuchslegende zu be- sänftigen. Dessen ungeachtet ist ein Hausbesuch immer noch ein Hausbesuch und dann gegeben, wenn der Arzt zum Zwecke der Arbeit die Praxis oder die Wohnung verlassen muss. Es ist schon ein verwerfliches Lohndum- ping, wenn man uns für letzt- lich eine Stunde Arbeit mit Hausbesuch mit einer Ge- bühr nach Nummer 100 ab- speisen will, ein Entrinnen gibt es ja durch die gesetzli- che Verpflichtung zur Lei- chenschau nicht. Wenn die Legende nach Nummer 50 GOÄ für eine Leichenschau nicht anwendbar ist, so solle man eine neue Legende zu diesem Zweck schaffen.

DM-Grenze überschreiten.

Auch insoweit werden also Äpfel mit Birnen verglichen.

Übrigens, bevor Sie zukünf- tig erneut falsche Zahlen ab- schreiben, sollten Sie besser recherchieren. So hat sich die Zahl der Betriebsstätten im Zeitraum 1994 bis 1998 um 18,3 % erhöht (von 2 274 auf 2 690). Aber so liest es sich ja besser.

M. Schulte Westenberg, Rechtsan- walt, Bundesinnung der Hörgeräteaku- stiker, Erthalstraße 1, 55118 Mainz

Anmerkung der Redaktion:

Das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen berichtet in der von uns zitierten Studie von einem Anstieg der Zahl der Hörgeräteakustik-Unter- nehmen um 188 Prozent (von 556 auf 1 600). Von Betriebsstätten, deren es naturgemäß mehr gibt, ist keine Rede.

Direktversorgung bleibt Ausnahme

Referierend verbreitete das DÄ die kühne Behauptung, dass die „verkürzte“ Hörgerä- teversorgung infolge einer Hörgeräteanpassung durch den HNO-Arzt der traditio- nellen Versorgung durch den Hörgeräteakustiker überle- gen wäre. Wiewohl der „ver- kürzte Versorgungsweg“

rechtlich zulässig ist, gibt er wesentliche Qualitätsmerk- male des bisherigen Versor- gungsweges auf:

❃ Die zweifelsfrei sehr auf- wendige, aber immer noch vorgeschriebene „verglei- chende Anpassung“, durch die auch der „Hörgeschmack“

des Schwerhörigen berück- sichtigt wird und nicht nur seine audiologischen Kenn- daten versorgt werden.

❃Die abschließende (vom Umsatzdenken freie) unab- hängige Kontrolle der Hör- geräteanpassung des Akusti- kers durch den HNO-Arzt.

Dieses gleichsam „duale Sy- stem“ hat sich bewährt und sichert strukturell die Pro- zessqualität.

Krankenkassen sollten wissen, dass Qualität auch einen Preis hat. Der Verdacht liegt nahe, dass die Kassen wohl eher da- von ablenken wollen, dass ihre finanziellen Mittel für die Hör-

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffent- licht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Le- serbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollstän- dige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail- Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mittei- lung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen

sollen, zu kürzen.

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geräteversorgung inzwischen kaum mehr als ein Zuschuss sind und sie sich aus einer mo- dernen Hörgeräteversorgung ihrer Versicherten langsam verabschieden. Auch in Zu- kunft dürfte die Direktversor- gung eher die Ausnahme blei- ben, denn der HNO-Facharzt kann durch seine Weiterbil- dung den ausgebildeten und engagierten Hörgeräteakusti- ker in seiner zeit- und appa- rativaufwendigen Tätigkeit nicht ersetzen, am allerwe- nigsten in einer ausgedörrten Facharzt-Landschaft, wie die Kassen sie sich wünschen.

Juliane Reintanz, Dr. med. Gerhard Reintanz, Belliner Straße 21, 17373 Ueckermünde

Nachahmenswert

Seit 1980 wurden in unserer Praxis mehr als 5 000 schwer- hörige Babys und Kleinkinder mit Hörgeräten versorgt, die aus ganz Deutschland zu die- ser Untersuchung vorgestellt werden. Erwachsene aus dem näheren und weiteren Um- kreis kommen ebenfalls zu ei- ner audiologischen Diagno- stik in unsere Praxis. Daher haben wir einen großen Überblick über die Problema- tik der Hörgeräteversorgung.

So mussten wir in unserer Praxis leider feststellen, dass durch den Hörgeräteakusti- ker insbesondere ältere Senio- ren oftmals mangelhaft mit Hörgeräten versorgt worden waren. Auch wurden Patien- ten von Akustikern nicht zur Hörgeräteabnahme in unsere Praxis geschickt, sondern an andere HNO-Ärzte mit weni- ger kritischer Einstellung, an- geblich, weil die Praxis keine diesbezüglichen Termine frei hätte. Senioren stellten sich nach dreiviertel bis einem Jahr mit Im-Ohr-Geräten vor, die eine mangelhafte Verstär- kung aufwiesen und nicht ge- eignet waren, die höhergradi- ge Hörstörung der Patienten zu kompensieren. Infolge Budgetierung besteht an ei- ner aufwendigen Kontrolle der Hörgeräte seitens der HNO-Ärzte wenig Interesse.

Anlässlich eines Akustiker- kongresses teilte uns ein Teil-

nehmer seine Philosophie mit.

Man könne ohne weiteres ei- nem 76-jährigen Senior entwe- der ein uraltes Gerät oder ein extrem teures Gerät anpassen;

da nach fünf Jahren erst der erneute Anspruch an ein neu- es Gerät fällig würde, ergäbe sich aus biologischen Grün- den sowieso keine Nachfolge- Zweitanpassung. Den Vogel schoss in unserer Praxis ein Akustiker ab, der einer bettlä- gerigen, pflegebedürftigen Se- niorin, geboren 4. Oktober 1909, die nur mit einer portu- giesischen Betreuerin mehr schlecht als recht verbal rade- brechen konnte, Hörgeräte für circa 9 000 DM verkaufte.

Daher hatten wir uns 1998 aus sozialer Indikation, da auch seitens der Akustiker Ratenzahlungen und Leasing angeboten wurden, entschlos- sen, Hörgeräte im verkürzten Versorgungsweg den Patien- ten anzubieten. Mehr als 90 Prozent der Patienten, die die- ses annehmen, zahlen nicht zu; die maximale Zuzahlung beträgt 195 DM pro Gerät.

Allgemein rechnen Akustiker mit durchschnittlichen Kosten von circa 1 950 DM pro Hör- gerät, wie es auch aus Ihrer Tabelle hervorgeht, zudem sind AOK-Patienten nicht die reichsten. Da man zwei Ohren hat, ergibt sich unter Hinzu- ziehung von Reinigungsmit- teln, Batterien etc. eine Sum- me von etwa 4 000 DM pro Patient. Bei nur 250 Patienten pro Jahr ist die Umsatzmillion schnell erreicht. Zudem teilte uns die Hörgeräteinnung mit, dass sich der Gerätepreis etwa wie folgt zusammensetze: Ein Drittel der Kosten für das Gerät, das zweite Drittel für die Anpassung und das letzte Drittel gliederte sich auf die Kontrolluntersuchung der Pa- tienten in den folgenden Jah- ren. Bei dieser Konstellation kann man davon ausgehen, dass der Goldrausch bei Aku- stikern in den nächsten Jahren noch lange nicht vorbei ist; für Ärzte und KV ein nachah- menswertes Beispiel, wie wir meinen.

Dr. med. V. Baschek, Dr. med. W.

Steinert, Ebertstraße 20, 45879 Gelsenkirchen

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B R I E F E / B Ü C H E R

Neueingänge

Medizin/Naturwissenschaft Kurt Gräfenstein (Hrsg.): Klini- sche Rheumatologie. Diagnostik · Klinik · Behandlung. Leitfaden und Atlas für Klinik und Praxis. 4., über- arbeitete und erweiterte Auflage, Ecomed Verlagsgesellschaft, Lands- berg/Lech, 2001, 576 Seiten, Format 17 × 24 cm, Hardcover, 98 DM Eberhard Hildebrand, Klaus Hitzer, Klaus Püschel: Simula- tion und Selbstbeschädigung un- ter besonderer Berücksichtigung des Versicherungsbetrugs. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsru- he, 2001, XI, 232 Seiten, zahlreiche Abbildungen, gebunden, 118 DM Peter Michael Schlag (Hrsg.): Sen- tinel Lymphknoten Biopsie. Reihe:

Spezielle Chirurgie. Ecomed Ver- lagsgesellschaft, Landsberg/Lech, 2001, 206 Seiten, Format 15,5 × 23,5 cm, Hardcover, 98 DM

Robert F. Schmidt: Physiologie kompakt. Springer-Lehrbuch. 4., korrigierte und aktualisierte Auf- lage, Springer-Verlag, Berlin, Hei- delberg u. a., 2001, XVII, 346 Sei- ten, 269 Abbildungen, 45,90 DM Albert J. Augustin: Augenheil- kunde. 2., komplett überarbeitete und erweiterte Auflage, Springer- Verlag, Berlin, Heidelberg u. a., 2001, LXX, 1403 Seiten, 633 Ab- bildungen in 926 Einzeldarstel- lungen, überwiegend in Farbe, 138 Tabellen, gebunden, 498 DM Elsbeth Stern, Jürgen Guthke (Hrsg.): Perspektiven der Intel- ligenzforschung. Pabst Science Publishers, Lengerich u. a., 2001, 270 Seiten, 19 Euro (38 DM) Rafael Dudziak: Muskelrelaxan- zien. Ein Kompendium. Stein- kopff Verlag, Darmstadt, 2001, X, 166 Seiten, 51 Abbildungen, 31 Ta- bellen, gebunden, 129,90 DM Konrad Meßmer, Jens Witte: Was gibt es Neues in der Chirurgie?

Berichte zur chirurgischen Fort- und Weiterbildung. In Zusammen- arbeit mit der Deutschen Gesell- schaft für Chirurgie und dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen. Ecomed Verlagsgesell- schaft, Landsberg/Lech, 2001, Jah- resband 2001 im Ordner, 392 Sei- ten, Format 17 × 24 cm, 138 DM Walied Abdulla: Praxisbuch In- terdisziplinäre Intensivmedizin.

2. Auflage, Urban & Fischer Ver- lag, München, Jena, 2001, X, 766 Seiten, 142 Abbildungen, 140 Ta- bellen, kartoniert, 129,90 DM Axel Feige, Andreas Rempen, Wolfgang Würfel, Johannes Jawny, Hans Caffier: Frauen- heilkunde. Fortpflanzungsmedi- zin · Geburtsmedizin · Onkologie.

2., völlig neu bearbeitete und er- weiterte Auflage, Urban & Fischer

Verlag, München, Jena, 2001, 792 Seiten, 230 Abbildungen, 200 Ta- bellen, gebunden, 298 DM Christian Plafki: Tauchen: Phy- siologie und Medizin. Grundla- gen – Erkrankungen – Unfälle – Tauglichkeit. Spitta Verlag, 72336 Balingen, 2001, 144 Seiten, karto- niert, 49,80 DM

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HFI e.V.: Handlungsleitlinien für die ambulante Behandlung chro- nischer Wunden und Verbrennun- gen. 2., aktualisierte und neu bear- beitete Auflage, Blackwell Wissen- schafts-Verlag, Berlin, Wien u. a., 2001, XIV, 201 Seiten, 24 Farbab- bildungen, 84 Tabellen und Über- sichten, kartoniert, 48 DM

Kunst und Belletristik John le Carré: Der ewige Gärt- ner. Roman. List Verlag, Mün- chen, 2001, 558 Seiten, gebunden, mit Schutzumschlag, 44,90 DM Günther Schweer: Die schönsten Geschichten der griechischen My- thologie für die Jugend zwischen 12 und 99 neu erzählt. Herstel- lung Books on Demand GmbH, ISBN 3-8311-2310-1, 2001, 171 Seiten, 24,50 DM, über Buchhan- del oder Internet www.libri.de er- hältlich

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