Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 46½½½½16. November 2001 AA3031
B R I E F E
Konfliktes der Täter bemüht hatten, bleiben diese ohne Schuldspruch wegen Nicht- akzeptanz des ihnen unbe- wusst gebliebenen Konfliktes und daraus sich ergebender subjektiver Schuldunfähig- keit. Sie sind daher weder für die Tat als solche noch für die Folgen bei den Überleben- den ihrer Tat in die Verant- wortung zu nehmen.“
Mit welcher Berechtigung setzt sich die DGPT auf die- sen sich selbst zugeschriebe- nen Hochsitz des besserwis- serischen Schiedsrichters?
Gustav J. Brudy,Rheinstraße 44, 64589 Stockstadt
Leichenschau
Zu dem Beitrag „Gutachten für priva- te Unfallversicherung: Angabe von Todesursachen und Todesarten häufig fehlerhaft“ von RA Dr. med. Peter W.
Gaidzik et al. in Heft 36/2001:
Wir sind keine Hellseher
Der Artikel lässt ein grundle- gendes Problem deutlich zu- tage treten: Wir sind keine Hellseher und auch keine Götter, so wünschenswert dies wäre!
Bei geschätzt mindestens 95 % aller Todesfälle ist die genaue Todesursache bei be- stem Willen und sorgfältig- ster Untersuchung durch den Arzt auch bei Kenntnis der Vorerkrankungen ohne Au- topsie nur mit einem Wahr- scheinlichkeitsgrad zu atte- stieren. Hat der kachekti- sche, final krebskranke 80- Jährige in seinen letzten Le- bensstunden einen Herz- oder Hirninfarkt oder eine Lungenembolie erlitten?
War es ein gnädiges Ende des Leidens durch eine metaboli- sche Entgleisung oder ein Nierenversagen? Aus ethi- schen Gründen zuerst und fi- nanziellen Gründen zuletzt verbietet es sich, den deutlich Todgeweihten durch Blutent- nahmen oder sonstige Unter- suchungen zu traktieren.
Die Formulierungen im neu- en Leichenschauschein ge- ben dem Arzt zwei Alternati- ven zur Auswahl, eine so
schlecht wie die andere:
✁ er attestiert eine Todesart, die er nicht diagnostizieren kann, weil er kein Hellseher ist,✁ er veranlasst in den 95 % der Fälle eine Autopsie mit allen Konsequenzen, Polizei, Kosten etc. und wird wieder einmal als Kostenverursa- cher angeprangert.
Die Vorstellung, nachts um 3.00 Uhr den trauernden An- gehörigen eine Autopsie schmackhaft zu machen, lässt mich auch ohne Gedanken an das nicht einmal kosten- deckende Honorar schau- dern. Was müssen wir tun?
➀ Unsere Standesvertreter auffordern, sich unverzüglich dafür einzusetzen, dass der Leichenschauschein Formu- lierungen enthält, die man durch die Unterschrift als Arzt unter ein offizielles und wichtiges Dokument auch at- testieren kann;
➁ durch eine Fax-Aktion bundesweit gegen diesen Un- sinn protestieren;
➂ die profitierenden Unfall- versicherer auffordern, in ihren Versicherungsunterla- gen klar und deutlich auf die wahrscheinlich notwendige Autopsie (mit Kostenklä- rung) im Todesfall durch Un- fall hinzuweisen;
➃ von weiteren Institutionen, wie dem Statistischen Bun- desamt etc., die von den Er- hebungen profitieren, for- dern, dass sie die Informati- on der Bevölkerung über die Notwendigkeit der Autopsie und die Kostenklärung mit entsprechenden finanziellen Mitteln betreiben.
Ich lehne es ab, bei genann- tem Toten das Rektum zu in- spizieren, um das kausale Be- dürfnis eines Dritten zu be- friedigen. Die Attestierung einer Todesursache am To- tenbett mag historisch be- gründet sein. In Zeiten zu- nehmender juristischer Kon- sequenzen, mediengesteuer- ter Anprangerung sowie feh- lender Vergütung ist sie fehl am Platz.
Dr. med. Jutta Seeleitner, Thundor- ferstraße 10, 93047 Regensburg