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Archiv "Psychotherapeutische Versorgung: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“" (12.05.2000)

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ie Integration der Psychologi- schen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten in das System der vertragsärztlichen Versorgung droht zu scheitern. Dies befürchtet Dr. med.

Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Punktwerte für das zweite Halbjahr 1999 sind auf ein Niveau gesunken, das die Existenz vieler psychothera- peutischer Praxen bedroht. Beson- ders dramatisch sei die Situation in

den neuen Bundesländern. Die Kran- kenkassen schieben die Verantwor- tung für die Honorarmisere den Kassenärztlichen Vereinigungen zu.

Bemühungen um eine politische Lö- sung sind bisher gescheitert. Die Ver- gütung genehmigungspflichtiger psy- chotherapeutischer Leistungen ab

dem Jahr 2000 aus dem Facharztbud- get verschärft die Spannungen noch zusätzlich.

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„Wenn der Gesetzgeber einen weiteren Beruf mit dem am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Psychothera- peutengesetz neu in die vertragsärztli- che Versorgung integriert, kann dies nicht allein zulasten der Honorar-

verteilung der Fachärzte gehen“, for- derte Richter-Reichhelm. Gutachter- pflichtige zeitgebundene Leistungen müssten die Krankenkassen, die diese Leistungen schließlich genehmigt ha- ben, zusätzlich vergüten.

Den Krankenkassen wirft der KBV-Vorsitzende vor, Honorare aus

der Erstattungspsychotherapie, die zur Berechnung des Ausgabenbud- gets 1999 herangezogen werden soll- ten, den Kassenärztlichen Vereini- gungen (KVen) vorenthalten zu ha- ben und „dann das Problem mit Hilfe des Gesetzgebers bei den Kassenärz- ten abgeladen zu haben“. Damit spielte er auf einen Brief von Dr.

med. Herrmann Schulte-Sasse, Bun- desministerium für Gesundheit, vom 15. November 1999 an, in dem mitge- teilt wurde, dass eine Erhöhung der Gesamtvergütung „nicht zulässig“

sei. Die Krankenkassen stellten dar- aufhin kein zusätzliches Geld zur Aufstockung des Psychotherapeu- tenbudgets 1999 zur Verfügung und übertrugen die Verantwortung allein den KVen.

Durch die Aufwertung des Haus- arztbudgets zulasten des Facharzt- budgets – die Psychotherapeuten wer- den den Fachärzten zugeordnet – im Gesundheitsreformgesetz habe sich die „Misere der Psychotherapie für 2000 nochmals massiv verschärft“.

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. August 1999, das einen Punktwert von 10 Pfennig für geneh- migungspflichtige zeitgebundene Lei- stungen für angemessen hält, sei im Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16. Februar 2000 berücksichtigt worden. Der dort ermittelte „Min- destpunktwert“ muss aus dem Fach- arzttopf vergütet werden.

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Die Lösung des Problems sieht die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung in der Schaffung eines eigenständigen Versorgungsbereichs für die Psycho- therapie. Dieser Bereich soll von den Krankenkassen zusätzlich finanziert werden, damit die ohnehin niedrigen Punktwerte der Fachärzte nicht wei- ter geschmälert werden. Die Finanzie- rung dürfe weder Hausarzt- noch Facharzttopf belasten, sondern müsse von den Krankenkassen getragen wer- den. Einem entsprechenden Antrag der Dres. med. Rita-Marie Kielhorn, KV Berlin, Margita Bert und Horst Rebscher-Seitz, KV Hessen, stimm- ten die Delegierten zu. Petra Bühring A-1274

P O L I T I K

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 19, 12. Mai 2000

Psychotherapeutische Versorgung

„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“

Die KBV-Vertreterversammlung plädiert für einen zusätzlichen „Honorartopf“ für Psychotherapeuten.

D

Dr. med. Birgit Clever (2. v. l.), KV Südbaden, vertrat in der Diskussion um die Integration die Position der ärzt- lichen Psychotherapeuten. Vor allem die Honorarsituation ist derzeit unbefriedigend gelöst.

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