Medienmitteilung Bern, 19. Juni 2020
Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten Erfolg für die Kantone – Vorlage unter Dach und Fach
Der jahrelange Einsatz der Kantone für eine wirksame und gezielte Zulassungsbeschrän- kung von Ärztinnen und Ärzten hat sich ausgezahlt: National- und Ständerat haben heute eine Vorlage verabschiedet, mit der die Kantone die ambulante Versorgung in Zukunft selbständig steuern können.
Die Zulassungssteuerung von ambulanten Leistungserbringern ist ein Mittel gegen die Überver- sorgung und gegen den Anstieg der Gesundheitskosten. Die Kantone setzen sich deshalb seit Jahren für eine dauerhafte Lösung ein. Heute kann der Bundesrat die Zulassung von einem Bedürfnis abhängig machen. Diese Regelung ist befristet und zudem ungenügend. Mit dem Ent- scheid des Parlaments können die Kantone die ambulante Versorgung künftig in eigener Kom- petenz steuern. Sie beschränken die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen auf eine Höchstzahl. Bei einem über- durchschnittlichen Anstieg der Kosten in einem Fachgebiet kann ein Kanton künftig zudem einen Zulassungsstopp beschliessen.
Der Bundesrat wird nun auf Verordnungsebene die Kriterien und die methodischen Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen definieren. Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung werden die Kantone ihre jeweiligen Regelungen innerhalb von zwei Jahren anpassen. Bis dahin gilt für die Zulassung das bisherige Recht. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorin- nen und -direktoren (GDK) wird sich dafür einsetzen, dass die Kantone bei der Prüfung der Vo- raussetzungen möglichst einheitlich vorgehen und Bedarfsabsprachen treffen.
Auskünfte:
Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46
Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch