• Keine Ergebnisse gefunden

Regulierung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Regulierung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Medienmitteilung

Regulierung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und die Konferenz der kanto- nalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK schlagen ein Modell zur Regu- lierung der Anzahl ambulant praktizierenden Ärztinnen und Ärzten vor. Die Kantone sollen bei bestehender Überversorgung die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebiet oder Region beschränken können. Gleichzeitig können die Kantone Anreize setzen, um eine bestehende Unterversorgung zu verringern oder zu verhin- dern. Die Beurteilung der Versorgungssituation in einem Kanton erfolgt in Zusam- menarbeit mit den ärztlichen Leistungserbringer- und Berufsorganisationen sowie Krankenversicherern. FMH und GDK fordern Bundesrat und Bundesparlament auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

Seit der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung per Ende 2011 nahm die Anzahl der an Ärztinnen und Ärzte erteilten Zahlstellenregisternummern, die zur Leistungserbringung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung berechtigen, erheblich zu. Seit Be- ginn des Jahres bis Ende August 2012 wurden rund 1400 zusätzliche Registernummern er- teilt. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung auch in Zukunft weitergeht und eine erhebliche Anzahl von Ärztinnen und Ärzten zusätzlich ambulante Leistungen anbieten wird, auch in Fachbereichen oder Regionen, in welchen kein zusätzlicher Bedarf besteht. Diese Entwicklung führt zu zusätzlichen Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

In diesen Situationen sollen die Kantone zukünftig reagieren und die Zulassung von Leis- tungserbringern einschränken können. Fehlen hingehen in Fachbereichen oder Regionen Ärztinnen und Ärzte, sollen die Kantone die Zulassung gezielt nach dem bestehenden Bedarf erteilen können und weitere Anreize schaffen, um die Unterversorgung zu beheben oder zu verhindern.

Das vorgeschlagene Instrument ist differenziert und hat nichts mit einem generellen Zulas- sungsstopp zu tun. Denn in jedem Fall erfolgt die Anwendung durch die Kantone nur dann, wenn die Versorgungssituation dies erfordert. Bei der Beurteilung der Versorgungssituation werden die kantonalen Leistungserbringer- und Berufsorganisationen sowie die Krankenver- sicherer einbezogen.

Der Vorschlag von FHM und GDK sieht ebenfalls vor, dass die Kantone eine Zulassung von Ärztinnen und Ärzten an die Bedingung einer bereits erfolgten, bis zu dreijährigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis knüpfen können. Damit wird es möglich, im Rahmen des Zulassungsentscheids das Kriterium zu berücksichtigen, dass Ärztinnen und Ärzte, welche das schweizerische Gesundheitssystem kennen, ihre Behandlungen gezielt darauf ausrich- ten können.

FMH und GDK fordern Bundesrat und Parlament auf, den Vorschlag aufzunehmen und auf dessen Basis rasch eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in die Wege zu leiten.

Weitere Auskünfte

GDK Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Präsident GDK, (061 267 95 23)

Michael Jordi, Zentralsekretär GDK, (079 702 20 90, michael.jordi@gdk-cds.ch) FMH Jacqueline Wettstein, Leiterin Kommunikation FMH, (031 359 11 50,

jacqueline.wettstein@fmh.ch )

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer anteilig berücksichtigt werden (Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von

Der jahrelange Einsatz der Kantone für eine wirksame und gezielte Zulassungsbeschrän- kung von Ärztinnen und Ärzten hat sich ausgezahlt: National- und Ständerat haben heute eine

1 Die Kantone können ausnahmsweise bei bestehender oder drohender Über- oder Unter- versorgung durch ambulante Leistungserbringer nach Art.. Sie hören dabei die

Im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung ist die BLÄK die Service- und Informations- stelle für über 84.000 Ärztinnen und Ärzte in Bayern.. Die Kernaufgaben sind die ärztliche

Auch wenn es im Genfer Gelöbnis heißt: „Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten

„Darüber hinaus muss man auch einmal anerkennen, dass ich seit fast 20 Jahren der erste Minister bin, der auch mehr Geld für mehr Leistung bietet.“.. Es gehe um fast eine

Main, Telefon (0 69) 66 30 00 19 Hans-von-Seemen-Preis 2002 – Von der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie wird der Hans- von-Seemen-Preis

WB-Assistentin(-tent) oder Allgemeinärztin(-arzt) zur Mitarbeit (auch Teilzeit) für Gemeinschaftspra- xis im Raum LA-DGF gesucht.. Preis- werte schöne