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Archiv "Satzung: Erweiterung um „zwei weitere Ärztinnen oder Ärzte“" (09.06.1995)

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Juristischer Rat: Horst Dieter Schirmer

POLITIK

ne Positivliste vorgelegt hat. Aller- dings wurden Einzelheiten des Ent- wurfs sowie bestimmte Verfahren zur Meinungsfindung des Instituts abge- lehnt. Der Deutsche Ärztetag folgte damit einem Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer sowie Er- gänzungswünschen von Delegierten.

Einen weitergehenden Antrag von Dr. Cornelia Krause-Girth, Dele- gierte der Landesärztekammer Hes- sen, überwies man an den Vorstand der Bundesärztekammer. Darin hatte es unter anderem geheißen: „Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt (in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesver- einigung und Arzneimittelkommissi- on), der Ärzteschaft die Anwendung einer geeigneten Positivliste zu emp- fehlen, die von industrieunabhängi- gen Experten auf der Basis des neue- sten, internationalen wissenschaftli- chen Erkenntnisstandes erstellt und laufend aktualisiert wird."

Berufsbegleitende Weiterbildung: Arbeit für den Vorstand

Das Problem ist bekannt Wer als niedergelassener Arzt Interesse an einer bestimmten Weiterbildung hat, muß meist verzichten, weil es keine berufsbegleitenden Angebote gibt.

Das gilt selbst für den Erwerb von Zusatzbezeichnungen und Fachkun- denachweisen. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages überwiesen deshalb den Antrag von Dr. Heidi Borchers an den Vorstand der Bun- desärztekammer zur Bearbeitung.

Die Delegierte der Bayerischen Lan- desärztekammer hatte angeregt, bei einer Novellierung der Muster-Wei- terbildungsordnung berufsbegleiten- de Angebote überall dort vorzuse- hen, „wo dies ohne Qualitätsein- bußen möglich ist". Unterstützung hatte Borchers vom Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr.

Jörg-Dietrich Hoppe, erhalten: Eine Konzentration der Angebote allein an Krankenhäusern sei überholt —

„aus diesem Alter der Weiterbil- dungsordnung sind wir herausge- wachsen".

Gisela Klinkhammer, Sabine Dauth

98. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Satzung

Der Ärztetag hat die Zusammen- setzung des Vorstandes der Bundes- ärztekammer (leicht) verändert. Bis- her setzte sich der Vorstand neben dem Präsidenten und den beiden Vi- zepräsidenten (alle direkt vom Ärzte- tag gewählt) und den Präsidenten der Landesärztekammern (als geborenen Mitgliedern) laut Satzung aus „zwei Vertretern der angestellten Ärzte" zu- sammen. Diese beiden angestellten Ärzte wurden direkt vom Ärztetag gewählt. Zuvor

hatte der Ärztetag die „Gruppe der angestellten Ärz- te" zu bestimmen, die für diese bei- den Plätze vor- schlagsberechtigt sein sollte. Über Jahrzehnte be- nannte der Ärzte- tag als „Gruppe"

den Marburger Bund. Der schlug sodann dem Ple- num einige seiner Mitglieder zur Wahl vor. Schon bei der letzten Wahl (1991) war mit dieser Traditi- on gebrochen wor- den. Der Ärztetag

hatte darauf verzichtet, eine vor- schlagsberechtigte Gruppe zu bestim- men. Gewählt wurden damals ein Vertreter des Marburger Bundes (Dr.

Frank Ulrich Montgomery) sowie ei- ne Ärztin, die ihre berufspolitische Heimat im Hartmannbund hatte, Frau Dr. Ingrid Hasselblatt-Diedrich.

Die Bayerische Landesärzekam- mer beantragte auf dem 98. Deut- schen Ärztetag, auf die beiden Beisit- zer-Posten gänzlich zu verzichten.

Der Vorstand hätte demnach aus den

vom Ärztetag gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bestanden und den geborenen Mitgliedern; hinzuzu- fügen wäre, daß Präsident und Vize- präsidenten zwar vom Ärztetag be- stimmt werden, aber in der Regel zu- gleich Landesärztekammer-Präsiden- ten sind.

Die Mehrheit der Delegierten des Ärztetages wollte sich das Recht, zwei Mitglieder in den Vorstand entsenden zu können, nicht nehmen lassen. Man beschloß ledig- lich, die Privile- gierung der ange- stellten Ärzte aufzugeben. Die neugefaßte Sat- zung bestimmt nunmehr, daß der Deutsche Ärzte- tag „zwei weitere Ärztinnen oder Ärzte" hinzu- wählt. Zum Hin- tergrund dieser Entscheidung:

Die Satzungsbe- stimmung über die Vertretung der angestellten Ärzte stammte aus den An- fängen der Bun- desärztekammer.

Den angestellten Ärzten sollte mit den beiden Beisitzer-Posten im Vorstand eine Mindestvertretung gesichert wer- den, waren ursprünglich doch im Ärz- tetag wie im Vorstand die niedergelas- senen Ärzte weit überrepräsentiert.

Inzwischen haben sich die Verhältnis- se eher umgekehrt. Ein „Minderhei- tenschutz" dieser Art ist demnach nicht erforderlich.

Die Satzungsänderung setzte der Deutsche Ärztetag sogleich in Kraft, so daß bei den später stattfindenden

Erweiterung um

„zwei weitere Arztinnen oder Ärzte"

A-1654 (36) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995

(2)

POLITIK

Wahlen bereits nach dem neuen Mo- dus gewählt wurde. Und gewählt wur- den ein Vertreter des Marburger Bun- des (Rudolf Henke) und eine nieder- gelassene Ärztin (Dr. Elisabeth Hauenstein). Es wäre freilich unfair, die Mitglieder des Vorstandes der Bundesärztekammer, eingeschlossen die neu gewählten, schlichtweg als In- teressenvertreter bestimmter Grup- pen zu bezeichnen. Sie sind sämtlich der Vertretung der Interessen aller deutschen Ärzte verpflichtet. Das wurde im Plenum des Arztetages bei der Beratung über die Satzungsände- rung jedenfalls verschiedentlich un- mißverständlich zum Ausdruck ge- bracht.

Ein „Verzicht", der keiner war

Der Marburger Bund hat die bei- den Positionen, die ihm jahrzehnte- lang zufielen, nicht kampflos aufgege- ben. Einzelne Vertreter des Marbur- ger Bundes verwickelten sich mit ein- zelnen Vertretern niedergelassener Ärzte im Plenum des Ärztetages in heftige Auseinandersetzungen. Je länger die Debatte lief, desto mehr schaukelten sich die Emotionen hoch.

Manch einem werden die in der Erre- gung gesprochenen Sätze hinterher leid getan haben. Es ist deshalb dem Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hoch anzurechnen, daß er schließlich er- klärte, der MB würde auf der ur- sprünglichen Fassung der Satzung nicht beharren. Man habe gute Leute genug, um sie in ein offenes Rennen schicken und durchbringen zu kön- nen. Hinter den Kulissen wurden Montgomery ob dieser vermeintli- chen Preisgabe eines Privilegs von MB-Mitgliedern verschiedentlich Vorwürfe gemacht. Bei einer objekti- ven Würdigung des Vorgangs wird man indes zu dem Ergebnis kommen, daß Montgomery den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung getragen hat und mit seinem Redebeitrag zur Be- friedung erheblich beigetragen hat.

Letztlich hat er seinem MB sogar ge- nutzt: Einen Vertreter konnte der MB durchbringen. Mehr hätte er auch un- ter der alten Satzung nicht erreicht, siehe 1991. Norbert Jachertz

98. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Wahlen

An der Spitze der deutschen Ärz- teschaft wird auch in den kommenden vier Jahren Dr. med. Karsten Vilmar stehen. Seit 1978 amtiert der Unfall- chirurg aus Bremen als Präsident der Bundesärztekammer und des Deut- schen Ärztetages — offensichtlich mit so viel Erfolg, daß seine Wiederwahl auf dem 98. Deutschen Ärztetag in Stuttgart fast zur Formsache geriet.

Für Dr. Vilmar votierten bei 228 abge- gebenen Stimmen 182 Delegierte. Le- diglich 34 Delegierte stimmten mit Nein. Bei neun Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen entspricht dies einem Anteil von 79,8 Prozent Ja- Stimmen Zwei Gegenkandidaten waren zwar nominiert worden — Dr.

Ellis Huber (Berlin) und Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe (Nord- rhein). Beide hatten aber auf eine Kandidatur für das Amt des Präsiden- ten verzichtet (Huber: „Ich kenne meine Grenzen.").

Als der bisherige Vize-Präsident, der Darmstädter Allgemeinarzt Dr.

med. Helmuth Klotz, Vilmars Wahler- gebnis bekanntgab, spendete der Ärz- tetag langanhaltenden Beifall: ein de- monstratives Zeichen für das Vertrau- en, das die Delegierten auch mit Blick auf die gesundheitspolitischen Her- ausforderungen der kommenden Jah- re in den alten und neuen Präsidenten setzen.

Spannende Wahlen zu den Vize-Präsidenten

Die Frage war nun, wer in der nächsten Legislaturperiode Vilmar als Vize-Präsidenten zur Seite stehen würde. Dr. Klotz, einer der bisherigen Vize-Präsidenten, trat nicht mehr an.

„Es ist an der Zeit", sagte Klotz nicht ohne Wehmut, „daß hier ein altge- dienter Allgemeinarzt das Feld räumt

und anderen Platz macht." Der Ab- schied nach 17 Jahren fiel sichtlich schwer — durchaus beiden Seiten, wie der herzliche Beifall der Delegierten belegte. Dr. Vilmar dankte seinem scheidenden Vize mit den Worten:

„Wir sind Freunde geworden im Lau- fe der Zeit, und ich danke für eine gute Zusammenarbeit."

Für die zwei zu vergebenden Po- sitionen wurden aus dem Plenum vier Kandidaten nominiert:

• Professor Dr. med. Jörg-Diet- rich Hoppe, Pathologe und Allge- meinarzt, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und wie Klotz bis dahin amtierender Vize-Präsident der Bun- desärztekammer;

• Professor Dr. Walter Brand- städter, Direktor des Instituts für Blutspende- und Transfusionswesen der Medizinischen Akademie Magde- burg und Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt;

• Dr. med. Alfred Möhrle, nie- dergelassener Orthopäde aus Bad So- den und seit 1992 Präsident der Lan- desärztekammer Hessen;

• sowie Dr. med. Klaus-Dieter Kossow, Allgemeinarzt im nieder- sächsischen Achim und Vorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Allgemeinärzte (BDA).

Kossow und Möhrle überließen im ersten Durchgang ihren beiden Mitbewerbern das Feld, wobei sich Hoppe mit 117 Stimmen gegenüber Brandstädter mit 61 Stimmen durch- setzte. Professor Brandstädter, der be- reits vor vier Jahren einen ersten An- lauf auf das Amt eines Vize-Präsiden- ten unternommen hatte, zeigte sich in- des keineswegs entmutigt. Im Gegen- teil: Sein Stimmenanteil motivierte ihn, auch beim zweiten Durchgang an- zutreten.

Als das bekannt wurde, zog Dr.

Möhrle seine Kandidatur zurück: „Ich

Dr. Karsten Vilmar bleibt an der Spitze der

deutschen Arzteschaft

A-1656 (38) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995

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