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Verfahrensvermerke für die Satzung über den Bebauungsplan

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Academic year: 2022

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Umschreibung

Rechtsgrundlage -

Verfahrensvermerke für die Satzung über den Bebauungsplan

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan.

Das Plangebiet umfaßt den gesamten bisher geltenden Bebauungsplan mit Plan Nr. 01.01/7.

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Felix-Wankel-Straße von der Bahnbrücke bis zum Deutschordensplatz, die Marktstraße, die Frühmessgasse und anschließend die Stadtmauer sowie die Grabenstraße. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 03.01.2005, gefertigt durch dasAmt für Stadtentwicklung Neckarsulm,Abt. Stadtplanung.

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl.I S.2141), zuletzt geändert am 20.07.2004

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanZVO 90) vom 18.12.1990 (BGBL. I S.58)

gem. § 2 (1) BauGB

gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB

gem. § 3 (1) BauGB

gem. § 3 (2) BauGB 5.1 Bekanntmachung 5.2Auslegungsfrist

gem. § 10 BauGB gem. § 74 LBO

Stadt Neckarsulm, den

Blust

Oberbürgermeister

Zur Beurkundung:

Stadt Neckarsulm, den

Blust

Oberbürgermeister

1.Aufstellungsbeschluss vom 27.01.2005

2. Ortsübliche Bekanntmachung am 03.02.2005

3. Frühzeitige Bürgerbeteiligung am 16.02.2005

4.Auslegungsbeschluss vom

5. ÖffentlicheAuslegung

vomvom 6. Satzungsbeschluss bis

vomvom

7.Ausfertigung

8. In Kraft getreten durch Bekanntmachung vom

Textliche Festsetzungen

Gefertigt

Die bislang geltenden Festsetzungen des Plans 01.01/7 zur Art der baulichen Nutzung (s.

TextteilA. 1) werden durch untenstehende Formulierung ersetzt.

Alle übrigen zeichnerischen, textlichen und sonstigen Festsetzungen des Plans 01.01/7 bleiben unberührt.

1. Art der baulichen Nutzung (gem. BauNVO 1. Abschnitt)

1.1. Kerngebiet (MK) § 7 BauNVO 1990 i.V.m. § 1 (5) BauNVO 1990 Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten nach § 7 (2) 2 BauNVO unzulässig.

7. Altlastenverdächtige Flächen (§ 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB)

Bei den gekennzeichneten Flächen handelt es sich um Altlastenverdachtsflächen, die im Rahmen einer historischen Erhebung durch das Landratsamt Heilbronn ermittelt wurden.

Inwieweit eine tatsächliche Bodenbelastung vorliegt, ist im Rahmen eines konkreten

Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Alle Flächen sind dem Atlas "Altlastenverdächtige Flächen" entnommen, der bei der Stadt Neckarsulm sowie dem Landratsamt Heilbronn eingesehen werden kann.

Für den Inhalt des Bebauungsplanes mit seinen rechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften

Amt für Stadtentwicklung Neckarsulm, den 06.05.2005

A. Schwarz A) Planungsrechtliche Festsetzungen

C) Hinweise

Bebauungsplan 01.01/15

Felix-Wankel-Straße, 15. Änderung

Zeichenerklärung

Räumlicher Geltungs-

bereich des Bebauungsplanes Gem. § 9 (7) BauGB

Ohne Maßstab

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