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Abschaffung des Numerus clausus in der Medizin?

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310 Bayerisches Ärzteblatt 6/2010

BLÄK informiert

führung von Auswahlgesprächen bei Bewer- berzahlen, die örtlich das Vierfache der Zahl der verfügbaren Studienplätze ausmachen, von der Hochschule schlechthin nicht zu leisten.

Der Königsweg liegt nach der Überzeugung des Verfassers und vieler Fachkollegen in ei- ner Kombination von Notendurchschnitt in der Hochschulzugangsberechtigung und Ergebnis im fachspezifischen Studierfähigkeitstest bei der Vor-Auswahl sowie in der Durchführung von Auswahlgesprächen mit der eineinhalb- fachen bis doppelten Zahl von Bewerbenden, deren kognitive Qualifikation mithin bereits er- wiesen ist und die in dieser End-Auswahlstufe auf wichtige nicht-kognitive Eignungsaspekte geprüft werden können [3, 4].

Professor Dr. Günter Trost, Human-Re- sources-Berater, Mitbegründer und Ge- sellschafter der ITB Consulting GmbH.

Langjähriger Direktor des Instituts für Test- und Begabungsforschung der Studienstif- tung des deutschen Volkes. Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Entwicklung von Eignungs- und Leistungstests („Me- dizinertest“), Untersuchungen zur Vorher- sagbarkeit des Studien- und Berufserfolgs und Begabungsforschung.

[1] Hell, B., Trapmann, S. & Schuler, H. (2008). Sy- nopse der Hohenheimer Metaanalysen zur Prognos- tizierbarkeit des Studienerfolgs und Implikationen für die Auswahl- und Beratungspraxis. In H. Schuler & B.

Hell (Hrsg.), Studierendenauswahl und Studienent- scheidung (S. 43-54). Göttingen: Hogrefe.

[2] Trost, G., Klieme, E. & Nauels, H.-U. (1997). Pro- gnostische Validität des Tests für medizinische Studi- engänge (TMS). In T. Herrmann (Hrsg.), Hochschul- entwicklung – Aufgaben und Chancen (S. 57-78).

Heidelberg: Asanger.

[3] Trost, G. & Haase, K. (2005). Hochschulzulas- sung: Auswahlmodelle für die Zukunft. Eine Entschei- dungshilfe für die Hochschulen. Schriftenreihe der Landesstiftung Baden-Württemberg, Band 6.

[4] Trost, G. & v. Hayn, S. (2001). Auswahlgespräche mit Studienbewerbern. Handreichung für die Hoch- schulen. Berlin: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Stifterverband für die Deut- sche Wissenschaft.

als Auswahlkriterium meint oder den völligen Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen. Der Blick auf die Empirie zwingt indessen zu etwas differenzierteren Folgerungen.

Eine völlige Öffnung des Zugangs zu Studien- gängen mit starkem „Bewerberüberhang“, wie sie teilweise in Frankreich, in Belgien und in der Schweiz praktiziert wird, bietet keine be- friedigende Lösung, weil sie zur Folge hat, dass am Ende des ersten Studienjahres ein großer Teil der Studierenden verabschiedet werden muss. Das bedeutet eine nicht vertretbare Ver- schwendung von Ressourcen, überfüllte Hörsä- le im wichtigen ersten Studienjahr sowie Ent- täuschung und Misserfolgserlebnisse für die Betroffenen. Zudem sind die Kriterien für das

„Herausprüfen“ der Studierenden fragwürdig, denn sie beziehen sich zum Beispiel in den me- dizinischen Studiengängen notwendigerwei- se allein auf die Bewältigung des thematisch recht engen und für die Anforderungen des gesamten Medizinstudiums keineswegs reprä- sentativen Spektrums des Lehrstoffs.

Der Verzicht auf die Berücksichtigung des Notendurchschnitts im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe als Auswahlkriterium schwächt empfindlich die „Trefferquote“ bei der Zu- lassungsentscheidung. Prüft man, in Bewäh- rungskontrollen, jedes der Kriterien, die bei Bewerbenden um Studienplätze verfügbar ge- macht werden können, auf seine Prognosekraft bezüglich des Studienerfolgs, so rangiert die Schulabschlussnote weltweit an erster Stelle, dicht gefolgt von den Ergebnissen eines Stu- dierfähigkeitstests. Die Kombination dieser beiden Kriterien führt zu einer bedeutsamen Verbesserung der Erfolgsvorhersage [1]. Diese Feststellung gilt auch für die Medizin in Deutschland [2]. Mit dem Auswahlgespräch, das von Minister Rösler ins Gespräch gebracht wurde, lassen sich zweifellos wichtige Voraus- setzungen für erfolgreiches Studieren erfas- sen, insbesondere soziale Kompetenzen und Motivation – Persönlichkeitsfaktoren, die sich in den zuvor genannten Indikatoren nicht un- mittelbar niederschlagen. Gleichwohl liegen die Ergebnisse von Auswahlgesprächen bezüg- lich ihrer Prognosekraft weit hinter Schul- und Testleistungen zurück [1]. Zudem ist die Durch-

„Ich plädiere für eine Abschaffung des Numerus clausus und für eine stärkere Berücksichtigung von Auswahlgesprä- chen“, sagte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler Anfang April der „Frank- furter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Da scheint begrifflich einiges durcheinander geraten zu sein.

„Numerus clausus“ heißt „geschlossene Zahl“

und steht in unserem Bildungssystem schlicht für Zulassungsbeschränkung: Es gibt in be- stimmten Studiengängen eine feste Zahl ver- fügbarer Plätze und eine erheblich größere Zahl an Bewerbungen. Deshalb können nicht alle Interessierten zugelassen werden; mithin muss, nach welchen Kriterien auch immer, eine Auswahl stattfinden. Ein Instrument kann das Auswahlgespräch sein – der Numerus clausus ist indessen, wenn man dieses verwendet, kei- neswegs abgeschafft.

Häufig wird in der Öffentlichkeit und, wie wir sehen, auch unter Medizinern und Ministern der Begriff des Numerus clausus fälschlich gleichgesetzt mit einer Auswahl nach dem Abi- turdurchschnitt bzw. mit der Mindestnote, die für eine Zulassung zum begehrten Studium er- reicht werden muss.

Die öffentliche Forderung nach Abschaffung der Numerus clausus ist in jedem Falle popu- lär, gleichgültig, ob sie den Notendurchschnitt

Abschaffung des Numerus clausus in der Medizin?

– Gastbeitrag –

Professor Dr. Günter Trost

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